Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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Wir ( meine Arbeitskollegen und ich ) kommen direkt mal mit zwei Fragen auf euch zu und hoffen das uns da irgend jemand ein wenig weiterhelfen kann.
1.Urlaubsvergütung :
Ist es Rechtens wenn man von seinem Bruttogehalt sich selber Geld zurück legen muss um seine Urlaubszeit damit zu überbrücken ? oder ist es so das eigentlich immer der Durschnitt der letzten drei Monate für das Urlaubsgeld errechnet wird ?
Hinweis : Wir arbeiten auf Provision. als Beispiel : 44% bekommen wir vom Umsatz. zusatzlich 2% Urlaubspauschale. Angenommen wir verdienen im Monat 2300e Brutto müssen wir unser Gehalt auf 2200e deckeln und dann gehen automatisch 100e auf unser Urlaubskonto welches wir ausgezahlt bekommen wenn wir nicht arbeiten.
Ich kenne es nur das der Durschnitt immer errechnet wird und ausgezahlt wird. Wir bitten um euere Stellungsnahme!!!
2. Krankmeldung :
Bei uns gilt seid neustem die Regelung das wenn wir zwar von z.B. 8 Uhr - 12 Uhr gearbeitet haben und uns dann Krank melden bzw. vom Arzt Krank geschrieben werden, unsere bisherigen Behandlungen auf den Chef umgeschrieben werden und er unsere Behandlungen kassiert obwohl wir ja gearbeitet haben. Er beruft sich dadrauf das wir ja Krankengeld bekommen für den Tag. Kann er das einfach so machen ?
Bitte nur vernünftige antworten und nicht damit kommen : Warum geht man 4 std arbeiten und geht dann krank nach hause ect. :wink:
Wir freuen uns auf euere zahlreichen Antworten zu beidem Themen und hoffen das ihr uns weiterhelfen könnt .
Lieben Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag alle zusammen,
Wir ( meine Arbeitskollegen und ich ) kommen direkt mal mit zwei Fragen auf euch zu und hoffen das uns da irgend jemand ein wenig weiterhelfen kann.
1.Urlaubsvergütung :
Ist es Rechtens wenn man von seinem Bruttogehalt sich selber Geld zurück legen muss um seine Urlaubszeit damit zu überbrücken ? oder ist es so das eigentlich immer der Durschnitt der letzten drei Monate für das Urlaubsgeld errechnet wird ?
Hinweis : Wir arbeiten auf Provision. als Beispiel : 44% bekommen wir vom Umsatz. zusatzlich 2% Urlaubspauschale. Angenommen wir verdienen im Monat 2300e Brutto müssen wir unser Gehalt auf 2200e deckeln und dann gehen automatisch 100e auf unser Urlaubskonto welches wir ausgezahlt bekommen wenn wir nicht arbeiten.
Ich kenne es nur das der Durschnitt immer errechnet wird und ausgezahlt wird. Wir bitten um euere Stellungsnahme!!!
2. Krankmeldung :
Bei uns gilt seid neustem die Regelung das wenn wir zwar von z.B. 8 Uhr - 12 Uhr gearbeitet haben und uns dann Krank melden bzw. vom Arzt Krank geschrieben werden, unsere bisherigen Behandlungen auf den Chef umgeschrieben werden und er unsere Behandlungen kassiert obwohl wir ja gearbeitet haben. Er beruft sich dadrauf das wir ja Krankengeld bekommen für den Tag. Kann er das einfach so machen ?
Bitte nur vernünftige antworten und nicht damit kommen : Warum geht man 4 std arbeiten und geht dann krank nach hause ect. :wink:
Wir freuen uns auf euere zahlreichen Antworten zu beidem Themen und hoffen das ihr uns weiterhelfen könnt .
Lieben Dank
Es kommt also auf Deinen Vertrag an... Denn wenn Du selbständig bist, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung... allerdings musst Du Dich dann auch nicht krank schreiben lassen.
Sehr undurchsichtig...
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Ansonsten würd ich einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen
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eim schrieb:
Also solche Konstrukte habe ich auch noch nicht kennengelernt und kann Wonderwoman nur zustimmen.
Ansonsten würd ich einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen
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Wonderwoman schrieb:
Sorry, aber solche Vertragskonstrukte kenne ich gar nicht... das sieht sehr nach Scheinselbständig aus.
Es kommt also auf Deinen Vertrag an... Denn wenn Du selbständig bist, dann hast Du auch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung... allerdings musst Du Dich dann auch nicht krank schreiben lassen.
Sehr undurchsichtig...
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mammili schrieb:
Wenn ihr als Angestellte arbeitet haben solche Rechnungen bei euch gar nichts zu suchen..............ihr habt einen Vertrag über eine bestimmte Anzahl von Wochenstunden und dementsprechend werdet ihr bezahlt....................es muss sich um ein Festgehalt handeln.........egal ob ihr Urlaub habt oder krank seit .............ihr habt euern Lohn zu bekommen..............alles andere ist wie schon gesagt gesetzeswidrig und grenzt an eine Scheinselbstständigkeit................... So wie sich das für mich anhört geht das eher in eine Mischung aus Angestelltenverhältniss und Freiberuflichkeit und so was geht nicht..........................entweder oder................ich glaube ihr lasst euch ganz schön verarschen..........................
Punkt 2: Es gilt, was bzgl. Umsatzbeteiligung im Vertrag steht, nicht was der Chef meint.
Nur neugierig: Grundgehalt bekommt ihr aber schon?
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alles Provision.
Ich werde versuchen euch heute noch unseren Vertrag etwas nieder zuschreiben ect.
damit alle da ein wenig mehr einsicht haben.
aber wenn ich es dann richtig verstanden habe ist das mit dem Urlaub so nicht korrekt oder das wir das selber ansparen müssen damit wir , wenn wir im Urlaub weiter unsere Gehalt bekommen ohne Abzüge .Sondern es ausm Durschnitt der letzten 3 Monate errechnet werden muss!!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kein Grundgehalt.
alles Provision.
Ich werde versuchen euch heute noch unseren Vertrag etwas nieder zuschreiben ect.
damit alle da ein wenig mehr einsicht haben.
aber wenn ich es dann richtig verstanden habe ist das mit dem Urlaub so nicht korrekt oder das wir das selber ansparen müssen damit wir , wenn wir im Urlaub weiter unsere Gehalt bekommen ohne Abzüge .Sondern es ausm Durschnitt der letzten 3 Monate errechnet werden muss!!!
Verträge für ein Angestellten-Verhältnis, die kein Grundgehalt vorsehen, sind meines Wissens nach rechts- und sittenwidrig.
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Hase C schrieb:
Vertragsmodelle mit Provision sind absolut möglich und in anderen Berufsparten ja sogar branchenüblich. Allerdings gibt es da ein paar Fallstricke, über die sich BEIDE Seiten jedoch VOR Unterschreiben eines solchen Vertrages im Klaren sein sollten.
Verträge für ein Angestellten-Verhältnis, die kein Grundgehalt vorsehen, sind meines Wissens nach rechts- und sittenwidrig.
Kein Grundgehalt.
alles Provision.
[...] aber wenn ich es dann richtig verstanden habe ist das mit dem Urlaub so nicht korrekt [...]
Aber nur, sofern überhaupt eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt! Man kann sich jetzt nicht nur "die Rosinen" herauspicken... :point_up:
In der Regel ist ein reiner Umsatzlohn ohne festes, ausreichend hohes Grundgehalt, sittenwidrig!
Vgl. BAG 5 AZR 462/82 vom 21.03.1984; LAG Hamm 1 Sa 946/79 vom 3.10.1979
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.10.14 10:42:
Kein Grundgehalt.
alles Provision.
[...] aber wenn ich es dann richtig verstanden habe ist das mit dem Urlaub so nicht korrekt [...]
Aber nur, sofern überhaupt eine abhängige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt! Man kann sich jetzt nicht nur "die Rosinen" herauspicken... :point_up:
In der Regel ist ein reiner Umsatzlohn ohne festes, ausreichend hohes Grundgehalt, sittenwidrig!
Vgl. BAG 5 AZR 462/82 vom 21.03.1984; LAG Hamm 1 Sa 946/79 vom 3.10.1979
Gruß
Nora
Bundesurlaubsgsetz, § 11
§ 11 BUrlG Urlaubsentgelt - dejure.org
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o.s. schrieb:
Schaut mal hier:
Bundesurlaubsgsetz, § 11
§ 11 BUrlG Urlaubsentgelt - dejure.org
Es gibt echt AGs, die man nur noch teeren und federn kann...
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Wonderwoman schrieb:
LOL... sowas habe ich ja noch nie gehört. :point_up:
Es gibt echt AGs, die man nur noch teeren und federn kann...
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Wonderwoman schrieb:
Vermutlich werden dann ja auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt...
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crz schrieb:
illegaler arbeitsvertrag!!! ab zum Anwalt für arbeitsrecht auch aus eigenschutz...das IST ne scheinselbststädigkeit
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o.s. schrieb:
Urlaub: 3 Monate, bei AU m.eines Erachtens 12 Monate Durchschnitt.
Punkt 2: Es gilt, was bzgl. Umsatzbeteiligung im Vertrag steht, nicht was der Chef meint.
Nur neugierig: Grundgehalt bekommt ihr aber schon?
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Und NEIN, Dein Chef kann nicht einfach irgendetwas hin- oder herschreiben... was ist das eigentlich: der Versuch einer freien Mitarbeit? Sittenwidriges Verhalten im Angestelltenverhältnis? Abwälzen von Unternehmerrisiko?
Auf die nächste Prüfung des Finanzamtes würde ich mich freuen - da stimmt in dem Laden doch mit Sicherheit gar nichts....
Aber: WARUM zur Hölle unterschreibt man so einen Quatsch?
Lieben Gruß mit schüttelndem Kopf,
m.
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michael933 schrieb:
DAS ist im großem Abstand das dämlichste Konstrukt eines Arbeitsvertrages, von dem ich seit langem gehört habe!
Und NEIN, Dein Chef kann nicht einfach irgendetwas hin- oder herschreiben... was ist das eigentlich: der Versuch einer freien Mitarbeit? Sittenwidriges Verhalten im Angestelltenverhältnis? Abwälzen von Unternehmerrisiko?
Auf die nächste Prüfung des Finanzamtes würde ich mich freuen - da stimmt in dem Laden doch mit Sicherheit gar nichts....
Aber: WARUM zur Hölle unterschreibt man so einen Quatsch?
Lieben Gruß mit schüttelndem Kopf,
m.
(...)Aber: WARUM zur Hölle unterschreibt man so einen Quatsch?
Naja, solange der Laden brummt, lässt sich mit 44% sehr ordentlich verdienen...
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o.s. schrieb:
michael933 schrieb am 22.10.14 12:14:
(...)Aber: WARUM zur Hölle unterschreibt man so einen Quatsch?
Naja, solange der Laden brummt, lässt sich mit 44% sehr ordentlich verdienen...
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Wonderwoman schrieb:
nochmal... wie soll das gehen? Da kann der PI ja sicherlich keine Sozialversicherungsbeiträge von abführen...
Der AG übermittelt dem Steuerberater das Entgelt in Höhe von 44% der verdienten Leistungen. Oben drauf kommen für den AG dann noch die Sozialabgaben.
Was gar nicht geht:
0 € Grundlohn. Ab 01.01.2015 dann schon erst recht nicht...
Was für den AG abseits moralischer und gesetzlicher Aspekte zu überlegen wäre:
Ob sich so ein hoher %-Satz überhaupt rechnet...
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o.s. schrieb:
Wie das gehen soll?
Der AG übermittelt dem Steuerberater das Entgelt in Höhe von 44% der verdienten Leistungen. Oben drauf kommen für den AG dann noch die Sozialabgaben.
Was gar nicht geht:
0 € Grundlohn. Ab 01.01.2015 dann schon erst recht nicht...
Was für den AG abseits moralischer und gesetzlicher Aspekte zu überlegen wäre:
Ob sich so ein hoher %-Satz überhaupt rechnet...
Meine Meinung... :blush:
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Wonderwoman schrieb:
öhem... wieso Steuerberater? Gehaltsabrechnungen sollte man schon allein hinbekommen... ansonsten bleibt am Ende des Jahres ja gar nichts mehr übrig.
Meine Meinung... :blush:
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Andreas216 schrieb:
Kann man, muss man nicht...man kann auch delgieren und in der zeit Geld verdienen..und Steuern sparen! Ich denke, man muss nicht alles selber machen. Den ganzen Mist mit SV und Krankengeld und und und...damit muss man sich doch nicht auch noch behängen!
Und nun vergleiche das mit dem Geld, was Du für die StB ausgibst... da müßtest Du ja schon ein fürstlichen Stundenlohn haben :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Na dann rechne mal... ich brauche für 10 Angestellte ca. 1h im Monat.
Und nun vergleiche das mit dem Geld, was Du für die StB ausgibst... da müßtest Du ja schon ein fürstlichen Stundenlohn haben :smile:
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TheStonie schrieb:
Ist immer die kalkulation, verdien ich mehr, wenn ich arbeiter oder spare ich mehr, wenn ich die ARbeit des Lohnbuchhalters selbst mache.
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o.s. schrieb:
Bitte nicht die Arbeitszeit vergessen, die du brauchst, um dich komplett in die Materie einzuarbeiten und mit allen Informationspflichten und Gesetzesänderungen am Ball zu bleiben, das ist in Summe wohl mehr als 1h pro Monat...
Aber jeder so wie er mag. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Wie auch bei der Praxissoftware... wenn man etwas nutzt ohne Seminare belegen zu müssen, dann ist das ein Lachsack.
Aber jeder so wie er mag. :wink:
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Andreas216 schrieb:
So sehe ich das auch! ich hab auf diesen ganzen Kram gar keinen Bock!
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Wonderwoman schrieb:
LOL... welchen Kram? Da gibt es nix was Du mehr wissen musst.
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McMiki schrieb:
Wer arbeitet denn 4std. und geht dann Krank nach Hause? Wenn ihr 2300 verdient aber nur 2200 bekommt, gehen ja 100€ für die Berechnung des Durchschnitts verloren...ich kenne solche Verträge und wenn es hart auf hart kommt, hat dieser wenig Bestand vor Gericht!
Wir sind ganz normal Angestellte welche auch über die Praxis versichert sind.
Was gibt es den alles fur Konstellationen wen man Urlaub hat ?
ich persönlich kenne nur das man den Durschnitt nimmt und nicht wie bei uns das wir es selber ansparen müssen bzw. von unserem Bruttogehalt etwas auf unser Urlaubskonto wandert .
Habe meinen Vertrag gerade nicht zur Hand . Liegt noch in irgendeinem der zahlreichen Umzugskartons . Werde mich aber am Wochenende drum kümmern euch mehr drüber wissen zulassen .
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Wonderwoman schrieb:
Durchschnittsrechnung kenne ich gar nicht. Aus meiner Sicht zählt hier das Bundesurlaubsgesetz und das richtet sich nach Werktagen, an denen Du arbeitest. Wie lange Du arbeitest ist egal...
das sind ja schon einige interessante Äußerungen von euch bei .
Wir sind ganz normal Angestellte welche auch über die Praxis versichert sind. [...]
Kein Grundgehalt.
alles Provision. [...]
Die beiden Aussagen passen eben nicht zusammen!
Deshalb kommen auch "einige interessante Äußerungen" heraus, da es diese "interessante Kostellation", die Ihr Arbeitsvertrag nennt, in dieser Form nicht geben darf.
Was es jetzt nur zu klären gibt ist, ob ihr tatsächlich Angestellte mit einem sittenwidrigen Vertrag seid, was zur Folge hätte, dass ihr eine übliche Vergütung als Festgehalt erhalten müsstet (gerichtlich zu klären) - oder ob ihr vielleicht eine Scheinselbständigkeit betreibt, wo es noch viel mehr zu klären gäbe!
Bei der Frage nach dem Urlaubsgeld ist vermutlich lediglich das Urlaubsentgelt gemeint? Urlaubsgeld wären Sondergratifikationen, die über die übliche Gehaltszahlung hinausgehen.
Grundsätzlich gilt die Regelung aus Paragraph 11 des Bundesurlaubgesetzes:
Euer Konstrukt des - ich wiederhole mich zwar - sittenwidrigen Anstellungsvertrages kann aber durchaus eine Regelung haben, dass ein Teil der 44-prozentigen Umsatzbeteiligung plus zusätzlich der 2-prozentigen Urlaubspauschale, die du anfänglich erwähnt hast, dann aber tatsächlich nochmal "gedeckelt" wird... - aber hier muss ich mich leider ausklingen, da ich diese Berechnung nicht nachvollziehen kann. Aber wenn ihr diese "Konstruktion" unterschrieben habt... :unamused:
Zur Krankmeldung: für eine im Laufe des Arbeitstages eintretende Arbeitsunfähigkeit, die selbstverständlich entgegen hier vorgetragenen Äußerungen eben auch nach einigen Stunden eintreten kann, muss in einem Angestelltenverhältnis diejenige Vergütung gezahlt werden, die man erhalten hätte, wenn man nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Mit Vertrag könnte aber auch geregelt sein, dass der Durchschnittsverdienst gezahlt wird, der vor der Krankheit angefallen ist. Das Ganze ist im §4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt.
Nun schreibst du aber auch von einem "Krankengeld", das ihr erhaltet - meinst aber vermutlich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Krankengeld gibt es von der Krankenversicherung nach sechs Wochen). Auch hier blicke ich durch eure Berechnungsweise leider nicht durch und wir haben wieder das Problem, dass euer Arbeitsvertrag nicht gültig ist und man deshalb wohl auch diese Regelung kippen müsste.
Ich sehe zwei Möglichkeiten: ihr "wurschtelt" diese Vertragsbeziehung weiter so vor euch hin und versucht, eventuellen Korrekturbedarf im Guten mit eurem Arbeitgeber (?) zu klären - oder es muss mal im Großen aufgeräumt und Ordnung in dieses Vertragskonstrukt gebracht werden!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.10.14 15:34:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.10.14 10:42:
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. [...]
das sind ja schon einige interessante Äußerungen von euch bei .
Wir sind ganz normal Angestellte welche auch über die Praxis versichert sind. [...]
Kein Grundgehalt.
alles Provision. [...]
Die beiden Aussagen passen eben nicht zusammen!
Deshalb kommen auch "einige interessante Äußerungen" heraus, da es diese "interessante Kostellation", die Ihr Arbeitsvertrag nennt, in dieser Form nicht geben darf.
Was es jetzt nur zu klären gibt ist, ob ihr tatsächlich Angestellte mit einem sittenwidrigen Vertrag seid, was zur Folge hätte, dass ihr eine übliche Vergütung als Festgehalt erhalten müsstet (gerichtlich zu klären) - oder ob ihr vielleicht eine Scheinselbständigkeit betreibt, wo es noch viel mehr zu klären gäbe!
Bei der Frage nach dem Urlaubsgeld ist vermutlich lediglich das Urlaubsentgelt gemeint? Urlaubsgeld wären Sondergratifikationen, die über die übliche Gehaltszahlung hinausgehen.
Grundsätzlich gilt die Regelung aus Paragraph 11 des Bundesurlaubgesetzes:
Euer Konstrukt des - ich wiederhole mich zwar - sittenwidrigen Anstellungsvertrages kann aber durchaus eine Regelung haben, dass ein Teil der 44-prozentigen Umsatzbeteiligung plus zusätzlich der 2-prozentigen Urlaubspauschale, die du anfänglich erwähnt hast, dann aber tatsächlich nochmal "gedeckelt" wird... - aber hier muss ich mich leider ausklingen, da ich diese Berechnung nicht nachvollziehen kann. Aber wenn ihr diese "Konstruktion" unterschrieben habt... :unamused:
Zur Krankmeldung: für eine im Laufe des Arbeitstages eintretende Arbeitsunfähigkeit, die selbstverständlich entgegen hier vorgetragenen Äußerungen eben auch nach einigen Stunden eintreten kann, muss in einem Angestelltenverhältnis diejenige Vergütung gezahlt werden, die man erhalten hätte, wenn man nicht arbeitsunfähig erkrankt wäre. Mit Vertrag könnte aber auch geregelt sein, dass der Durchschnittsverdienst gezahlt wird, der vor der Krankheit angefallen ist. Das Ganze ist im §4 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt.
Nun schreibst du aber auch von einem "Krankengeld", das ihr erhaltet - meinst aber vermutlich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Krankengeld gibt es von der Krankenversicherung nach sechs Wochen). Auch hier blicke ich durch eure Berechnungsweise leider nicht durch und wir haben wieder das Problem, dass euer Arbeitsvertrag nicht gültig ist und man deshalb wohl auch diese Regelung kippen müsste.
Ich sehe zwei Möglichkeiten: ihr "wurschtelt" diese Vertragsbeziehung weiter so vor euch hin und versucht, eventuellen Korrekturbedarf im Guten mit eurem Arbeitgeber (?) zu klären - oder es muss mal im Großen aufgeräumt und Ordnung in dieses Vertragskonstrukt gebracht werden!
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
das sind ja schon einige interessante Äußerungen von euch bei .
Wir sind ganz normal Angestellte welche auch über die Praxis versichert sind.
Was gibt es den alles fur Konstellationen wen man Urlaub hat ?
ich persönlich kenne nur das man den Durschnitt nimmt und nicht wie bei uns das wir es selber ansparen müssen bzw. von unserem Bruttogehalt etwas auf unser Urlaubskonto wandert .
Habe meinen Vertrag gerade nicht zur Hand . Liegt noch in irgendeinem der zahlreichen Umzugskartons . Werde mich aber am Wochenende drum kümmern euch mehr drüber wissen zulassen .
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Kukdiehe schrieb:
Also ihr seit angestellte und bekommt kein Grundgehalt, sondern Provision. So einen Vertrag dürfte es nicht geben. Entweder ihr seid angestellt, dann bekommt ihr ein festes Gehalt oder ihr seit Selbständig, dann bekommt ihr auch kein Gehalt. Nach meines Erachtens handelt es sich da um ne Scheinselbständigkeit. Wenn ihr FM wärt müsstet ihr euch ja nicht krank schreiben lassen und bekommt auch kein Geld wenn ihr krank seit, aber wenn ihr 4 Stunden in einer Praxis gearbeitet habt und euch dann krank meldet, müsst ihr auch für diese 4 Stunden eure Provision bekommen. Ihr würdet nur nach Leistungen bezahlt. Da würde es dann auch kein Urlaubsgeld geben oder sonst irgend was an Geldern. Sondern nur das was ihr am Patienten leistet mehr nicht. Dann wärt ihr jedoch auch nicht über die Praxis versichert, sondern müsstet euch komplett selber versichern. Seit ihr Angestellt müsstet ihr ein festes Gehalt bekommen und währt über die Praxis versichert. Der Arbeitgeber würde alle eure Sozialversicherungen zahlen. Der Arbeitgeber müsste dann erst mal 6 Wochen euren Lohn bei Krankheit zahlen. Der komplette Vertrag ist in dieser Form nicht rechtens.
Wenn ihr den Arbeitsplatz prinzipiell behalten und nur im Detail nachbessern wollt:
In ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht investieren, kostet nicht die Welt.
Ziel: Gute Konditionen sichern, für schlechte Zeiten absichern.
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Problem beschreiben
o.s. schrieb:
Im Prinzip ist schon alles gesagt worden, bis auf eines:
Wenn ihr den Arbeitsplatz prinzipiell behalten und nur im Detail nachbessern wollt:
In ein Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht investieren, kostet nicht die Welt.
Ziel: Gute Konditionen sichern, für schlechte Zeiten absichern.
§4 Vergütung
1. Der Dienstnehmer erhält für seine Tätigkeit eine leistungsbezogene Vergütung . Diese Beträgt42 % und ab Oktober 2013 43 % der tatsächlichen Leistung aus seiner Behandlungstätigkeit. Daneben wird 2 % der tatsächlichen Leistung aus seiner Behandlungstätigkeit ,zusätzlich bezahlt für Praxisunterstützende Maßnahmen ( Qualitätsbonus ) z.B Teilnahme an Fortbildungen ect.
Die Vergütung beträgt pro Urlaubstag 4 % des Bruttoumsatzes ( siehe § 8 ) .
Gesamt erst 48 % ab Obtober 2013 49%
§ 8 Urlaub
Die Vergütung beträgt pro Urlaubstag 4 % des Bruttoumsatzes ( siehe § 4 )
Das sind die wichtigsten Auszüge zum Thema Gehalt bzw Urlaubsentgeld !!!
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Wonderwoman schrieb:
Und was steht da, wenn Du krank bist?
Die ganze Konstruktion sieht mir nicht nach einem typischen Arbeitsvertrag aus. Dafür, dass der AG hier etwas anderes im Sinn hatte, spricht auch der Begriff Dienstnehmer, der im Deutschen ausschließlich für Dienst-, nicht jedoch für Arbeitsverträge verwendet wird.
Unabhängig von seiner Absicht habt ihr selbstverständlich ein gültiges Arbeitsverhältnis aufgrund Eurer weisungsgebundenen Beschäftigung und dem Fehlen von Merkmalen einer selbständigen Tätigkeit. Ich an Eurer Stelle würde jedoch wissen wollen, welche Rechte ihr habt und was im Streitfalle auf Euch zukäme.
Also: Ab zum Anwalt und alle wichtigen Fragen stellen!
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o.s. schrieb:
Was mir gerade noch aufgefallen ist:
Die ganze Konstruktion sieht mir nicht nach einem typischen Arbeitsvertrag aus. Dafür, dass der AG hier etwas anderes im Sinn hatte, spricht auch der Begriff Dienstnehmer, der im Deutschen ausschließlich für Dienst-, nicht jedoch für Arbeitsverträge verwendet wird.
Unabhängig von seiner Absicht habt ihr selbstverständlich ein gültiges Arbeitsverhältnis aufgrund Eurer weisungsgebundenen Beschäftigung und dem Fehlen von Merkmalen einer selbständigen Tätigkeit. Ich an Eurer Stelle würde jedoch wissen wollen, welche Rechte ihr habt und was im Streitfalle auf Euch zukäme.
Also: Ab zum Anwalt und alle wichtigen Fragen stellen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
So, nun komme ich auch mal dazu etwas mehr über unseren Vertrag zu schreiben. Ist zwar nicht meiner aber haben ja fast alle den gleichen.
§4 Vergütung
1. Der Dienstnehmer erhält für seine Tätigkeit eine leistungsbezogene Vergütung . Diese Beträgt42 % und ab Oktober 2013 43 % der tatsächlichen Leistung aus seiner Behandlungstätigkeit. Daneben wird 2 % der tatsächlichen Leistung aus seiner Behandlungstätigkeit ,zusätzlich bezahlt für Praxisunterstützende Maßnahmen ( Qualitätsbonus ) z.B Teilnahme an Fortbildungen ect.
Die Vergütung beträgt pro Urlaubstag 4 % des Bruttoumsatzes ( siehe § 8 ) .
Gesamt erst 48 % ab Obtober 2013 49%
§ 8 Urlaub
Die Vergütung beträgt pro Urlaubstag 4 % des Bruttoumsatzes ( siehe § 4 )
Das sind die wichtigsten Auszüge zum Thema Gehalt bzw Urlaubsentgeld !!!
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JochenKo schrieb:
Komische Beiträge. Natürlich kann man prozentual entlohnen. 44% angestellt ist sehr gut, da ja noch die ganzen AG Anteile bezahlt werden müssen. Bei uns läuft das sehr gut und die Prüfungen sind auch kein Problem. Die Angestellten verdienen fast 4000 Brutto. Ich versteh die Aufregung nicht. Haben denn alle die sich hier negativ äußern den rechtlichen Background und die Erfahrungswerte dazu? Oder sind es gefühlte Meinungen?
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