Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
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ich bin verwirrt. Ich habe mich mit der Berechnung der Sollstunden beschäftigt und habe nun 4 Möglichkeiten der Berechnung gefunden.
Welche ist korrekt?
Ich rechne hier mal mit 20 Wochenstunden: (4 Tage pro Woche)
1. 20 x 13:3= 86,66
2. 20x52:12= 86,66
3. 20x4,35= 87
4. 20:4= 5 Stunden am Tag x 16 Arbeitstage ( Februar 2015) = 80
20:4=5 x 18 Arbeitstage ( im März 2015)= 90
Wie berechnet man das Monatssoll korrekt?
Wie sieht es mit der Berechnung für Überstunden aus?
Wenn ich 5 Stunden an 4 Tagen arbeiten soll, ich aber im Monatsschnitt 87 Stunden bringen muss, kann ich das Monatssoll im Februar nicht schaffen, während es im März leicht möglich ist.
Im Februar müsste ich jeden Tag länger als 5 Stunden arbeiten, um auf den Durchschnitt von 87 Stunden zu kommen. Im März weniger.
Klar das gleicht sich im Quartal/ über das ganze Jahr aus.
Berechnet ihr Überstunden Quartalsweise/ Jahresweise, wie in der Wirtschaft?
Wenn ja, gleicht das dann einem Arbeitszeitenkonto?
Oder berechnet man Überstunden monatsweise/ Tagesweise, was einer durchschnittlichen Sollberechnung nicht gerecht wird?
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janine928 schrieb:
Hallo,
ich bin verwirrt. Ich habe mich mit der Berechnung der Sollstunden beschäftigt und habe nun 4 Möglichkeiten der Berechnung gefunden.
Welche ist korrekt?
Ich rechne hier mal mit 20 Wochenstunden: (4 Tage pro Woche)
1. 20 x 13:3= 86,66
2. 20x52:12= 86,66
3. 20x4,35= 87
4. 20:4= 5 Stunden am Tag x 16 Arbeitstage ( Februar 2015) = 80
20:4=5 x 18 Arbeitstage ( im März 2015)= 90
Wie berechnet man das Monatssoll korrekt?
Wie sieht es mit der Berechnung für Überstunden aus?
Wenn ich 5 Stunden an 4 Tagen arbeiten soll, ich aber im Monatsschnitt 87 Stunden bringen muss, kann ich das Monatssoll im Februar nicht schaffen, während es im März leicht möglich ist.
Im Februar müsste ich jeden Tag länger als 5 Stunden arbeiten, um auf den Durchschnitt von 87 Stunden zu kommen. Im März weniger.
Klar das gleicht sich im Quartal/ über das ganze Jahr aus.
Berechnet ihr Überstunden Quartalsweise/ Jahresweise, wie in der Wirtschaft?
Wenn ja, gleicht das dann einem Arbeitszeitenkonto?
Oder berechnet man Überstunden monatsweise/ Tagesweise, was einer durchschnittlichen Sollberechnung nicht gerecht wird?
In der Regel gibt es Wochenarbeitszeiten, die zu festgelegten Zeiten abgeleistet werden.
Wenn dem nicht so wäre, würde der AN unrechtmäßig benachteiligt werden, weil Feiertage nicht berücksichtigt würden.
Mein Rat... nicht solche merkwürdigen Rechnungen anstellen, sondern ordentliche Verträge abschließen.
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Wonderwoman schrieb:
So kann man nicht rechnen... und sorry, aber wer macht solche Verträge???
In der Regel gibt es Wochenarbeitszeiten, die zu festgelegten Zeiten abgeleistet werden.
Wenn dem nicht so wäre, würde der AN unrechtmäßig benachteiligt werden, weil Feiertage nicht berücksichtigt würden.
Mein Rat... nicht solche merkwürdigen Rechnungen anstellen, sondern ordentliche Verträge abschließen.
Es soll ja korrekt sein.
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Rein rechnerisch, z. B. für die Abrechnung von Krankheitstagen mit den gesetzlichen Krankenkassen, kannst Du z. B. von 4,33 Wochen pro Monat (so lt. Tarifvertrag im öffentlichen Dienst) ausgehen. Im Internet findest Du weitere Berechnungsmodi.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Du machst einen Arbeitsvertrag mit einem festen Monatsgehalt und mit 20 Wochenstunden, einzubringen z. B. von Montag bis Donnerstag (mit 4 x 5 Stunden). Monatsgehalt bleibt fest, die tatsächlich zu erbringenden Arbeitsstunden variieren je nach Anzahl der Arbeitstage (Montag-Donnerstag) im jeweiligen Monat.
Rein rechnerisch, z. B. für die Abrechnung von Krankheitstagen mit den gesetzlichen Krankenkassen, kannst Du z. B. von 4,33 Wochen pro Monat (so lt. Tarifvertrag im öffentlichen Dienst) ausgehen. Im Internet findest Du weitere Berechnungsmodi.
Walli :hushed:
ich hab mit 4,35 gerechnet, daher das abweichende Ergebnis. Der Wert war falsch. Wenn ich mit 4,33 rechne, dann komme ich auch auf 86,66 Stunden. Oh Mann, die Leitung war verdammt lang.
Korrekt ist auch, an jedem Tag die Stunden zu definieren und die darüber hinaus gearbeitete Zeit als Überstunden zu rechnen.
Ist schon witzig, wie so kleine Fehler zum totalen Chaos führen können.
Nun aber noch eine Frage: naja ein paar.......
Hat jemand Erfahrung mit einem Arbeitszeitkonto?
Was muss man rechtlich beachten?
Wie geht man damit um? (Ankündigungsfristen etc)
was ist sinnvoll und was nicht?
Gibt es hier Mustervorlagen für Verträge?
Danke schon mal für den Hinweis, dass der Faktor 4,33 ist:)
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janine928 schrieb:
Hallo, jetzt hab ich den Knoten gefunden,
ich hab mit 4,35 gerechnet, daher das abweichende Ergebnis. Der Wert war falsch. Wenn ich mit 4,33 rechne, dann komme ich auch auf 86,66 Stunden. Oh Mann, die Leitung war verdammt lang.
Korrekt ist auch, an jedem Tag die Stunden zu definieren und die darüber hinaus gearbeitete Zeit als Überstunden zu rechnen.
Ist schon witzig, wie so kleine Fehler zum totalen Chaos führen können.
Nun aber noch eine Frage: naja ein paar.......
Hat jemand Erfahrung mit einem Arbeitszeitkonto?
Was muss man rechtlich beachten?
Wie geht man damit um? (Ankündigungsfristen etc)
was ist sinnvoll und was nicht?
Gibt es hier Mustervorlagen für Verträge?
Danke schon mal für den Hinweis, dass der Faktor 4,33 ist:)
Im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie wird dagegen der Faktor von 4,35 festgelegt - und hier sieht man schon, dass es eben viele Auslegungsmöglichkeiten - aber keine Richtlinien gibt.
Die Näherung ergibt sich aus den 52 Jahreswochen durch 12 Monate = 4,3333...
Wenn man aber die Schaltjahre berücksichtigt ergibt das 146.097 Tage in 400 Jahren :sunglasses: - was dann (/400, /12, /7) einen exakten Wochenfaktor von 4,348125 ergibt. Und diese Zahl wird dann eben meist auf 4,35 gerundet, womit man näher an der exakten Zahl ist, wie mit 4,33.
Ob dies jetzt hilfreich ist, bin ich mir nicht sicher... :unamused: :yum:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Naja - nicht so ganz korrekt: der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes sagt dazu aus (§ 24 Abs. 3 TVöD):
Zur Ermittlung des auf eine Stunde entfallenden Anteils sind die in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile durch das 4,348-fache der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit [...] zu teilen.
Im Tarifvertrag der Metall- und Elektroindustrie wird dagegen der Faktor von 4,35 festgelegt - und hier sieht man schon, dass es eben viele Auslegungsmöglichkeiten - aber keine Richtlinien gibt.
Die Näherung ergibt sich aus den 52 Jahreswochen durch 12 Monate = 4,3333...
Wenn man aber die Schaltjahre berücksichtigt ergibt das 146.097 Tage in 400 Jahren :sunglasses: - was dann (/400, /12, /7) einen exakten Wochenfaktor von 4,348125 ergibt. Und diese Zahl wird dann eben meist auf 4,35 gerundet, womit man näher an der exakten Zahl ist, wie mit 4,33.
Ob dies jetzt hilfreich ist, bin ich mir nicht sicher... :unamused: :yum:
Gruß
Nora
Ich hänge mal eine Formulierung an, die wir in unseren Verträgen haben - ohne allerdings eine Rechtsberatung dazu geben zu können, ob dies allen Vorgaben entspricht:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeitkonto bis zum Austritt auszugleichen. Weist das Arbeitszeitkonto Zeitschulden aus, so sind die nicht geleisteten Arbeitsstunden mit den ausstehenden Vergütungen zu verrechnen beziehungsweise vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen.
Übrigens: mittlerweile soll jeder zweite Beschäftigte in Deutschland ein Arbeitszeitkonto haben. Zur Einführung ist entweder die Aufnahme in den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nötig.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Zur Nachfrage des Arbeitszeitkontos: es gibt schon einige Vorgaben bei der Anwendung eines Arbeitszeitkontos. Beispielsweise die frühzeitige Ankündigung der Festlegung der jeweiligen Arbeitszeit (üblich: wie bei Teilzeitbeschäftigten drei Tage vorab), dass nicht nur das Interesse des Arbeitgebers, sondern auch des Arbeitnehmers berücksichtigt werden muss, dass Regelungen zum Ausgleich der Arbeitszeit festgelegt werden müssen (z.B. Jahresende, Beschäftigungsende)...
Der Arbeitgeber führt für den Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto, das die Abweichung zwischen der individuell geleisteten Arbeitszeit und der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit erfasst. Das Arbeitszeitkonto soll möglichst am Ende des Kalenderjahres ausgeglichen werden – bei mehr als vierzig Stunden Zeitdifferenz sollte in Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber entweder ein Ausgleich des Arbeitszeitkontos oder eine Anpassung der Wochenarbeitszeit erfolgen. Ist das Arbeitszeitkonto am Ende des Kalenderjahres nicht ausgeglichen, erfolgt ein Übertrag auf das Folgejahr. Zeitguthaben sind dabei innerhalb von drei Monaten in Freizeit auszugleichen, Zeitschulden sind innerhalb von sechs Monaten auszugleichen. Kann das Zeitguthaben aus betriebsbedingten Gründen nicht ausgeglichen werden, ist es abzugelten.
Ich hänge mal eine Formulierung an, die wir in unseren Verträgen haben - ohne allerdings eine Rechtsberatung dazu geben zu können, ob dies allen Vorgaben entspricht:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist das Arbeitszeitkonto bis zum Austritt auszugleichen. Weist das Arbeitszeitkonto Zeitschulden aus, so sind die nicht geleisteten Arbeitsstunden mit den ausstehenden Vergütungen zu verrechnen beziehungsweise vom Arbeitnehmer zurückzuzahlen.
Übrigens: mittlerweile soll jeder zweite Beschäftigte in Deutschland ein Arbeitszeitkonto haben. Zur Einführung ist entweder die Aufnahme in den Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung nötig.
Gruß
Nora
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janine928 schrieb:
Aus diesem Grund hab ich geschrieben, ich bin verwirrt:)
Es soll ja korrekt sein.
Man kann auch Verträge mit Quartals-, Halbjahres- oder Jahresarbeitszeit vereinbaren. Hier ist dann ein Arbeitszeitkonto zu führen sowie zu definieren, wie mit dem Ausgleich zu verfahren ist (z.B. bei Kündigung). Ebenso sollten für die Mehrarbeit- Zeiträume definiert werden, um eine Planbarkeit der Arbeitszeit für beide Seiten zu gewährleisten. Auch sollten man Mindest- und Höchstgrenzen definieren um nicht in Schieflagen zu rutschen, die man nicht mehr zum definierten Zeitpunkt ausgleichen kann. Wie viele Stunden man dann z.B. pro Halbjahr vereinbart, ist frei verhandelbar muss also nicht mit komplizierten mathematischen Formeln ausgerechnet werden. Man macht es einfach "rund".
So ein Vertragskonstrukt ist nicht ganz unkompliziert, man sollte sich da anwaltliche Hilfe holen, um nicht gegen irgendwelchen Bestimmungen zu verstoßen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Arbeitsrechtlich zählt was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Bei 20 WS, das vereinbarte Gehalt unabhängig von Urlaub, Krh. Feiertagen Anzahl der Monatstage. Stundenlohn errechnet sich wie schon beschrieben mit dem Faktor 4,3 bzw. 4,4 multipliziert mit den Wochenstunden, dividiert durch das Festgehalt.
Man kann auch Verträge mit Quartals-, Halbjahres- oder Jahresarbeitszeit vereinbaren. Hier ist dann ein Arbeitszeitkonto zu führen sowie zu definieren, wie mit dem Ausgleich zu verfahren ist (z.B. bei Kündigung). Ebenso sollten für die Mehrarbeit- Zeiträume definiert werden, um eine Planbarkeit der Arbeitszeit für beide Seiten zu gewährleisten. Auch sollten man Mindest- und Höchstgrenzen definieren um nicht in Schieflagen zu rutschen, die man nicht mehr zum definierten Zeitpunkt ausgleichen kann. Wie viele Stunden man dann z.B. pro Halbjahr vereinbart, ist frei verhandelbar muss also nicht mit komplizierten mathematischen Formeln ausgerechnet werden. Man macht es einfach "rund".
So ein Vertragskonstrukt ist nicht ganz unkompliziert, man sollte sich da anwaltliche Hilfe holen, um nicht gegen irgendwelchen Bestimmungen zu verstoßen. Gruß S.
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janine928 schrieb:
Super, vielen Dank für die Hilfe!
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