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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Wann beginnt die Arbeitszeit, wann endet sie?

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Wann beginnt die Arbeitszeit, wann endet sie?
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Anonymer Teilnehmer
08.05.2023 11:51
Hallöchen zusammen!
Hätte da mal eine generelle Frage zur Arbeitszeit in PT Praxen.
Wenn Arbeitszeiten festgelegt sind z. B. 35.8h die Woche, beginnt dann die Arbeitszeit mit Betreten der Praxis oder mit Beginn der ersten Behandlung nach Umziehen, Karteikartenraussuchen------ etc.?
Richtet sich das nach der Größe der Praxis, Therapeutenanzahl....?
Wird die Zeit die Personal zum Umziehen braucht zum wirtschaftlichen Ruin der Praxis?
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• Verena Stumpp
Hallöchen zusammen! Hätte da mal eine generelle Frage zur Arbeitszeit in PT Praxen. Wenn Arbeitszeiten festgelegt sind z. B. 35.8h die Woche, beginnt dann die Arbeitszeit mit Betreten der Praxis oder mit Beginn der ersten Behandlung nach Umziehen, Karteikartenraussuchen------ etc.? Richtet sich das nach der Größe der Praxis, Therapeutenanzahl....? Wird die Zeit die Personal zum Umziehen braucht zum wirtschaftlichen Ruin der Praxis?
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Eva
08.05.2023 14:13
Vielleicht redest du mal mit deinem Chef darüber? Ich denke es gibt hier sehr viele Unterschiede zu diesem Thema.
Aber bei deiner letzten Frage, lässt sich schon spekulieren, dass Frust in der Praxis herrscht.
Bei einer 35,8 Std. Woche, achte darauf, dass deine Uhr ganz genau gehtwink
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• Ann1
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Vielleicht redest du mal mit deinem Chef darüber? Ich denke es gibt hier sehr viele Unterschiede zu diesem Thema. Aber bei deiner letzten Frage, lässt sich schon spekulieren, dass Frust in der Praxis herrscht. Bei einer 35,8 Std. Woche, achte darauf, dass deine Uhr ganz genau geht[emoji]wink[/emoji]
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Eva schrieb:

Vielleicht redest du mal mit deinem Chef darüber? Ich denke es gibt hier sehr viele Unterschiede zu diesem Thema.
Aber bei deiner letzten Frage, lässt sich schon spekulieren, dass Frust in der Praxis herrscht.
Bei einer 35,8 Std. Woche, achte darauf, dass deine Uhr ganz genau gehtwink

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holger302
08.05.2023 16:28
Boah euch gehts wohl echt zu gut!!??..
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Boah euch gehts wohl echt zu gut!!??..
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holger302 schrieb:

Boah euch gehts wohl echt zu gut!!??..

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Wonderwoman
08.05.2023 22:28
Alles, um arbeitsfähig zu werden, ist Arbeitszeit. Umziehen gehört jedoch nicht dazu, denn das kann man auch zuhause erledigen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• holger302
• #Heimat#
Alles, um arbeitsfähig zu werden, ist Arbeitszeit. Umziehen gehört jedoch nicht dazu, denn das kann man auch zuhause erledigen.
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Wonderwoman schrieb:

Alles, um arbeitsfähig zu werden, ist Arbeitszeit. Umziehen gehört jedoch nicht dazu, denn das kann man auch zuhause erledigen.

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redvine
09.05.2023 06:46
@Eva Erst einmal geht es darum wie ein Sacherhalt arbeitsrechtlich aussieht. Wie der dann in der Praxis umgesetzt wird ist eine andere Sache, d.h.welche Kompromisse gemacht werden.

Und ist für einen AN schon gut, wenn PI erkennt, dass AN dem PI entgegen kommt ohne das arbeitsrechtlich zu müssen. Und umgekehrt natürlich auch.

Gruß redvine
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• Lars van Ravenzwaaij
• holger302
[mention]Eva[/mention] Erst einmal geht es darum wie ein Sacherhalt arbeitsrechtlich aussieht. Wie der dann in der Praxis umgesetzt wird ist eine andere Sache, d.h.welche Kompromisse gemacht werden. Und ist für einen AN schon gut, wenn PI erkennt, dass AN dem PI entgegen kommt ohne das arbeitsrechtlich zu müssen. Und umgekehrt natürlich auch. Gruß redvine
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redvine schrieb:

@Eva Erst einmal geht es darum wie ein Sacherhalt arbeitsrechtlich aussieht. Wie der dann in der Praxis umgesetzt wird ist eine andere Sache, d.h.welche Kompromisse gemacht werden.

Und ist für einen AN schon gut, wenn PI erkennt, dass AN dem PI entgegen kommt ohne das arbeitsrechtlich zu müssen. Und umgekehrt natürlich auch.

Gruß redvine

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484
09.05.2023 10:14
@Wonderwoman außer die Arbeitskleidung ist von chef vorgeschrieben, dann ist es Arbeitszeit . Kannst überall nach lesen . Und unser Betriebsrat hat vor 20 jahren gesagt auch um ziehen ist Arbeitszeit, wenn es vorgeschrieben wird , was du anziehen musst.
2

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• eim
• Enilorak
[mention]Wonderwoman[/mention] außer die Arbeitskleidung ist von chef vorgeschrieben, dann ist es Arbeitszeit . Kannst überall nach lesen . Und unser Betriebsrat hat vor 20 jahren gesagt auch um ziehen ist Arbeitszeit, wenn es vorgeschrieben wird , was du anziehen musst.
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484 schrieb:

@Wonderwoman außer die Arbeitskleidung ist von chef vorgeschrieben, dann ist es Arbeitszeit . Kannst überall nach lesen . Und unser Betriebsrat hat vor 20 jahren gesagt auch um ziehen ist Arbeitszeit, wenn es vorgeschrieben wird , was du anziehen musst.

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Wonderwoman
09.05.2023 15:38
@484 Nur, wenn Du die Arbeitskleidung NUR in der Praxis anziehen kannst. Das gilt nur, wenn das Tragen außerhalb der Praxis verboten ist... was idR nicht vorkommt.
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[mention]484[/mention] Nur, wenn Du die Arbeitskleidung NUR in der Praxis anziehen kannst. Das gilt nur, wenn das Tragen außerhalb der Praxis verboten ist... was idR nicht vorkommt.
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Wonderwoman schrieb:

@484 Nur, wenn Du die Arbeitskleidung NUR in der Praxis anziehen kannst. Das gilt nur, wenn das Tragen außerhalb der Praxis verboten ist... was idR nicht vorkommt.

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MeFe89
09.05.2023 18:31
@Wonderwoman huch hätte ich mal die Beiträge zuende gelesen Sorry....
es sei denn es wird betriebsinterne Kleidung gestellt, welche auch dort gelassen werden muss z. B. bezüglich Reinigung. Dann gilt umziehen als Arbeitszeit
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• 484
[mention]Wonderwoman[/mention] huch hätte ich mal die Beiträge zuende gelesen Sorry.... es sei denn es wird betriebsinterne Kleidung gestellt, welche auch dort gelassen werden muss z. B. bezüglich Reinigung. Dann gilt umziehen als Arbeitszeit
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MeFe89 schrieb:

@Wonderwoman huch hätte ich mal die Beiträge zuende gelesen Sorry....
es sei denn es wird betriebsinterne Kleidung gestellt, welche auch dort gelassen werden muss z. B. bezüglich Reinigung. Dann gilt umziehen als Arbeitszeit

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Lymphie
09.05.2023 18:37
@Wonderwoman ich ziehe mich sogar zweimal um, bevor ich meinen Arbeitsplatz betrete. Natürlich zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit, vorausgesetzt, es wird Bereichskleidung verlangt.
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• eim
• Enilorak
[mention]Wonderwoman[/mention] ich ziehe mich sogar zweimal um, bevor ich meinen Arbeitsplatz betrete. Natürlich zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit, vorausgesetzt, es wird Bereichskleidung verlangt.
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Lymphie schrieb:

@Wonderwoman ich ziehe mich sogar zweimal um, bevor ich meinen Arbeitsplatz betrete. Natürlich zählt die Umkleidezeit zur Arbeitszeit, vorausgesetzt, es wird Bereichskleidung verlangt.

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eim
09.05.2023 18:44
@Wonderwoman
Das stimmt nicht. Das Umziehen gehört zur Arbeitszeit.siehe BGB Deswegen wunder ich mich manchmal warum 8 .00 die ersten Patienten bestellt werden.Und ausserdem ist es total unhygienisch .
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[mention]Wonderwoman[/mention] Das stimmt nicht. Das Umziehen gehört zur Arbeitszeit.siehe BGB Deswegen wunder ich mich manchmal warum 8 .00 die ersten Patienten bestellt werden.Und ausserdem ist es total unhygienisch .
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eim schrieb:

@Wonderwoman
Das stimmt nicht. Das Umziehen gehört zur Arbeitszeit.siehe BGB Deswegen wunder ich mich manchmal warum 8 .00 die ersten Patienten bestellt werden.Und ausserdem ist es total unhygienisch .

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eim
09.05.2023 18:46
@Wonderwoman
das ist eine faule Ausrede denn in einer Praxis gibt es immer die Möglichkeit sich umzuziehen. Oder sind deine Praxisräume so voll ?????
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[mention]Wonderwoman[/mention] das ist eine faule Ausrede denn in einer Praxis gibt es immer die Möglichkeit sich umzuziehen. Oder sind deine Praxisräume so voll ?????
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eim schrieb:

@Wonderwoman
das ist eine faule Ausrede denn in einer Praxis gibt es immer die Möglichkeit sich umzuziehen. Oder sind deine Praxisräume so voll ?????

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Wonderwoman
09.05.2023 19:19
@eim Schlauberger, also Du, lesen dann mal hier: Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS
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[mention]eim[/mention] Schlauberger, also Du, lesen dann mal hier: https://www.kanzlei-zhs.de/beamtenrecht-arbeitsrecht-ist-umkleidezeit-arbeitszeit/
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Wonderwoman schrieb:

@eim Schlauberger, also Du, lesen dann mal hier: Ist Umkleidezeit Arbeitszeit? - Kanzlei ZHS

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eim
10.05.2023 20:00
@Wonderwoman
Ich brauche keine irgenwie geartete Kanzlei.Das BGB ist immer noch gültig und ich muss ja auch nicht bei dir arbeiten und somit tun mir zwar deine MA leid -- Aber wer sich nicht wehrt ist selber Schuld.
Ich würd sowas nicht mitmachen und entsprechend rechtlich wenn nötig dagegen vorgehen.Damit ist das Thema für mich erledigt.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Ich brauche keine irgenwie geartete Kanzlei.Das BGB ist immer noch gültig und ich muss ja auch nicht bei dir arbeiten und somit tun mir zwar deine MA leid -- Aber wer sich nicht wehrt ist selber Schuld. Ich würd sowas nicht mitmachen und entsprechend rechtlich wenn nötig dagegen vorgehen.Damit ist das Thema für mich erledigt.
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eim schrieb:

@Wonderwoman
Ich brauche keine irgenwie geartete Kanzlei.Das BGB ist immer noch gültig und ich muss ja auch nicht bei dir arbeiten und somit tun mir zwar deine MA leid -- Aber wer sich nicht wehrt ist selber Schuld.
Ich würd sowas nicht mitmachen und entsprechend rechtlich wenn nötig dagegen vorgehen.Damit ist das Thema für mich erledigt.

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Lars van Ravenzwaaij
10.05.2023 20:38
@eim Leider bist du hier nicht richtig informiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu bereits eine Reihe von Urteile (im Einklang mit dem BGB) gefällt. Wie so oft, entscheidet der Einzelfall oder der Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Kleines Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.03.2021 (Az.: 5 AZR 292/20) erneut entschieden, dass Umkleidezeit nur dann Arbeitszeit darstellt, wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und sich die Mitarbeiter im Betrieb umziehen müssen.
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[mention]eim[/mention] Leider bist du hier nicht richtig informiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu bereits eine Reihe von Urteile (im Einklang mit dem BGB) gefällt. Wie so oft, entscheidet der Einzelfall oder der Tarif- oder Arbeitsvertrag. Kleines Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.03.2021 (Az.: 5 AZR 292/20) erneut entschieden, dass Umkleidezeit nur dann Arbeitszeit darstellt, wenn die Arbeitskleidung [b]vorgeschrieben[/b] ist und sich die Mitarbeiter [b]im Betrieb umziehen [u]müssen[/u][/b].
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@eim Leider bist du hier nicht richtig informiert. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu bereits eine Reihe von Urteile (im Einklang mit dem BGB) gefällt. Wie so oft, entscheidet der Einzelfall oder der Tarif- oder Arbeitsvertrag.

Kleines Beispiel: Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem Urteil vom 31.03.2021 (Az.: 5 AZR 292/20) erneut entschieden, dass Umkleidezeit nur dann Arbeitszeit darstellt, wenn die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist und sich die Mitarbeiter im Betrieb umziehen müssen.

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kvet
10.05.2023 22:14
@Lars van Ravenzwaaij Aber muss man sich nicht grundsätzlich umziehen? Alleine wegen der Hygiene.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Aber muss man sich nicht grundsätzlich umziehen? Alleine wegen der Hygiene.
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kvet schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Aber muss man sich nicht grundsätzlich umziehen? Alleine wegen der Hygiene.

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Lars van Ravenzwaaij
11.05.2023 07:30
@kvet Darum geht es nicht. Hier geht es um Arbeitsrecht und da spielt irgendwelche Hygiene zunächst keine Rolle.

Man kann sich dabei durchaus auch fragen, wieviel Hygiene überhaupt sinnvoll ist. Und das muss in eine Praxis sicherlich anders beurteilt werden als z. B. in einer Klinik (und sogar dort abhängig vom Funktionsbereich). Davon ab, kenne ich viele Praxen, wo gar keine Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Da arbeiten die Kollegen/-innen im Zivil.

Kleine Bemerkung am Rande: Mein Hausarzt in den Niederlanden trug schon vor 50 Jahre nur Zivilkleidung. Lediglich bei blutigen oder ähnlichen Handlungen zog er den weißen Kittel über. Das ist in NL heutzutage absoluter standard. Und Bekanntermaßen kommen z. B. MRSA-oder ähnliche Infektionen dort weltweit am Wenigsten vor.

Zu viel Hygiene ist auch krankmachend (das zeigt eindrucksvoll auch der Osten im Vergleich vor und nach der Wende). Ein zu viel an Hygiene ist auch ein sehr deutsches Problem. 🙄
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[mention]kvet[/mention] Darum geht es nicht. Hier geht es um Arbeitsrecht und da spielt irgendwelche Hygiene zunächst keine Rolle. Man kann sich dabei durchaus auch fragen, wieviel Hygiene überhaupt sinnvoll ist. Und das muss in eine Praxis sicherlich anders beurteilt werden als z. B. in einer Klinik (und sogar dort abhängig vom Funktionsbereich). Davon ab, kenne ich viele Praxen, wo gar keine Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Da arbeiten die Kollegen/-innen im Zivil. Kleine Bemerkung am Rande: Mein Hausarzt in den Niederlanden trug schon vor 50 Jahre nur Zivilkleidung. Lediglich bei blutigen oder ähnlichen Handlungen zog er den weißen Kittel über. Das ist in NL heutzutage absoluter standard. Und Bekanntermaßen kommen z. B. MRSA-oder ähnliche Infektionen dort weltweit am Wenigsten vor. Zu viel Hygiene ist auch krankmachend (das zeigt eindrucksvoll auch der Osten im Vergleich vor und nach der Wende). Ein zu viel an Hygiene ist auch ein sehr deutsches Problem. 🙄
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@kvet Darum geht es nicht. Hier geht es um Arbeitsrecht und da spielt irgendwelche Hygiene zunächst keine Rolle.

Man kann sich dabei durchaus auch fragen, wieviel Hygiene überhaupt sinnvoll ist. Und das muss in eine Praxis sicherlich anders beurteilt werden als z. B. in einer Klinik (und sogar dort abhängig vom Funktionsbereich). Davon ab, kenne ich viele Praxen, wo gar keine Dienstkleidung vorgeschrieben ist. Da arbeiten die Kollegen/-innen im Zivil.

Kleine Bemerkung am Rande: Mein Hausarzt in den Niederlanden trug schon vor 50 Jahre nur Zivilkleidung. Lediglich bei blutigen oder ähnlichen Handlungen zog er den weißen Kittel über. Das ist in NL heutzutage absoluter standard. Und Bekanntermaßen kommen z. B. MRSA-oder ähnliche Infektionen dort weltweit am Wenigsten vor.

Zu viel Hygiene ist auch krankmachend (das zeigt eindrucksvoll auch der Osten im Vergleich vor und nach der Wende). Ein zu viel an Hygiene ist auch ein sehr deutsches Problem. 🙄

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Wonderwoman
11.05.2023 10:25
@eim Sorry, aber das zeigt mir, dass Du ahnungslos bist... das BGB wird auch in D bisweilen ausgelegt. Dies erfolgt durch Gerichte... wenn alles so eindeutig wäre, dann müsste man kaum klagen. Und in meinem Link waren viele Urteile enthalten. Da hilft auch eine gewisse Bockigkeit nicht, wenn solche Frage bereits höchstrichterlich entscheiden wurden. Also wenn man bei Ahnungslosigkeit "erwischt" wurde, dann ab und zu mal kürzer treten.
Auch müssen Dir meine ANs nicht leid tun, denn sie werden rechtskonform behandelt und nicht willkürlich, weil es einer Partei mal so und mal so passt.
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]eim[/mention] Sorry, aber das zeigt mir, dass Du ahnungslos bist... das BGB wird auch in D bisweilen ausgelegt. Dies erfolgt durch Gerichte... wenn alles so eindeutig wäre, dann müsste man kaum klagen. Und in meinem Link waren viele Urteile enthalten. Da hilft auch eine gewisse Bockigkeit nicht, wenn solche Frage bereits höchstrichterlich entscheiden wurden. Also wenn man bei Ahnungslosigkeit "erwischt" wurde, dann ab und zu mal kürzer treten. Auch müssen Dir meine ANs nicht leid tun, denn sie werden rechtskonform behandelt und nicht willkürlich, weil es einer Partei mal so und mal so passt.
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Wonderwoman schrieb:

@eim Sorry, aber das zeigt mir, dass Du ahnungslos bist... das BGB wird auch in D bisweilen ausgelegt. Dies erfolgt durch Gerichte... wenn alles so eindeutig wäre, dann müsste man kaum klagen. Und in meinem Link waren viele Urteile enthalten. Da hilft auch eine gewisse Bockigkeit nicht, wenn solche Frage bereits höchstrichterlich entscheiden wurden. Also wenn man bei Ahnungslosigkeit "erwischt" wurde, dann ab und zu mal kürzer treten.
Auch müssen Dir meine ANs nicht leid tun, denn sie werden rechtskonform behandelt und nicht willkürlich, weil es einer Partei mal so und mal so passt.

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484
12.05.2023 05:42
@Wonderwoman sag ich doch ist Arbeitszeit. Unser Betriebsrat hat vor 20 Jahren gesagt das umziehen bei uns zur Arbeitszeit gehört. Wir haben eine Stempeluhr . Anziehe und vorbereiten ist bei uns als plus Stunden zu sehen. Auch das umziehen wenn man Feierabend hat. Da kommt schon was zusammen. Ich habe für dieses Jahr schon 15 h plus. Die kann ich abfeiern , wenn ich Lust habe mal frei zu machen.
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[mention]Wonderwoman[/mention] sag ich doch ist Arbeitszeit. Unser Betriebsrat hat vor 20 Jahren gesagt das umziehen bei uns zur Arbeitszeit gehört. Wir haben eine Stempeluhr . Anziehe und vorbereiten ist bei uns als plus Stunden zu sehen. Auch das umziehen wenn man Feierabend hat. Da kommt schon was zusammen. Ich habe für dieses Jahr schon 15 h plus. Die kann ich abfeiern , wenn ich Lust habe mal frei zu machen.
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484 schrieb:

@Wonderwoman sag ich doch ist Arbeitszeit. Unser Betriebsrat hat vor 20 Jahren gesagt das umziehen bei uns zur Arbeitszeit gehört. Wir haben eine Stempeluhr . Anziehe und vorbereiten ist bei uns als plus Stunden zu sehen. Auch das umziehen wenn man Feierabend hat. Da kommt schon was zusammen. Ich habe für dieses Jahr schon 15 h plus. Die kann ich abfeiern , wenn ich Lust habe mal frei zu machen.

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:26
@WonderwomanDanke
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[mention]Wonderwoman[/mention]Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@WonderwomanDanke

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:27
@eim Warum so aggressiv ,aber Danke
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[mention]eim[/mention] Warum so aggressiv ,aber Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@eim Warum so aggressiv ,aber Danke

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:35
@Lars van Ravenzwaaij Genau, im Falle einer Uniform z. B. wie wonderwoman es beschrieben hat ist es im Vergleich zur Physiotherapie einleuchtender.
Danke für den freundlich geschriebenen Hinweis.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Genau, im Falle einer Uniform z. B. wie wonderwoman es beschrieben hat ist es im Vergleich zur Physiotherapie einleuchtender. Danke für den freundlich geschriebenen Hinweis.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Genau, im Falle einer Uniform z. B. wie wonderwoman es beschrieben hat ist es im Vergleich zur Physiotherapie einleuchtender.
Danke für den freundlich geschriebenen Hinweis.

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:39
@Lars van Ravenzwaaij Sehe ich auch so. ok_hand
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Sehe ich auch so. [emoji]ok_hand[/emoji]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Sehe ich auch so. ok_hand

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:47
@Wonderwoman Habe ich Dich irgendwie angegriffen?
Leben und Leben lassen......
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[mention]Wonderwoman[/mention] Habe ich Dich irgendwie angegriffen? Leben und Leben lassen......
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Wonderwoman Habe ich Dich irgendwie angegriffen?
Leben und Leben lassen......

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Anonymer Teilnehmer
15.05.2023 17:50
@484 Schön für Dich, hast anscheinend noch keine negativen Erfahrungen gemacht, freut mich für Dich, nur in einer Praxis gibt es keine Stempeluhren, vielleicht in einer Klinik.
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[mention]484[/mention] Schön für Dich, hast anscheinend noch keine negativen Erfahrungen gemacht, freut mich für Dich, nur in einer Praxis gibt es keine Stempeluhren, vielleicht in einer Klinik.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@484 Schön für Dich, hast anscheinend noch keine negativen Erfahrungen gemacht, freut mich für Dich, nur in einer Praxis gibt es keine Stempeluhren, vielleicht in einer Klinik.

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484
19.05.2023 08:23
@Anonymer Teilnehmer Arbeitszeit Erfassung ist doch jetzt Pflicht. Alles was du für die Praxis machst ist Arbeitszeit
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Arbeitszeit Erfassung ist doch jetzt Pflicht. Alles was du für die Praxis machst ist Arbeitszeit
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484 schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Arbeitszeit Erfassung ist doch jetzt Pflicht. Alles was du für die Praxis machst ist Arbeitszeit

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallöchen zusammen!
Hätte da mal eine generelle Frage zur Arbeitszeit in PT Praxen.
Wenn Arbeitszeiten festgelegt sind z. B. 35.8h die Woche, beginnt dann die Arbeitszeit mit Betreten der Praxis oder mit Beginn der ersten Behandlung nach Umziehen, Karteikartenraussuchen------ etc.?
Richtet sich das nach der Größe der Praxis, Therapeutenanzahl....?
Wird die Zeit die Personal zum Umziehen braucht zum wirtschaftlichen Ruin der Praxis?

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Okal
08.05.2023 14:02
Stichwort „Rüstzeit".
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• johanna396
Stichwort „Rüstzeit".
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Okal schrieb:

Stichwort „Rüstzeit".

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JuleNZ
08.05.2023 20:42
Bei uns beginnt die Arbeitszeit, wenn man arbeitsbereit ist.
D.h., wenn ich um 7.30 Uhr anfange, wird erwartet, dass ich um 7.30 Uhr meine ersten Tätigkeiten anfange (was auch immer das sein mag).
Also zählt Umziehen nicht dazu, jegliche Schreibtischarbeit oder Patientenvorbereitung schon.
Gruss,
Jule
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Bei uns beginnt die Arbeitszeit, wenn man arbeitsbereit ist. D.h., wenn ich um 7.30 Uhr anfange, wird erwartet, dass ich um 7.30 Uhr meine ersten Tätigkeiten anfange (was auch immer das sein mag). Also zählt Umziehen nicht dazu, jegliche Schreibtischarbeit oder Patientenvorbereitung schon. Gruss, Jule
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JuleNZ schrieb:

Bei uns beginnt die Arbeitszeit, wenn man arbeitsbereit ist.
D.h., wenn ich um 7.30 Uhr anfange, wird erwartet, dass ich um 7.30 Uhr meine ersten Tätigkeiten anfange (was auch immer das sein mag).
Also zählt Umziehen nicht dazu, jegliche Schreibtischarbeit oder Patientenvorbereitung schon.
Gruss,
Jule

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Okal
09.05.2023 07:35
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du 20 Minuten pro Tag dazurechnen musst. Das sind bei 230 Arbeitstagen im Jahr 77 Stunden unbezahlte Arbeitszeit. Also bei einem Halbtagsjob einen ganzen Monat für lau dem Arbeitgeber zur Verfügung gestanden. Anders ausgedrückt, sollte Weihnachts-und Urlaubsgeld üblicher Standard sein.
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• 484
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du 20 Minuten pro Tag dazurechnen musst. Das sind bei 230 Arbeitstagen im Jahr 77 Stunden unbezahlte Arbeitszeit. Also bei einem Halbtagsjob einen ganzen Monat für lau dem Arbeitgeber zur Verfügung gestanden. Anders ausgedrückt, sollte Weihnachts-und Urlaubsgeld üblicher Standard sein.
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vollyholly
11.05.2023 20:19
Und nach meiner Erfahrung kann ich Dir mal flüstern, dass man AN ohne weiteres 20 Minunten / Tag abziehen kann, da nach spätestens jeder 2. Behandlung mal schnell das Handy gecheckt wird und kurz mal n paar gaaaanz wichtige Whatsapps rausgehauen werden - dauert ja nicht lang. Der Patient wartet gerne in der Kabine bis das erledigt ist.
Natürlich ist bei Patientenausfall die schnelle Zigarette und der Kaffee seeeehr wichtig für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Man könnte ja auch mal statt dessen seinen Behandlungsraum pflegen und diverse Verbrauchsmaterialien auffüllen - ach sorry - das braucht ein angesteller Physio ja nicht zu machen, das macht dann schon der Chefe nach Feierabend.

Und, mein lieber Okal, das Arbeitsjahr 2023 hat 249 Arbeitstage. Abzüglich mindestens 30 Tage - besser natürlich 35 Tage Urlaub, da brauchst Du dich ja nicht umzuziehen. Ach ja, die 5 Tage bezahlten Fobiurlaub gibt es ja auch noch, und auweia - so im Schnitt könnte man ja auch noch 15 - 20 Krankheitstage in Betracht ziehen. Da bleiben dem armen ausgebeutetem AN ja nur noch 189 anstatt 230 Arbeitstage an denen er sich husch husch in 20 Minuten umziehen muss. Deshalb musst Du leider auf´s Weihnachts- oder Urlaubsgeld verzichten. Am Besten auf beides, dann lohnt es sich, ab und zu mal zu verschlafen und ausgeruht so ein bis zwei Stunden später zur Abreit zu erscheinen. Aber bei einem Halbtagsjob lohnt sich dass dann ja auch nicht mehr, für nur 2 Stunden aufzukreuzen- sorry ich vergaß - natürlich muss ich die 20 Minuten umkleiden dazu rechen.
Da hab ich doch fast schon nen Burnout. flushed
Bei Dir ticken nicht nur die Uhren anders...
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Und nach meiner Erfahrung kann ich Dir mal flüstern, dass man AN ohne weiteres 20 Minunten / Tag abziehen kann, da nach [b]spätestens[/b] jeder 2. Behandlung mal schnell das Handy gecheckt wird und kurz mal n paar gaaaanz wichtige Whatsapps rausgehauen werden - dauert ja nicht lang. Der Patient wartet gerne in der Kabine bis das erledigt ist. Natürlich ist bei Patientenausfall die schnelle Zigarette und der Kaffee seeeehr wichtig für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Man könnte ja auch mal statt dessen seinen Behandlungsraum pflegen und diverse Verbrauchsmaterialien auffüllen - ach sorry - das braucht ein angesteller Physio ja nicht zu machen, das macht dann schon der Chefe nach Feierabend. Und, mein lieber Okal, das Arbeitsjahr 2023 hat 249 Arbeitstage. Abzüglich mindestens 30 Tage - besser natürlich 35 Tage Urlaub, da brauchst Du dich ja nicht umzuziehen. Ach ja, die 5 Tage bezahlten Fobiurlaub gibt es ja auch noch, und auweia - so im Schnitt könnte man ja auch noch 15 - 20 Krankheitstage in Betracht ziehen. Da bleiben dem armen ausgebeutetem AN ja nur noch 189 anstatt 230 Arbeitstage an denen er sich husch husch in 20 Minuten umziehen muss. Deshalb musst Du leider auf´s Weihnachts- oder Urlaubsgeld verzichten. Am Besten auf beides, dann lohnt es sich, ab und zu mal zu verschlafen und ausgeruht so ein bis zwei Stunden später zur Abreit zu erscheinen. Aber bei einem Halbtagsjob lohnt sich dass dann ja auch nicht mehr, für nur 2 Stunden aufzukreuzen- sorry ich vergaß - natürlich muss ich die 20 Minuten umkleiden dazu rechen. Da hab ich doch fast schon nen Burnout. [emoji]flushed[/emoji] Bei Dir ticken nicht nur die Uhren anders...
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vollyholly schrieb:

Und nach meiner Erfahrung kann ich Dir mal flüstern, dass man AN ohne weiteres 20 Minunten / Tag abziehen kann, da nach spätestens jeder 2. Behandlung mal schnell das Handy gecheckt wird und kurz mal n paar gaaaanz wichtige Whatsapps rausgehauen werden - dauert ja nicht lang. Der Patient wartet gerne in der Kabine bis das erledigt ist.
Natürlich ist bei Patientenausfall die schnelle Zigarette und der Kaffee seeeehr wichtig für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Man könnte ja auch mal statt dessen seinen Behandlungsraum pflegen und diverse Verbrauchsmaterialien auffüllen - ach sorry - das braucht ein angesteller Physio ja nicht zu machen, das macht dann schon der Chefe nach Feierabend.

Und, mein lieber Okal, das Arbeitsjahr 2023 hat 249 Arbeitstage. Abzüglich mindestens 30 Tage - besser natürlich 35 Tage Urlaub, da brauchst Du dich ja nicht umzuziehen. Ach ja, die 5 Tage bezahlten Fobiurlaub gibt es ja auch noch, und auweia - so im Schnitt könnte man ja auch noch 15 - 20 Krankheitstage in Betracht ziehen. Da bleiben dem armen ausgebeutetem AN ja nur noch 189 anstatt 230 Arbeitstage an denen er sich husch husch in 20 Minuten umziehen muss. Deshalb musst Du leider auf´s Weihnachts- oder Urlaubsgeld verzichten. Am Besten auf beides, dann lohnt es sich, ab und zu mal zu verschlafen und ausgeruht so ein bis zwei Stunden später zur Abreit zu erscheinen. Aber bei einem Halbtagsjob lohnt sich dass dann ja auch nicht mehr, für nur 2 Stunden aufzukreuzen- sorry ich vergaß - natürlich muss ich die 20 Minuten umkleiden dazu rechen.
Da hab ich doch fast schon nen Burnout. flushed
Bei Dir ticken nicht nur die Uhren anders...

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Okal
11.05.2023 21:20
@vollyholly So einen Chef hatte ich auch mal...
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Okal schrieb:

@vollyholly So einen Chef hatte ich auch mal...

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kvet
11.05.2023 21:43
@vollyholly In der Krankenpflege waren die Beschäftigten im Jahr 2022 durchschnittlich 30 Tage krank.
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[mention]vollyholly[/mention] In der Krankenpflege waren die Beschäftigten im Jahr 2022 durchschnittlich 30 Tage krank.
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kvet schrieb:

@vollyholly In der Krankenpflege waren die Beschäftigten im Jahr 2022 durchschnittlich 30 Tage krank.

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vollyholly
13.05.2023 15:43
@kvet ich wollte achtsam mit Okal umgehen stuck_out_tongue_winking_eye
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• Leni C.
[mention]kvet[/mention] ich wollte achtsam mit Okal umgehen [emoji]stuck_out_tongue_winking_eye[/emoji]
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vollyholly schrieb:

@kvet ich wollte achtsam mit Okal umgehen stuck_out_tongue_winking_eye

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vollyholly
21.05.2023 18:57
@Okal
und seit Du weg bist ist er bestimmt besser dran. Glückwunsch an Deinen Cheffe, mit solchen Vögeln wie Dir wollte ich nicht eine Minute zusammen arbeiten.
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[mention]Okal[/mention] und seit Du weg bist ist er bestimmt besser dran. Glückwunsch an Deinen Cheffe, mit solchen Vögeln wie Dir wollte ich nicht eine Minute zusammen arbeiten.
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vollyholly schrieb:

@Okal
und seit Du weg bist ist er bestimmt besser dran. Glückwunsch an Deinen Cheffe, mit solchen Vögeln wie Dir wollte ich nicht eine Minute zusammen arbeiten.

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Okal schrieb:

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass du 20 Minuten pro Tag dazurechnen musst. Das sind bei 230 Arbeitstagen im Jahr 77 Stunden unbezahlte Arbeitszeit. Also bei einem Halbtagsjob einen ganzen Monat für lau dem Arbeitgeber zur Verfügung gestanden. Anders ausgedrückt, sollte Weihnachts-und Urlaubsgeld üblicher Standard sein.

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484
09.05.2023 09:52
So bald du etwas für die Praxis machen musst , ist das arbeitszeit. Weil du deine zeit zur Verfügung stellst. Wenn du früher kommst und du aber um 8 den ersten Patienten hast und du noch vorbereiten musst , ist das Arbeitszeit . Wenn du diese Zeit nicht bezahlt bekommst , dann würde ich auch nicht früher kommen um vorzubereiten. Aber wenn du später erst gehts , weil du noch was anderes für die praxis machst ist das auch Arbeitszeit . Auch umziehen, wenn dein dir vorschreibt , was du anziehen musst, muss er dir 5 min für das umziehen zur Verfügung stellen. Und so ist es rechtlich ok. Wir bekommen alles was wir zusätzlich machen als Überstunden, den es herrscht seit kurzem Stempeluhr bzw. Arbeitszeit Erfassung.

Wie oben beschrieben, du schenkst mindesten 25 min deinem Arbeitgeber . Und dann noch für einen Hungerlohn . Wir können die zusätzliche zeit dann als Überstunden Abbau verwenden.

Lasst euch nicht alles gefallen. Wir lassen uns immer mehr ausnutzen es reicht langsam was mit den Angestellten in der Praxis alles gemacht wird.
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So bald du etwas für die Praxis machen musst , ist das arbeitszeit. Weil du deine zeit zur Verfügung stellst. Wenn du früher kommst und du aber um 8 den ersten Patienten hast und du noch vorbereiten musst , ist das Arbeitszeit . Wenn du diese Zeit nicht bezahlt bekommst , dann würde ich auch nicht früher kommen um vorzubereiten. Aber wenn du später erst gehts , weil du noch was anderes für die praxis machst ist das auch Arbeitszeit . Auch umziehen, wenn dein dir vorschreibt , was du anziehen musst, muss er dir 5 min für das umziehen zur Verfügung stellen. Und so ist es rechtlich ok. Wir bekommen alles was wir zusätzlich machen als Überstunden, den es herrscht seit kurzem Stempeluhr bzw. Arbeitszeit Erfassung. Wie oben beschrieben, du schenkst mindesten 25 min deinem Arbeitgeber . Und dann noch für einen Hungerlohn . Wir können die zusätzliche zeit dann als Überstunden Abbau verwenden. Lasst euch nicht alles gefallen. Wir lassen uns immer mehr ausnutzen es reicht langsam was mit den Angestellten in der Praxis alles gemacht wird.
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Wonderwoman
09.05.2023 15:40
Na 484, wettern wir mal wieder rum? Und das obwohl Du gar nicht in ner Praxis arbeitest...
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• roli
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Na 484, wettern wir mal wieder rum? Und das obwohl Du gar nicht in ner Praxis arbeitest...
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Wonderwoman schrieb:

Na 484, wettern wir mal wieder rum? Und das obwohl Du gar nicht in ner Praxis arbeitest...

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484 schrieb:

So bald du etwas für die Praxis machen musst , ist das arbeitszeit. Weil du deine zeit zur Verfügung stellst. Wenn du früher kommst und du aber um 8 den ersten Patienten hast und du noch vorbereiten musst , ist das Arbeitszeit . Wenn du diese Zeit nicht bezahlt bekommst , dann würde ich auch nicht früher kommen um vorzubereiten. Aber wenn du später erst gehts , weil du noch was anderes für die praxis machst ist das auch Arbeitszeit . Auch umziehen, wenn dein dir vorschreibt , was du anziehen musst, muss er dir 5 min für das umziehen zur Verfügung stellen. Und so ist es rechtlich ok. Wir bekommen alles was wir zusätzlich machen als Überstunden, den es herrscht seit kurzem Stempeluhr bzw. Arbeitszeit Erfassung.

Wie oben beschrieben, du schenkst mindesten 25 min deinem Arbeitgeber . Und dann noch für einen Hungerlohn . Wir können die zusätzliche zeit dann als Überstunden Abbau verwenden.

Lasst euch nicht alles gefallen. Wir lassen uns immer mehr ausnutzen es reicht langsam was mit den Angestellten in der Praxis alles gemacht wird.

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mbone
09.05.2023 09:59
Kommt halt immer drauf an

Wenn AN in einen Betrieb geht (Industrie, Gewerbe .....) und an der Pforte oder am Eingang die elektronische Arbeitszeitkarte durchzieht, beginnt zu dem Zeitpunkt die Arbeitszeit - AN ist im Betrieb und "arbeitet".

Ich fand es schon immer spassig wenn mir Bekannte die in der Industrie arbeiten voller Inbrunst erzählen wie lange sie beim Arbeiten sind - bzw. für die war (und ist) es schon immer klar, dass wenn man im Betrieb ist, dass man dann auch beim Arbeiten ist. Von dem Leerlauf den auch diese AN immer wieder haben oder den vielen Stunden an denen die vorm PC sitzen und sich gegenseitig YT-Filmchen zuschicken, wird wohlweislich selten erzählt.

Seltsamerweise haben Physios (oder auch allgemein Therapeuten) oft die Einstellung, dass sie erst dann beim Arbeiten sind, wenn sie am Patient (Klient) sind......

Ich, als PI, beschreibe z.B. meine Arbeitszeit immer als die Zeit die ich in der Praxis bin - egal ob mit oder ohne Patient - und darüberhinaus hab ich noch Arbeitszeit wenn ich zu Hause beim Planen, vorbereiten, einkaufen für die Praxis etc... bin !


edit hat mir gerade noch zugeraunt, dass ich auch diesen Beitrag in meiner Arbeitszeit geschrieben habe!
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Kommt halt immer drauf an Wenn AN in einen Betrieb geht (Industrie, Gewerbe .....) und an der Pforte oder am Eingang die elektronische Arbeitszeitkarte durchzieht, beginnt zu dem Zeitpunkt die Arbeitszeit - AN ist im Betrieb und "arbeitet". Ich fand es schon immer spassig wenn mir Bekannte die in der Industrie arbeiten voller Inbrunst erzählen wie lange sie beim Arbeiten sind - bzw. für die war (und ist) es schon immer klar, dass wenn man im Betrieb ist, dass man dann auch beim Arbeiten ist. Von dem Leerlauf den auch diese AN immer wieder haben oder den vielen Stunden an denen die vorm PC sitzen und sich gegenseitig YT-Filmchen zuschicken, wird wohlweislich selten erzählt. Seltsamerweise haben Physios (oder auch allgemein Therapeuten) oft die Einstellung, dass sie erst dann beim Arbeiten sind, wenn sie am Patient (Klient) sind...... Ich, als PI, beschreibe z.B. meine Arbeitszeit immer als die Zeit die ich in der Praxis bin - egal ob mit oder ohne Patient - und darüberhinaus hab ich noch Arbeitszeit wenn ich zu Hause beim Planen, vorbereiten, einkaufen für die Praxis etc... bin ! edit hat mir gerade noch zugeraunt, dass ich auch diesen Beitrag in meiner Arbeitszeit geschrieben habe!
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mbone schrieb:

Kommt halt immer drauf an

Wenn AN in einen Betrieb geht (Industrie, Gewerbe .....) und an der Pforte oder am Eingang die elektronische Arbeitszeitkarte durchzieht, beginnt zu dem Zeitpunkt die Arbeitszeit - AN ist im Betrieb und "arbeitet".

Ich fand es schon immer spassig wenn mir Bekannte die in der Industrie arbeiten voller Inbrunst erzählen wie lange sie beim Arbeiten sind - bzw. für die war (und ist) es schon immer klar, dass wenn man im Betrieb ist, dass man dann auch beim Arbeiten ist. Von dem Leerlauf den auch diese AN immer wieder haben oder den vielen Stunden an denen die vorm PC sitzen und sich gegenseitig YT-Filmchen zuschicken, wird wohlweislich selten erzählt.

Seltsamerweise haben Physios (oder auch allgemein Therapeuten) oft die Einstellung, dass sie erst dann beim Arbeiten sind, wenn sie am Patient (Klient) sind......

Ich, als PI, beschreibe z.B. meine Arbeitszeit immer als die Zeit die ich in der Praxis bin - egal ob mit oder ohne Patient - und darüberhinaus hab ich noch Arbeitszeit wenn ich zu Hause beim Planen, vorbereiten, einkaufen für die Praxis etc... bin !


edit hat mir gerade noch zugeraunt, dass ich auch diesen Beitrag in meiner Arbeitszeit geschrieben habe!

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kvet
09.05.2023 15:16
Es wird einfach vorausgesetzt, frühzeitig da zu sein. Sonst geht gar nichts mehr. Dann hätten die Patienten nur noch 10 min. Behandlungszeit. Dann meckern sie wieder, ohne unseren Einsatz zu erkennen. Also schluckt man, als angestellter Physiotherapeut, die Kröte.
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• johanna396
Es wird einfach vorausgesetzt, frühzeitig da zu sein. Sonst geht gar nichts mehr. Dann hätten die Patienten nur noch 10 min. Behandlungszeit. Dann meckern sie wieder, ohne unseren Einsatz zu erkennen. Also schluckt man, als angestellter Physiotherapeut, die Kröte.
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Ringgeist
12.05.2023 20:31
Ich mache das nicht mit, und arbeite nicht für umsonst. Ansonsten wär ich weg, was ich bestimmt bald bin, da meine Meinung dazu nicht akzeptiert wird.
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• johanna396
Ich mache das nicht mit, und arbeite nicht für umsonst. Ansonsten wär ich weg, was ich bestimmt bald bin, da meine Meinung dazu nicht akzeptiert wird.
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Ringgeist schrieb:

Ich mache das nicht mit, und arbeite nicht für umsonst. Ansonsten wär ich weg, was ich bestimmt bald bin, da meine Meinung dazu nicht akzeptiert wird.

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kvet schrieb:

Es wird einfach vorausgesetzt, frühzeitig da zu sein. Sonst geht gar nichts mehr. Dann hätten die Patienten nur noch 10 min. Behandlungszeit. Dann meckern sie wieder, ohne unseren Einsatz zu erkennen. Also schluckt man, als angestellter Physiotherapeut, die Kröte.

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johanna396
12.05.2023 02:06
ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit in der Praxis ohne die Ruhepausen (ab 15 zusammengängenden Min.) . Arbeit in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Das Umziehen dient unter anderem vor allem der Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften, denen auch der Arbeitgeber unterliegt und fungiert als Barriere im Rahmen der Infektionsprävention.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber für die Einhaltung der branchenüblichen Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beitragen (§4 ArbSchG). 
Während der Arbeit werden insbesondere die Ärmel und die Vorderseite der Arbeitskleidung kontaminiert, weil diese vorrangig bei allen Handlings und Maßnahmen mit dem Patienten und körpernahen Kontakten (Mobilisation BWS etc.) Berührungspunkte darstellen. Somit kommt es unweigerlich zur sogenannten „Kreuzkontamination“: Die Versorgung eines Patienten ist abgeschlossen und der Physiotherapeut widmet sich dem nächsten. Um die Angehörigen der Angestellten vor den Mikroorganismen, die auf der Arbeit mit der Dienstkleidung aufgenommen worden sind, zu schützen, sollte die Arbeitskleidung auch nur in der Praxis getragen werden und die Aufbewahrung muss gemäß Biostoffverordnung getrennt von der Privatkleidung erfolgen - nach Möglichkeit in separaten Spinden.

Die Berufskleidung (z.B. weiße Schuhe, weiße Hose, Praxispoloshirt/ Kasak etc.) dient zudem dazu, die Zugehörigkeit zu unserer Berufsgruppe deutlich zu machen und dann eine besondere Außenwirkung zu erzielen (Einheitlichkeit im optischen Gesamtbild, „Kleider machen Leute“, bessere Zuordnung für Patienten als Fachkraft, …)- man erfüllt damit also hauptsächlich ein fremdes Bedürfnis.

Bei durch den Arbeitsschutz erforderliche Kleidung sind die Umkleidezeiten demnach also zu bezahlen. Ebenso ist es bei Kleidung, die der Arbeitgeber vorgibt und die so auffällig ist, dass man damit nicht draußen herumlaufen kann, ohne als Angehöriger eines bestimmten Berufes erkannt zu werden- was hier ja der Fall wäre. Es liegt ja nicht im Interesse der Arbeitnehmer, unbedingt die berufliche Tätigkeit der Öffentlichkeit preiszugeben.
Und weil es sich somit in den meisten Fällen schon als auffällige, fachspezifische Berufsbekleidung einordnen lässt (also man für andere als Angehöriger eines Gesundheitsberufes ausgemacht werden kann) und eben aus Hygienegründen, kann auch nicht erwartet oder befohlen werden, diese beim Weg zur Arbeit z.B.(mit dem Fahrrad/ öffentlichen Verkehrsmitteln) zu tragen. 
Ergo sind die Umkleidezeiten auch vergütungspflichtig.
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ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit in der Praxis ohne die Ruhepausen (ab 15 zusammengängenden Min.) . Arbeit in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Das Umziehen dient unter anderem vor allem der Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften, denen auch der Arbeitgeber unterliegt und fungiert als Barriere im Rahmen der Infektionsprävention. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber für die Einhaltung der branchenüblichen Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beitragen (§4 ArbSchG).  Während der Arbeit werden insbesondere die Ärmel und die Vorderseite der Arbeitskleidung kontaminiert, weil diese vorrangig bei allen Handlings und Maßnahmen mit dem Patienten und körpernahen Kontakten (Mobilisation BWS etc.) Berührungspunkte darstellen. Somit kommt es unweigerlich zur sogenannten „Kreuzkontamination“: Die Versorgung eines Patienten ist abgeschlossen und der Physiotherapeut widmet sich dem nächsten. Um die Angehörigen der Angestellten vor den Mikroorganismen, die auf der Arbeit mit der Dienstkleidung aufgenommen worden sind, zu schützen, sollte die Arbeitskleidung auch nur in der Praxis getragen werden und die Aufbewahrung muss gemäß Biostoffverordnung getrennt von der Privatkleidung erfolgen - nach Möglichkeit in separaten Spinden. Die Berufskleidung (z.B. weiße Schuhe, weiße Hose, Praxispoloshirt/ Kasak etc.) dient zudem dazu, die Zugehörigkeit zu unserer Berufsgruppe deutlich zu machen und dann eine besondere Außenwirkung zu erzielen (Einheitlichkeit im optischen Gesamtbild, „Kleider machen Leute“, bessere Zuordnung für Patienten als Fachkraft, …)- man erfüllt damit also hauptsächlich ein fremdes Bedürfnis. Bei durch den Arbeitsschutz erforderliche Kleidung sind die Umkleidezeiten demnach also zu bezahlen. Ebenso ist es bei Kleidung, die der Arbeitgeber vorgibt und die so auffällig ist, dass man damit nicht draußen herumlaufen kann, ohne als Angehöriger eines bestimmten Berufes erkannt zu werden- was hier ja der Fall wäre. Es liegt ja nicht im Interesse der Arbeitnehmer, unbedingt die berufliche Tätigkeit der Öffentlichkeit preiszugeben. Und weil es sich somit in den meisten Fällen schon als auffällige, fachspezifische Berufsbekleidung einordnen lässt (also man für andere als Angehöriger eines Gesundheitsberufes ausgemacht werden kann) und eben aus Hygienegründen, kann auch nicht erwartet oder befohlen werden, diese beim Weg zur Arbeit z.B.(mit dem Fahrrad/ öffentlichen Verkehrsmitteln) zu tragen.  Ergo sind die Umkleidezeiten auch vergütungspflichtig.
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Ingo Friedrich
12.05.2023 06:23
@johanna396 Ich brauch fürs Umziehen keine Minute. Selbst meine kleinen Kinder ziehen sich in dieser Zeit mittlerweile an. Das ist in etwas so lange, wie man zum Lesen der ersten 3 Sätze benötigt.
Manchmal macht man sich das Leben sehr schwer. Die eine Minute ist so in etwa das, was sich jeder so rausnimmt, um im Handy eingehende Nachrichten zu checken.
MfG :)
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• Lars van Ravenzwaaij
• Ahn
[mention]johanna396[/mention] Ich brauch fürs Umziehen keine Minute. Selbst meine kleinen Kinder ziehen sich in dieser Zeit mittlerweile an. Das ist in etwas so lange, wie man zum Lesen der ersten 3 Sätze benötigt. Manchmal macht man sich das Leben sehr schwer. Die eine Minute ist so in etwa das, was sich jeder so rausnimmt, um im Handy eingehende Nachrichten zu checken. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

@johanna396 Ich brauch fürs Umziehen keine Minute. Selbst meine kleinen Kinder ziehen sich in dieser Zeit mittlerweile an. Das ist in etwas so lange, wie man zum Lesen der ersten 3 Sätze benötigt.
Manchmal macht man sich das Leben sehr schwer. Die eine Minute ist so in etwa das, was sich jeder so rausnimmt, um im Handy eingehende Nachrichten zu checken.
MfG :)

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johanna396
12.05.2023 16:42
@Ingo Friedrich okay, also selbst wenn du es im Eiltempo in einer Minute schaffen solltest deine komplette Wintermontur auszuziehen und dich in Dienstkleidung einzukleiden, sind das immerhin bei einer 5-Tage-Woche dann rein dafür 10 Minuten pro Woche die man dem Arbeitgeber „schenkt“ , also aufs Jahr gerechnet gute 8-9h Arbeitszeit (kompletter Urlaubstag). Aber da man sich ja nicht nur umziehen muss, sondern in der Rüstzeit auch noch Hände wäscht/ desinfiziert, Patienten gegebenenfalls annimmt, Hocker von den Liegen runter stellt (die wegen dem Reinigungspersonal und Trocknungszeit noch auf den Bänken sind), benötigte Therapiematerialien bereit legt/ raussucht, oder am Ende alles aufräumt/hochstellt kommt man da meist auf deutlich mehr Zeit… auch wenn es dann nur 10 Minuten pro Tag sind, macht das aufs Jahr gerechnet mindest
ens 44h (also mehr als n Monatsgehalt), was dir unterschlagen wird. Jede zusätzlich zum Vertrag geleistete Zeit für die Arbeit, muss theoretisch ab der ersten Minute vergütet werden und zählt als „Überstunde“.
Die Arbeitgeber sind Ende 2022 zur minutengenauen Zeiterfassung verpflichtet worden. Die Arbeitnehmer sollten an sich immer alle Überstunden schriftlich dokumentieren, am besten mit Beschreibung der geleisteten Aufgaben und Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber.
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[mention]Ingo Friedrich[/mention] okay, also selbst wenn du es im Eiltempo in einer Minute schaffen solltest deine komplette Wintermontur auszuziehen und dich in Dienstkleidung einzukleiden, sind das immerhin bei einer 5-Tage-Woche dann rein dafür 10 Minuten pro Woche die man dem Arbeitgeber „schenkt“ , also aufs Jahr gerechnet gute 8-9h Arbeitszeit (kompletter Urlaubstag). Aber da man sich ja nicht nur umziehen muss, sondern in der Rüstzeit auch noch Hände wäscht/ desinfiziert, Patienten gegebenenfalls annimmt, Hocker von den Liegen runter stellt (die wegen dem Reinigungspersonal und Trocknungszeit noch auf den Bänken sind), benötigte Therapiematerialien bereit legt/ raussucht, oder am Ende alles aufräumt/hochstellt kommt man da meist auf deutlich mehr Zeit… auch wenn es dann nur 10 Minuten pro Tag sind, macht das aufs Jahr gerechnet mindest ens 44h (also mehr als n Monatsgehalt), was dir unterschlagen wird. Jede zusätzlich zum Vertrag geleistete Zeit für die Arbeit, muss theoretisch ab der ersten Minute vergütet werden und zählt als „Überstunde“. Die Arbeitgeber sind Ende 2022 zur minutengenauen Zeiterfassung verpflichtet worden. Die Arbeitnehmer sollten an sich immer alle Überstunden schriftlich dokumentieren, am besten mit Beschreibung der geleisteten Aufgaben und Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber.
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johanna396 schrieb:

@Ingo Friedrich okay, also selbst wenn du es im Eiltempo in einer Minute schaffen solltest deine komplette Wintermontur auszuziehen und dich in Dienstkleidung einzukleiden, sind das immerhin bei einer 5-Tage-Woche dann rein dafür 10 Minuten pro Woche die man dem Arbeitgeber „schenkt“ , also aufs Jahr gerechnet gute 8-9h Arbeitszeit (kompletter Urlaubstag). Aber da man sich ja nicht nur umziehen muss, sondern in der Rüstzeit auch noch Hände wäscht/ desinfiziert, Patienten gegebenenfalls annimmt, Hocker von den Liegen runter stellt (die wegen dem Reinigungspersonal und Trocknungszeit noch auf den Bänken sind), benötigte Therapiematerialien bereit legt/ raussucht, oder am Ende alles aufräumt/hochstellt kommt man da meist auf deutlich mehr Zeit… auch wenn es dann nur 10 Minuten pro Tag sind, macht das aufs Jahr gerechnet mindest
ens 44h (also mehr als n Monatsgehalt), was dir unterschlagen wird. Jede zusätzlich zum Vertrag geleistete Zeit für die Arbeit, muss theoretisch ab der ersten Minute vergütet werden und zählt als „Überstunde“.
Die Arbeitgeber sind Ende 2022 zur minutengenauen Zeiterfassung verpflichtet worden. Die Arbeitnehmer sollten an sich immer alle Überstunden schriftlich dokumentieren, am besten mit Beschreibung der geleisteten Aufgaben und Anordnung oder Duldung durch den Arbeitgeber.

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Lars van Ravenzwaaij
12.05.2023 16:59
@johanna396
Es tut mir leid, aber das BAG sieht das in mehrere Urteile doch deutlich anders.

Sowohl unserer Arbeitschutzbeauftragte als auch unseren Betriebsarzt sehen auch gar keine Notwendigkeit für eine besondere Schutzbekleidung, da wir es in der Praxis tatsächlich nicht mit bedenklichen oder möglicherweise gesundheitsschädlichen Kontamination (Blut, Faeces o.ä) zu tun haben. Die von dir geschilderten Mikro-Organismen sind normale, alltägliche und ja sogar für die Gesundheit notwendigen Organismen. Sie mag für den Klinikbereich sicherlich anders zu beurteilen sein.

Oder müssen nach deiner Ansicht demnächst auch Frisören, Kindergärtner/-innen, Sozialarbeiter/-innen usw usw ebenfalls besondere schützende Kleidung tragen?

Dein Beispiel ist wieder Einer aus der Kategorie der sog. "German Angst" und darf absolut nicht für alle AG verallgemeinert werden.
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[mention]johanna396[/mention] Es tut mir leid, aber das BAG sieht das in mehrere Urteile doch deutlich anders. Sowohl unserer Arbeitschutzbeauftragte als auch unseren Betriebsarzt sehen auch gar keine Notwendigkeit für eine besondere Schutzbekleidung, da wir es in der Praxis tatsächlich nicht mit bedenklichen oder möglicherweise gesundheitsschädlichen Kontamination (Blut, Faeces o.ä) zu tun haben. Die von dir geschilderten Mikro-Organismen sind normale, alltägliche und ja sogar für die Gesundheit notwendigen Organismen. Sie mag für den Klinikbereich sicherlich anders zu beurteilen sein. Oder müssen nach deiner Ansicht demnächst auch Frisören, Kindergärtner/-innen, Sozialarbeiter/-innen usw usw ebenfalls besondere schützende Kleidung tragen? Dein Beispiel ist wieder Einer aus der Kategorie der sog. "German Angst" und darf absolut nicht für alle AG verallgemeinert werden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@johanna396
Es tut mir leid, aber das BAG sieht das in mehrere Urteile doch deutlich anders.

Sowohl unserer Arbeitschutzbeauftragte als auch unseren Betriebsarzt sehen auch gar keine Notwendigkeit für eine besondere Schutzbekleidung, da wir es in der Praxis tatsächlich nicht mit bedenklichen oder möglicherweise gesundheitsschädlichen Kontamination (Blut, Faeces o.ä) zu tun haben. Die von dir geschilderten Mikro-Organismen sind normale, alltägliche und ja sogar für die Gesundheit notwendigen Organismen. Sie mag für den Klinikbereich sicherlich anders zu beurteilen sein.

Oder müssen nach deiner Ansicht demnächst auch Frisören, Kindergärtner/-innen, Sozialarbeiter/-innen usw usw ebenfalls besondere schützende Kleidung tragen?

Dein Beispiel ist wieder Einer aus der Kategorie der sog. "German Angst" und darf absolut nicht für alle AG verallgemeinert werden.

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mbone
12.05.2023 21:34
Ich glaube nicht, dass das was mit German Angst zu tun hat.

Das ist im Prinzip nur ne Korinthenkackerei wie sie überall atattfindet wenn die eigenen Pfründe mit auch noch so seltsamen Argumenten verteidigt werden wollen..

Interessanterweise ist es ja andersrum so, dass Ausfälle gefälligst das unternehmerische Risiko des AG zu sein haben.
Wenn man da mal ne halbe Stunde rumsitzt weil es nun wirklich nichts zu tun gibt, würde auch keiner die Zeit ausstempeln.....oder?

Wenn AG und An anfangen sich die Minuten gegenseitig auf diese Art und Weise hochzurechnen wird es irgendwie seltsam.
Praxen sind Kleinbetriebe die vom gegenseitigen Geben und Nehmen leben....
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Ich glaube nicht, dass das was mit German Angst zu tun hat. Das ist im Prinzip nur ne Korinthenkackerei wie sie überall atattfindet wenn die eigenen Pfründe mit auch noch so seltsamen Argumenten verteidigt werden wollen.. Interessanterweise ist es ja andersrum so, dass Ausfälle gefälligst das unternehmerische Risiko des AG zu sein haben. Wenn man da mal ne halbe Stunde rumsitzt weil es nun wirklich nichts zu tun gibt, würde auch keiner die Zeit ausstempeln.....oder? Wenn AG und An anfangen sich die Minuten gegenseitig auf diese Art und Weise hochzurechnen wird es irgendwie seltsam. Praxen sind Kleinbetriebe die vom gegenseitigen Geben und Nehmen leben....
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mbone schrieb:

Ich glaube nicht, dass das was mit German Angst zu tun hat.

Das ist im Prinzip nur ne Korinthenkackerei wie sie überall atattfindet wenn die eigenen Pfründe mit auch noch so seltsamen Argumenten verteidigt werden wollen..

Interessanterweise ist es ja andersrum so, dass Ausfälle gefälligst das unternehmerische Risiko des AG zu sein haben.
Wenn man da mal ne halbe Stunde rumsitzt weil es nun wirklich nichts zu tun gibt, würde auch keiner die Zeit ausstempeln.....oder?

Wenn AG und An anfangen sich die Minuten gegenseitig auf diese Art und Weise hochzurechnen wird es irgendwie seltsam.
Praxen sind Kleinbetriebe die vom gegenseitigen Geben und Nehmen leben....

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Okal
13.05.2023 07:36
@mbone Mein Reden. Geben und Nehmen.
Man ist einfach zeitig genug da und stürmt nicht nach dem letzten Patienten aus der Praxis. Man akzeptiert, dass der letzte Termin kurzfristig in die Lücke geschoben wird. Natürlich räumt man seinen Kram weg, füllt Dinge auf und kümmert sich um die Wäsche. Als Gegenleistung freut man sich über ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.
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[mention]mbone[/mention] Mein Reden. Geben und Nehmen. Man ist einfach zeitig genug da und stürmt nicht nach dem letzten Patienten aus der Praxis. Man akzeptiert, dass der letzte Termin kurzfristig in die Lücke geschoben wird. Natürlich räumt man seinen Kram weg, füllt Dinge auf und kümmert sich um die Wäsche. Als Gegenleistung freut man sich über ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.
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Okal schrieb:

@mbone Mein Reden. Geben und Nehmen.
Man ist einfach zeitig genug da und stürmt nicht nach dem letzten Patienten aus der Praxis. Man akzeptiert, dass der letzte Termin kurzfristig in die Lücke geschoben wird. Natürlich räumt man seinen Kram weg, füllt Dinge auf und kümmert sich um die Wäsche. Als Gegenleistung freut man sich über ein 13. Monatsgehalt und Urlaubsgeld.

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Eva
13.05.2023 22:08
So, und wenn das Umziehthema durch ist, hätte ich gleich noch eine Frage:
Wie sieht es eigentlich mit Duschen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz aus? Ich habe eine Kollegin, die nur 2 Tage/ Woche arbeitet, aber vor dem Ausstechen duscht und sich ihre langen Haare föhnt.
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So, und wenn das Umziehthema durch ist, hätte ich gleich noch eine Frage: Wie sieht es eigentlich mit Duschen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz aus? Ich habe eine Kollegin, die nur 2 Tage/ Woche arbeitet, aber vor dem Ausstechen duscht und sich ihre langen Haare föhnt.
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Eva schrieb:

So, und wenn das Umziehthema durch ist, hätte ich gleich noch eine Frage:
Wie sieht es eigentlich mit Duschen in der Arbeitszeit am Arbeitsplatz aus? Ich habe eine Kollegin, die nur 2 Tage/ Woche arbeitet, aber vor dem Ausstechen duscht und sich ihre langen Haare föhnt.

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mbone
14.05.2023 01:15
...und Maniküre...Pediküre,,,....aber hallo, das muß alles bedacht werden
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...und Maniküre...Pediküre,,,....aber hallo, das muß alles bedacht werden
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mbone schrieb:

...und Maniküre...Pediküre,,,....aber hallo, das muß alles bedacht werden

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Ahn
14.05.2023 08:13
@mbone nicht zu vergessen, der geldwerte Vorteil, da sie Wasser und Strom der Praxis nutzt 😉
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[mention]mbone[/mention] nicht zu vergessen, der geldwerte Vorteil, da sie Wasser und Strom der Praxis nutzt 😉
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Ahn schrieb:

@mbone nicht zu vergessen, der geldwerte Vorteil, da sie Wasser und Strom der Praxis nutzt 😉

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Lars van Ravenzwaaij
14.05.2023 10:03
@Eva Nun ja, da durch die Kontanimierung mit Mikro-Organismen, in Folge der Arbeitstätigkeit, ein erhebliches Gesundheitsrisiko entstanden ist, hat der Arbeitgeber auch für die Desinfektion und Reinigung des Mitarbeiters Sorge zu tragen. Also muss der AN zwangsweise Duschen! Somit ist doch wohl klar, dass das Duschen eindeutig Arbeitszeit ist. 🤓

@mbone Und nicht vergessen: Die Verunreinigungen unter der Zeh- und Fussnägeln sind selbstverständlich mittels Pedi- und Maniküre zu entfernen.

@Ahn Und da das alles AG-Pflicht ist, stellt es auch kein Geldwerter Vorteil da.
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• JürgenK
• Evemarie Kaiser
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[mention]Eva[/mention] Nun ja, da durch die Kontanimierung mit Mikro-Organismen, in Folge der Arbeitstätigkeit, ein erhebliches Gesundheitsrisiko entstanden ist, hat der Arbeitgeber auch für die Desinfektion und Reinigung des Mitarbeiters Sorge zu tragen. Also muss der AN zwangsweise Duschen! Somit ist doch wohl klar, dass das Duschen eindeutig Arbeitszeit ist. 🤓 [mention]mbone[/mention] Und nicht vergessen: Die Verunreinigungen unter der Zeh- und Fussnägeln sind selbstverständlich mittels Pedi- und Maniküre zu entfernen. [mention]Ahn[/mention] Und da das alles AG-Pflicht ist, stellt es auch kein Geldwerter Vorteil da.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Eva Nun ja, da durch die Kontanimierung mit Mikro-Organismen, in Folge der Arbeitstätigkeit, ein erhebliches Gesundheitsrisiko entstanden ist, hat der Arbeitgeber auch für die Desinfektion und Reinigung des Mitarbeiters Sorge zu tragen. Also muss der AN zwangsweise Duschen! Somit ist doch wohl klar, dass das Duschen eindeutig Arbeitszeit ist. 🤓

@mbone Und nicht vergessen: Die Verunreinigungen unter der Zeh- und Fussnägeln sind selbstverständlich mittels Pedi- und Maniküre zu entfernen.

@Ahn Und da das alles AG-Pflicht ist, stellt es auch kein Geldwerter Vorteil da.

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Ahn
14.05.2023 13:47
@Lars van Ravenzwaaij 👍🏻🤣🤣
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] 👍🏻🤣🤣
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Ahn schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij 👍🏻🤣🤣

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redvine
14.05.2023 16:57
Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!!

Gruß redvine
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Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!! Gruß redvine
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redvine schrieb:

Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!!

Gruß redvine

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Lars van Ravenzwaaij
14.05.2023 17:29
@redvine
redvine schrieb am 14.05.2023 16:57 Uhr:Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!!

Gruß redvine
Es interssiert leider das Bundesarbeitsgericht in diese Frage herzlich wenig, ob du ordentlich bezahlt wirdst oder auch nicht (ich hoffe doch, du wirdst es). smirk

Wir haben uns diesbezüglich immer am geltendes Recht bzw. die geltenden höchstrichterlichen Rechtssprechung gehalten. In Folge dessen war und ist bei uns zumindest, das Umziehen keine Arbeitszeit.
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[mention]redvine[/mention] [zitat][b]redvine schrieb am 14.05.2023 16:57 Uhr:[/b]Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!! Gruß redvine[/zitat]Es interssiert leider das Bundesarbeitsgericht in diese Frage herzlich wenig, ob du ordentlich bezahlt wirdst oder auch nicht (ich hoffe doch, du wirdst es). [emoji]smirk[/emoji] Wir haben uns diesbezüglich immer am geltendes Recht bzw. die geltenden höchstrichterlichen Rechtssprechung gehalten. In Folge dessen war und ist bei uns zumindest, das Umziehen keine Arbeitszeit.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@redvine
redvine schrieb am 14.05.2023 16:57 Uhr:Wenn ich ordentlich bezahlt werde, dann ziehe ich mich auch in meiner Privatzeit um. Nur wenn daran oder an den Arbeitsbedingungen etwas nicht stimmt denke ich darüber nach, ob Umziehen Arbeitszeit ist!!!

Gruß redvine
Es interssiert leider das Bundesarbeitsgericht in diese Frage herzlich wenig, ob du ordentlich bezahlt wirdst oder auch nicht (ich hoffe doch, du wirdst es). smirk

Wir haben uns diesbezüglich immer am geltendes Recht bzw. die geltenden höchstrichterlichen Rechtssprechung gehalten. In Folge dessen war und ist bei uns zumindest, das Umziehen keine Arbeitszeit.

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redvine
14.05.2023 19:06
@Lars van Ravenzwaaij Was interessiert mich das Bundesarbeitsgericht? Ich ziehe mich um wann ich will, innerhalb der bezahlten Zeit oder außerhalb!

Gruß redvine
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Was interessiert mich das Bundesarbeitsgericht? Ich ziehe mich um wann ich will, innerhalb der bezahlten Zeit oder außerhalb! Gruß redvine
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redvine schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Was interessiert mich das Bundesarbeitsgericht? Ich ziehe mich um wann ich will, innerhalb der bezahlten Zeit oder außerhalb!

Gruß redvine

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Lars van Ravenzwaaij
14.05.2023 20:23
@redvine Warum meinen manche Angestellten, sie würden über das Gesetz stehen? Ist das etwa der neue deutsche Arbeitsmoral? 🤔
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[mention]redvine[/mention] Warum meinen manche Angestellten, sie würden über das Gesetz stehen? Ist das etwa der neue deutsche Arbeitsmoral? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@redvine Warum meinen manche Angestellten, sie würden über das Gesetz stehen? Ist das etwa der neue deutsche Arbeitsmoral? 🤔

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johanna396 schrieb:

ArbZG definiert die Arbeitszeit als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit in der Praxis ohne die Ruhepausen (ab 15 zusammengängenden Min.) . Arbeit in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die als solche der Befriedigung eines fremden Bedürfnisses dient. Das Umziehen dient unter anderem vor allem der Erfüllung der gesetzlichen Hygienevorschriften, denen auch der Arbeitgeber unterliegt und fungiert als Barriere im Rahmen der Infektionsprävention.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber für die Einhaltung der branchenüblichen Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen. Es sind alle Maßnahmen zu ergreifen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten beitragen (§4 ArbSchG). 
Während der Arbeit werden insbesondere die Ärmel und die Vorderseite der Arbeitskleidung kontaminiert, weil diese vorrangig bei allen Handlings und Maßnahmen mit dem Patienten und körpernahen Kontakten (Mobilisation BWS etc.) Berührungspunkte darstellen. Somit kommt es unweigerlich zur sogenannten „Kreuzkontamination“: Die Versorgung eines Patienten ist abgeschlossen und der Physiotherapeut widmet sich dem nächsten. Um die Angehörigen der Angestellten vor den Mikroorganismen, die auf der Arbeit mit der Dienstkleidung aufgenommen worden sind, zu schützen, sollte die Arbeitskleidung auch nur in der Praxis getragen werden und die Aufbewahrung muss gemäß Biostoffverordnung getrennt von der Privatkleidung erfolgen - nach Möglichkeit in separaten Spinden.

Die Berufskleidung (z.B. weiße Schuhe, weiße Hose, Praxispoloshirt/ Kasak etc.) dient zudem dazu, die Zugehörigkeit zu unserer Berufsgruppe deutlich zu machen und dann eine besondere Außenwirkung zu erzielen (Einheitlichkeit im optischen Gesamtbild, „Kleider machen Leute“, bessere Zuordnung für Patienten als Fachkraft, …)- man erfüllt damit also hauptsächlich ein fremdes Bedürfnis.

Bei durch den Arbeitsschutz erforderliche Kleidung sind die Umkleidezeiten demnach also zu bezahlen. Ebenso ist es bei Kleidung, die der Arbeitgeber vorgibt und die so auffällig ist, dass man damit nicht draußen herumlaufen kann, ohne als Angehöriger eines bestimmten Berufes erkannt zu werden- was hier ja der Fall wäre. Es liegt ja nicht im Interesse der Arbeitnehmer, unbedingt die berufliche Tätigkeit der Öffentlichkeit preiszugeben.
Und weil es sich somit in den meisten Fällen schon als auffällige, fachspezifische Berufsbekleidung einordnen lässt (also man für andere als Angehöriger eines Gesundheitsberufes ausgemacht werden kann) und eben aus Hygienegründen, kann auch nicht erwartet oder befohlen werden, diese beim Weg zur Arbeit z.B.(mit dem Fahrrad/ öffentlichen Verkehrsmitteln) zu tragen. 
Ergo sind die Umkleidezeiten auch vergütungspflichtig.

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massu
15.05.2023 01:19
Schluss mit lustig! An und ausziehen ist innerhalb der Behandlungszeit, wie der Patient auch, zu erledigen.

Wie lange dauert Hose und Tshirt an und aus zu ziehen? Ja ich vergaß vorher die Schuhe ausziehen und zum Schluss sie wieder an zu ziehen. Dauert auch lange wenn man das Schleifchen im KIGA nicht gelernt hat😥
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Schluss mit lustig! An und ausziehen ist innerhalb der Behandlungszeit, wie der Patient auch, zu erledigen. Wie lange dauert Hose und Tshirt an und aus zu ziehen? Ja ich vergaß vorher die Schuhe ausziehen und zum Schluss sie wieder an zu ziehen. Dauert auch lange wenn man das Schleifchen im KIGA nicht gelernt hat😥
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Lars van Ravenzwaaij
15.05.2023 07:19
@massu Ich ziehe mich nicht während der Behandlungszeit mit mit dem Patienten zusammen an und aus. Du verwechselt wohl ein bestimmtes körperliches Gewerbe mit unserem Berufsstand? 🤔
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[mention]massu[/mention] Ich ziehe mich nicht während der Behandlungszeit mit mit dem Patienten zusammen an und aus. Du verwechselt wohl ein bestimmtes körperliches Gewerbe mit unserem Berufsstand? 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Ich ziehe mich nicht während der Behandlungszeit mit mit dem Patienten zusammen an und aus. Du verwechselt wohl ein bestimmtes körperliches Gewerbe mit unserem Berufsstand? 🤔

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massu
17.05.2023 23:28
@Lars van Ravenzwaaij wer lesen kann ist im Vorteil. Wo Bitteschön schreibe ich, dass du dich mit dem Patienten an und ausziehen soll…😱🤔du kommst aber auch auf Ideen…

… Und Ironie ist auch ein Fremdwort ??
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] wer lesen kann ist im Vorteil. Wo Bitteschön schreibe ich, dass du dich mit dem Patienten an und ausziehen soll…😱🤔du kommst aber auch auf Ideen… … Und Ironie ist auch ein Fremdwort ??
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij wer lesen kann ist im Vorteil. Wo Bitteschön schreibe ich, dass du dich mit dem Patienten an und ausziehen soll…😱🤔du kommst aber auch auf Ideen…

… Und Ironie ist auch ein Fremdwort ??

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Lars van Ravenzwaaij
18.05.2023 06:38
@massu
An und ausziehen ist innerhalb der Behandlungszeit, wie der Patient auch, zu erledigen.

Genau, wer lesen (oder schreiben) kann 😉 Deine Aussage lässt sich an Zweideutigkeit nicht überbieten. 🙈 Soweit zum Thema Ironie / Humor. Aber, wie sagt man hier im Ruhrpott: "zum Lachen gehen die Deutschen in den Keller".🤗
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• JürgenK
[mention]massu[/mention] [zitat] An und ausziehen ist [b]innerhalb der [u]Behandlungszeit[/u], wie der Patient auch[/b], zu erledigen.[/zitat] Genau, wer lesen (oder schreiben) kann 😉 Deine Aussage lässt sich an Zweideutigkeit nicht überbieten. 🙈 Soweit zum Thema Ironie / Humor. Aber, wie sagt man hier im Ruhrpott: "zum Lachen gehen die Deutschen in den Keller".🤗
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu
An und ausziehen ist innerhalb der Behandlungszeit, wie der Patient auch, zu erledigen.

Genau, wer lesen (oder schreiben) kann 😉 Deine Aussage lässt sich an Zweideutigkeit nicht überbieten. 🙈 Soweit zum Thema Ironie / Humor. Aber, wie sagt man hier im Ruhrpott: "zum Lachen gehen die Deutschen in den Keller".🤗

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massu schrieb:

Schluss mit lustig! An und ausziehen ist innerhalb der Behandlungszeit, wie der Patient auch, zu erledigen.

Wie lange dauert Hose und Tshirt an und aus zu ziehen? Ja ich vergaß vorher die Schuhe ausziehen und zum Schluss sie wieder an zu ziehen. Dauert auch lange wenn man das Schleifchen im KIGA nicht gelernt hat😥



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