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Anonymer Teilnehmer
30.05.2019 13:57
Hallo Kollegen
ich weiß, es ist vertraglich zu vereinbaren,
möchte mich trotzdem informieren,
wieviel Urlaubstage so für Kollegen mit 30stundenwoche angemessen sind?!?
Wenn es denn 28 Tage wären, rechnet Ihr den
Samstag mit?
Ansonsten fast sechs Wochen, am Stück zu nehmen?
Nich meckern bitte, nur Infos!
Herzlichen Dank
1

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Hallo Kollegen ich weiß, es ist vertraglich zu vereinbaren, möchte mich trotzdem informieren, wieviel Urlaubstage so für Kollegen mit 30stundenwoche angemessen sind?!? Wenn es denn 28 Tage wären, rechnet Ihr den Samstag mit? Ansonsten fast sechs Wochen, am Stück zu nehmen? Nich meckern bitte, nur Infos! Herzlichen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen
ich weiß, es ist vertraglich zu vereinbaren,
möchte mich trotzdem informieren,
wieviel Urlaubstage so für Kollegen mit 30stundenwoche angemessen sind?!?
Wenn es denn 28 Tage wären, rechnet Ihr den
Samstag mit?
Ansonsten fast sechs Wochen, am Stück zu nehmen?
Nich meckern bitte, nur Infos!
Herzlichen Dank

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Shakespeare
30.05.2019 15:08
5 Wochen +1Woche Fortbildungsurlaub oder Alternativ 6 Wochen zur freien Verfügung. Bei 5 Tagewoche also insgesamt 30 Tage, bei 4 TW 24 Tage. Weniger als 6 Wochen insgesamt, sind aber durchaus auch noch üblich, insbesondere in den Bundesländern mit den zusätzlichen, katholischen Feiertagen. Ob sich Arbeitnehmer finden, die das akzeptieren, ist eine andere Frage...
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• Papa Alpaka
5 Wochen +1Woche Fortbildungsurlaub oder Alternativ 6 Wochen zur freien Verfügung. Bei 5 Tagewoche also insgesamt 30 Tage, bei 4 TW 24 Tage. Weniger als 6 Wochen insgesamt, sind aber durchaus auch noch üblich, insbesondere in den Bundesländern mit den zusätzlichen, katholischen Feiertagen. Ob sich Arbeitnehmer finden, die das akzeptieren, ist eine andere Frage...
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Shakespeare schrieb:

5 Wochen +1Woche Fortbildungsurlaub oder Alternativ 6 Wochen zur freien Verfügung. Bei 5 Tagewoche also insgesamt 30 Tage, bei 4 TW 24 Tage. Weniger als 6 Wochen insgesamt, sind aber durchaus auch noch üblich, insbesondere in den Bundesländern mit den zusätzlichen, katholischen Feiertagen. Ob sich Arbeitnehmer finden, die das akzeptieren, ist eine andere Frage...

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Ingo Friedrich
30.05.2019 15:27
Meine AN bekommen alle 6 freie Wochen im Jahr. Unabhängig wieviel Wochstunden sie arbeiten. Wäre ich AN, würde ich den Job langfristig mit weniger Urlaub nicht schaffen.
MfG :)
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Meine AN bekommen alle 6 freie Wochen im Jahr. Unabhängig wieviel Wochstunden sie arbeiten. Wäre ich AN, würde ich den Job langfristig mit weniger Urlaub nicht schaffen. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Meine AN bekommen alle 6 freie Wochen im Jahr. Unabhängig wieviel Wochstunden sie arbeiten. Wäre ich AN, würde ich den Job langfristig mit weniger Urlaub nicht schaffen.
MfG :)

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kroetzi
30.05.2019 17:02
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
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• Papa Alpaka
• Kukdiehe
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub. Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.
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Papa Alpaka
30.05.2019 22:02
kroetzi schrieb am 30.5.19 17:02:
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.


...wer schafft dann für €2050 brutto plus €44 Tankgutschein die ganze Arbeit weg? (Tipp: Nicht wir haben das Problem, die Versicherten nicht versorgt zu bekommen - mehr als 48 Wochenstunden im langfristigen Mittel sind für Arbeitnehmer nicht zulässig und wie Ingo schon bemerkt hat: 24 Tage Erholungsurlaub sind dann ein Witz...)
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[zitat]kroetzi schrieb am 30.5.19 17:02: Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub. Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel. [/zitat] ...wer schafft dann für €2050 brutto plus €44 Tankgutschein die ganze Arbeit weg? (Tipp: Nicht wir haben das Problem, die Versicherten nicht versorgt zu bekommen - mehr als 48 Wochenstunden im langfristigen Mittel sind für Arbeitnehmer nicht zulässig und wie Ingo schon bemerkt hat: 24 Tage Erholungsurlaub sind dann ein Witz...)
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Papa Alpaka schrieb:

kroetzi schrieb am 30.5.19 17:02:
Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.


...wer schafft dann für €2050 brutto plus €44 Tankgutschein die ganze Arbeit weg? (Tipp: Nicht wir haben das Problem, die Versicherten nicht versorgt zu bekommen - mehr als 48 Wochenstunden im langfristigen Mittel sind für Arbeitnehmer nicht zulässig und wie Ingo schon bemerkt hat: 24 Tage Erholungsurlaub sind dann ein Witz...)

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Esra Luise
05.06.2019 19:26
was angemessen ist ist ja immer im auge des betrachters
es stehen dir 4 wochen / Jahr zu und in den meisten bundesländern 1 woche Fobi Urlaub

es ist unabhänig wieviele stunden du pro woche arbeitest sondern wieviele Arbeitstage du / woche hast
wenn du 5 tage woche Arbeitest hast du anspruch auf 20 tage (+ 5 Fobi)
wenn du deine 30 Std in 4 Tagen machst 16 Tage (+4 Fobi)

als Urlaubstage werden nur die tage gerechnet die du normalerweise gearbeitet hättest also wenn du sa immer frei hast wird der auch nicht als urlaubtag gerechnet
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was angemessen ist ist ja immer im auge des betrachters es stehen dir 4 wochen / Jahr zu und in den meisten bundesländern 1 woche Fobi Urlaub es ist unabhänig wieviele stunden du pro woche arbeitest sondern wieviele Arbeitstage du / woche hast wenn du 5 tage woche Arbeitest hast du anspruch auf 20 tage (+ 5 Fobi) wenn du deine 30 Std in 4 Tagen machst 16 Tage (+4 Fobi) als Urlaubstage werden nur die tage gerechnet die du normalerweise gearbeitet hättest also wenn du sa immer frei hast wird der auch nicht als urlaubtag gerechnet
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Esra Luise schrieb:

was angemessen ist ist ja immer im auge des betrachters
es stehen dir 4 wochen / Jahr zu und in den meisten bundesländern 1 woche Fobi Urlaub

es ist unabhänig wieviele stunden du pro woche arbeitest sondern wieviele Arbeitstage du / woche hast
wenn du 5 tage woche Arbeitest hast du anspruch auf 20 tage (+ 5 Fobi)
wenn du deine 30 Std in 4 Tagen machst 16 Tage (+4 Fobi)

als Urlaubstage werden nur die tage gerechnet die du normalerweise gearbeitet hättest also wenn du sa immer frei hast wird der auch nicht als urlaubtag gerechnet

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Mina 16
08.06.2019 20:36
Bei mir gings bei einer 5 Tage Woche nie über 5 Wochen Urlaub plus 1-2 Tag hinaus. Fobitage verhandelbar individuell.
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Bei mir gings bei einer 5 Tage Woche nie über 5 Wochen Urlaub plus 1-2 Tag hinaus. Fobitage verhandelbar individuell.
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Mina 16 schrieb:

Bei mir gings bei einer 5 Tage Woche nie über 5 Wochen Urlaub plus 1-2 Tag hinaus. Fobitage verhandelbar individuell.

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MAG
09.06.2019 09:00
Falls Du vorhast einen Arbeitsvertrag aufzusetzen oder als AN einen Vertrag zu Unterschreiben ist folgende Info u.U. wichtig für Dich. Ich kannte diese Regelgung bis dato nicht. Es geht heirbei um die Gewährung eines möglichen Resturlaubes bei Kündigung.

Möchten Sie im Zuge einer Kündigung Resturlaub nehmen, ist entscheidend, wann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt; in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte. Erfolgt die Kündigung bis einschließlich zum 30.06., hat der Arbeitnehmer grundlegend einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Wird das Arbeitsverhältnis jedoch erst in der zweiten Hälfte des Jahres beendet, greifen die Regelungen zum Teilurlaub nicht mehr. Vielmehr gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Somit wäre bei einer Kündigung mit einem Resturlaub von mindestens 20 Tagen bei einer “normalen” Fünftagewoche zu rechnen.

Haben Sie mehr Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, wie der Resturlaub bei einer Kündigung zu berechnen ist. Einerseits kann eine “pro rata temporis”-Klausel im Vertrag aufgenommen worden sein. Diese bezieht sich darauf, dass der Resturlaub nur anteilig gewährt werden soll. Der Anspruch wird gezwölftelt. Dabei darf der gesetzliche Mindesturlaub jedoch nicht unterschritten werden.

Quelle: Arbeitsrechte.de

Wird also ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sofern keine Pro Rata Temporis Regelung im Vertrag vereinbart ist.
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Falls Du vorhast einen Arbeitsvertrag aufzusetzen oder als AN einen Vertrag zu Unterschreiben ist folgende Info u.U. wichtig für Dich. Ich kannte diese Regelgung bis dato nicht. Es geht heirbei um die Gewährung eines möglichen Resturlaubes bei Kündigung. Möchten Sie im Zuge einer Kündigung Resturlaub nehmen, ist entscheidend, wann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt; in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte. Erfolgt die [b]Kündigung bis einschließlich zum 30.06[/b]., hat der Arbeitnehmer grundlegend einen Anspruch auf [b]ein Zwölftel des Jahresurlaubs[/b] für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch erst in der [b]zweiten Hälfte[/b] des Jahres beendet, greifen die Regelungen zum Teilurlaub nicht mehr. [b]Vielmehr gilt der gesetzliche Mindesturlaub[/b]. Somit wäre bei einer Kündigung mit einem Resturlaub von mindestens 20 Tagen bei einer “normalen” Fünftagewoche zu rechnen. Haben Sie mehr Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, wie der Resturlaub bei einer Kündigung zu berechnen ist. Einerseits kann eine [b]“pro rata temporis”-Klausel[/b] im Vertrag aufgenommen worden sein. [b]Diese bezieht sich darauf, dass der Resturlaub nur anteilig gewährt werden soll[/b]. Der Anspruch wird gezwölftelt. Dabei darf der gesetzliche Mindesturlaub jedoch nicht unterschritten werden. Quelle: Arbeitsrechte.de Wird also ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sofern keine Pro Rata Temporis Regelung im Vertrag vereinbart ist.
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MAG schrieb:

Falls Du vorhast einen Arbeitsvertrag aufzusetzen oder als AN einen Vertrag zu Unterschreiben ist folgende Info u.U. wichtig für Dich. Ich kannte diese Regelgung bis dato nicht. Es geht heirbei um die Gewährung eines möglichen Resturlaubes bei Kündigung.

Möchten Sie im Zuge einer Kündigung Resturlaub nehmen, ist entscheidend, wann es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt; in der ersten oder in der zweiten Jahreshälfte. Erfolgt die Kündigung bis einschließlich zum 30.06., hat der Arbeitnehmer grundlegend einen Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, in dem das Beschäftigungsverhältnis besteht.

Wird das Arbeitsverhältnis jedoch erst in der zweiten Hälfte des Jahres beendet, greifen die Regelungen zum Teilurlaub nicht mehr. Vielmehr gilt der gesetzliche Mindesturlaub. Somit wäre bei einer Kündigung mit einem Resturlaub von mindestens 20 Tagen bei einer “normalen” Fünftagewoche zu rechnen.

Haben Sie mehr Urlaub in Ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, gibt es in der Regel zwei Möglichkeiten, wie der Resturlaub bei einer Kündigung zu berechnen ist. Einerseits kann eine “pro rata temporis”-Klausel im Vertrag aufgenommen worden sein. Diese bezieht sich darauf, dass der Resturlaub nur anteilig gewährt werden soll. Der Anspruch wird gezwölftelt. Dabei darf der gesetzliche Mindesturlaub jedoch nicht unterschritten werden.

Quelle: Arbeitsrechte.de

Wird also ein Arbeitsverhältnis nach dem 30.06. beendet, besteht ein Anspruch auf den vollen Jahresurlaub sofern keine Pro Rata Temporis Regelung im Vertrag vereinbart ist.

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NorbArt
10.06.2019 10:37
...über die volle Gewährung des Jahresurlaubs ist dann eine Bescheinigung auszustellen, die dem nächsten Arbeitgeber vorzulegen ist, der dann keinen gesetzlichen Urlaub mehr zu gewähren braucht.
(Bundesurlaubsgesetz)

Sehr alltags- und realitätsnahe Regelung :kissing_closed_eyes:
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...über die volle Gewährung des Jahresurlaubs ist dann eine Bescheinigung auszustellen, die dem nächsten Arbeitgeber vorzulegen ist, der dann keinen [i]gesetzlichen[/i] Urlaub mehr zu gewähren braucht. (Bundesurlaubsgesetz) Sehr alltags- und realitätsnahe Regelung :kissing_closed_eyes:
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NorbArt schrieb:

...über die volle Gewährung des Jahresurlaubs ist dann eine Bescheinigung auszustellen, die dem nächsten Arbeitgeber vorzulegen ist, der dann keinen gesetzlichen Urlaub mehr zu gewähren braucht.
(Bundesurlaubsgesetz)

Sehr alltags- und realitätsnahe Regelung :kissing_closed_eyes:

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kroetzi schrieb:

Ja es gibt auch heute noch AG s die die gesetzliche Mindestregelung anwenden. Das sind 24 Tage auf 6 Tagewoche gerechnet. Also für 5 Tagewoche 20 Tage Jahresurlaub.
Und finden das OK und wundern sich über Fachkräftemangel.



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