Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
zuerst mal sorry, vielleicht ist das eine total dumme Frage, aber ich war längere Zeit im Ausland tätig und bin mit den deutschen Gegebenheiten nicht mehr so vertraut:
Braucht man als Physio auch zur Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen diverse Zertifikate? Speziell geht es hier um die Manuelle Therapie. Ich habe zwar Fortbildungen auf diesem Gebiet vorzuweisen, durch meine langjährige Auslandstätigkeit jedoch kein deutsches Zertifikat.
Könnte ich rein theoretisch in einer Privatpraxis (d.h. nur Privatpatienten) Rezepte über z.B. Manuelle Therapie annehmen bzw. abrechnen?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Ps: Sorry für den anonymen Beitrag, aber ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase und will meinen Namen nicht unbedingt öffentlich in einem Forum zeigen...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
zuerst mal sorry, vielleicht ist das eine total dumme Frage, aber ich war längere Zeit im Ausland tätig und bin mit den deutschen Gegebenheiten nicht mehr so vertraut:
Braucht man als Physio auch zur Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen diverse Zertifikate? Speziell geht es hier um die Manuelle Therapie. Ich habe zwar Fortbildungen auf diesem Gebiet vorzuweisen, durch meine langjährige Auslandstätigkeit jedoch kein deutsches Zertifikat.
Könnte ich rein theoretisch in einer Privatpraxis (d.h. nur Privatpatienten) Rezepte über z.B. Manuelle Therapie annehmen bzw. abrechnen?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte...
Ps: Sorry für den anonymen Beitrag, aber ich befinde mich gerade in der Bewerbungsphase und will meinen Namen nicht unbedingt öffentlich in einem Forum zeigen...
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physioline schrieb:
Und wenn man für alle Kassen zugelassen ist????dann darf man es nicht oder??? :sunglasses:
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TheStonie schrieb:
Ich hatte mal ein nettes gespräch mit einer PKV. Die Praxis darf nur in Rechnung stellen, über das sie auch Zertifikate hat.. Wenn das Zertifikat MT nicht vorliegt, darf sie nicht abrechnen. Nun haben die Privaten Kassen aber nicht die Zeit, alle Rechnung auf Zertifikatsleistungen zu überprüfen....(aussage des MA der PKV), was eine erhebliche Grauzone schafft...
--> Diese Aussage ist -bezogen auf die PKV- grottenfalsch.
MikeS
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MikeS schrieb:
"Ich hatte mal ein nettes gespräch mit einer PKV. Die Praxis darf nur in Rechnung stellen, über das sie auch Zertifikate hat.. Wenn das Zertifikat MT nicht vorliegt, darf sie nicht abrechnen"
--> Diese Aussage ist -bezogen auf die PKV- grottenfalsch.
MikeS
habe jetzt alles hier gelesen und der eine meint ja der andere nein?
Manche PKV beziehen sich auf gesetzliche Vorraussetzungen also mit Zertifikat.. allerdings weisst du als Therapeut ja nicht bei welcher Kasse dein Patient ist und welche Vertragsdetails er hat, also wenn du alle Kurse belegt hast.. wieso sollte man dann die Privaten rezepte nicht abbrechen?
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ILP schrieb:
Und das heisst jetzt was? :D
habe jetzt alles hier gelesen und der eine meint ja der andere nein?
Manche PKV beziehen sich auf gesetzliche Vorraussetzungen also mit Zertifikat.. allerdings weisst du als Therapeut ja nicht bei welcher Kasse dein Patient ist und welche Vertragsdetails er hat, also wenn du alle Kurse belegt hast.. wieso sollte man dann die Privaten rezepte nicht abbrechen?
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don schrieb:
Ja, handelt es sich um eine reine Privatpraxis ist die Abrechnung möglich, wenn sämtliche Kurse belegt wurden! Das Mitglied Shakespeare hier im Forum kann hierzu ganz genaue Angaben machen.
Für den Leistungserbringer muß dieses keine Relevanz haben, da man seine Verträge direkt mit dem Patienten abschließt.
Hier gilt der allgemeine Grundsatz, dass man Behandlungen durchführen und abrechnen darf, für die man ausreichend qualifiziert ist.
Im Sinne eines guten Service und einer damit verbundenen Patientenbindung, sollte man sicherlich seine Patienten darauf hinweisen, sich selbst zu erkundigen, damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben und natürlich nur dann MT-VO annehmen, wenn man eine fundierte Ausbildung gemacht hat. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
In den Beihilferichtlinien ist eine Erstattung von MT Behandlungen dahingehend eingeschränkt, dass hier eine Ausbildung mit einer bestimmten Stundenzahl (in etwa in der Größenordnung einer Zertifikatsausbildung), seitens des Therapeuten ggf. nachzuweisen ist. Ein Zertifikat muß nicht vorhanden sein. Ob alle oder einige PKVen ähnliche Klauseln in ihren Verträgen haben, sollte man als Versicherter klären.
Für den Leistungserbringer muß dieses keine Relevanz haben, da man seine Verträge direkt mit dem Patienten abschließt.
Hier gilt der allgemeine Grundsatz, dass man Behandlungen durchführen und abrechnen darf, für die man ausreichend qualifiziert ist.
Im Sinne eines guten Service und einer damit verbundenen Patientenbindung, sollte man sicherlich seine Patienten darauf hinweisen, sich selbst zu erkundigen, damit diese nicht auf den Kosten sitzen bleiben und natürlich nur dann MT-VO annehmen, wenn man eine fundierte Ausbildung gemacht hat. Gruß S.
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