Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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ich stehe etwas ratlos da. Ich wechsle im Sommer den Arbeitgeber.
Mein neuer AG möchte gerne die Vermögenswirksamen Leistungen übernehmen. In meiner Kündigung habe ich um die entsprechenden Unterlagen gebeten. Doch in der Kündigungsbestätigung ist mein alter AG darauf nicht eingegangen. Er hat mich regelrecht aufgefordert mich arbeitslos zu melden bei der Agentur für Arbeit?!?!? Ich wüsste nicht das ich dazu verpflichtet bin, wenn ich schon einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen habe. Gut das nur nebenbei.
Wegen den Unterlagen zur VWL habe ich den alten AG versucht telefonisch zu erreichen. Ich bekomme aber seit meiner Kündigung immer gesagt er wäre momentan nicht erreichbar. Daraufhin habe ich nochmals in einer Mail um die Unterlagen gebeten. Auch darauf bisher keine Antwort.
In meinen Unterlagen habe ich leider auch nichts zu der VWL gefunden, es ist nur auf der Gehaltabrechnung zu sehen, das eine VWL gezahlt wird.
Ist mein AG nicht verpflichtet mir die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen, wenn ich darum bitte?! Wie ist den hier die gesetztes Lage?
Und was soll ich tun, wenn er sich strickt weigert mir die Unterlagen auszuhändigen?
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen,
ich stehe etwas ratlos da. Ich wechsle im Sommer den Arbeitgeber.
Mein neuer AG möchte gerne die Vermögenswirksamen Leistungen übernehmen. In meiner Kündigung habe ich um die entsprechenden Unterlagen gebeten. Doch in der Kündigungsbestätigung ist mein alter AG darauf nicht eingegangen. Er hat mich regelrecht aufgefordert mich arbeitslos zu melden bei der Agentur für Arbeit?!?!? Ich wüsste nicht das ich dazu verpflichtet bin, wenn ich schon einen neuen Arbeitsvertrag geschlossen habe. Gut das nur nebenbei.
Wegen den Unterlagen zur VWL habe ich den alten AG versucht telefonisch zu erreichen. Ich bekomme aber seit meiner Kündigung immer gesagt er wäre momentan nicht erreichbar. Daraufhin habe ich nochmals in einer Mail um die Unterlagen gebeten. Auch darauf bisher keine Antwort.
In meinen Unterlagen habe ich leider auch nichts zu der VWL gefunden, es ist nur auf der Gehaltabrechnung zu sehen, das eine VWL gezahlt wird.
Ist mein AG nicht verpflichtet mir die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen, wenn ich darum bitte?! Wie ist den hier die gesetztes Lage?
Und was soll ich tun, wenn er sich strickt weigert mir die Unterlagen auszuhändigen?
1. Arbeitslos? Dann solltest du dich bei der Arge melden und dein Chef wird dir deine Papiere nachsenden
2. Freigestellt bis zur nächsten Stelle? Dann bekommst du deine Papiere bei beenden der jetzigen Arbeitsstelle
3. bei der VWL hast du deinen Chef doch nur die Ktonumner gegeben, oder was hast du ihm gegeben/welche Unterlagen dazu willst du zurück bekommen?
4. Wenn dein Chef sich weigert die Unterlagen rauszurücken, dann kannst du ihm eine Mail schicken mit einer Frist und die Androhung zum RA zu gehen.
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Um den Vertrag der VWL hat sich mein AG gekümmert. Ich müsste meine Unterlagen nochmal genauer durchforsten, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich bisher Unterlagen dazu bekommen habe. Daher weiß ich auch nicht über welche Versicherung dies läuft scream
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin momentan in Elternzeit und wechsle direkt danach den Arbeitgeber. Es würde also keine Lücke entstehen.
Um den Vertrag der VWL hat sich mein AG gekümmert. Ich müsste meine Unterlagen nochmal genauer durchforsten, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich bisher Unterlagen dazu bekommen habe. Daher weiß ich auch nicht über welche Versicherung dies läuft scream
https://www.physio.de/community/recht-steuern/ag-verweigert-unterlagen-zur-vwl/25/556701/1#anchor556710
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Doppelposting ist nicht wirklich hilfreich 😉
https://www.physio.de/community/recht-steuern/ag-verweigert-unterlagen-zur-vwl/25/556701/1#anchor556710
Falls nicht, kannst du immer noch (viel) Zeit in deinen unwilligen alten Ag stecken.
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Sarah Gerbert schrieb:
@Anonymer Teilnehmer deine Vwl können zB in einen Bausparvertrag, einen Riestervertrag, eine Betriebsrente etc. fließen. Schau erst mal deine Verträge durch. Das ist in einer Stunde locker erledigt. Wenn du es gefunden hast, kontaktier deinen neuen Ag und frag nach, ob ihm diese Daten so reichen.
Falls nicht, kannst du immer noch (viel) Zeit in deinen unwilligen alten Ag stecken.
Die alten Verträge gehe ich auf jeden Fall nochmal durch. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass ich keinerlei Unterlagen haben soll. Ansonsten werde ich auf den Rat meines Mannes direkt in der Buchhaltung von meinen alten AG anrufen und dort direkt anfordern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Sarah Gerbert
Die alten Verträge gehe ich auf jeden Fall nochmal durch. Es ist schon sehr ungewöhnlich, dass ich keinerlei Unterlagen haben soll. Ansonsten werde ich auf den Rat meines Mannes direkt in der Buchhaltung von meinen alten AG anrufen und dort direkt anfordern.
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massu schrieb:
Wenn du im Sommer die Stelle wechselst was bist du jetzt?
1. Arbeitslos? Dann solltest du dich bei der Arge melden und dein Chef wird dir deine Papiere nachsenden
2. Freigestellt bis zur nächsten Stelle? Dann bekommst du deine Papiere bei beenden der jetzigen Arbeitsstelle
3. bei der VWL hast du deinen Chef doch nur die Ktonumner gegeben, oder was hast du ihm gegeben/welche Unterlagen dazu willst du zurück bekommen?
4. Wenn dein Chef sich weigert die Unterlagen rauszurücken, dann kannst du ihm eine Mail schicken mit einer Frist und die Androhung zum RA zu gehen.
Dem alten Arbeitgeber hast du doch höchstens Fotokopien mit der IBAN und dem Betrag überlassen.
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Lymphie schrieb:
Den Vertrag zu den vermögenswirksamen Leistungen hast Du doch selbst unterschrieben. Der muss bei deinen Unterlagen sein.
Dem alten Arbeitgeber hast du doch höchstens Fotokopien mit der IBAN und dem Betrag überlassen.
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