Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
wer hat schon mal einen Fortbildungsvertrag zwischen AG/AN geschlossen.
AG will Kosten für Bobath-Fobi übernehmen und Gehalt weiter zahlen.
Was ist zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PhysioDino schrieb:
Hallo,
wer hat schon mal einen Fortbildungsvertrag zwischen AG/AN geschlossen.
AG will Kosten für Bobath-Fobi übernehmen und Gehalt weiter zahlen.
Was ist zu beachten?
Vielen Dank für Eure Antworten
Überlegt unterzeichnen würde ich wenn du an deinem Arbeitsplatz das Gefühl hast, innerhalb der möglichen Bindungszeit (AFAIK bis zu 5 Jahre bei einer Fobidauer von 2 Jahren) könnte es zwischen dir und den Kollegen/dem Chef krachen und du kündigst aus eigenem Antrieb; dann wäre es durchaus rechtens wenn der AG seinen Fobizuschuss zurückfordert, ggf. anteilig für den verbleibenden Teil der vereinbarten Bindungszeit.
Gefällt mir
Bobath hat meines wissens nach 8 Wochen Fobi was ca. 2 Jahre Bindung machen würde. Alles darüber wäre nicht ok. Würde also nach 12 Monaten bedeuten, dass nur die hälfte zurückzuzahlen wäre.
Das Thema an sich ist aber sehr komplex und kann nicht im Rahmen eines Threads abgehandelt werden.
MFG
Meitao
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Meitao schrieb:
Es muss immer nur Anteilig zurückgezahlt werden.
Bobath hat meines wissens nach 8 Wochen Fobi was ca. 2 Jahre Bindung machen würde. Alles darüber wäre nicht ok. Würde also nach 12 Monaten bedeuten, dass nur die hälfte zurückzuzahlen wäre.
Das Thema an sich ist aber sehr komplex und kann nicht im Rahmen eines Threads abgehandelt werden.
MFG
Meitao
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Es ist im Grunde für dich kein großes Risiko dabei: Du bekommst einen Zuschuss zur Fobi, währenddessen das Gehalt weitergezahlt und bekommst im Gegenzug für bis zu zwei Jahre deinen Job garantiert.
Überlegt unterzeichnen würde ich wenn du an deinem Arbeitsplatz das Gefühl hast, innerhalb der möglichen Bindungszeit (AFAIK bis zu 5 Jahre bei einer Fobidauer von 2 Jahren) könnte es zwischen dir und den Kollegen/dem Chef krachen und du kündigst aus eigenem Antrieb; dann wäre es durchaus rechtens wenn der AG seinen Fobizuschuss zurückfordert, ggf. anteilig für den verbleibenden Teil der vereinbarten Bindungszeit.
Danke
Gefällt mir
-------------------------------------------------------
> Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Das steht nirgends sondern ist, in gewissen Rahmen, der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Staffeln die oft genannt werden beginnen bei 3 Monaten Bindung für eine Woche Fobi und enden bei maximal 5 Jahren für 2 Jahre Fobi; alles über 5 Jahren sei generell unzulässig weil unkalkulierbar - das steht aber auch nur solange bis ein Richter anders entscheidet.
Manche Richter kippen eine Bindungsklausel bei unverhältnismäßiger Länge komplett, andere reduzieren auf ein "vertretbares Maß".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
484 schrieb:
-------------------------------------------------------
> Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Das steht nirgends sondern ist, in gewissen Rahmen, der einschlägigen Rechtsprechung zu entnehmen. Die Staffeln die oft genannt werden beginnen bei 3 Monaten Bindung für eine Woche Fobi und enden bei maximal 5 Jahren für 2 Jahre Fobi; alles über 5 Jahren sei generell unzulässig weil unkalkulierbar - das steht aber auch nur solange bis ein Richter anders entscheidet.
Manche Richter kippen eine Bindungsklausel bei unverhältnismäßiger Länge komplett, andere reduzieren auf ein "vertretbares Maß".
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
Für 8 wochen Fortbildung , ..... 2 Jahre Bindung !!!! Wo stand den das noch mal , waren es nicht viel Weniger ???
Danke
Mein Profilbild bearbeiten