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Claudi71 schrieb:
Ich habe noch 8 Tage Resturlaub von meinem 40 std./W .Nun habe ich einen neuen Vertrag von 20 std./W. also 2x8 und einmal 4 Std./W.Nun meine frage .Kann ich die 8 tage jetzt an meinen 2x8 und 4std .tagen nehmen oder bekomme ich eine Urlaubsumrechnung auf den neuen Vertrag. Der alte Vertrag lief in der Probezeit aus,steht mir da überhaupt Urlaub zu? :unamused:
Wenn du also im alten Vertrag eigentlich (BEISPIEL!!!) 24 Tage Urlaub hattest und schon 14 davon genommen hast, bist du, was Urlaub angeht, bereits im minus, denn für 3 Monate arbeiten (Januar, Februar, März) sind es im Anspruch nur je 2 Tage = du hättest 8 haben dürfen.
Für die restlichen Monate muss man das jetzt ausrechnen. Dazu müsste man aber wissen, wieviele Tage Urlaub du vertraglich hast und in 2013 schon genommen hast.
Gruß eska
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eska schrieb:
Der Urlaub muss neu berechnet werden. Die 8 Tage Resturlaub kommen ja aus einer Rechnung für das ganze Jahr. Du hast also in diesem Jahr schon Urlaub gehabt. Wie viele Tage waren das denn? Es kann ja sein, daß du damit schon über deinen Anspruch liegst.
Wenn du also im alten Vertrag eigentlich (BEISPIEL!!!) 24 Tage Urlaub hattest und schon 14 davon genommen hast, bist du, was Urlaub angeht, bereits im minus, denn für 3 Monate arbeiten (Januar, Februar, März) sind es im Anspruch nur je 2 Tage = du hättest 8 haben dürfen.
Für die restlichen Monate muss man das jetzt ausrechnen. Dazu müsste man aber wissen, wieviele Tage Urlaub du vertraglich hast und in 2013 schon genommen hast.
Gruß eska
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Dann es ist eben dein Anspruch für die restlichen 9 Monate in 2013. Nur die Arbeitstage zählen. 1 Urlaubstag = 1 Arbeitstag, egal wie viele Stunden.
Für das ganze Jahr wären es bei dir - 20 Tage in Vollzeit zugrunde gelegt - 12 Tage. Davon dann 3 Monate abziehen = 8.
Was ich jetzt nicht so genau weiß, ist, ob sich nicht auch aus der Vollzeit Januar/Februar/März ein Anspruch ergibt. Da müsste man wissen, was in 2012 war.
Gruß eska
[bearbeitet am 05.04.13 11:04]
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eska schrieb:
Wie kommst du dann auf 8 Tage RESTurlaub?
Dann es ist eben dein Anspruch für die restlichen 9 Monate in 2013. Nur die Arbeitstage zählen. 1 Urlaubstag = 1 Arbeitstag, egal wie viele Stunden.
Für das ganze Jahr wären es bei dir - 20 Tage in Vollzeit zugrunde gelegt - 12 Tage. Davon dann 3 Monate abziehen = 8.
Was ich jetzt nicht so genau weiß, ist, ob sich nicht auch aus der Vollzeit Januar/Februar/März ein Anspruch ergibt. Da müsste man wissen, was in 2012 war.
Gruß eska
[bearbeitet am 05.04.13 11:04]
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Claudi71 schrieb:
Ich hatte 20 Tage Urlaub.Habe aber noch keinen Urlaub genommen.
Da heißt, du hast von den jährlichen 20 Tagen, in den ersten 6 Monaten 10 Tage Urlaub erarbeitet und noch nicht genommen. Diese 10 Tage stehen dir dann auch noch zu !!
Ab sofort arbeitest du an 3 Tagen die Woche. Dafür stehen dir dann im Jahr (von den 20 Tagen runtergerechnet) 12 Urlaubstage zu. Dann aber für das Jahr 2013 nur für 9 Monate. Also ab sofort noch 9 Tage bis Ende des Jahres.
Plus die 10 Tage aus dem Vor-Vertrag sind das insgesamt 19 Tage bis Ende 2013. Du nimmst die Urlaubstage ja nur für die Tage, an denen du arbeitst (und nicht 5 Tage für eine ganze Woche wie bei Vollzeit..).
Kleiner Hinweis an AGs: deshalb empfiehlt es sich nicht, über den Ablauf der Probezeit gar keinen Urlaub zu gewähren. Dann drubbelt es sich am Ende des Jahres und es wird schwierig zu organisieren, daß der AN den Gesamturlaub bis Ende des Jahres genommen hat...
[bearbeitet am 05.04.13 19:53]
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Für mich stellt sich ganz nebenbei die Frage, warum der Vertrag nach der Probezeit gekürzt werden soll/wird - ist ja so auch nicht ganz sauber. Die Probezeit soll ja nicht dazu dienen, daß der PI probt, ob er sich eine Vollzeitkraft erlauben kann - ist ja aber nicht das Thema ...
Gruß eska
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eska schrieb:
Ich weiß jetzt zwar nicht, wie du an die Info mit den 6 Monaten Probezeit kommst, aber vielleicht anwortet susanne430 noch, dann können wir auch genauer rechnen.
Für mich stellt sich ganz nebenbei die Frage, warum der Vertrag nach der Probezeit gekürzt werden soll/wird - ist ja so auch nicht ganz sauber. Die Probezeit soll ja nicht dazu dienen, daß der PI probt, ob er sich eine Vollzeitkraft erlauben kann - ist ja aber nicht das Thema ...
Gruß eska
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chipchap schrieb:
So wie ich dich verstehe, hattest du während der Probezeit von 6 Monaten GAR KEINEN Urlaub genommen?
Da heißt, du hast von den jährlichen 20 Tagen, in den ersten 6 Monaten 10 Tage Urlaub erarbeitet und noch nicht genommen. Diese 10 Tage stehen dir dann auch noch zu !!
Ab sofort arbeitest du an 3 Tagen die Woche. Dafür stehen dir dann im Jahr (von den 20 Tagen runtergerechnet) 12 Urlaubstage zu. Dann aber für das Jahr 2013 nur für 9 Monate. Also ab sofort noch 9 Tage bis Ende des Jahres.
Plus die 10 Tage aus dem Vor-Vertrag sind das insgesamt 19 Tage bis Ende 2013. Du nimmst die Urlaubstage ja nur für die Tage, an denen du arbeitst (und nicht 5 Tage für eine ganze Woche wie bei Vollzeit..).
Kleiner Hinweis an AGs: deshalb empfiehlt es sich nicht, über den Ablauf der Probezeit gar keinen Urlaub zu gewähren. Dann drubbelt es sich am Ende des Jahres und es wird schwierig zu organisieren, daß der AN den Gesamturlaub bis Ende des Jahres genommen hat...
[bearbeitet am 05.04.13 19:53]
Ich wollte nur wissen ob mein Resturlaub so übernommen werden kann oder ob ich Urlaub einbüße weil ich jetzt weniger arbeite.Steht einem überhaupt Urlaub in der Probezeit zu?
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Wie lang war deine Probezeit? Wann hast du angefangen?
Gruß eska
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eska schrieb:
Natürlich. Du hast dir in der Zeit der Probezeit einen Urlaubsanspruch erarbeitet. Nur mit der GEWÄHRUNG wird dann oft bis nach der Probezeit gewartet, damit am Ende nicht Urlaub genommen und dann doch früher aufgehört wird. Außerdem soll man "proben" - das kann man nur, wenn man auch anwesend ist ...
Wie lang war deine Probezeit? Wann hast du angefangen?
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Claudi71 schrieb:
Ich wollte nur noch 20 std.arbeiten .Mit Kindern usw.schaffe ich es nicht.Hat nichts mit dem Chef zu tun.
Ich wollte nur wissen ob mein Resturlaub so übernommen werden kann oder ob ich Urlaub einbüße weil ich jetzt weniger arbeite.Steht einem überhaupt Urlaub in der Probezeit zu?
also kann ich meinen Urlaub mit in den neuen Vertrag nehmen und Ihn dann an den Tagen wo ich arbeite nehmen.Ich dachte es wäre anders da ich ja vorher 5 tage gearbeitet habe und nun nur noch die hälfte das mir da ein paar Tage abgezogen würden.
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2. Hast du jetzt keinen "neuen" Vertrag... Die Probezeit begrenzt einen Arbeitsvertrag in keinster Weise. Sie bedeutet nur, daß für die vereinbarte Probedauer ohne Angabe von Gründen beiderseits gekündigt werden kann. Mehr nicht! Der vereinbarte Vertrag gilt weiterhin, auch wenn sich jetzt AG und AN auf eine veränderte Arbeitszeit einigen. Die ist nur eine Änderung des bestehenden Vertrags.
3. Natürlich hast du ein Anrecht auf deine bereits erarbeiteten U-Tage. Siehe meine Berechnung oben.
4. U-Tag ist U-Tag, egal wieviel Stunden man am Tag oder in der Woche arbeitet. Ausschlaggebend ist nur, an wieviel Tagen in der Woche man im Betrieb anwesend ist...
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chipchap schrieb:
1. Steht dem AN selbstverständlich in der Probezeit Urlaub zu, genau wie im Vertrag beschrieben
2. Hast du jetzt keinen "neuen" Vertrag... Die Probezeit begrenzt einen Arbeitsvertrag in keinster Weise. Sie bedeutet nur, daß für die vereinbarte Probedauer ohne Angabe von Gründen beiderseits gekündigt werden kann. Mehr nicht! Der vereinbarte Vertrag gilt weiterhin, auch wenn sich jetzt AG und AN auf eine veränderte Arbeitszeit einigen. Die ist nur eine Änderung des bestehenden Vertrags.
3. Natürlich hast du ein Anrecht auf deine bereits erarbeiteten U-Tage. Siehe meine Berechnung oben.
4. U-Tag ist U-Tag, egal wieviel Stunden man am Tag oder in der Woche arbeitet. Ausschlaggebend ist nur, an wieviel Tagen in der Woche man im Betrieb anwesend ist...
Der alte Urlaubsanspruch galt für eine 5-Tage-Woche. Die hat sie ja nicht mehr. Kann man wirklich die 10 Tage voll auf die 3 Arbeitstage legen?
Wäre nicht eine Umrechnung erforderlich? 2 Wochen stehen ihr aus "alten Tagen" noch zu. Entweder, sie zählt hier auch alle Wochentage oder man rechnet um: 10 Tage bei 5-Tage-Woche entsprechen dann 6 Tagen bei 3-Tage-Woche.
??? Oder mach ich jetzt hier einen Denkfehler? Nee, ich glaube nicht ...
Gruß eska
[bearbeitet am 06.04.13 08:10]
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eska schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob deine Rechnung so richtig ist.
Der alte Urlaubsanspruch galt für eine 5-Tage-Woche. Die hat sie ja nicht mehr. Kann man wirklich die 10 Tage voll auf die 3 Arbeitstage legen?
Wäre nicht eine Umrechnung erforderlich? 2 Wochen stehen ihr aus "alten Tagen" noch zu. Entweder, sie zählt hier auch alle Wochentage oder man rechnet um: 10 Tage bei 5-Tage-Woche entsprechen dann 6 Tagen bei 3-Tage-Woche.
??? Oder mach ich jetzt hier einen Denkfehler? Nee, ich glaube nicht ...
Gruß eska
[bearbeitet am 06.04.13 08:10]
du hast recht! Der Knoten im Kopf war bei mir..
2 erarbeitete U-Wochen sind und bleiben 2 Wochen. Vorher mit 10 Tagen und jetzt mit 6 Tagen.
Das heißt, daß susanne ab jetzt 9 plus 6 U-Tage für das Jahr 2013 hat.
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chipchap schrieb:
Hallo eska,
du hast recht! Der Knoten im Kopf war bei mir..
2 erarbeitete U-Wochen sind und bleiben 2 Wochen. Vorher mit 10 Tagen und jetzt mit 6 Tagen.
Das heißt, daß susanne ab jetzt 9 plus 6 U-Tage für das Jahr 2013 hat.
Gruß eska
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eska schrieb:
:blush:
Gruß eska
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Claudi71 schrieb:
ich habe mitte September angefangen und hatte dann 6 Monate Probezeit.
also kann ich meinen Urlaub mit in den neuen Vertrag nehmen und Ihn dann an den Tagen wo ich arbeite nehmen.Ich dachte es wäre anders da ich ja vorher 5 tage gearbeitet habe und nun nur noch die hälfte das mir da ein paar Tage abgezogen würden.
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