Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
bin Mitte 30 und habe im Jahr 5 Wochen Urlaub. Habe gehört, dass dies die unterste Grenze sein soll. Wieviel Urlaub habt Ihr? Gibt´s bei uns eigentlich einen Tarif, wo das genau geregelt ist? Z. B. dass nach einer gewissen Zeit die Urlaubstage sich erhöhen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen!
bin Mitte 30 und habe im Jahr 5 Wochen Urlaub. Habe gehört, dass dies die unterste Grenze sein soll. Wieviel Urlaub habt Ihr? Gibt´s bei uns eigentlich einen Tarif, wo das genau geregelt ist? Z. B. dass nach einer gewissen Zeit die Urlaubstage sich erhöhen?
Vielen Dank für Eure Antworten!
Viele Grüße
§3 Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage
(bei einer 6-Tage-Woche, bei einer 5-Tage-Woche entsprechend 20 Werktage)
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morpheus-06 schrieb:
der "Tarif" in der freien Praxis heißt BUrlG
§3 Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage
(bei einer 6-Tage-Woche, bei einer 5-Tage-Woche entsprechend 20 Werktage)
Ob das biologische Alter eine Rolle spielt, weiß ich gar nicht. Eher die Betriebszugehörigkeit, aber da auch eher Kulanz und immer im Vertrag formuliert, sonst ....
Mit deinen 5 Wochen bist du also gut dabei. Tarife gäbe es im öffentlichen Dienst. Da kann man dann seine Ausgabe durchforsten und/oder den Betriebsrat kontktieren und sich aufklären lassen.
Gruß eska
[bearbeitet am 10.10.13 09:36]
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Sowas wird meist nur in Tarifverträgen o.ä. vereinbart.
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Wonderwoman schrieb:
Alter und Zugehörigkeit sind vollkommen ohne Belang.
Sowas wird meist nur in Tarifverträgen o.ä. vereinbart.
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Hase C schrieb:
..und auch dort ist die Sache mit dem Alter mittlerweile gekippt worden...
Gruß eska
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eska schrieb:
... ja, war mir auch so ... aber ich bin schon 15 Jahre raus aus dem öD ... da war ich mir nicht sicher. Zu meiner Zeit - als Leitende sogar, trotzdem weiß ich es nicht mehr sicher - gab es das wohl noch ...
Gruß eska
Gerechnet wird: 1 Urlaubstag pro Arbeitstag/Woche x 4.
Alles, was darüber an Urlaub gegeben wird, liegt komplett im Ermessen und in der Kulanz des Arbeitgebers.
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asterix61 schrieb:
Die sog. unterste Grenze ist lt. Bundesurlaubsgesetz geregelt und bedeutet 4 Wochen Urlaubsanspruch, wie bereits hier erwähnt wurde.
Gerechnet wird: 1 Urlaubstag pro Arbeitstag/Woche x 4.
Alles, was darüber an Urlaub gegeben wird, liegt komplett im Ermessen und in der Kulanz des Arbeitgebers.
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Praxis Breyer schrieb:
Also ich hatte schon als Berufsanfänger 30 Tage Urlaub bei ner 5-Tage-Woche und hatte noch keinen Chef der mir dies nicht gewährt hat...
- Urlaub etwas mehr.
Jeden Euro kann man nur einmal ausgeben!
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rudibam schrieb:
Es gibt verschiedene Regularien: - Gehalt etwas höher oder
- Urlaub etwas mehr.
Jeden Euro kann man nur einmal ausgeben!
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eska schrieb:
Es ist nicht die untere Grenze. Wie morpheus-06 schreibt, sind Minimum 4 Wochen. Entsprechend der Tage/Woche multipliziert ... 4x6=24/4x5=20/4x4=16/4x3 ...
Ob das biologische Alter eine Rolle spielt, weiß ich gar nicht. Eher die Betriebszugehörigkeit, aber da auch eher Kulanz und immer im Vertrag formuliert, sonst ....
Mit deinen 5 Wochen bist du also gut dabei. Tarife gäbe es im öffentlichen Dienst. Da kann man dann seine Ausgabe durchforsten und/oder den Betriebsrat kontktieren und sich aufklären lassen.
Gruß eska
[bearbeitet am 10.10.13 09:36]
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