- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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yamyam schrieb:
Ich habe mal eine Frage: Welche Verantwortung,rechtlich gesehen, kommen auf einen Leitenden Angestellten zu? Habe bei google nichts brauchbares gefunden :tired_face: . Mein Chef meint ich bräuchte mir keine Gdanken zu machen, aber ich würde doch gerne mal wissen für welche rechtlichen Konsequenzen man gerade stehen muß- damit nachher nicht das böse erwachen kommt der Chef auf einen zeigt und man selber nur sagen kann: oh das habe ich nicht gwußt. wäre nett wenn der ein oder andere ein paar inputs für mich hat- danke im voraus :blush:
Anmerkung:
Einhaltung der Gesetze beinhaltet auch das Elektrische Geräte in dem Betrieb entsprechend der Auflagen regelmäßig geprüft und gewartet werden. (Med. Gerätebücher führen.Usw.
Aber viel Spaß bei dem Job. Man kann dabei noch eine Menge lernen.
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Muskelfreak schrieb:
Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze. Für die konsequente Umsetzung der in der Zulassung aufgeführten Inhalte. Bestabrechnung? =StGb (Betrug). Aber kommt ja bei euch nicht vor. Zu und Abfahrtswege zur Praxis trittsicher freihalten. Ebenso im Gebäude.( BG Protokoll)
Anmerkung:
Einhaltung der Gesetze beinhaltet auch das Elektrische Geräte in dem Betrieb entsprechend der Auflagen regelmäßig geprüft und gewartet werden. (Med. Gerätebücher führen.Usw.
Aber viel Spaß bei dem Job. Man kann dabei noch eine Menge lernen.
Ich habe den Eindruck, er vermischt hier fachliche Leitung und Abteilungsleitung.
Grundsätzlich ist die Abteilungsleitung für das verantwortlich, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Und das ist in jedem Betrieb völlig unterschiedlich!!
Deshalb findest Du auch nichts Konkretes im i-net.
Zum Beispiel geben viele Betriebe ihre Verantwortung für Arbeitsschutz und-sicherheit an Fremdfirmen ab, die dann regelmäßig kontrollieren und die MAs schulen.
Bei Personalverantwortung der Abteilungsleitung stellt sich die Frage, wer denn dann letztverantwortlich für die Einsatzplanung der MAs zuständig ist: die Abtl.leitung oder die Personalabteilung?
In jedem Betrieb muß klar geregelt sein, wer was macht.
Ich würde als Abtlg-leitung keinen Vertrag unterschreiben, in dem nicht genau meine Aufgaben- und Verantwortungsgebiete beschrieben sind. Wem bin ich weisungsbefugt? Wem gegenüber muß ich mich verantworten?
Das sind alles Kriterien für eine Stellenbeschreibung.
Wenn mir einer sagt "Mach dir keine Gedanken.." - dann mach ich mir Gedanken!!
Warum wird der AG denn nicht konkret bei deinen Aufgaben und dem Verantwortungsbereich ??
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yamyam schrieb:
glaube es geht im eigentlich nur darum einen "platzhalter" für eine neue praxis zu haben da er ja nur eine haben kann. aber im arbeitsvertrag ist nichts deffiniert nur der allg vertrag mit den grundsätzlichen angaben. auch will er nicht den zu erwartenden höheren lohn zahlen- da ich ja eh nichts außerhalb meiner therapeutischen sachen zu machen hätte. hm bin irgendwie etwas irritiert über diese gedankengänge. zumal mir die arbeit dort spass macht- aber läßt man sich nicht in diese position drängen dann....
Das was Muskelfreak schreibt (also grob gesagt, BGliches) bleibt Verantwortung ds PI. Der FL ist für Fachliches zuständig. Das kann sich durchaus auch nur auf den "Platzhalter"-Job beschränken, da jemand benannt werden muß.
[bearbeitet am 03.01.13 19:17]
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Hase C schrieb:
Besorge Dir die RVs. Darin steht, für was ein FL verantwortlich ist. Du bist immer noch angestellt, also direktionsgebunden.
Das was Muskelfreak schreibt (also grob gesagt, BGliches) bleibt Verantwortung ds PI. Der FL ist für Fachliches zuständig. Das kann sich durchaus auch nur auf den "Platzhalter"-Job beschränken, da jemand benannt werden muß.
[bearbeitet am 03.01.13 19:17]
Sollst Du leitender Angestellter (also Abteilungsleitung) werden, wie
in deinem Eingangsthread geschrieben?
Oder sollst Du "nur" als fachliche Leitung bei den GKV benannt werden,
damit eine Filliale eröffnet werden kann ????
Das sind 2 Paar Schuhe und wir können dann auch eine passende Antwort
geben.
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chipchap schrieb:
Jetzt sag doch mal bitte präzise, worum es geht!
Sollst Du leitender Angestellter (also Abteilungsleitung) werden, wie
in deinem Eingangsthread geschrieben?
Oder sollst Du "nur" als fachliche Leitung bei den GKV benannt werden,
damit eine Filliale eröffnet werden kann ????
Das sind 2 Paar Schuhe und wir können dann auch eine passende Antwort
geben.
kann ich nur empfehlen. hatte selbst eine sehr unvollständige Stellenbeschreibung, welche zudem nicht meinen tatsächlichen Aufgaben entsprochen hatte; habe diese dann überarbeitet, mit meinem Chef abgestimmt, und dann unterschreiben lassen
es macht ein viel besseres Gefühl wenn die Aufgaben und Grenzen, innerhalb derer man selbständig entscheiden kann, klar geregelt sind. auch fürs Team ist es wichtig, Klarheit zu schaffen, wer wofür verantwortlich ist.
[bearbeitet am 05.01.13 16:05]
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SuM schrieb:
eine ordentliche Stellenbeschreibung ist hierbei hilfreich. eine, wo sämtliche Kompetenzbereiche sowie ein Organigramm enthalten sind (wer ist wem weisungsbefugt, wer vertritt wen, auf welche Bereiche bezieht sich das jeweils)
kann ich nur empfehlen. hatte selbst eine sehr unvollständige Stellenbeschreibung, welche zudem nicht meinen tatsächlichen Aufgaben entsprochen hatte; habe diese dann überarbeitet, mit meinem Chef abgestimmt, und dann unterschreiben lassen
es macht ein viel besseres Gefühl wenn die Aufgaben und Grenzen, innerhalb derer man selbständig entscheiden kann, klar geregelt sind. auch fürs Team ist es wichtig, Klarheit zu schaffen, wer wofür verantwortlich ist.
[bearbeitet am 05.01.13 16:05]
eine Vermischung war nicht meine Intuition.
Es war für mich in der obigen Anfrage nicht klar ob Praxisleiter, auf den auch der Betrieb zugelassen ist, weil Besitzer Schreiner, Masseur, Arzt oder Apotheker usw. ist und der gesamte Betrieb geleitet werden soll, oder nur die Platzhalterfunktion ausgeübt wird, weil......... Selbst dann muß nach einer ausgiebigen Stellenbeschreibung m.E. der "Leiter" sich auch noch an Gesetze halten.
Wußten sie schon, das ein Abteilungsleiter nicht leitet, denn, ein Zitronenfalter faltet auch keine Zitronen.
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Muskelfreak schrieb:
@chipchap,
eine Vermischung war nicht meine Intuition.
Es war für mich in der obigen Anfrage nicht klar ob Praxisleiter, auf den auch der Betrieb zugelassen ist, weil Besitzer Schreiner, Masseur, Arzt oder Apotheker usw. ist und der gesamte Betrieb geleitet werden soll, oder nur die Platzhalterfunktion ausgeübt wird, weil......... Selbst dann muß nach einer ausgiebigen Stellenbeschreibung m.E. der "Leiter" sich auch noch an Gesetze halten.
Wußten sie schon, das ein Abteilungsleiter nicht leitet, denn, ein Zitronenfalter faltet auch keine Zitronen.
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chipchap schrieb:
Ich sehe das nicht so wie Muskelfreak.
Ich habe den Eindruck, er vermischt hier fachliche Leitung und Abteilungsleitung.
Grundsätzlich ist die Abteilungsleitung für das verantwortlich, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Und das ist in jedem Betrieb völlig unterschiedlich!!
Deshalb findest Du auch nichts Konkretes im i-net.
Zum Beispiel geben viele Betriebe ihre Verantwortung für Arbeitsschutz und-sicherheit an Fremdfirmen ab, die dann regelmäßig kontrollieren und die MAs schulen.
Bei Personalverantwortung der Abteilungsleitung stellt sich die Frage, wer denn dann letztverantwortlich für die Einsatzplanung der MAs zuständig ist: die Abtl.leitung oder die Personalabteilung?
In jedem Betrieb muß klar geregelt sein, wer was macht.
Ich würde als Abtlg-leitung keinen Vertrag unterschreiben, in dem nicht genau meine Aufgaben- und Verantwortungsgebiete beschrieben sind. Wem bin ich weisungsbefugt? Wem gegenüber muß ich mich verantworten?
Das sind alles Kriterien für eine Stellenbeschreibung.
Wenn mir einer sagt "Mach dir keine Gedanken.." - dann mach ich mir Gedanken!!
Warum wird der AG denn nicht konkret bei deinen Aufgaben und dem Verantwortungsbereich ??
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Ceko schrieb:
Na,bei dem was man so von dem Chef gelesen hat,wird es wohl keine genauere Stellenbeschreibhung geben...also ich würd mich da so nicht drauf einlassen aus ob bschriebenen Gründen.Und ohne mehr Geld schon gar nicht.Das ist nunmal ein Schritt auf der Karriereleiter nach oben.Wenn du dafür nicht mehr Geld bekommst wofür denn dann?
Hintergrund war: Die Praxis sollte in neue Räume umziehen, meine Chefin war nur Masseurin und ich die Vollzeitkraft. Tolle Wurst. Was hätte ich machen sollen. :rage: :rage: :rage:
Vielleicht ist es bei yamyam auch so.
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Superbiene schrieb:
Ich war mal in einer ähnlichen Situation. Eine Woche nachdem ich meinen Arbeitsvertrag als "normal angestellte Physiotherapeutin" unterschrieben habe, legte meine damalige Chefin mir Verträge vor, die ich unterschreiben sollte.
Hintergrund war: Die Praxis sollte in neue Räume umziehen, meine Chefin war nur Masseurin und ich die Vollzeitkraft. Tolle Wurst. Was hätte ich machen sollen. :rage: :rage: :rage:
Vielleicht ist es bei yamyam auch so.
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Ceko schrieb:
Ja,da spielen dann wohl viele Faktoren eine Rolle...wie selbstsicher bin ich,wie siehts zu drr Zeit auf dem rgionalen Arbeitsmarkt aus usw...blöde Situation
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