Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
habe folgendes Problem. Wir sind zu viele Physios und haben zu wenig Behandlungsräume!!
Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
Nun haben wir die Situation das wir einen Monat haben wo keiner von uns in Urlaub möchte. Es gab die Info das sich doch jemand melden soll sonst gibt es " Zwangsurlaub".
Kann dies der AG verlangen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
habe folgendes Problem. Wir sind zu viele Physios und haben zu wenig Behandlungsräume!!
Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
Nun haben wir die Situation das wir einen Monat haben wo keiner von uns in Urlaub möchte. Es gab die Info das sich doch jemand melden soll sonst gibt es " Zwangsurlaub".
Kann dies der AG verlangen?
KAnn eigentlich nicht dein Problem sein, dass dein AG nicht genug Räume hat für die ganzen Angestellten...
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PTP schrieb:
Andererseits kann der AG meiner Meinung nach "erzwingen" das z.B.keine 2 Th.gleichzeitig im Urlaub sind, bei genügend MA muss somit irgendwer auch den "ungeliebten" Monat nehmen.. :anguished:
laut mab:
Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
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Illdisposed schrieb:
aber genau das tut doch der AG hier in dem Fall
laut mab:
Der AG meint das immer 2 Kollegen gleichzeitig im Urlaub sein müssen.
[bearbeitet am 14.02.13 22:48]
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Illdisposed schrieb:
Sorry, Doppelpost
[bearbeitet am 14.02.13 22:48]
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Illdisposed schrieb:
Meines Wissens kann man nicht einfach so Urlaub erzwingen. Es sei denn es ist Betriebsurlaub.
KAnn eigentlich nicht dein Problem sein, dass dein AG nicht genug Räume hat für die ganzen Angestellten...
Gruß Britt
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LG
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nadine180 schrieb:
Ich kann das Problem mit den Räumen nachvollziehen. Unsere Praxis hat genug Räume für alle MA. Wenn aber viele Zusatzanwendungen wie Moor,Eis,Et usw laufen sind ja zeitweise mehr Räume besetzt. Bei uns wird dann geschaut,das die Arbeitszeiten unterschiedlich liegen,also unterschiedlich freie Nachmittage,Hausbesuche zu unterschiedlichen Zeiten usw.. Mit ein bischen Planung klappt das.
LG
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rudibam schrieb:
Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun. Wenn die Mitarbeiter natürlich nicht arbeiten können, z.B. bei zuwenig Behandlungsräume, ist das Sache des PI und nicht des AG.
Im Rahmenvertrag(S-H) ist doch genau beschrieben, wie viel Therapiefläche pro Physio oder Masseur zur Verfügung stehen muss.Ich kann nicht beliebig viele Leute einstellen, dann gibts Zulassungsprobleme. Zumindest in meinem Bundesland.
lg jytte
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Jytte schrieb:
"Ich kann soviel Leute einstellen wie ich will. Mit der Praxisgröße hat das absolut nichts zu tun."
Im Rahmenvertrag(S-H) ist doch genau beschrieben, wie viel Therapiefläche pro Physio oder Masseur zur Verfügung stehen muss.Ich kann nicht beliebig viele Leute einstellen, dann gibts Zulassungsprobleme. Zumindest in meinem Bundesland.
lg jytte
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Britt schrieb:
Das kann doch gar nicht möglich sein. Wie groß ist denn eure Praxis? Die Anzahl der AN, die ein PI einstellen darf, hängt doch von der Praxisgröße ab. Oder hat der PI mehr Leute eingestellt, als er eigentlich darf?
Gruß Britt
Möglich wäre hier nur: Neue Räume anmieten oder MAs entlassen....
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don schrieb:
Das ist so nicht richtig! Ich kann sehr wohl mehr AN als Räume haben. Wenn Die Betriebszeiten der Praxis z.B. 14 Stunden pro Tag in einer sechs Tage Woche betragen, macht das 84 Wochenbetriebsstunden. Rein rechnerisch: Hätte ich nur einen Raum zur Verfügung, bräuchte ich mindestens 2 Vollzeitkräfte um die Zeiten abzudecken oder mindestens 4 Teilzeitkräfte usw. Einleuchtend oder?!?!
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chipchap schrieb:
Die Rechtsgrundlage für solch einen Zwangsurlaub steht auf wackeligen Beinen... Man stelle sich vor, dieses Thema gelangt vor ein Arbeitsgericht und der PI erklärt, daß er mehr MAs eingestellt hat, als Räume vorhanden sind. Da würde wohl der Richter zu Recht einen "Zwangsurlaub" als unrechtmäßig empfinden - ich empfinde zumindest so..Denn schließlich hat er sich selbst in diese Lage gebracht und die MAs müssen dies dann nicht "ausbaden".
Möglich wäre hier nur: Neue Räume anmieten oder MAs entlassen....
> ... Es gab die Info das sich doch jemand
> melden soll sonst gibt es \" Zwangsurlaub\".
> Kann dies der AG verlangen?
-- Nein die Gesetzeslage und v.a. auch die Rechtssprechung hierzu sieht vor, dass der Erholungsurlaub der Mitarbeiter nicht nach betrieblichen Belangen wie schwankender Auftragslage oder wie hier einer optimalen räumlichen Auslastung entschieden werden darf. Sogenannte Zwangsurlaube sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Betriebsferien, Saisonbetriebe, Insolvenz u.Äh.).
Der AG muß seinen Betrieb so organisieren (z.B. durch flexible Arbeitszeiten), dass er seine Räume oder sonstige Resourcen optimal ausnützen kann und dabei bei der Urlaubsplanung, vorrangig nach den Interessen der Mitarbeiter entscheiden kann.
Tut er das nicht, könnte man vor dem Arbeitsgericht seinen Urlaub einklagen oder natürlich auch kündigen und in einer weniger chaotisch organisierten Praxis arbeiten... Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> ... Es gab die Info das sich doch jemand
> melden soll sonst gibt es \" Zwangsurlaub\".
> Kann dies der AG verlangen?
-- Nein die Gesetzeslage und v.a. auch die Rechtssprechung hierzu sieht vor, dass der Erholungsurlaub der Mitarbeiter nicht nach betrieblichen Belangen wie schwankender Auftragslage oder wie hier einer optimalen räumlichen Auslastung entschieden werden darf. Sogenannte Zwangsurlaube sind nur in sehr wenigen Ausnahmefällen zugelassen (Betriebsferien, Saisonbetriebe, Insolvenz u.Äh.).
Der AG muß seinen Betrieb so organisieren (z.B. durch flexible Arbeitszeiten), dass er seine Räume oder sonstige Resourcen optimal ausnützen kann und dabei bei der Urlaubsplanung, vorrangig nach den Interessen der Mitarbeiter entscheiden kann.
Tut er das nicht, könnte man vor dem Arbeitsgericht seinen Urlaub einklagen oder natürlich auch kündigen und in einer weniger chaotisch organisierten Praxis arbeiten... Gruß S.
Ja es ist so das der AG zu viele AN eingestellt hat. Wir hatten schon mehrmals das Problem das alle Räume belegt waren und Kollegen auf andere Abteilungen ausweichen mußten. Dies hatte natürlich zur Folge das dem Patienten die Behandlungszeit "gekürzt" werden mußte.
Sehe es auch so das es nicht das Problem des AN ist.
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rechtlich stimme ich euch absolut zu, aber vielleicht solltet ihr auch bedenken, dass wenn ihr euch nicht einigen könnt, es sein kann, dass er auf einen AN verzichten muss.... wenn es doch zu viele sind für die Räume :scream:
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redbi schrieb:
Hi Mab,
rechtlich stimme ich euch absolut zu, aber vielleicht solltet ihr auch bedenken, dass wenn ihr euch nicht einigen könnt, es sein kann, dass er auf einen AN verzichten muss.... wenn es doch zu viele sind für die Räume :scream:
Es werden viel zu viele praxisen aufgemacht .
[bearbeitet am 17.02.13 19:57]
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Pinguin0205 schrieb:
dann findest du was neues. Ganz einfach ! Wir haben AN Mangel ! Zum Glück
Es werden viel zu viele praxisen aufgemacht .
[bearbeitet am 17.02.13 19:57]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die schnellen Antworten.
Ja es ist so das der AG zu viele AN eingestellt hat. Wir hatten schon mehrmals das Problem das alle Räume belegt waren und Kollegen auf andere Abteilungen ausweichen mußten. Dies hatte natürlich zur Folge das dem Patienten die Behandlungszeit "gekürzt" werden mußte.
Sehe es auch so das es nicht das Problem des AN ist.
Praxisöffnungszeiten z.B. Mo- Sa. von 7.00 -22.00 usw.
Es ist immer besser man einigt sich auf für beide Seiten akzeptable Bedingungen.
Viel Glück
PS: Es gibt nur einen Mangel an guten Kräften.
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Fuzziguzzi schrieb:
Er kann euch nicht in den Urlaub schicken, aber er kann die Zeiten so verändern das es wieder funktioniert.
Praxisöffnungszeiten z.B. Mo- Sa. von 7.00 -22.00 usw.
Es ist immer besser man einigt sich auf für beide Seiten akzeptable Bedingungen.
Viel Glück
PS: Es gibt nur einen Mangel an guten Kräften.
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