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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Wie kurzfristig kann ich zum Übertundenabbau geschickt werden?

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Neues Thema
Wie kurzfristig kann ich zum Übertundenabbau geschickt werden?
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Anonymer Teilnehmer
28.07.2014 20:13
Mir ist folgendes in der Praxis passiert:
Mitten am Arbeitstag wurde ich von der Sekretärin (i.A. meines Chefs) aufgefordert nach meinem übernächsten Patienten heim zu gehen um Überstunden abzubauen. Ein Therapeut, der nicht in der Praxis angestellt ist und zum Probearbeiten kommen sollte, sollte meine restlichen Patienten übernehmen.
Ich fühlte mich in der Situation nicht wohl, da ich wusste, dass einige der Stammpatienten nicht damit einverstanden sein würden. Außerdem wurde mir die Möglichkeit genommen eine richtige Übergabe zu tätigen. Außerdem wollte ich mir die Überstunden an den Tagen frei nehmen, an denen es mir auch besser passt z.B. für spezielle Termine oder Fobis.
Darf mich mein Chef überhaupt so kurzfristig nach Hause schicken (für 5 h) und die Patienten an einen (Praxis) fremden Therapeuten abgeben?
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Mir ist folgendes in der Praxis passiert: Mitten am Arbeitstag wurde ich von der Sekretärin (i.A. meines Chefs) aufgefordert nach meinem übernächsten Patienten heim zu gehen um Überstunden abzubauen. Ein Therapeut, der nicht in der Praxis angestellt ist und zum Probearbeiten kommen sollte, sollte meine restlichen Patienten übernehmen. Ich fühlte mich in der Situation nicht wohl, da ich wusste, dass einige der Stammpatienten nicht damit einverstanden sein würden. Außerdem wurde mir die Möglichkeit genommen eine richtige Übergabe zu tätigen. Außerdem wollte ich mir die Überstunden an den Tagen frei nehmen, an denen es mir auch besser passt z.B. für spezielle Termine oder Fobis. Darf mich mein Chef überhaupt so kurzfristig nach Hause schicken (für 5 h) und die Patienten an einen (Praxis) fremden Therapeuten abgeben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Mir ist folgendes in der Praxis passiert:
Mitten am Arbeitstag wurde ich von der Sekretärin (i.A. meines Chefs) aufgefordert nach meinem übernächsten Patienten heim zu gehen um Überstunden abzubauen. Ein Therapeut, der nicht in der Praxis angestellt ist und zum Probearbeiten kommen sollte, sollte meine restlichen Patienten übernehmen.
Ich fühlte mich in der Situation nicht wohl, da ich wusste, dass einige der Stammpatienten nicht damit einverstanden sein würden. Außerdem wurde mir die Möglichkeit genommen eine richtige Übergabe zu tätigen. Außerdem wollte ich mir die Überstunden an den Tagen frei nehmen, an denen es mir auch besser passt z.B. für spezielle Termine oder Fobis.
Darf mich mein Chef überhaupt so kurzfristig nach Hause schicken (für 5 h) und die Patienten an einen (Praxis) fremden Therapeuten abgeben?

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Ramona Völlkopf
28.07.2014 20:57
Kommt darauf an, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht.
Grundsätzlich kann der AG Überstunden anordnen und abbummeln lassen. Überstunden sind nicht dazu da um gesammelt zu werden, sondern um Engpässe zu überbrücken.

Ihr könnt es natürlich auch anders absprechen. Wie gesagt, schau mal in deinen Vertrag.
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Kommt darauf an, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht. Grundsätzlich kann der AG Überstunden anordnen und abbummeln lassen. Überstunden sind nicht dazu da um gesammelt zu werden, sondern um Engpässe zu überbrücken. Ihr könnt es natürlich auch anders absprechen. Wie gesagt, schau mal in deinen Vertrag.
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Ramona Völlkopf schrieb:

Kommt darauf an, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht.
Grundsätzlich kann der AG Überstunden anordnen und abbummeln lassen. Überstunden sind nicht dazu da um gesammelt zu werden, sondern um Engpässe zu überbrücken.

Ihr könnt es natürlich auch anders absprechen. Wie gesagt, schau mal in deinen Vertrag.

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Wonderwoman
28.07.2014 22:27
Ja, der Chef darf Dich zum Überstunden abbummeln nachhause schicken. Ob das Patienten nicht paßt oder Du keine Übergabe machen konntest, soll Dich nicht stören, da das die Verantwortung Deines Chefs ist.
Schau mal hier Arbeitsrecht: Chef darf Überstunden-Abbau jederzeit anordnen
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Ja, der Chef darf Dich zum Überstunden abbummeln nachhause schicken. Ob das Patienten nicht paßt oder Du keine Übergabe machen konntest, soll Dich nicht stören, da das die Verantwortung Deines Chefs ist. Schau mal hier http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/id_53963844/arbeitsrecht-chef-darf-ueberstunden-abbau-jederzeit-anordnen.html
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Wonderwoman schrieb:

Ja, der Chef darf Dich zum Überstunden abbummeln nachhause schicken. Ob das Patienten nicht paßt oder Du keine Übergabe machen konntest, soll Dich nicht stören, da das die Verantwortung Deines Chefs ist.
Schau mal hier Arbeitsrecht: Chef darf Überstunden-Abbau jederzeit anordnen

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484
29.07.2014 00:37
Muss man das nicht drei Tage vorher Bescheid geben. Der Chef kann doch nicht einfach sagen gehe nach Hause. Und komm , wenn ich dich brauche.

Das glaube ich aber nicht das das so einfach geht. Wenn der An das aber gar nicht will.
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Muss man das nicht drei Tage vorher Bescheid geben. Der Chef kann doch nicht einfach sagen gehe nach Hause. Und komm , wenn ich dich brauche. Das glaube ich aber nicht das das so einfach geht. Wenn der An das aber gar nicht will.
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carotis
29.07.2014 07:12
Das kann der Chef machen, der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, seine Überstunden zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.
Etwas anderes gilt nur, wenn in dem Betrieb/Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Ist nichts vereinbart kann der Chef/Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen.
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Das kann der Chef machen, der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, seine Überstunden zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern. Etwas anderes gilt nur, wenn in dem Betrieb/Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Ist nichts vereinbart kann der Chef/Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen.
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carotis schrieb:

Das kann der Chef machen, der Arbeitnehmer habe keinen Anspruch darauf, seine Überstunden zu einem bestimmten Zeitpunkt abzufeiern.
Etwas anderes gilt nur, wenn in dem Betrieb/Arbeitsvertrag eine Vereinbarung getroffen wurde, wann Arbeitnehmer Überstunden abbauen dürfen. Ist nichts vereinbart kann der Chef/Vorgesetzte jederzeit einen Freizeitausgleich anordnen.

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Wonderwoman
29.07.2014 07:28
Leider wie üblich wieder eine falsche Antwort... :rage:
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Leider wie üblich wieder eine falsche Antwort... :rage:
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Wonderwoman schrieb:

Leider wie üblich wieder eine falsche Antwort... :rage:

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Wonderwoman
29.07.2014 07:29
... und eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag wird es kaum geben. Warum sollte sich der AG hier einschränken???
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... und eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag wird es kaum geben. Warum sollte sich der AG hier einschränken???
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Wonderwoman schrieb:

... und eine solche Vereinbarung im Arbeitsvertrag wird es kaum geben. Warum sollte sich der AG hier einschränken???

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Hilde Rusche - Dullendorf
29.07.2014 17:33
ist aber in der Tat so.
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ist aber in der Tat so.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

ist aber in der Tat so.

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Wonderwoman
29.07.2014 18:50
Tja liebe ANs, die meine Antwort bewerten... auch wenn ihr das anders seht, so zeugt das von Nicht-Ahnung und ist trotzdem Quark. :point_up:
Das da 484 dabei ist, war mir schon klar.... :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
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• redbi
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Tja liebe ANs, die meine Antwort bewerten... auch wenn ihr das anders seht, so zeugt das von Nicht-Ahnung und ist trotzdem Quark. :point_up: Das da 484 dabei ist, war mir schon klar.... :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
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Wonderwoman schrieb:

Tja liebe ANs, die meine Antwort bewerten... auch wenn ihr das anders seht, so zeugt das von Nicht-Ahnung und ist trotzdem Quark. :point_up:
Das da 484 dabei ist, war mir schon klar.... :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:

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484
29.07.2014 23:16
Sehe ich auch so leider sehr Schade. Da sieht mann wie wenig der An Wert ist.
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Sehe ich auch so leider sehr Schade. Da sieht mann wie wenig der An Wert ist.
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484 schrieb:

Sehe ich auch so leider sehr Schade. Da sieht mann wie wenig der An Wert ist.

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Wonderwoman
30.07.2014 08:24
Es ging hier um die rechtlichen Grundlagen. Auch wenn Dir die Antworten nicht passen, so ist das Verhalten des AG rechtens. Das man als AG geschickter machen kann... da sind wir uns ausnahmsweise mal einig.
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Es ging hier um die rechtlichen Grundlagen. Auch wenn Dir die Antworten nicht passen, so ist das Verhalten des AG rechtens. Das man als AG geschickter machen kann... da sind wir uns [b]ausnahmsweise[/b] mal einig.
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Wonderwoman schrieb:

Es ging hier um die rechtlichen Grundlagen. Auch wenn Dir die Antworten nicht passen, so ist das Verhalten des AG rechtens. Das man als AG geschickter machen kann... da sind wir uns ausnahmsweise mal einig.

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anika666
30.07.2014 16:37
Wie läuft das denn bei euch mit dem Aufbau von Überstunden? Wird das immer rechtzeitig vorher angekündigt? Falls nicht, kann man ja auch einfach mal "nein" sagen! Ausserdem würde ich an deiner Stelle dann schauen, dass ich die Überstunden möglichst schnell wieder los würde und möglichst nichts ansammle. Wer keine Überstunden hat, kann auch nicht einfach heimgeschickt werden!
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Wie läuft das denn bei euch mit dem Aufbau von Überstunden? Wird das immer rechtzeitig vorher angekündigt? Falls nicht, kann man ja auch einfach mal "nein" sagen! Ausserdem würde ich an deiner Stelle dann schauen, dass ich die Überstunden möglichst schnell wieder los würde und möglichst nichts ansammle. Wer keine Überstunden hat, kann auch nicht einfach heimgeschickt werden!
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anika666 schrieb:

Wie läuft das denn bei euch mit dem Aufbau von Überstunden? Wird das immer rechtzeitig vorher angekündigt? Falls nicht, kann man ja auch einfach mal "nein" sagen! Ausserdem würde ich an deiner Stelle dann schauen, dass ich die Überstunden möglichst schnell wieder los würde und möglichst nichts ansammle. Wer keine Überstunden hat, kann auch nicht einfach heimgeschickt werden!

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Wonderwoman
30.07.2014 20:24
Ich vereinbare das Abbauen von Überstunden in der Regel mit meinen ANs.
Selten kommt es vor, dass mal jemand früher nachhause geschickt wird. Da heult dann aber auch keiner rum...
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Ich vereinbare das Abbauen von Überstunden in der Regel mit meinen ANs. Selten kommt es vor, dass mal jemand früher nachhause geschickt wird. Da heult dann aber auch keiner rum...
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Wonderwoman schrieb:

Ich vereinbare das Abbauen von Überstunden in der Regel mit meinen ANs.
Selten kommt es vor, dass mal jemand früher nachhause geschickt wird. Da heult dann aber auch keiner rum...

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484 schrieb:

Muss man das nicht drei Tage vorher Bescheid geben. Der Chef kann doch nicht einfach sagen gehe nach Hause. Und komm , wenn ich dich brauche.

Das glaube ich aber nicht das das so einfach geht. Wenn der An das aber gar nicht will.

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pingu01
29.07.2014 09:05
Es ist richtig, der AN hat keinen Anspruch darauf, die Ü-std. zu einem bestimmten Termin zu nehmen.
Auch ist richtig, dass der AG Ort und Zeit nach billigem Ermessen zum Ü-std. abfeiern bestimmen kann.

Besteht aber ein Dienstplan, also fest ausgemachte Arbeitszeiten, so hat der AG dieses Recht verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich und bedarf bei Änderung der Zustimmung aller Beteiligten. Diese Zeiten müssen im Arbeitsvertrag vermerkt sein.

Willst du ihn geändert haben, muss der AG zustimmen, will der AG ihn geändert haben, musst du zustimmen.
Will der AG dich also in Abänderung deines Dienstplanes eher nach Hause schicken, bedarf es deiner Zustimmung.

Ohne Ankündigung einfach nach Hause geschickt werden von einer Minute auf die andere geht also nicht.

Wer für dich die Arbeit hätte machen sollen oder was du mit deinen Ü-std. geplant hast, interessiert nicht.
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Es ist richtig, der AN hat keinen Anspruch darauf, die Ü-std. zu einem bestimmten Termin zu nehmen. Auch ist richtig, dass der AG Ort und Zeit nach billigem Ermessen zum Ü-std. abfeiern bestimmen kann. Besteht aber ein Dienstplan, also fest ausgemachte Arbeitszeiten, so hat der AG dieses Recht verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich und bedarf bei Änderung der Zustimmung aller Beteiligten. Diese Zeiten müssen im Arbeitsvertrag vermerkt sein. Willst du ihn geändert haben, muss der AG zustimmen, will der AG ihn geändert haben, musst du zustimmen. Will der AG dich also in Abänderung deines Dienstplanes eher nach Hause schicken, bedarf es deiner Zustimmung. Ohne Ankündigung einfach nach Hause geschickt werden von einer Minute auf die andere geht also nicht. Wer für dich die Arbeit hätte machen sollen oder was du mit deinen Ü-std. geplant hast, interessiert nicht.
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Wonderwoman
29.07.2014 14:17
Wo steht das? Ich halte das für Unsinn...
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Wo steht das? Ich halte das für Unsinn...
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Wonderwoman schrieb:

Wo steht das? Ich halte das für Unsinn...

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Hilde Rusche - Dullendorf
29.07.2014 17:36
Eine solche Einschränkung steht nicht in dem entsprechenden Gesetz.
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Eine solche Einschränkung steht nicht in dem entsprechenden Gesetz.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Eine solche Einschränkung steht nicht in dem entsprechenden Gesetz.

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pingu01 schrieb:

Es ist richtig, der AN hat keinen Anspruch darauf, die Ü-std. zu einem bestimmten Termin zu nehmen.
Auch ist richtig, dass der AG Ort und Zeit nach billigem Ermessen zum Ü-std. abfeiern bestimmen kann.

Besteht aber ein Dienstplan, also fest ausgemachte Arbeitszeiten, so hat der AG dieses Recht verwirkt. Der Dienstplan ist verbindlich und bedarf bei Änderung der Zustimmung aller Beteiligten. Diese Zeiten müssen im Arbeitsvertrag vermerkt sein.

Willst du ihn geändert haben, muss der AG zustimmen, will der AG ihn geändert haben, musst du zustimmen.
Will der AG dich also in Abänderung deines Dienstplanes eher nach Hause schicken, bedarf es deiner Zustimmung.

Ohne Ankündigung einfach nach Hause geschickt werden von einer Minute auf die andere geht also nicht.

Wer für dich die Arbeit hätte machen sollen oder was du mit deinen Ü-std. geplant hast, interessiert nicht.

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Shakespeare
29.07.2014 09:42
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber je nach Vertrag Überstunden anordnen und auch das Abbummeln von Überstunden anordnen, wie es betrieblich notwendig ist.
Für beide Dinge sieht der Gesetzgeber eine angemessene Frist vor, die eine gewisse Planbarkeit von Frei-und Arbeitszeit gewährleistet.
Die genaue Frist definiert der Gesetzgeber nicht, das hängt von Branche, den üblichen betrieblichen Gepflogenheiten oder einfach der einvernehmlichen Absprache der Parteien ab.
Die Rechtsprechung hat in den meisten Fällen eine Frist von 3-4 Tagen als angemessen bezeichnete, diese darf nicht erheblich unterschritten werden, wenn nicht betriebliche "Notfälle das gebieten. Einen solchen "Notfall" kann ich hier nicht erkennen.
Das Verhalten des Arbeitgeber hier halte ich für unangemessen, hier nutzt er seine Macht und sein Direktionsrecht ganz klar zu Lasten des Mitarbeiters zu seinem Vorteil aus. Man könnte als Arbeitnehmer m.E. mit guten Chancen gegen solches Gebaren rechtlich vorgehen, wenn man bereit ist ggf. auch die daraus entstehenden Konsequenzen (mindestens Stress) zu tragen. Gruß S.
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• limone
Grundsätzlich kann der Arbeitgeber je nach Vertrag Überstunden anordnen und auch das Abbummeln von Überstunden anordnen, wie es betrieblich notwendig ist. Für beide Dinge sieht der Gesetzgeber eine angemessene Frist vor, die eine gewisse Planbarkeit von Frei-und Arbeitszeit gewährleistet. Die genaue Frist definiert der Gesetzgeber nicht, das hängt von Branche, den üblichen betrieblichen Gepflogenheiten oder einfach der einvernehmlichen Absprache der Parteien ab. Die Rechtsprechung hat in den meisten Fällen eine Frist von 3-4 Tagen als angemessen bezeichnete, diese darf nicht erheblich unterschritten werden, wenn nicht betriebliche "Notfälle das gebieten. Einen solchen "Notfall" kann ich hier nicht erkennen. Das Verhalten des Arbeitgeber hier halte ich für unangemessen, hier nutzt er seine Macht und sein Direktionsrecht ganz klar zu Lasten des Mitarbeiters zu seinem Vorteil aus. Man könnte als Arbeitnehmer m.E. mit guten Chancen gegen solches Gebaren rechtlich vorgehen, wenn man bereit ist ggf. auch die daraus entstehenden Konsequenzen (mindestens Stress) zu tragen. Gruß S.
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Andreas216
29.07.2014 10:11
Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen!
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• Hilde Rusche - Dullendorf
Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen!
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Andreas216 schrieb:

Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen!

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Anonymer Teilnehmer
29.07.2014 11:42
Vielen Dank für die Sichtweisen und den Erfahrungsaustausch! Das hilft mir schon, eine klarere Sicht auf meine Situation zu bekommen.

- In meinem AV sind Überstunden garnicht angesprochen- im Vorstellungsgespräch damals schon und es sollte lt. Chef keine Ansammlung von Überstunden geben (nicht mehr als 5, jetzt sind es ca.70).
- Die Arbeitszeiten sind (abgesehen von der Stundenanzahl) im AV auch nicht explizit beschrieben.
- Die (vielen) Überstunden ergaben sich daraus, dass wir zu viele Patienten an zu wenig Therapeuten verteilen müssen (es besteht auch eine Warteliste). Außerdem resultieren Überstunden aus Vertretung von Kollegen.

Was mich einfach ärgert ist, dass ich kommentarlos nach Hause geschickt wurde (ohne die Möglichkeit einer ordentlichen Übergabe) und auch meine Patienten nicht bescheid wussten und sich ebenfalls ziemlich über diese Vorgehensweise geärgert haben und sich dann bei mir beschwerten.

Ich werde mir jetzt mal überlegen, wie ich am besten vorgehe und das Gespräch suche, damit soetwas nicht wieder vorkommen muss.
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• carotis
Vielen Dank für die Sichtweisen und den Erfahrungsaustausch! Das hilft mir schon, eine klarere Sicht auf meine Situation zu bekommen. - In meinem AV sind Überstunden garnicht angesprochen- im Vorstellungsgespräch damals schon und es sollte lt. Chef keine Ansammlung von Überstunden geben (nicht mehr als 5, jetzt sind es ca.70). - Die Arbeitszeiten sind (abgesehen von der Stundenanzahl) im AV auch nicht explizit beschrieben. - Die (vielen) Überstunden ergaben sich daraus, dass wir zu viele Patienten an zu wenig Therapeuten verteilen müssen (es besteht auch eine Warteliste). Außerdem resultieren Überstunden aus Vertretung von Kollegen. Was mich einfach ärgert ist, dass ich kommentarlos nach Hause geschickt wurde (ohne die Möglichkeit einer ordentlichen Übergabe) und auch meine Patienten nicht bescheid wussten und sich ebenfalls ziemlich über diese Vorgehensweise geärgert haben und sich dann bei mir beschwerten. Ich werde mir jetzt mal überlegen, wie ich am besten vorgehe und das Gespräch suche, damit soetwas nicht wieder vorkommen muss.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die Sichtweisen und den Erfahrungsaustausch! Das hilft mir schon, eine klarere Sicht auf meine Situation zu bekommen.

- In meinem AV sind Überstunden garnicht angesprochen- im Vorstellungsgespräch damals schon und es sollte lt. Chef keine Ansammlung von Überstunden geben (nicht mehr als 5, jetzt sind es ca.70).
- Die Arbeitszeiten sind (abgesehen von der Stundenanzahl) im AV auch nicht explizit beschrieben.
- Die (vielen) Überstunden ergaben sich daraus, dass wir zu viele Patienten an zu wenig Therapeuten verteilen müssen (es besteht auch eine Warteliste). Außerdem resultieren Überstunden aus Vertretung von Kollegen.

Was mich einfach ärgert ist, dass ich kommentarlos nach Hause geschickt wurde (ohne die Möglichkeit einer ordentlichen Übergabe) und auch meine Patienten nicht bescheid wussten und sich ebenfalls ziemlich über diese Vorgehensweise geärgert haben und sich dann bei mir beschwerten.

Ich werde mir jetzt mal überlegen, wie ich am besten vorgehe und das Gespräch suche, damit soetwas nicht wieder vorkommen muss.

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Anonymer Teilnehmer
29.07.2014 12:17
Andreas216 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen!


Ja, Andreas, das sehe ich eigentlich auch so; So ein Geben UND Nehmen wäre schön.
Nur leider ist es in meinem Fall so, dass es mir unmöglich ist, kurzfristig Überstunden abzubauen. Wenn ich einen wichtigen Termin habe, und dafür 1-2h früher gehen möchte, muss ich mir das mindestens 3 Wochen vorher einplanen und die Erlaubnis einholen, begründen und bis ich die Zustimmung habe, kann es schon mal 3 Tage dauern. Es kam sogar schon vor, dass eine Rechtfertigung verlangt wurde, warum ich nicht früher anfangen kann bzw. warum ich heute pünktlich gehen muss... Es wird sogar nachgefragt, um was für einen Termin es sich handelt und danach wird dann entschieden. Und eigentlich ist der Termin meine Privatsache. Deshalb bin ich frustriert.
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Andreas216 schrieb: ------------------------------------------------------- > Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen! Ja, Andreas, das sehe ich eigentlich auch so; So ein Geben UND Nehmen wäre schön. Nur leider ist es in meinem Fall so, dass es mir unmöglich ist, kurzfristig Überstunden abzubauen. Wenn ich einen wichtigen Termin habe, und dafür 1-2h früher gehen möchte, muss ich mir das mindestens 3 Wochen vorher einplanen und die Erlaubnis einholen, begründen und bis ich die Zustimmung habe, kann es schon mal 3 Tage dauern. Es kam sogar schon vor, dass eine Rechtfertigung verlangt wurde, warum ich nicht früher anfangen kann bzw. warum ich heute pünktlich gehen muss... Es wird sogar nachgefragt, um was für einen Termin es sich handelt und danach wird dann entschieden. Und eigentlich ist der Termin meine Privatsache. Deshalb bin ich frustriert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Andreas216 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Rechtlich gesehen, magst du vielleicht recht haben.....ABER...was ist denn umgekehrt? AN hat nen kurzfristigen Termin und möchte kurzfristig Stunden abbummeln...Dann möchte ich das Geschrei mal hören, wenn der AG auf eine Frist von 3 Tagen pocht! Mensch: Solche Dinge müssen einfach auch Zwischenmenschlich kommuniziert werden: Geben UND Nehmen!


Ja, Andreas, das sehe ich eigentlich auch so; So ein Geben UND Nehmen wäre schön.
Nur leider ist es in meinem Fall so, dass es mir unmöglich ist, kurzfristig Überstunden abzubauen. Wenn ich einen wichtigen Termin habe, und dafür 1-2h früher gehen möchte, muss ich mir das mindestens 3 Wochen vorher einplanen und die Erlaubnis einholen, begründen und bis ich die Zustimmung habe, kann es schon mal 3 Tage dauern. Es kam sogar schon vor, dass eine Rechtfertigung verlangt wurde, warum ich nicht früher anfangen kann bzw. warum ich heute pünktlich gehen muss... Es wird sogar nachgefragt, um was für einen Termin es sich handelt und danach wird dann entschieden. Und eigentlich ist der Termin meine Privatsache. Deshalb bin ich frustriert.

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Andreas216
29.07.2014 12:21
So etwas gibts bei mir nicht...Eben GEBEN und NEHMEN....
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• carotis
So etwas gibts bei mir nicht...Eben GEBEN und NEHMEN....
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Andreas216 schrieb:

So etwas gibts bei mir nicht...Eben GEBEN und NEHMEN....

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limone
29.07.2014 13:19
Ich kann dich total verstehen, finde deine Vorgehensweise gut.
Jedoch glaube ich dass du da einen AG hast, der belehrungsresistent sein könnte, laut deiner bisherigen Beschreibung.

Viel Erfolg!

LG :blush:
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Ich kann dich total verstehen, finde deine Vorgehensweise gut. Jedoch glaube ich dass du da einen AG hast, der belehrungsresistent sein könnte, laut deiner bisherigen Beschreibung. Viel Erfolg! LG :blush:
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limone schrieb:

Ich kann dich total verstehen, finde deine Vorgehensweise gut.
Jedoch glaube ich dass du da einen AG hast, der belehrungsresistent sein könnte, laut deiner bisherigen Beschreibung.

Viel Erfolg!

LG :blush:

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Wonderwoman
29.07.2014 14:18
Nein. Es gibt keine Frist für das Abbummeln von Überstunden. Ansonsten bitte Quelle nennen. In meinem ersten Beitrag habe ich eine quelle genannt.
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Nein. Es gibt keine Frist für das Abbummeln von Überstunden. Ansonsten bitte Quelle nennen. In meinem ersten Beitrag habe ich eine quelle genannt.
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Wonderwoman schrieb:

Nein. Es gibt keine Frist für das Abbummeln von Überstunden. Ansonsten bitte Quelle nennen. In meinem ersten Beitrag habe ich eine quelle genannt.

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484
29.07.2014 16:30
Oh genau das hatte ich auch , .... man musst sich immer rechtfertigen, ....

Als wenn das ganze Lebe nur auch der scheiß Praxis besteht.

Ich habe auch Pläne, ..... Sei standhaft , wenn du da immer mit machst , dann kann er das immer mit dir machen.

Ich kann es nicht verstehen, ..... es mag sein wenn jemand eine Praxis besitzt das er sich dafür auf geben muss, weil er sich nun mal dafür entschieden hat. Ich mache auch mal Überstunden das ist kein Problem, .... aber immer springe ich nicht. Nö mein Privates leben ist mir wichtiger.

Und sooo viel verdient auch nicht das du das gerne machst.

Für mich sind feste Arbeitszeiten wichtig. Ich habe auch einen Haushalt und mein Hund braucht auch seinen Auslauf.

Das ist immer gut , wenn man sagen kann nö ich kann nicht , .... Mein Hund muss raus.

Kann dich total verstehen, .....
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• carotis
Oh genau das hatte ich auch , .... man musst sich immer rechtfertigen, .... Als wenn das ganze Lebe nur auch der scheiß Praxis besteht. Ich habe auch Pläne, ..... Sei standhaft , wenn du da immer mit machst , dann kann er das immer mit dir machen. Ich kann es nicht verstehen, ..... es mag sein wenn jemand eine Praxis besitzt das er sich dafür auf geben muss, weil er sich nun mal dafür entschieden hat. Ich mache auch mal Überstunden das ist kein Problem, .... aber immer springe ich nicht. Nö mein Privates leben ist mir wichtiger. Und sooo viel verdient auch nicht das du das gerne machst. Für mich sind feste Arbeitszeiten wichtig. Ich habe auch einen Haushalt und mein Hund braucht auch seinen Auslauf. Das ist immer gut , wenn man sagen kann nö ich kann nicht , .... Mein Hund muss raus. Kann dich total verstehen, .....
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484 schrieb:

Oh genau das hatte ich auch , .... man musst sich immer rechtfertigen, ....

Als wenn das ganze Lebe nur auch der scheiß Praxis besteht.

Ich habe auch Pläne, ..... Sei standhaft , wenn du da immer mit machst , dann kann er das immer mit dir machen.

Ich kann es nicht verstehen, ..... es mag sein wenn jemand eine Praxis besitzt das er sich dafür auf geben muss, weil er sich nun mal dafür entschieden hat. Ich mache auch mal Überstunden das ist kein Problem, .... aber immer springe ich nicht. Nö mein Privates leben ist mir wichtiger.

Und sooo viel verdient auch nicht das du das gerne machst.

Für mich sind feste Arbeitszeiten wichtig. Ich habe auch einen Haushalt und mein Hund braucht auch seinen Auslauf.

Das ist immer gut , wenn man sagen kann nö ich kann nicht , .... Mein Hund muss raus.

Kann dich total verstehen, .....

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carotis
29.07.2014 16:46
Das ist zwischen den Vertragsparteien im gegenseitigen einvernehmen frei verhandelbar. :blush:
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Das ist zwischen den Vertragsparteien im gegenseitigen einvernehmen frei verhandelbar. :blush:
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carotis schrieb:

Das ist zwischen den Vertragsparteien im gegenseitigen einvernehmen frei verhandelbar. :blush:

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Hilde Rusche - Dullendorf
29.07.2014 17:37
Und wie oft nutzt der AN Vorschriften zu seinem Vorteil ? Auch verboten ?
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Und wie oft nutzt der AN Vorschriften zu seinem Vorteil ? Auch verboten ?
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:

Und wie oft nutzt der AN Vorschriften zu seinem Vorteil ? Auch verboten ?

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Anonymer Teilnehmer
29.07.2014 17:55
Um mich einfach abzusichern habe ich jetzt auch mit einem Anwalt telefoniert und der hat mir bestätigt, dass mein AG das einfach so machen darf- egal ob die Patienten drunter leiden und meine Vertretung nicht mal bei der Praxis angestellt ist. Es ist einfach nur eine noralische Frage, ob er so verfahren möchte oder nicht.
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Um mich einfach abzusichern habe ich jetzt auch mit einem Anwalt telefoniert und der hat mir bestätigt, dass mein AG das einfach so machen darf- egal ob die Patienten drunter leiden und meine Vertretung nicht mal bei der Praxis angestellt ist. Es ist einfach nur eine noralische Frage, ob er so verfahren möchte oder nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Um mich einfach abzusichern habe ich jetzt auch mit einem Anwalt telefoniert und der hat mir bestätigt, dass mein AG das einfach so machen darf- egal ob die Patienten drunter leiden und meine Vertretung nicht mal bei der Praxis angestellt ist. Es ist einfach nur eine noralische Frage, ob er so verfahren möchte oder nicht.

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Alyte
29.07.2014 18:23
Das Problem ist hier doch ein zwischenmenschliches, kein moralisches oder rechtliches. Du fühlst Dich auf den Schlips getreten und ich würde das auch.
Wir fühlen uns oft mit Planbarkeit besser und Du hast auf Deinen Ärger noch den Ärger der Pat. kassiert. Deine Entscheidung das Gespräch zu suchen, finde ich gut.

Gruß, A.
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Das Problem ist hier doch ein zwischenmenschliches, kein moralisches oder rechtliches. Du fühlst Dich auf den Schlips getreten und ich würde das auch. Wir fühlen uns oft mit Planbarkeit besser und Du hast auf Deinen Ärger noch den Ärger der Pat. kassiert. Deine Entscheidung das Gespräch zu suchen, finde ich gut. Gruß, A.
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Alyte schrieb:

Das Problem ist hier doch ein zwischenmenschliches, kein moralisches oder rechtliches. Du fühlst Dich auf den Schlips getreten und ich würde das auch.
Wir fühlen uns oft mit Planbarkeit besser und Du hast auf Deinen Ärger noch den Ärger der Pat. kassiert. Deine Entscheidung das Gespräch zu suchen, finde ich gut.

Gruß, A.

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Wonderwoman
29.07.2014 18:51
Das ist korrekt... aber zeig mir einen AG, der sowas in den Arbeitsvertrag schreibt und sich so diese Flexibiliät nimmt.
Genau... Du wirst keinen kaufmännisch denkenden AG finden.
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Das ist korrekt... aber zeig mir einen AG, der sowas in den Arbeitsvertrag schreibt und sich so diese Flexibiliät nimmt. Genau... Du wirst keinen kaufmännisch denkenden AG finden.
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Wonderwoman schrieb:

Das ist korrekt... aber zeig mir einen AG, der sowas in den Arbeitsvertrag schreibt und sich so diese Flexibiliät nimmt.
Genau... Du wirst keinen kaufmännisch denkenden AG finden.

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rudibam
29.07.2014 20:34
Es sind nicht ihre Patienten sondern Patienten der Praxis. Wenn eine Flaute ist kommen unsere Mitarbeiter von selbst und freuen sich auf einen früheren Feierabend. Einen anderen Therapeuten die Arbeit übernehmen lassen und dann den MA nach Hause schicken finde ich allerdings eine Frechheit! So geht man nicht mit Mitarbeitern um. Es sind Mitarbeiter und keine Betriebssklaven!
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• Oldy
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• carotis
Es sind nicht ihre Patienten sondern Patienten der Praxis. Wenn eine Flaute ist kommen unsere Mitarbeiter von selbst und freuen sich auf einen früheren Feierabend. Einen anderen Therapeuten die Arbeit übernehmen lassen und dann den MA nach Hause schicken finde ich allerdings eine Frechheit! So geht man nicht mit Mitarbeitern um. Es sind Mitarbeiter und keine Betriebssklaven!
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rudibam schrieb:

Es sind nicht ihre Patienten sondern Patienten der Praxis. Wenn eine Flaute ist kommen unsere Mitarbeiter von selbst und freuen sich auf einen früheren Feierabend. Einen anderen Therapeuten die Arbeit übernehmen lassen und dann den MA nach Hause schicken finde ich allerdings eine Frechheit! So geht man nicht mit Mitarbeitern um. Es sind Mitarbeiter und keine Betriebssklaven!

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eim
29.07.2014 20:50
Und ich als Patient möchte von dem Therapeuten behandelt werden der mich die ganze Zeit schon behandelt hat und habe zwar Pech wenn Therapeut krank wird aber dann laß ich mir auch gern einen anderen Termin geben.
Soviel zu deinem Gerede von es sind Patienten des PI .
Viele Physios scheinen wirklich nicht zu wissen dass die Leibeigenschaft und Sklaventum schon lange abgeschafft sind. :sunglasses:
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Und ich als Patient möchte von dem Therapeuten behandelt werden der mich die ganze Zeit schon behandelt hat und habe zwar Pech wenn Therapeut krank wird aber dann laß ich mir auch gern einen anderen Termin geben. Soviel zu deinem Gerede von es sind Patienten des PI . Viele Physios scheinen wirklich nicht zu wissen dass die Leibeigenschaft und Sklaventum schon lange abgeschafft sind. :sunglasses:
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eim schrieb:

Und ich als Patient möchte von dem Therapeuten behandelt werden der mich die ganze Zeit schon behandelt hat und habe zwar Pech wenn Therapeut krank wird aber dann laß ich mir auch gern einen anderen Termin geben.
Soviel zu deinem Gerede von es sind Patienten des PI .
Viele Physios scheinen wirklich nicht zu wissen dass die Leibeigenschaft und Sklaventum schon lange abgeschafft sind. :sunglasses:

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eim
29.07.2014 20:53
Und ansonsten ,wenn das Gespräch nichts bringt : Es werden genug Therapeuten gesucht und die Arbeitsbedingungen können nur besser werden
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Und ansonsten ,wenn das Gespräch nichts bringt : Es werden genug Therapeuten gesucht und die Arbeitsbedingungen können nur besser werden
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eim schrieb:

Und ansonsten ,wenn das Gespräch nichts bringt : Es werden genug Therapeuten gesucht und die Arbeitsbedingungen können nur besser werden

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die neue
29.07.2014 22:07
Zitat: "egal ob die Patienten drunter leiden "
naja .... ob die Patienten "leiden" oder nicht sei mal dahingestellt.
Ich kann sehr gut verstehen, daß Dir das Ganze quergeht - aber "leiden" ist was anderes.
Wenn die Patienten sich bei Dir beschweren - schick sie zum Chef!
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• Wonderwoman
Zitat: "egal ob die Patienten drunter leiden " naja .... ob die Patienten "leiden" oder nicht sei mal dahingestellt. Ich kann sehr gut verstehen, daß Dir das Ganze quergeht - aber "leiden" ist was anderes. Wenn die Patienten sich bei Dir beschweren - schick sie zum Chef!
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die neue schrieb:

Zitat: "egal ob die Patienten drunter leiden "
naja .... ob die Patienten "leiden" oder nicht sei mal dahingestellt.
Ich kann sehr gut verstehen, daß Dir das Ganze quergeht - aber "leiden" ist was anderes.
Wenn die Patienten sich bei Dir beschweren - schick sie zum Chef!

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Britt
29.07.2014 22:53
Auch wenn der AG das so darf, halte ich so ein Verhalten für mehr als unklug. Man verärgert grundlos seinen AN. Warum wird so etwas nicht vorher geplant und besprochen? Ein zur Probearbeit erscheinender Therapeut fällt doch nicht plötzlich vom Himmel. Da fehlt eine vernünftige Organisation.
Und wo ich den AG gar nicht verstehe, man verärgert damit auch seine Patienten. Ich wäre als Patient stinksauer, wenn ich einen Termin hätte und nicht von meinem Therapeuten behandelt werde, obwohl dieser weder krank noch anderweitig zwingend vehindert ist.
Wo ich tatsächlich erstaunt bin, dass dieses Verhalten rechtens ist. Natürlich kann der AG über das Abbummeln entscheiden, aber so kurzfristig wenige Stunden vorher, ohne dass ein Notfall vorliegt, da bin ich doch sehr erstaunt. Hätte ich nicht gedacht.
Trotzdem finde ich es weder fair noch klug. Ich würde als AG auch nicht dulden, dass ein AN kurzfristig früher gehen möchte und Patienten absagen will, wenn nicht ein dringender Arzttermin vorliegt. Aber dann muss ich mich auch als AG danach richten.
Ich finde immer ein solches Arbeitsverhältnis zwischen AG's und AN's sehr schade. Da stimmt schon vom Grundsatz her was nicht.

Gruß Britt
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Auch wenn der AG das so darf, halte ich so ein Verhalten für mehr als unklug. Man verärgert grundlos seinen AN. Warum wird so etwas nicht vorher geplant und besprochen? Ein zur Probearbeit erscheinender Therapeut fällt doch nicht plötzlich vom Himmel. Da fehlt eine vernünftige Organisation. Und wo ich den AG gar nicht verstehe, man verärgert damit auch seine Patienten. Ich wäre als Patient stinksauer, wenn ich einen Termin hätte und nicht von meinem Therapeuten behandelt werde, obwohl dieser weder krank noch anderweitig zwingend vehindert ist. Wo ich tatsächlich erstaunt bin, dass dieses Verhalten rechtens ist. Natürlich kann der AG über das Abbummeln entscheiden, aber so kurzfristig wenige Stunden vorher, ohne dass ein Notfall vorliegt, da bin ich doch sehr erstaunt. Hätte ich nicht gedacht. Trotzdem finde ich es weder fair noch klug. Ich würde als AG auch nicht dulden, dass ein AN kurzfristig früher gehen möchte und Patienten absagen will, wenn nicht ein dringender Arzttermin vorliegt. Aber dann muss ich mich auch als AG danach richten. Ich finde immer ein solches Arbeitsverhältnis zwischen AG's und AN's sehr schade. Da stimmt schon vom Grundsatz her was nicht. Gruß Britt
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Britt schrieb:

Auch wenn der AG das so darf, halte ich so ein Verhalten für mehr als unklug. Man verärgert grundlos seinen AN. Warum wird so etwas nicht vorher geplant und besprochen? Ein zur Probearbeit erscheinender Therapeut fällt doch nicht plötzlich vom Himmel. Da fehlt eine vernünftige Organisation.
Und wo ich den AG gar nicht verstehe, man verärgert damit auch seine Patienten. Ich wäre als Patient stinksauer, wenn ich einen Termin hätte und nicht von meinem Therapeuten behandelt werde, obwohl dieser weder krank noch anderweitig zwingend vehindert ist.
Wo ich tatsächlich erstaunt bin, dass dieses Verhalten rechtens ist. Natürlich kann der AG über das Abbummeln entscheiden, aber so kurzfristig wenige Stunden vorher, ohne dass ein Notfall vorliegt, da bin ich doch sehr erstaunt. Hätte ich nicht gedacht.
Trotzdem finde ich es weder fair noch klug. Ich würde als AG auch nicht dulden, dass ein AN kurzfristig früher gehen möchte und Patienten absagen will, wenn nicht ein dringender Arzttermin vorliegt. Aber dann muss ich mich auch als AG danach richten.
Ich finde immer ein solches Arbeitsverhältnis zwischen AG's und AN's sehr schade. Da stimmt schon vom Grundsatz her was nicht.

Gruß Britt

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die neue
29.07.2014 22:54
da hast Du allerdings recht
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da hast Du allerdings recht
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die neue schrieb:

da hast Du allerdings recht

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Shakespeare
31.07.2014 09:55
Doch! Das hat zwar der Gesetzgeber nicht definiert, aber die Rechtsprechung schon. Bei der Anordnung von Überstunden und analog Freizeit, richten sich die Gerichte nach der gesetzlichen Vorwarnfrist für Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf und den Teilzeitbefristungsgesetz (§12). Hier sind 4 Tage vorgesehen. Das BAG 79/104 hat z.B. definiert das für die Anordnung von AZ und Freizeit eine angemessene Frist einzuhalten ist damit sich der AN auf seine Freizeit einstellen kann. Man braucht da eigentlich nur seinen gesunden Menschverstand einzusetzen um einschätzen zu können, dass man über seinen Mitarbeiter, der ja auch private Interessen und Verpflichtungen hat, nicht beliebig so hin und herschieben kann wie es dem Betrieb passt. Selbst in betrieblichen Notfällen, wenn z.B. eine Maschine stillsteht oder die Praxis brennt, muss man den Mitarbeiter bezahlen wenn, man ihn nachhause schickt (BGB Betriebsstörungen). Das beste ist man spricht sich einfach ab, dann hat man keine Probleme. Gruß S.
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Doch! Das hat zwar der Gesetzgeber nicht definiert, aber die Rechtsprechung schon. Bei der Anordnung von Überstunden und analog Freizeit, richten sich die Gerichte nach der gesetzlichen Vorwarnfrist für Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf und den Teilzeitbefristungsgesetz (§12). Hier sind 4 Tage vorgesehen. Das BAG 79/104 hat z.B. definiert das für die Anordnung von AZ und Freizeit eine angemessene Frist einzuhalten ist damit sich der AN auf seine Freizeit einstellen kann. Man braucht da eigentlich nur seinen gesunden Menschverstand einzusetzen um einschätzen zu können, dass man über seinen Mitarbeiter, der ja auch private Interessen und Verpflichtungen hat, nicht beliebig so hin und herschieben kann wie es dem Betrieb passt. Selbst in betrieblichen Notfällen, wenn z.B. eine Maschine stillsteht oder die Praxis brennt, muss man den Mitarbeiter bezahlen wenn, man ihn nachhause schickt (BGB Betriebsstörungen). Das beste ist man spricht sich einfach ab, dann hat man keine Probleme. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Doch! Das hat zwar der Gesetzgeber nicht definiert, aber die Rechtsprechung schon. Bei der Anordnung von Überstunden und analog Freizeit, richten sich die Gerichte nach der gesetzlichen Vorwarnfrist für Teilzeitarbeit und Arbeit auf Abruf und den Teilzeitbefristungsgesetz (§12). Hier sind 4 Tage vorgesehen. Das BAG 79/104 hat z.B. definiert das für die Anordnung von AZ und Freizeit eine angemessene Frist einzuhalten ist damit sich der AN auf seine Freizeit einstellen kann. Man braucht da eigentlich nur seinen gesunden Menschverstand einzusetzen um einschätzen zu können, dass man über seinen Mitarbeiter, der ja auch private Interessen und Verpflichtungen hat, nicht beliebig so hin und herschieben kann wie es dem Betrieb passt. Selbst in betrieblichen Notfällen, wenn z.B. eine Maschine stillsteht oder die Praxis brennt, muss man den Mitarbeiter bezahlen wenn, man ihn nachhause schickt (BGB Betriebsstörungen). Das beste ist man spricht sich einfach ab, dann hat man keine Probleme. Gruß S.

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Wonderwoman
31.07.2014 11:41
Nanana... Teilzeitbefristungsgesetz gilt hier wohl eher nicht. :point_up:
Ausserdem definiert das BAG keine genaue Frist. Es gilt hier billiges Ermessen... und sowas muss im Extremfall immer durch ein Gericht überprüft werden. Wer will das???

In der Tat gebe ich Dir vollkommen Recht, dass man in dieser Frage den gesunden Menschenverstand einsetzen sollte. Leider gibt es aber immer wieder AGs, die tun und lassen was sie wollen. Das funktioniert aber alles nur durch ein gutes Miteinander.
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Nanana... Teilzeitbefristungsgesetz gilt hier wohl eher nicht. :point_up: Ausserdem definiert das BAG keine genaue Frist. Es gilt hier billiges Ermessen... und sowas muss im Extremfall immer durch ein Gericht überprüft werden. Wer will das??? In der Tat gebe ich Dir vollkommen Recht, dass man in dieser Frage den gesunden Menschenverstand einsetzen sollte. Leider gibt es aber immer wieder AGs, die tun und lassen was sie wollen. Das funktioniert aber alles nur durch ein gutes Miteinander.
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Wonderwoman schrieb:

Nanana... Teilzeitbefristungsgesetz gilt hier wohl eher nicht. :point_up:
Ausserdem definiert das BAG keine genaue Frist. Es gilt hier billiges Ermessen... und sowas muss im Extremfall immer durch ein Gericht überprüft werden. Wer will das???

In der Tat gebe ich Dir vollkommen Recht, dass man in dieser Frage den gesunden Menschenverstand einsetzen sollte. Leider gibt es aber immer wieder AGs, die tun und lassen was sie wollen. Das funktioniert aber alles nur durch ein gutes Miteinander.

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rudibam
31.07.2014 20:51
Das ist wieder eine Sache zwischen Betrieb und Patient und kann dem Therapeuten egal sein.
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Das ist wieder eine Sache zwischen Betrieb und Patient und kann dem Therapeuten egal sein.
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rudibam schrieb:

Das ist wieder eine Sache zwischen Betrieb und Patient und kann dem Therapeuten egal sein.

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Shakespeare
01.08.2014 20:49
Jedes Gerichtsurteil behandelt vorrangig den Einzelfall lediglich die Urteile der Bundesgerichte sind oft aber nicht zwangsläufig Maßstab für spätere Rechtsfälle. Wenn man eine Rechtssituation beschreiben will muss man sowohl die Gesetze die immer jede Menge Interpretationsspielraum lassen wie auch die gängigen Urteile der Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen berücksichtigen. Wenn es zu einer Definition einer Ankündigungsfrist seitens der Gerichte gekommen ist dann bezieht sie sich auf die von mir genannten Gesetze und legt also eine ca. 4 tägige Frist zugrunde. Damit wäre man als Arbeitgeber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Das es in Therapiepraxen durchaus häufig kürzere Fristen gibt, liegt meist daran, dass Patienten kurzfristig (wenn überhaupt) absagen.
Die Frage ist, wer hier das Risiko tragen soll oder will? Ich plädiere hier für eine freiwillige Lösung, von der beide Seiten profitieren können.
Das ganze hier über das Direktionsrecht auf den Arbeitnehmer abzuwälzen ist alles andere als in Ordnung. Man muss sich dann nicht wundern wenn Mitarbeiter bei solche Chefs das Weite suchen, wenn sie können. Ebenso wird ein solcher Mitarbeiter sich nicht mit seinem Job identifizieren und seine Möglichkeiten ausschöpfen Zeit für sich herauszuschinden. So gesehen handeln Arbeitgeber hier alles andere als klug. Gruß S.
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Jedes Gerichtsurteil behandelt vorrangig den Einzelfall lediglich die Urteile der Bundesgerichte sind oft aber nicht zwangsläufig Maßstab für spätere Rechtsfälle. Wenn man eine Rechtssituation beschreiben will muss man sowohl die Gesetze die immer jede Menge Interpretationsspielraum lassen wie auch die gängigen Urteile der Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen berücksichtigen. Wenn es zu einer Definition einer Ankündigungsfrist seitens der Gerichte gekommen ist dann bezieht sie sich auf die von mir genannten Gesetze und legt also eine ca. 4 tägige Frist zugrunde. Damit wäre man als Arbeitgeber auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Das es in Therapiepraxen durchaus häufig kürzere Fristen gibt, liegt meist daran, dass Patienten kurzfristig (wenn überhaupt) absagen. Die Frage ist, wer hier das Risiko tragen soll oder will? Ich plädiere hier für eine freiwillige Lösung, von der beide Seiten profitieren können. Das ganze hier über das Direktionsrecht auf den Arbeitnehmer abzuwälzen ist alles andere als in Ordnung. Man muss sich dann nicht wundern wenn Mitarbeiter bei solche Chefs das Weite suchen, wenn sie können. Ebenso wird ein solcher Mitarbeiter sich nicht mit seinem Job identifizieren und seine Möglichkeiten ausschöpfen Zeit für sich herauszuschinden. So gesehen handeln Arbeitgeber hier alles andere als klug. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Jedes Gerichtsurteil behandelt vorrangig den Einzelfall lediglich die Urteile der Bundesgerichte sind oft aber nicht zwangsläufig Maßstab für spätere Rechtsfälle. Wenn man eine Rechtssituation beschreiben will muss man sowohl die Gesetze die immer jede Menge Interpretationsspielraum lassen wie auch die gängigen Urteile der Rechtsprechung zu ähnlich gelagerten Fällen berücksichtigen. Wenn es zu einer Definition einer Ankündigungsfrist seitens der Gerichte gekommen ist dann bezieht sie sich auf die von mir genannten Gesetze und legt also eine ca. 4 tägige Frist zugrunde. Damit wäre man als Arbeitgeber auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Das es in Therapiepraxen durchaus häufig kürzere Fristen gibt, liegt meist daran, dass Patienten kurzfristig (wenn überhaupt) absagen.
Die Frage ist, wer hier das Risiko tragen soll oder will? Ich plädiere hier für eine freiwillige Lösung, von der beide Seiten profitieren können.
Das ganze hier über das Direktionsrecht auf den Arbeitnehmer abzuwälzen ist alles andere als in Ordnung. Man muss sich dann nicht wundern wenn Mitarbeiter bei solche Chefs das Weite suchen, wenn sie können. Ebenso wird ein solcher Mitarbeiter sich nicht mit seinem Job identifizieren und seine Möglichkeiten ausschöpfen Zeit für sich herauszuschinden. So gesehen handeln Arbeitgeber hier alles andere als klug. Gruß S.

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Problem beschreiben

Shakespeare schrieb:

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber je nach Vertrag Überstunden anordnen und auch das Abbummeln von Überstunden anordnen, wie es betrieblich notwendig ist.
Für beide Dinge sieht der Gesetzgeber eine angemessene Frist vor, die eine gewisse Planbarkeit von Frei-und Arbeitszeit gewährleistet.
Die genaue Frist definiert der Gesetzgeber nicht, das hängt von Branche, den üblichen betrieblichen Gepflogenheiten oder einfach der einvernehmlichen Absprache der Parteien ab.
Die Rechtsprechung hat in den meisten Fällen eine Frist von 3-4 Tagen als angemessen bezeichnete, diese darf nicht erheblich unterschritten werden, wenn nicht betriebliche "Notfälle das gebieten. Einen solchen "Notfall" kann ich hier nicht erkennen.
Das Verhalten des Arbeitgeber hier halte ich für unangemessen, hier nutzt er seine Macht und sein Direktionsrecht ganz klar zu Lasten des Mitarbeiters zu seinem Vorteil aus. Man könnte als Arbeitnehmer m.E. mit guten Chancen gegen solches Gebaren rechtlich vorgehen, wenn man bereit ist ggf. auch die daraus entstehenden Konsequenzen (mindestens Stress) zu tragen. Gruß S.



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