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Kedi
25.06.2013 16:51
Ist es rechtens, in einem Arbeitsvertrag fest zu halten, dass ein Angestellter für 6 Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten noch sich selbstständig machen darf?
Hat da jemand von euch Erfahrungen?

Danke schon mal für eure Meinungen!
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Ist es rechtens, in einem Arbeitsvertrag fest zu halten, dass ein Angestellter für 6 Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten noch sich selbstständig machen darf? Hat da jemand von euch Erfahrungen? Danke schon mal für eure Meinungen!
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Kedi schrieb:

Ist es rechtens, in einem Arbeitsvertrag fest zu halten, dass ein Angestellter für 6 Monate nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder bei einem Konkurrenzunternehmen arbeiten noch sich selbstständig machen darf?
Hat da jemand von euch Erfahrungen?

Danke schon mal für eure Meinungen!

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chipchap
25.06.2013 18:37
Dazu gibt es klare Rechtssprechung.
Solche Klauseln sind nur dann erlaubt, wenn vom AG eine entsprechende Ausgleichszahlung für diesen Zeitraum erfolgt. In der Regel monatlich 1/2 Bruttomonatslohn (der im Angestelltenverhältnis verdient wurde)
Es muss vom Zeitraum und vom Radius (in km) geregelt sein.
Sieht der Vertrag zwar die "Konkurrenzklausel" vor, aber keine Ausgleichszahlung, ist die Klausel nichtig.
D.h. man kann den Vertrag ruhig unterschreiben, muss sich aber nach Ausscheiden aus dem Betrieb nicht an diese Klausel halten.

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• Meitao
• die neue
• morpheus-06
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Dazu gibt es klare Rechtssprechung. Solche Klauseln sind nur dann erlaubt, wenn vom AG eine entsprechende Ausgleichszahlung für diesen Zeitraum erfolgt. In der Regel monatlich 1/2 Bruttomonatslohn (der im Angestelltenverhältnis verdient wurde) Es muss vom Zeitraum und vom Radius (in km) geregelt sein. Sieht der Vertrag zwar die "Konkurrenzklausel" vor, aber keine Ausgleichszahlung, ist die Klausel nichtig. D.h. man kann den Vertrag ruhig unterschreiben, muss sich aber nach Ausscheiden aus dem Betrieb nicht an diese Klausel halten.
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Roxx
25.06.2013 19:13
Soweit ich weiß, ist eine solche Klausel generell nichtig, weil sittenwidrig. Verlangt dieser PI, dass du für ein halbes Jahr nach Ausscheiden aus der Praxis arbeitslos bleiben musst bevor du bei einer anderen Praxis anfängst? Ich glaubs ja nicht.

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Soweit ich weiß, ist eine solche Klausel generell nichtig, weil sittenwidrig. Verlangt dieser PI, dass du für ein halbes Jahr nach Ausscheiden aus der Praxis arbeitslos bleiben musst bevor du bei einer anderen Praxis anfängst? Ich glaubs ja nicht.
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Roxx schrieb:

Soweit ich weiß, ist eine solche Klausel generell nichtig, weil sittenwidrig. Verlangt dieser PI, dass du für ein halbes Jahr nach Ausscheiden aus der Praxis arbeitslos bleiben musst bevor du bei einer anderen Praxis anfängst? Ich glaubs ja nicht.

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Pinguin0205
25.06.2013 22:35
Nee niemals,.... wie geht das denn? Unterschreib ruhig. :kissing_closed_eyes:
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Nee niemals,.... wie geht das denn? Unterschreib ruhig. :kissing_closed_eyes:
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Pinguin0205 schrieb:

Nee niemals,.... wie geht das denn? Unterschreib ruhig. :kissing_closed_eyes:

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die neue
26.06.2013 07:39
Typischer Pinguin-Beitrag. Du zahlst dann auch die Ansprüche von Kedi, wenn der Vertrag wirklich gültig sein sollte, oder?

Es gibt durchaus Verträge, in denen dieses vernünftig und rechtskräftig geregelt ist. Natürlich nicht einfach "darf 6 Monate lang nicht bei der Konkurrenz arbeiten und sich nicht selbständig machen". Dazu gehört schon einiges mehr, wie z.B. Ausgleichszahlungen, etc. Aber von vornherein zu sagen "nee niemals, unterschreib ruhig" ist bodenloser Leichtsinn. Wie gesagt - wie von Dir gewöhnt ....
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• gabriele639
• morpheus-06
Typischer Pinguin-Beitrag. Du zahlst dann auch die Ansprüche von Kedi, wenn der Vertrag wirklich gültig sein sollte, oder? Es gibt durchaus Verträge, in denen dieses vernünftig und rechtskräftig geregelt ist. Natürlich nicht einfach "darf 6 Monate lang nicht bei der Konkurrenz arbeiten und sich nicht selbständig machen". Dazu gehört schon einiges mehr, wie z.B. Ausgleichszahlungen, etc. Aber von vornherein zu sagen "nee niemals, unterschreib ruhig" ist bodenloser Leichtsinn. Wie gesagt - wie von Dir gewöhnt ....
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die neue schrieb:

Typischer Pinguin-Beitrag. Du zahlst dann auch die Ansprüche von Kedi, wenn der Vertrag wirklich gültig sein sollte, oder?

Es gibt durchaus Verträge, in denen dieses vernünftig und rechtskräftig geregelt ist. Natürlich nicht einfach "darf 6 Monate lang nicht bei der Konkurrenz arbeiten und sich nicht selbständig machen". Dazu gehört schon einiges mehr, wie z.B. Ausgleichszahlungen, etc. Aber von vornherein zu sagen "nee niemals, unterschreib ruhig" ist bodenloser Leichtsinn. Wie gesagt - wie von Dir gewöhnt ....

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die neue
26.06.2013 07:39
Nein, ist nicht generell nichtig. Kommt auf die Formulierung an.
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• gabriele639
• morpheus-06
Nein, ist nicht generell nichtig. Kommt auf die Formulierung an.
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die neue schrieb:

Nein, ist nicht generell nichtig. Kommt auf die Formulierung an.

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TheStonie
26.06.2013 09:12
1.) Fachanwalt befragen...hier gibts nur Meinungen.

Meine Meinung: Wenn er Dir verbietet hinterher irgendwo zu arbeiten, und du kannst die Stelle nachweisen, ist er Dir zu Ersatz verpflichtet für den Schaden, der dir daraus entsteht.
Wir haben uns auch gedanken gemacht, ob wir so eine Klausel reinnehmen sollten....das würde nur gegen uns sprechen...Wenn wir Angst haben, dass ein MA so viele Patienten mitnähme, dann müssen wir wahrlich schlecht sein...Bisher haben alle MA, die uns verlassen haben ggfs. 3-4 Patienten "mitgenommen" einige sind sogar kurz darauf wieder gekommen....
Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben.
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1.) Fachanwalt befragen...hier gibts nur Meinungen. Meine Meinung: Wenn er Dir verbietet hinterher irgendwo zu arbeiten, und du kannst die Stelle nachweisen, ist er Dir zu Ersatz verpflichtet für den Schaden, der dir daraus entsteht. Wir haben uns auch gedanken gemacht, ob wir so eine Klausel reinnehmen sollten....das würde nur gegen uns sprechen...Wenn wir Angst haben, dass ein MA so viele Patienten mitnähme, dann müssen wir wahrlich schlecht sein...Bisher haben alle MA, die uns verlassen haben ggfs. 3-4 Patienten "mitgenommen" einige sind sogar kurz darauf wieder gekommen.... Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben.
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TheStonie schrieb:

1.) Fachanwalt befragen...hier gibts nur Meinungen.

Meine Meinung: Wenn er Dir verbietet hinterher irgendwo zu arbeiten, und du kannst die Stelle nachweisen, ist er Dir zu Ersatz verpflichtet für den Schaden, der dir daraus entsteht.
Wir haben uns auch gedanken gemacht, ob wir so eine Klausel reinnehmen sollten....das würde nur gegen uns sprechen...Wenn wir Angst haben, dass ein MA so viele Patienten mitnähme, dann müssen wir wahrlich schlecht sein...Bisher haben alle MA, die uns verlassen haben ggfs. 3-4 Patienten "mitgenommen" einige sind sogar kurz darauf wieder gekommen....
Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben.

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Pinguin0205
26.06.2013 11:15
Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben.

ja sehe ich auch so.

Überprüfe diesen Satz, in deinem Vertrag, ....... Wenn du keine bedenken haben musst dann unterschreibe den und fertig.

Also das mit dem nicht arbeiten können als normaler AN, ist glaube gar nicht erlaubt. Das geht ja gar nicht. Er muss dich auf jedenfall auszahlen die 6 moante.



[bearbeitet am 26.06.13 16:39]
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Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben. ja sehe ich auch so. Überprüfe diesen Satz, in deinem Vertrag, ....... Wenn du keine bedenken haben musst dann unterschreibe den und fertig. Also das mit dem nicht arbeiten können als normaler AN, ist glaube gar nicht erlaubt. Das geht ja gar nicht. Er muss dich auf jedenfall auszahlen die 6 moante. [bearbeitet am 26.06.13 16:39]
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Pinguin0205 schrieb:

Wer in seiner Praxis auf Qualität setzt (statt auf MA-Ausbeute) der braucht keine Angst davor zu haben.

ja sehe ich auch so.

Überprüfe diesen Satz, in deinem Vertrag, ....... Wenn du keine bedenken haben musst dann unterschreibe den und fertig.

Also das mit dem nicht arbeiten können als normaler AN, ist glaube gar nicht erlaubt. Das geht ja gar nicht. Er muss dich auf jedenfall auszahlen die 6 moante.



[bearbeitet am 26.06.13 16:39]

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Kedi
26.06.2013 15:43
Vielen Dank für eure Meinungen!

Ganz liebe Grüße
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Kedi schrieb:

Vielen Dank für eure Meinungen!

Ganz liebe Grüße

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chipchap schrieb:

Dazu gibt es klare Rechtssprechung.
Solche Klauseln sind nur dann erlaubt, wenn vom AG eine entsprechende Ausgleichszahlung für diesen Zeitraum erfolgt. In der Regel monatlich 1/2 Bruttomonatslohn (der im Angestelltenverhältnis verdient wurde)
Es muss vom Zeitraum und vom Radius (in km) geregelt sein.
Sieht der Vertrag zwar die "Konkurrenzklausel" vor, aber keine Ausgleichszahlung, ist die Klausel nichtig.
D.h. man kann den Vertrag ruhig unterschreiben, muss sich aber nach Ausscheiden aus dem Betrieb nicht an diese Klausel halten.

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redvine
26.06.2013 21:53
Falls keine Ausgleichszahlung vereinbart ist kannst Du theoretisch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichszahlung einklagen, vorausgesetzt Du hältst Dich an die Vereinbarung.
Das ist für PI eine ziemlich heikler Punkt im Arbeitsvertrag.

Gruß redvine
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Falls keine Ausgleichszahlung vereinbart ist kannst Du theoretisch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichszahlung einklagen, vorausgesetzt Du hältst Dich an die Vereinbarung. Das ist für PI eine ziemlich heikler Punkt im Arbeitsvertrag. Gruß redvine
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redvine schrieb:

Falls keine Ausgleichszahlung vereinbart ist kannst Du theoretisch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Ausgleichszahlung einklagen, vorausgesetzt Du hältst Dich an die Vereinbarung.
Das ist für PI eine ziemlich heikler Punkt im Arbeitsvertrag.

Gruß redvine

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ergonosis
08.07.2013 18:03
Frag den AG doch wie hoch deine Enschädigungszahlung sein soll - bei Nichteinhaltung - und wie hoch die Ausgleichszahlung sein wird, falls du dich an den Passus im Vertrag hälst?

MfG ergonosis

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Frag den AG doch wie hoch deine Enschädigungszahlung sein soll - bei Nichteinhaltung - und wie hoch die Ausgleichszahlung sein wird, falls du dich an den Passus im Vertrag hälst? MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:

Frag den AG doch wie hoch deine Enschädigungszahlung sein soll - bei Nichteinhaltung - und wie hoch die Ausgleichszahlung sein wird, falls du dich an den Passus im Vertrag hälst?

MfG ergonosis



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