PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, aufgrund des g20 Gipfels soll die Praxis mit verminderter Mitarbeiterzahl arbeiten. Kann der Chef Urlaub anordnen? Es wurde jetzt, eine Woche vorher, angekuendigt. Geht das? Bei mir ist es ein Problem, habe bereits meinen ganzen Urlaub verplant.
Ansonsten kann der Chef euch jederzeit bei Fortzahlung des Lohnes freistellen.
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Der Betriebsurlaub gilt dann natürlich für alle Angestellte gleichzeitig. Nur für einzelne Mitarbeiter kann der PI keinen Betriebsurlaub beschließen.
Gruß redvine
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kvet schrieb:
Betriebsferien müssen, falls der Grund weit im voraus erkennbar ist, mindestens 6 Monate vorher angekündigt werden.
Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? | impulse
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaubstage hat, um in den Betriebsferien frei zu nehmen?
Der Mitarbeiter hat sämtliche Urlaubstage im Sommer in der Toskana verbracht und nun will der Chef nach Weihnachten Betriebsferien anordnen? Pech für den Chef: Schließlich hat er den Urlaub selbst genehmigt. Der Arbeitgeber hat nun zwei Möglichkeiten, fasst Anwalt Birkhahn zusammen: „Entweder er lässt die Leute trotzdem kommen, macht also keine Betriebsferien, oder er stellt die Leute bezahlt von der Arbeit frei.“
Das gilt übrigens auch, wenn der Urlaub bereits genehmigt, aber noch nicht angetreten wurde: Einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht ohne weiteres wegnehmen.
Urlaub aus dem nächsten Jahr muss der Arbeitnehmer für Betriebsferien nicht opfern: Der Urlaubsanspruch ist an das Urlaubsjahr gebunden (Bundesurlaubsgesetz, § 7, Absatz 3, Satz 1). Und auch zu unbezahltem Urlaub darf das Unternehmen seine Angestellten nicht zwingen.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Infos aus:
Betriebsferien: Kann der Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen? | impulse
Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht genug Urlaubstage hat, um in den Betriebsferien frei zu nehmen?
Der Mitarbeiter hat sämtliche Urlaubstage im Sommer in der Toskana verbracht und nun will der Chef nach Weihnachten Betriebsferien anordnen? Pech für den Chef: Schließlich hat er den Urlaub selbst genehmigt. Der Arbeitgeber hat nun zwei Möglichkeiten, fasst Anwalt Birkhahn zusammen: „Entweder er lässt die Leute trotzdem kommen, macht also keine Betriebsferien, oder er stellt die Leute bezahlt von der Arbeit frei.“
Das gilt übrigens auch, wenn der Urlaub bereits genehmigt, aber noch nicht angetreten wurde: Einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber seinen Angestellten nicht ohne weiteres wegnehmen.
Urlaub aus dem nächsten Jahr muss der Arbeitnehmer für Betriebsferien nicht opfern: Der Urlaubsanspruch ist an das Urlaubsjahr gebunden (Bundesurlaubsgesetz, § 7, Absatz 3, Satz 1). Und auch zu unbezahltem Urlaub darf das Unternehmen seine Angestellten nicht zwingen.
MfG ergonosis
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tom1350 schrieb:
Es kann Betriebsurlaub angeordnet werden. Dies geschieht am Anfang des Jahres und berücksichtigt besonders die Bedürfnisse von Angestellten mit Kindern. Also betrifft dies meist die Zeit nach Weihnachten.
Ansonsten kann der Chef euch jederzeit bei Fortzahlung des Lohnes freistellen.
Kurzfristig? Bezahlte Freistellung. Oder auf höhere Gewalt hoffen, das ihr es nicht schafft (Wegbewältigung ist Angestelltensache, auch ihr könnt euch auf Kontrollen einstellen und 2 Stunden früher aufstehen...).
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, also ne Woche vorher ist kurzfristig, ja? Gibt es dazu.nen Gesetzestext?
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tom1350 schrieb:
Vielleicht sollte man verstehen, dass der Urlaub kein Geschenk vom Chef ist, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Es dient dem Arbeitnehmer.
*das war der, der die Maueröffnung 1989 verkündete
Meine Güte! :hushed:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das Gesetz wird gerade formuliert, geht danach seinen geordneten Weg durch Bundestag und Bundesrat und wird auf einer Pressekonferenz von G. Schaborski, der aus dem Grab reaktiviert wird*, dann verkündet. Das geschieht alles pünktlich vor beginn der Veranstaltung. :smile: :smile:
*das war der, der die Maueröffnung 1989 verkündete
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mfg hgb :wink:
Ich habe gerade Urlaub, soll dann 2 Tage kommen und dann wieder 2 zuhause bleiben. 2 Tage mit denen ich nix anfangen kann. Ich möchte das nicht. Leider leider habe ich zu diesem AG gewechselt. Mein alter AG hätte so etwas nie gemacht, schon gar nicht mir diese Nachricht in meinen Erholungsurlaub schreiben. Leider ist das nur eine von vielen Aktionen bei diesem AG. Ich glaube ich führe nur noch Gespräche unter zeugen...wofür gibt es Gesetze?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich danke euch für die Antworten. Ich möchte arbeiten an den Tagen!
Ich habe gerade Urlaub, soll dann 2 Tage kommen und dann wieder 2 zuhause bleiben. 2 Tage mit denen ich nix anfangen kann. Ich möchte das nicht. Leider leider habe ich zu diesem AG gewechselt. Mein alter AG hätte so etwas nie gemacht, schon gar nicht mir diese Nachricht in meinen Erholungsurlaub schreiben. Leider ist das nur eine von vielen Aktionen bei diesem AG. Ich glaube ich führe nur noch Gespräche unter zeugen...wofür gibt es Gesetze?
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McMiki schrieb:
Um sich daran zu halten!! Hol dir für die Zeit einen Krankenschein und du bist fein raus..
Das Gesetz wird gerade formuliert, geht danach seinen geordneten Weg durch Bundestag und Bundesrat und wird auf einer Pressekonferenz von G. Schaborski, der aus dem Grab reaktiviert wird*, dann verkündet. Das geschieht alles pünktlich vor beginn der Veranstaltung. :smile: :smile:
*das war der, der die Maueröffnung 1989 verkündete
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mfg hgb :wink:
Der hieß Schabowski, gerne auch kurz Jünta jenannt. Günter Schabowski – Wikipedia
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Xela schrieb:
hgb schrieb am 27.6.17 11:43:
Das Gesetz wird gerade formuliert, geht danach seinen geordneten Weg durch Bundestag und Bundesrat und wird auf einer Pressekonferenz von G. Schaborski, der aus dem Grab reaktiviert wird*, dann verkündet. Das geschieht alles pünktlich vor beginn der Veranstaltung. :smile: :smile:
*das war der, der die Maueröffnung 1989 verkündete
Meine Güte! :hushed:
mfg hgb :wink:
Der hieß Schabowski, gerne auch kurz Jünta jenannt. Günter Schabowski – Wikipedia
Um sich daran zu halten!! Hol dir für die Zeit einen Krankenschein und du bist fein raus..
Wie immer nur dummer Quark von Dir. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
McMiki schrieb am 27.6.17 13:06:
Um sich daran zu halten!! Hol dir für die Zeit einen Krankenschein und du bist fein raus..
Wie immer nur dummer Quark von Dir. :thumbsup:
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Papa Alpaka schrieb:
...Tom hat hier einen seiner hellen Momente, ich hoffe er ruiniert ihn nicht (selbsterfüllende Prophezeiung und so ;)), aber Mc...? :/
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Papa Alpaka schrieb:
Erholungsurlaub? Langfristig ja. Der G20er war ja bekannt...
Kurzfristig? Bezahlte Freistellung. Oder auf höhere Gewalt hoffen, das ihr es nicht schafft (Wegbewältigung ist Angestelltensache, auch ihr könnt euch auf Kontrollen einstellen und 2 Stunden früher aufstehen...).
Andererseits kannst du dich auch sturr stellen und auf deine Arbeit pochen, solltest Du aber dann zu spät zur Arbeit erschienen wegen den Kontrollen, kann es die passieren, das der Chef dies als Fehlzeit anrechnet oder im schlimmsten Fall abmahnt.
Patienten die an diesen Tagen nicht erswcheinen und nicht rechtzeitig absagen, bekommen den Ausfall in Rechnung gestellt.
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anika666 schrieb:
Das ist Quatsch! Der Arbeitgeber kann nur bei dringenden betrieblichen Belangen Betriebsurlaub anordnen. Betriebsferien dürfen auch nie den ganzen Jahresurlaub umfassen. Wenn es Betriebsurlaub gibt, muss er frühzeitig angekündigt werden, mindestens ein halbes Jahr. Der Urlaub dient der Erholung des AN und sollte möglichst nach seinen Wünschen gewährt werden.
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idefix- schrieb:
Der Arbeitgeber kann über 100% der Urlaubszeit verfügen und diese einteilen.
Andererseits kannst du dich auch sturr stellen und auf deine Arbeit pochen, solltest Du aber dann zu spät zur Arbeit erschienen wegen den Kontrollen, kann es die passieren, das der Chef dies als Fehlzeit anrechnet oder im schlimmsten Fall abmahnt.
Patienten die an diesen Tagen nicht erswcheinen und nicht rechtzeitig absagen, bekommen den Ausfall in Rechnung gestellt.
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