Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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mich würde interessieren, wie ihr in euren Praxen den Urlaub unter den PTs regelt. Gibt es Zeiten, wo kein Urlaub genommen werden darf? Dürfen Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub haben? Macht ihr Unterschiede für Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern?
Grüße Skiurlaub :sunglasses:
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Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
Liebe Kollegen,
mich würde interessieren, wie ihr in euren Praxen den Urlaub unter den PTs regelt. Gibt es Zeiten, wo kein Urlaub genommen werden darf? Dürfen Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub haben? Macht ihr Unterschiede für Mitarbeiter mit schulpflichtigen Kindern?
Grüße Skiurlaub :sunglasses:
Beschäftige ich mehr als sechs AN gleichen Heilmittels, dürfen bis zu zwei gleichzeitig weg.
AN mit schulpflichtigen Kindern haben in den Schulferien Vorrang.
MA mit Familie oder zu pflegenden Angehörigen (laut Steuerkarte od. ähnl. Nachweis) haben Vorrang, besonders bei Feiertagen. Nachweis deshalb, weil es schon zu Streitereien wegen Ostern und Weihnachten kam.
Die AN sollen/dürfen sich aber absprechen und tauschen.
Kommt es zu keiner Einigung entscheide ich.
Wieso fragst du das?
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Ich frage, weil bei uns eine neue Urlaubsregelung eingeführt werden soll. Bisher konnten wir relativ frei unseren Urlaub wählen.
Die neue Regelung beinhaltet u.a., dass Kollegen mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub nehmen können, jedoch nicht 2 zur gleichen Zeit. Wir sind 5 Mitarbeiter, 2 davon mit schulpflichtigen Kindern. Ich kann diese Regelung aus wirtschaftlichen Gründen zwar nachvollziehen, jedoch schränkt es unsere Urlaubsplanung als Familie schon auch merklich ein. Zudem finde ich es auch nicht ganz fair gegenüber den Kollegen ohne Kindern, da diese ja einen ohnehin freier den Zeitpunkt wählen können, wohin gegen wir mit Kindern ja nur den begrenzten Zeitraum der Ferien zur Verfügung haben. Muss einer dann also auf eine ganze Ferienzeit verzichten, wenn der anderen da dran ist. Natürlich kann ich auch außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen, nur macht mich das nicht wirklich glücklich, dann gar nicht oder ohne meine Familie zu verreisen. Und Urlaub soll doch der Erholung dienen.
Oder sehe ich das komplett falsch?
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Skiurlaub schrieb:
Danke für deine Antwort!
Ich frage, weil bei uns eine neue Urlaubsregelung eingeführt werden soll. Bisher konnten wir relativ frei unseren Urlaub wählen.
Die neue Regelung beinhaltet u.a., dass Kollegen mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien Urlaub nehmen können, jedoch nicht 2 zur gleichen Zeit. Wir sind 5 Mitarbeiter, 2 davon mit schulpflichtigen Kindern. Ich kann diese Regelung aus wirtschaftlichen Gründen zwar nachvollziehen, jedoch schränkt es unsere Urlaubsplanung als Familie schon auch merklich ein. Zudem finde ich es auch nicht ganz fair gegenüber den Kollegen ohne Kindern, da diese ja einen ohnehin freier den Zeitpunkt wählen können, wohin gegen wir mit Kindern ja nur den begrenzten Zeitraum der Ferien zur Verfügung haben. Muss einer dann also auf eine ganze Ferienzeit verzichten, wenn der anderen da dran ist. Natürlich kann ich auch außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen, nur macht mich das nicht wirklich glücklich, dann gar nicht oder ohne meine Familie zu verreisen. Und Urlaub soll doch der Erholung dienen.
Oder sehe ich das komplett falsch?
Wie sieht es mit den Oster- oder Herbstferien aus? Kann man sich eigentlich doch auch abwechseln .
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die neue schrieb:
Sommerferien z.B. sind doch 6 Wochen, oder? Dann nimmt eben einer die ersten 3 Wochen und der andere die letzten 3 Wochen. Geht doch ....
Wie sieht es mit den Oster- oder Herbstferien aus? Kann man sich eigentlich doch auch abwechseln .
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
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Skiurlaub schrieb:
Im Sommer gibt es sowieso weniger Patienten bei uns. Da soll wohl Urlaub von 2 MA gleichzeitig nicht so dramatisch sein.
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
Im Sommer gibt es sowieso weniger Patienten bei uns. Da soll wohl Urlaub von 2 MA gleichzeitig nicht so dramatisch sein.
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
Hä??
Ostern ist im Frühjahr und die Herbstferien sind im Herbst.
Du widersprichst dir selbst.
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RoFo schrieb:
Skiurlaub schrieb am 11.1.18 23:24:
Im Sommer gibt es sowieso weniger Patienten bei uns. Da soll wohl Urlaub von 2 MA gleichzeitig nicht so dramatisch sein.
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
Hä??
Ostern ist im Frühjahr und die Herbstferien sind im Herbst.
Du widersprichst dir selbst.
......................
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
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RoFo schrieb:
Dann nochmal:
Skiurlaub schrieb am 11.1.18 23:24:
......................
Ja man kann sich mit Oster- und Herbstferien abwechseln. Schränkt die Planung aber ein. Ich weiß, man kann nicht immer alles haben....
Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair.
Was ist übrigens mit einem kinderlosen Mitarbeiter mit einem Partner im Lehrberuf? Nie gemeinsam Urlaub?
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gabi66 schrieb:
Kommunikation, Kompromissfähigkeit - das sollten mündige Mitarbeiter hinbekommen - auch ohne "Schlichtung" von Chefseite. Mal steckt der eine, das andere mal der andere zurück.
Was ist übrigens mit einem kinderlosen Mitarbeiter mit einem Partner im Lehrberuf? Nie gemeinsam Urlaub?
Genau so sieht es bei mir aus: Mein Mann ist Lehrer an einer Musikschule - unterrichtet also von nachmittags bis spät abends. Und wir brauchen unseren gemeinsamen Urlaub, denn unter der Woche sehen wir uns so gut wie gar nicht.
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M0nique schrieb:
gabi66 schrieb am 13.1.18 19:23:...Was ist übrigens mit einem kinderlosen Mitarbeiter mit einem Partner im Lehrberuf? Nie gemeinsam Urlaub?
Genau so sieht es bei mir aus: Mein Mann ist Lehrer an einer Musikschule - unterrichtet also von nachmittags bis spät abends. Und wir brauchen unseren gemeinsamen Urlaub, denn unter der Woche sehen wir uns so gut wie gar nicht.
Im Übrigen hat man als AN auch Anspruch darauf, seinen Urlaub am Stück zu nehmen, nicht nur 2 Wochen, weil es dem AG besser passt. Wir setzen da keinen Riegel vor, es klappt dennoch, auch wenn mal jemand für fünf Wochen am Stück nach Neuseeland fliegt - tja, hatten wir auch schon mal :wink:
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C. DBO schrieb:
Bei zwei Familien mit schulpflichtigen Kindern nimmt einer die ersten 3 Wochen und der Andere die letzten drei Wochen der Sommerferien ... dann passt es doch.
Im Übrigen hat man als AN auch Anspruch darauf, seinen Urlaub am Stück zu nehmen, nicht nur 2 Wochen, weil es dem AG besser passt. Wir setzen da keinen Riegel vor, es klappt dennoch, auch wenn mal jemand für fünf Wochen am Stück nach Neuseeland fliegt - tja, hatten wir auch schon mal :wink:
Das ist doch jetzt Kappes. Wirft nun der MA mit Kindern dem MA ohne Kinder vor, dass dieser zu Zeiten in die Ferien fahren kann, zu denen es ihm möglich ist, günstiger zu verreisen??? Oder wirft der MA ohne Kinder dem MA mit Kindern vor, dass er nicht in den Schulferien verreisen kann? Leute, wer Kinder hat, muss auch damit leben, dass er eine Zeit lang nur zu bestimmten Zeiten - und dann leider eben teurer, verreisen kann als Andere. Will er das nicht, sollte er keine Kinder bekommen. Wattn Blödsinn ... :unamused: :grin: :sunglasses:
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C. DBO schrieb:
"Aber Kollegen ohne Kinder können vergleichsweise im Frühjahr und im Herbst in Urlaub gehen. Das ist doch nicht fair."
Das ist doch jetzt Kappes. Wirft nun der MA mit Kindern dem MA ohne Kinder vor, dass dieser zu Zeiten in die Ferien fahren kann, zu denen es ihm möglich ist, günstiger zu verreisen??? Oder wirft der MA ohne Kinder dem MA mit Kindern vor, dass er nicht in den Schulferien verreisen kann? Leute, wer Kinder hat, muss auch damit leben, dass er eine Zeit lang nur zu bestimmten Zeiten - und dann leider eben teurer, verreisen kann als Andere. Will er das nicht, sollte er keine Kinder bekommen. Wattn Blödsinn ... :unamused: :grin: :sunglasses:
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Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Spätestens im Januar muss der Jahresurlaubsplan abgegeben werden.
Beschäftige ich mehr als sechs AN gleichen Heilmittels, dürfen bis zu zwei gleichzeitig weg.
AN mit schulpflichtigen Kindern haben in den Schulferien Vorrang.
MA mit Familie oder zu pflegenden Angehörigen (laut Steuerkarte od. ähnl. Nachweis) haben Vorrang, besonders bei Feiertagen. Nachweis deshalb, weil es schon zu Streitereien wegen Ostern und Weihnachten kam.
Die AN sollen/dürfen sich aber absprechen und tauschen.
Kommt es zu keiner Einigung entscheide ich.
Wieso fragst du das?
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Ich drücke es noch mal anders aus:
MA mit Kindern müssten sich mit Urlaub in den Herbstferien (Herbst)und in den Osterferien (Frühjahr) abwechseln. Wenn man seinen Urlaub in den Ferien nehmen möchte.
MA ohne Kinder können sowohl im Frühjahr UND im Herbst Urlaub nehmen, da sie nicht auf den Ferienzeitraum angewiesen sind.
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Skiurlaub schrieb:
Ich erkenne da keinen Widerspruch.
Ich drücke es noch mal anders aus:
MA mit Kindern müssten sich mit Urlaub in den Herbstferien (Herbst)und in den Osterferien (Frühjahr) abwechseln. Wenn man seinen Urlaub in den Ferien nehmen möchte.
MA ohne Kinder können sowohl im Frühjahr UND im Herbst Urlaub nehmen, da sie nicht auf den Ferienzeitraum angewiesen sind.
Aber fair oder unfair ist immer so eine Sache.
Solange AN keine Kids haben, nörgeln sie, weil sie auch mal im Sommer (Ferien) Urlaub haben wollen.
Sind sie dann Eltern, nörgeln sie, dass es in den Ferienzeiten immer so teuer ist und so unflexibel.
Eltern oder nicht ist Privatsache. An dieser Situation kann der AG nichts ausrichten.
Als ich noch AN ohne Kinder hatte, musste jeder mindestens eine Woche Urlaub innerhalb der Ferien nehmen.
Es musste das Sommerloch überbrückt werden und in den Randzeiten Ostern und vor Weihnachten war immer Hölle los. Da konnten nicht alle Urlaub nehmen und im Sommer Däumchen drehend rumsitzen.
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RoFo schrieb:
Aha. Das UND ändert den Sinn der Aussage.
Aber fair oder unfair ist immer so eine Sache.
Solange AN keine Kids haben, nörgeln sie, weil sie auch mal im Sommer (Ferien) Urlaub haben wollen.
Sind sie dann Eltern, nörgeln sie, dass es in den Ferienzeiten immer so teuer ist und so unflexibel.
Eltern oder nicht ist Privatsache. An dieser Situation kann der AG nichts ausrichten.
Als ich noch AN ohne Kinder hatte, musste jeder mindestens eine Woche Urlaub innerhalb der Ferien nehmen.
Es musste das Sommerloch überbrückt werden und in den Randzeiten Ostern und vor Weihnachten war immer Hölle los. Da konnten nicht alle Urlaub nehmen und im Sommer Däumchen drehend rumsitzen.
Nein, ich nörgele ja nicht, weil ich ein Kind habe und ich möchte in den Ferien Urlaub nehmen. Nur möchte ich die Möglichkeit haben, zum Beispiel im Herbst UND im Frühjahr Urlaub zu nehmen, so wie meine Kollegen ohne Kinder das ja auch können. Da sehe ich eben den Nachteil, da ich mich in diesen Zeiten mit meiner Kollegin abwechsel muss.
Und ja ich finde es auch mega nervig, dass die Ferienzeiten immer teurer sind beim Urlaub buchen. Aber dafür können meine Kollegen nix.
Ich danke dir für deine Antworten :blush:
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Skiurlaub schrieb:
Das "und" hatte ich von Anfang an geschrieben :wink:
Nein, ich nörgele ja nicht, weil ich ein Kind habe und ich möchte in den Ferien Urlaub nehmen. Nur möchte ich die Möglichkeit haben, zum Beispiel im Herbst UND im Frühjahr Urlaub zu nehmen, so wie meine Kollegen ohne Kinder das ja auch können. Da sehe ich eben den Nachteil, da ich mich in diesen Zeiten mit meiner Kollegin abwechsel muss.
Und ja ich finde es auch mega nervig, dass die Ferienzeiten immer teurer sind beim Urlaub buchen. Aber dafür können meine Kollegen nix.
Ich danke dir für deine Antworten :blush:
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Matze82 schrieb:
Aber die Oster und Herbstferien gehen doch jeweils 2 Wochen, wenn dann einer die erste Woche und der andere die zweite Woche Urlaub nimmt, können doch beide Familien mit Kindern über Ostern und Herbst Urlaub machen.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Wir sind zu dritt und haben alle Kinder. Die Schließzeiten der Kitas überschneiden sich teilweise. Wenn es mal nicht anders geht ist die Praxis auch mal eine Woche zu. Im Sommer zur Not auch mal zwei. Das klappt bei uns gut und die Patienten tragen es mit. Die Betreuungssituation ist bei uns so wie sie ist und damit müssen wir uns abfinden. Mir ist ein erholter Mitarbeiter wichtiger als eine GanzjahresrundumdieUhrBetreung der Praxis.
MfG
Da hast du Recht! Da müsste man sich dann einigen. Muss man ja immer irgendwie. Nun hat meine Kollegin schon beide Wochen im Herbst reserviert. Heißt für mich: kein Familienurlaub im Herbst.
Ich werde das noch mal ansprechen. Vielleicht ist ja doch auch mal weiterhin Urlaub von 2 Th. möglich. Aber dann werden die anderen wieder unzufrieden sein.
Das Problem ist bei und grundsätzlich die Kommunikation! Sehr schwierig, aber das liegt am AG, dem es schwer fällt Stellung zu beziehen.
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Skiurlaub schrieb:
@Matze82
Da hast du Recht! Da müsste man sich dann einigen. Muss man ja immer irgendwie. Nun hat meine Kollegin schon beide Wochen im Herbst reserviert. Heißt für mich: kein Familienurlaub im Herbst.
Ich werde das noch mal ansprechen. Vielleicht ist ja doch auch mal weiterhin Urlaub von 2 Th. möglich. Aber dann werden die anderen wieder unzufrieden sein.
Das Problem ist bei und grundsätzlich die Kommunikation! Sehr schwierig, aber das liegt am AG, dem es schwer fällt Stellung zu beziehen.
Unsere Praxis ist nie geschlossen zu Werktagen. Da würde mein AG lieber allen Mitarbeitern Frei geben und dafür selbst arbeiten! :smile:
Möglicherweise spielt bei der Urlaubsplanung auch mit rein, welche Einstellung der AG selbst zur Familie hat.
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Skiurlaub schrieb:
@Ingo Friedrich
Unsere Praxis ist nie geschlossen zu Werktagen. Da würde mein AG lieber allen Mitarbeitern Frei geben und dafür selbst arbeiten! :smile:
Möglicherweise spielt bei der Urlaubsplanung auch mit rein, welche Einstellung der AG selbst zur Familie hat.
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tom1350 schrieb:
Mein Vater hat von 7.00 bis 15.30 Uhr gearbeitet und meine Mutter von 18.30 bis 22.30 Uhr. Da gab es nie Probleme mit Krankheit der Kinder oder geschlossene Kita.
Es käme wohl kaum ein Patient um 22 Uhr zur PT.
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Skiurlaub schrieb:
Wenn man die beruflichen Gegebenheiten dafür hat.
Es käme wohl kaum ein Patient um 22 Uhr zur PT.
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Esra Luise schrieb:
wenn schon im sommer 3 wochen genommenwerden von den kollgen mit kindern ist doch eh gesetzlich nur noch eine woche nach die kann man dann etweder zu ostern herbst oder weihanchten nehmen
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MeFe89 schrieb:
Naja viele Arbeitgeber geben ja auch 5-6 wochen ;)
MA ohne Kinder können sowohl im Frühjahr UND im Herbst Urlaub nehmen, da sie nicht auf den Ferienzeitraum angewiesen sind."
Und genau dieses ist NICHT das Problem des Arbeitgebers. Es ist das Problem derer, die Kinder haben und da müssen alle Eltern durch. Mit Fairness hat das nun überhaupt nix zu tun.
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C. DBO schrieb:
"MA mit Kindern müssten sich mit Urlaub in den Herbstferien (Herbst)und in den Osterferien (Frühjahr) abwechseln. Wenn man seinen Urlaub in den Ferien nehmen möchte.
MA ohne Kinder können sowohl im Frühjahr UND im Herbst Urlaub nehmen, da sie nicht auf den Ferienzeitraum angewiesen sind."
Und genau dieses ist NICHT das Problem des Arbeitgebers. Es ist das Problem derer, die Kinder haben und da müssen alle Eltern durch. Mit Fairness hat das nun überhaupt nix zu tun.
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Skiurlaub schrieb:
Wo widerspreche ich mir?
Bis her war es nicht Vorschrift im Sommer 3 Wochen zu nehmen. Kann ja noch kommen.
Ich finde es angenehmer meinen Urlaub übers Jahr zu verteilen.
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Leni C. schrieb:
Meine MA haben je 30 Tage Urlaub , das sind zusammen 180 Tage . Da kann es schon vorkommen , daß auch mal in einer Woche zwei gleichzeitig weg sind . Das sehe ich nicht als schlimm an , zur Not kann ich als PI auch einspringen , sodaß sich die Ausfälle im Rahmen halten . Nur unser Küken ist mit zwei schulpflichtigen Kindern auf die Schulferien angewiesen , bei den anderen verteilt sich das ganz gut . Ich gebe grundsätzlich nicht vor , ob und wann jemand Urlaub nimmt , da auch immer noch Partner dranhängen die auch planen müssen .
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Skiurlaub schrieb:
Bei uns sind 5 Wochen Urlaub die Regel.
Bis her war es nicht Vorschrift im Sommer 3 Wochen zu nehmen. Kann ja noch kommen.
Ich finde es angenehmer meinen Urlaub übers Jahr zu verteilen.
Gibt es bei euren Kollegen bzw Mitarbeitern eine unterscheidliche Azahl an Urlaustagenabhängig von der Stundenzahl de sie arbeiten? Also hat z.B jemand mit 20 Stunden netto weniger Urlaubstage als jemand mit 30 Stunden?
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C. DBO schrieb:
Nein, es gibt in der Regel bis zu 6 Wochen Urlaub im Jahr. Bei Berufsanfängern schon mal etwas weniger, was dann aber im Laufe der Tätigkeit in unserer Praxis ansteigt. Mit den Stunden hat Urlaub aber generell nix zu tun. Gesetzliche Urlaubsvorgaben gelten für Alle gleich. Urlaub wird auch nicht in Stunden gegeben, sondern in ganzen Tagen.
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Skiurlaub schrieb:
Eine Frage habe ich noch, wäre schön, wenn nochmal jemand antwortet :blush:
Gibt es bei euren Kollegen bzw Mitarbeitern eine unterscheidliche Azahl an Urlaustagenabhängig von der Stundenzahl de sie arbeiten? Also hat z.B jemand mit 20 Stunden netto weniger Urlaubstage als jemand mit 30 Stunden?
Wenn jemand nur an 3 Tagen/Woche arbeitet benötigt dieser natürlich weniger Urlaubstage im Jahr, wie jemand der 5 Tage/Woche arbeitet, um auf die gleiche Anzahl an Urlaubswochen zu kommen.
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bettina464 schrieb:
Die Berechnung der Urlaubstage hängt ausschließlich von den Arbeitstagen in der Woche ab, nicht von den Wochenarbeitsstunden. Ob ich 2 oder 8 Stunden am Tag arbeite ist egal, dafür muss immer 1 Urlaubstag genommen werden.
Wenn jemand nur an 3 Tagen/Woche arbeitet benötigt dieser natürlich weniger Urlaubstage im Jahr, wie jemand der 5 Tage/Woche arbeitet, um auf die gleiche Anzahl an Urlaubswochen zu kommen.
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
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Wenn ich mehr Urlaub haben will und dafür weniger Gehalt oder umgekehrt ist doch mein Bier. Außer ich arbeite im öffentlichen Dienst...
Wer wie Urlaub wann Urlaub macht wird entweder kollegial gelöst oder Chef muss ne Ansage machen. Und wem die Vorgaben nicht passen kann sich ja überlegen wie wichtig Urlaubsplanung ist....
Es nützt doch nichts zu wissen wie andere es handhaben nur um sich dann zu überlegen wie doof es bei der Praxis gehandhabt wo man arbeitet.
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a schubart schrieb:
Ich verstehe das Problem nicht. Jeder Mitarbeiter kann doch mit seinem Chef /Chefin. Vertraglich verhandeln was er will. Mein Vertrag geht nur mich und meinen AG an... Und sonst gar niemanden.
Wenn ich mehr Urlaub haben will und dafür weniger Gehalt oder umgekehrt ist doch mein Bier. Außer ich arbeite im öffentlichen Dienst...
Wer wie Urlaub wann Urlaub macht wird entweder kollegial gelöst oder Chef muss ne Ansage machen. Und wem die Vorgaben nicht passen kann sich ja überlegen wie wichtig Urlaubsplanung ist....
Es nützt doch nichts zu wissen wie andere es handhaben nur um sich dann zu überlegen wie doof es bei der Praxis gehandhabt wo man arbeitet.
Vielen Dank!
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Was ist denn daran unfair ? Jeder kommt auf fünf Wochen .
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Leni C. schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 16:22:
Vielen Dank!
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Was ist denn daran unfair ? Jeder kommt auf fünf Wochen .
Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass alle AN aureichend Erholung von Ihrer Arbeit bekommen. 20 Urlaubstage scheinen dem Gesetzgeber dafür ausreichend zu sein.
Gibt ein AG mehr Urlaubstage, dann ist das sehr schön für den AN und quasi ein Geschenk des AG.
Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und nimmt 2 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 4 Tage die Woche und nimmt 4 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 5 Tage die Woche und nimmt 5 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 6 Tage die Woche und nimmt 6 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Nicht mit eingerechnet sind natürlich hierbei evtl. Feiertage.
An so einer Regelung ist gar nichts unfair, fairer geht es gar nicht!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 16:22: Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass alle AN aureichend Erholung von Ihrer Arbeit bekommen. 20 Urlaubstage scheinen dem Gesetzgeber dafür ausreichend zu sein.
Gibt ein AG mehr Urlaubstage, dann ist das sehr schön für den AN und quasi ein Geschenk des AG.
Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und nimmt 2 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 4 Tage die Woche und nimmt 4 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 5 Tage die Woche und nimmt 5 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 6 Tage die Woche und nimmt 6 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Nicht mit eingerechnet sind natürlich hierbei evtl. Feiertage.
An so einer Regelung ist gar nichts unfair, fairer geht es gar nicht!
Gruß von Monique
Vielen Dank!
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Ganz einfach:
Urlaubsrechner - lohn-ag AG
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stefan 302 schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 16:22:
Vielen Dank!
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Ganz einfach:
Urlaubsrechner - lohn-ag AG
Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass alle AN aureichend Erholung von Ihrer Arbeit bekommen. 20 Urlaubstage scheinen dem Gesetzgeber dafür ausreichend zu sein.
Gibt ein AG mehr Urlaubstage, dann ist das sehr schön für den AN und quasi ein Geschenk des AG.
Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und nimmt 2 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 4 Tage die Woche und nimmt 4 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 5 Tage die Woche und nimmt 5 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 6 Tage die Woche und nimmt 6 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Nicht mit eingerechnet sind natürlich hierbei evtl. Feiertage.
An so einer Regelung ist gar nichts unfair, fairer geht es gar nicht!
Gruß von Monique
Schlimmer noch: Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und frägt freundlich ob er in Woche 1 am Montag/Dienstag und in Woche 2 am Freitag/Samstag arbeiten kann hat er ohne Urlaub zu "verbrauchen" 8 Tage+Sonntag am Stück frei gehabt; wer da keinen Kurzurlaub untergebracht bekommt ist selbst Schuld ;)
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 15.1.18 19:15:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 16:22: Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Dem Gesetzgeber ist es wichtig, dass alle AN aureichend Erholung von Ihrer Arbeit bekommen. 20 Urlaubstage scheinen dem Gesetzgeber dafür ausreichend zu sein.
Gibt ein AG mehr Urlaubstage, dann ist das sehr schön für den AN und quasi ein Geschenk des AG.
Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und nimmt 2 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 4 Tage die Woche und nimmt 4 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 5 Tage die Woche und nimmt 5 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Arbeitet ein AN 6 Tage die Woche und nimmt 6 Tage Urlaub, so hat er/sie 7 Tage frei.
Nicht mit eingerechnet sind natürlich hierbei evtl. Feiertage.
An so einer Regelung ist gar nichts unfair, fairer geht es gar nicht!
Gruß von Monique
Schlimmer noch: Arbeitet ein AN 2 Tage die Woche und frägt freundlich ob er in Woche 1 am Montag/Dienstag und in Woche 2 am Freitag/Samstag arbeiten kann hat er ohne Urlaub zu "verbrauchen" 8 Tage+Sonntag am Stück frei gehabt; wer da keinen Kurzurlaub untergebracht bekommt ist selbst Schuld ;)
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
Klappt aber nicht in Wochen mit gesetzlichem Feiertag drin.
Außerdem will man manchmal auch nur einen Brückentag nehmen. Schlechte Regelung des AG. Kündigung.
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 24.7.18 00:19:
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
Klappt aber nicht in Wochen mit gesetzlichem Feiertag drin.
Außerdem will man manchmal auch nur einen Brückentag nehmen. Schlechte Regelung des AG. Kündigung.
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
Klappt aber nicht in Wochen mit gesetzlichem Feiertag drin.
Außerdem will man manchmal auch nur einen Brückentag nehmen. Schlechte Regelung des AG. Kündigung.
...zum Glück arbeite ich nicht mit dermaßen komplizierten Menschen zusammen. Wer Urlaub will nimmt die ganze Kalenderwoche, wer einen bestimmten Tag frei will lässt die Termine ausplanen und sagt Bescheid das der Tag frei bleiben soll ohne dabei irgendein Problem zu machen. Wozu soll ich Vorschriften machen wo keine nötig sind? Jede(r) im Team weiß wie sich Arbeit bzw Nichtarbeit auf das Einkommen auswirkt. So weit so klar? :)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 24.7.18 09:28:
Papa Alpaka schrieb am 24.7.18 00:19:
Mir war's irgendwann zu doof, Urlaubsansprüche bei wechselnden Wochenarbeitstagen auszurechnen -- jeder bekommt 6 Wochen "zur freien Verfügung" und noch ein Gesundheitskontingent zum abfeiern wenn im letzten Jahr keine bzw. weniger als geplant Vertretung wegen Krankheit benötigt wurde. Wer gehen will streicht die komplette Kalenderwoche und es gibt keine Diskussionen, so kommt auch niemand auf die Idee jemanden der "normalerweise" am Freitag arbeitet wegen nicht blockierter Tage auf den Montag zu terminieren...
Klappt aber nicht in Wochen mit gesetzlichem Feiertag drin.
Außerdem will man manchmal auch nur einen Brückentag nehmen. Schlechte Regelung des AG. Kündigung.
...zum Glück arbeite ich nicht mit dermaßen komplizierten Menschen zusammen. Wer Urlaub will nimmt die ganze Kalenderwoche, wer einen bestimmten Tag frei will lässt die Termine ausplanen und sagt Bescheid das der Tag frei bleiben soll ohne dabei irgendein Problem zu machen. Wozu soll ich Vorschriften machen wo keine nötig sind? Jede(r) im Team weiß wie sich Arbeit bzw Nichtarbeit auf das Einkommen auswirkt. So weit so klar? :)
Das kann ich auch. Erstmal persönlich werden und dann eine überhebliche Begründung abliefern.
Also.....nö keine Lust drauf.
Schreib doch einfach, dass deine MA zusätzlich Überstunden mit freien Tagen abbauen können bzw. dafür auf Gehalt verzichten.
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tom1350 schrieb:
@PA
Das kann ich auch. Erstmal persönlich werden und dann eine überhebliche Begründung abliefern.
Also.....nö keine Lust drauf.
Schreib doch einfach, dass deine MA zusätzlich Überstunden mit freien Tagen abbauen können bzw. dafür auf Gehalt verzichten.
@PA
Das kann ich auch. Erstmal persönlich werden und dann eine überhebliche Begründung abliefern.
Also.....nö keine Lust drauf.
Schreib doch einfach, dass deine MA zusätzlich Überstunden mit freien Tagen abbauen können bzw. dafür auf Gehalt verzichten.
...also zurück an die Grundlagen, nimm dir nochmal das Bundesurlaubsgesetz zur Hand. Für jeden vollen Kalendermonat der Betriebszugehörigkeit erwirbt der AN 1/12 seines Urlaubsanspruches, halbe Tage und mehr sind aufzurunden; der Erholungsurlaub ist zusammenhängend zu gewähren sofern dem nicht dringende Gründe entgegenstehen.
Die Beurlaubung an einzelnen Tagen steht diesem Grundsatz diametral entgegen, auch wenn es sinnvoll sein kann, Brückentage frei zu geben.
Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es unglaublich mühselig und fehleranfällig, jeden Monat auf's Neue den Urlaubsanspruch zu berechnen.
Praxisbeispiel: Sabine, alleinerziehend, arbeitet so wie sie es kann. Eine Woche läuft alles glatt und sie arbeitet an fünf Tagen, die Woche drauf entschuldigt sie sich am Montag und Dienstag weil es eben nicht geht, die nächste Woche legt sie die Arbeit von Donnerstag und Freitag auf Mittwoch zusammen weil ihre Eltern am Mittwoch die Kinderbetreuung übernehmen und Sabine dann vier Tage am Stück mit ihrer Familie verbringen kann. Du ahnst wie es weitergeht.
Ich kann mich nun hinsetzen und Bruchteile von Urlaubstagen ermitteln ... Oder einfach belegechaftsübergreifend erklären das ich keine Lust habe für jeden Sonderfall eine Sondervereinbarung zu treffen und es im Gegenzug für die Regel "es wird immer die ganze Kalenderwoche geblockt" für jeden freie Hand bei der Arbeitszeitgestaltung gibt.
Mit der Koppelung der Vergütung an die erbrachten Leistungen hat jeder die Möglichkeit, seine Arbeit "nach Wunsch" einzuteilen, Honorarerhöhungen der GKVen können unmittelbar auf die ausgezahlten Gelder durchschlagen und jeder kann jederzeit mehr arbeiten um spontane Mehrausgaben (Waschmaschine kaputt) gegenzufinanzieren.
Auch wenn du's mir nicht glaubst: es ist für alle Beteiligten sehr entspannend. Ich brauche niemanden unter Druck zu setzen ("Sabine, wenn du heute nicht zur Arbeit gehst bin ich böse mit dir..."), Sabine kann wegschaffen was möglich ist weil es eben nicht egal ist was sie in ihren 60 Minuten die Stunde macht. Und plötzlich bin nicht ich der böse Chef der seine Leute mit €20 die Stunde abspeist und knackige Leistungen einfordert sondern Sabine möchte ihre Arbeit etwas knackiger haben weil sie dann eine Stunde früher gehen und die Füße hochlegen kann (klar habe ich meinen Anteil an der Abrechnung; aber auch das und wieviel ist für Sabine transparent...).
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 24.7.18 10:29:
@PA
Das kann ich auch. Erstmal persönlich werden und dann eine überhebliche Begründung abliefern.
Also.....nö keine Lust drauf.
Schreib doch einfach, dass deine MA zusätzlich Überstunden mit freien Tagen abbauen können bzw. dafür auf Gehalt verzichten.
...also zurück an die Grundlagen, nimm dir nochmal das Bundesurlaubsgesetz zur Hand. Für jeden vollen Kalendermonat der Betriebszugehörigkeit erwirbt der AN 1/12 seines Urlaubsanspruches, halbe Tage und mehr sind aufzurunden; der Erholungsurlaub ist zusammenhängend zu gewähren sofern dem nicht dringende Gründe entgegenstehen.
Die Beurlaubung an einzelnen Tagen steht diesem Grundsatz diametral entgegen, auch wenn es sinnvoll sein kann, Brückentage frei zu geben.
Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es unglaublich mühselig und fehleranfällig, jeden Monat auf's Neue den Urlaubsanspruch zu berechnen.
Praxisbeispiel: Sabine, alleinerziehend, arbeitet so wie sie es kann. Eine Woche läuft alles glatt und sie arbeitet an fünf Tagen, die Woche drauf entschuldigt sie sich am Montag und Dienstag weil es eben nicht geht, die nächste Woche legt sie die Arbeit von Donnerstag und Freitag auf Mittwoch zusammen weil ihre Eltern am Mittwoch die Kinderbetreuung übernehmen und Sabine dann vier Tage am Stück mit ihrer Familie verbringen kann. Du ahnst wie es weitergeht.
Ich kann mich nun hinsetzen und Bruchteile von Urlaubstagen ermitteln ... Oder einfach belegechaftsübergreifend erklären das ich keine Lust habe für jeden Sonderfall eine Sondervereinbarung zu treffen und es im Gegenzug für die Regel "es wird immer die ganze Kalenderwoche geblockt" für jeden freie Hand bei der Arbeitszeitgestaltung gibt.
Mit der Koppelung der Vergütung an die erbrachten Leistungen hat jeder die Möglichkeit, seine Arbeit "nach Wunsch" einzuteilen, Honorarerhöhungen der GKVen können unmittelbar auf die ausgezahlten Gelder durchschlagen und jeder kann jederzeit mehr arbeiten um spontane Mehrausgaben (Waschmaschine kaputt) gegenzufinanzieren.
Auch wenn du's mir nicht glaubst: es ist für alle Beteiligten sehr entspannend. Ich brauche niemanden unter Druck zu setzen ("Sabine, wenn du heute nicht zur Arbeit gehst bin ich böse mit dir..."), Sabine kann wegschaffen was möglich ist weil es eben nicht egal ist was sie in ihren 60 Minuten die Stunde macht. Und plötzlich bin nicht ich der böse Chef der seine Leute mit €20 die Stunde abspeist und knackige Leistungen einfordert sondern Sabine möchte ihre Arbeit etwas knackiger haben weil sie dann eine Stunde früher gehen und die Füße hochlegen kann (klar habe ich meinen Anteil an der Abrechnung; aber auch das und wieviel ist für Sabine transparent...).
Ist natürlich schön, wenn Sabine eine ganze Urlaubswoche auch für eine Woche mit Feiertag drin opfert. Na ja, so funktioniert Physiotherapie eh schon seit Urzeiten.
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tom1350 schrieb:
Warum dann keine Freie Mitarbeit? Macht die Sache noch einfacher, besonders bei so "chaotischen" Dienstplänen.
Ist natürlich schön, wenn Sabine eine ganze Urlaubswoche auch für eine Woche mit Feiertag drin opfert. Na ja, so funktioniert Physiotherapie eh schon seit Urzeiten.
Du schreibst:
...mit der Kopplung der Vergütung an die erbrachte Leistung....
Wie geht das?
Du musst doch zumindest ein Grundgehalt zahlen, das immer gleich ist
Wenn du alles an die Leistung koppelst wird doch tatsächlich so etwas ähnliches wie FM daraus, oder nicht?
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mbone schrieb:
@Papa
Du schreibst:
...mit der Kopplung der Vergütung an die erbrachte Leistung....
Wie geht das?
Du musst doch zumindest ein Grundgehalt zahlen, das immer gleich ist
Wenn du alles an die Leistung koppelst wird doch tatsächlich so etwas ähnliches wie FM daraus, oder nicht?
@Papa
Du schreibst:
...mit der Kopplung der Vergütung an die erbrachte Leistung....
Wie geht das?
Du musst doch zumindest ein Grundgehalt zahlen, das immer gleich ist
Wenn du alles an die Leistung koppelst wird doch tatsächlich so etwas ähnliches wie FM daraus, oder nicht?
Ähnlich einem FM: ja, mehr dazu gleich.
Grundgehalt: ein Grundgehalt ist nicht zwingend nötig, auch bei reinem Leistungslohn ist die zu nehmende Hürde der Mindestlohn (die Vorgaben müssen so gestaltet sein das die Hürde "Mindestlohn" nicht unnötig schwierig zu nehmen ist; das ist mit einer Einheit KG/Stunde schon so gut wie in trockenen Tüchern).
Von da ausgehend: je niedriger das Grundgehalt desto höher muss der leistungsbezogene Teil sein; der Haken: wer nicht leisten kann/will steht entsprechend dumm da, aber auch dafür erarbeite ich gerade eine Lösung (die für die Betroffenen auch einen Baustein der Altersversorgung darstellen kann), der Vorteil: ich kann erheblich mehr Geld für die operativen Leistungserbringer zur Verfügung stellen als wenn ich für mehrere Gehaltsmonate Rücklagen bilden müsste -- dafür habe ich die lokalen Ärzte an den Testikeln gegriffen und ihnen klargemacht das die Desinformationskampagnen der KVen direkt den Lebensunterhalt mehrerer lokaler Familien angreifen und ein übermäßig eingeschränktes Verordnungsverhalten dazu führen könnte das (a) Patienten den Hausarzt wechseln bzw. neue Patienten sich gleich anderweitig orientieren und (b) abwandernde Leistungserbringer nicht all zu leicht ersetzt werden können und es schlechte Presse gibt wenn dereinst Patienten mangels Kapazität abgelehnt werden müssen und der Kapazitätsmangel durch ihren Hausarzt herbeigeführt wurde (im Gegenzug beziehe ich die Ärzte in die Angebotsplanung ein und versorge Patienten die sie als "dringlich" einstufen bevorzugt; hierfür einen Dank an Stefan der mir diesbezüglich vor einigen Jahren die Augen geöffnet hat: wir streben an, das Therapieziel möglichst effektiv zu erreichen, d.h. nicht auf sechs Behandlungen zu bestehen wenn nach vieren das Ziel schon übererfüllt ist).
Arbeitnehmerseitig erfordert es ein gewisses Maß an Lebenskompetenz, Leistungen RV-konform zu erbringen statt der Gier zu erliegen und seine eigene Leistungsbereitschaft und -fähigkeit angemessen einzuschätzen. Die Betroffenen sind im ersten Moment meist zögerlich, erkennen aber recht zügig das sie "so" sofort mehr Geld zur Verfügung und erheblich größere Freiheit haben, ob sie sich nun bei Verordnungsrückgängen selbst Ideen entwickeln damit zurechtzukommen oder ich sie schlimmstenfalls betriebsbedingt entlassen muss nimmt sich nicht viel (...wenn mangels Verordnungen jemals kein Geld fließen sollte wäre der Job so oder so weg. Dann doch lieber ein Modell in dem dann wenn Verordnungen da sind sich die eigene Leistung auch lohnt statt jahrelang weniger zu bekommen als möglich und dann entlassen werden...)
"ähnlich wie FM": ja, im Prinzip schon. Nur hat die DRV keine Handhabe eine Scheinselbstständigkeit zu unterstellen weil die abhängige Beschäftigung ausdrücklich Vereinbarungsbestandteil ist; mittelfristig hoffe ich, alle Leistungslöhner in die Selbstständigkeit überführen zu können weil sie dann nochmal erheblich freier in ihren Aktivitäten werden.
Niemand muss mich fragen ob er oder sie am Geburtstag des Kindes nachmittags frei haben kann. Natürlich kannst du dir da frei nehmen; du weißt selbst ob du dafür "wann anders" die Arbeit erledigen willst oder einfach nur "frei" nimmst. Auch das Problem mit eventuell anfallenden Über- oder Minusstunden und deren Verrechnung ist damit sofort erledigt; es gab hier im Forum schon die Frage von Anonymus ob Cheffe einfach meckern darf wenn man unabgesprochen früher nach Hause geht.
Das einzige was ich einfordere: angenommene Behandlungen werden auch durchgezogen -- Urlaube, Kindergeburtstage, selber krank: alles kein Problem wenn man's dem Patienten vermitteln kann oder eine Kollegin auf einzelne Behandlungen ansetzt, aber kein "ich hab gerade keine Lust und breche deshalb die Behandlungsserie kommentarlos ab. Soll sich doch jemand anders drum kümmern..." (der junge Mann der das probierte hat, woher das wohl kommen mag, ein halbes Jahr keine Jobangebote in der näheren Umgebung bekommen und daraus anscheinend gelernt :))
...was ich zusichere ist ein Mindestmaß an Behandlungen das, sofern Verordnungen vorliegen, erbracht werden kann. Das Mindestmaß ist sehr niedrig angesetzt, ich hab's oben schon erklärt: sollten aus unerfindlichen Gründen keine Verordnungen mehr eingehen müsste die Belegschaft ohnehin zusammengekürzt werden; darüber hinausgehen kann jede ganz so wie sie gerade kann und will.
Eigentlich könnte die Urlaubsgeschichte komplett gestrichen werden wenn man sich die Arbeit ohnehin frei einteilen kann; nur scheint es manchen schwer zu fallen sich von dem Konzept "Arbeit/Urlaub" zu trennen...
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 24.7.18 13:57:
@Papa
Du schreibst:
...mit der Kopplung der Vergütung an die erbrachte Leistung....
Wie geht das?
Du musst doch zumindest ein Grundgehalt zahlen, das immer gleich ist
Wenn du alles an die Leistung koppelst wird doch tatsächlich so etwas ähnliches wie FM daraus, oder nicht?
Ähnlich einem FM: ja, mehr dazu gleich.
Grundgehalt: ein Grundgehalt ist nicht zwingend nötig, auch bei reinem Leistungslohn ist die zu nehmende Hürde der Mindestlohn (die Vorgaben müssen so gestaltet sein das die Hürde "Mindestlohn" nicht unnötig schwierig zu nehmen ist; das ist mit einer Einheit KG/Stunde schon so gut wie in trockenen Tüchern).
Von da ausgehend: je niedriger das Grundgehalt desto höher muss der leistungsbezogene Teil sein; der Haken: wer nicht leisten kann/will steht entsprechend dumm da, aber auch dafür erarbeite ich gerade eine Lösung (die für die Betroffenen auch einen Baustein der Altersversorgung darstellen kann), der Vorteil: ich kann erheblich mehr Geld für die operativen Leistungserbringer zur Verfügung stellen als wenn ich für mehrere Gehaltsmonate Rücklagen bilden müsste -- dafür habe ich die lokalen Ärzte an den Testikeln gegriffen und ihnen klargemacht das die Desinformationskampagnen der KVen direkt den Lebensunterhalt mehrerer lokaler Familien angreifen und ein übermäßig eingeschränktes Verordnungsverhalten dazu führen könnte das (a) Patienten den Hausarzt wechseln bzw. neue Patienten sich gleich anderweitig orientieren und (b) abwandernde Leistungserbringer nicht all zu leicht ersetzt werden können und es schlechte Presse gibt wenn dereinst Patienten mangels Kapazität abgelehnt werden müssen und der Kapazitätsmangel durch ihren Hausarzt herbeigeführt wurde (im Gegenzug beziehe ich die Ärzte in die Angebotsplanung ein und versorge Patienten die sie als "dringlich" einstufen bevorzugt; hierfür einen Dank an Stefan der mir diesbezüglich vor einigen Jahren die Augen geöffnet hat: wir streben an, das Therapieziel möglichst effektiv zu erreichen, d.h. nicht auf sechs Behandlungen zu bestehen wenn nach vieren das Ziel schon übererfüllt ist).
Arbeitnehmerseitig erfordert es ein gewisses Maß an Lebenskompetenz, Leistungen RV-konform zu erbringen statt der Gier zu erliegen und seine eigene Leistungsbereitschaft und -fähigkeit angemessen einzuschätzen. Die Betroffenen sind im ersten Moment meist zögerlich, erkennen aber recht zügig das sie "so" sofort mehr Geld zur Verfügung und erheblich größere Freiheit haben, ob sie sich nun bei Verordnungsrückgängen selbst Ideen entwickeln damit zurechtzukommen oder ich sie schlimmstenfalls betriebsbedingt entlassen muss nimmt sich nicht viel (...wenn mangels Verordnungen jemals kein Geld fließen sollte wäre der Job so oder so weg. Dann doch lieber ein Modell in dem dann wenn Verordnungen da sind sich die eigene Leistung auch lohnt statt jahrelang weniger zu bekommen als möglich und dann entlassen werden...)
"ähnlich wie FM": ja, im Prinzip schon. Nur hat die DRV keine Handhabe eine Scheinselbstständigkeit zu unterstellen weil die abhängige Beschäftigung ausdrücklich Vereinbarungsbestandteil ist; mittelfristig hoffe ich, alle Leistungslöhner in die Selbstständigkeit überführen zu können weil sie dann nochmal erheblich freier in ihren Aktivitäten werden.
Niemand muss mich fragen ob er oder sie am Geburtstag des Kindes nachmittags frei haben kann. Natürlich kannst du dir da frei nehmen; du weißt selbst ob du dafür "wann anders" die Arbeit erledigen willst oder einfach nur "frei" nimmst. Auch das Problem mit eventuell anfallenden Über- oder Minusstunden und deren Verrechnung ist damit sofort erledigt; es gab hier im Forum schon die Frage von Anonymus ob Cheffe einfach meckern darf wenn man unabgesprochen früher nach Hause geht.
Das einzige was ich einfordere: angenommene Behandlungen werden auch durchgezogen -- Urlaube, Kindergeburtstage, selber krank: alles kein Problem wenn man's dem Patienten vermitteln kann oder eine Kollegin auf einzelne Behandlungen ansetzt, aber kein "ich hab gerade keine Lust und breche deshalb die Behandlungsserie kommentarlos ab. Soll sich doch jemand anders drum kümmern..." (der junge Mann der das probierte hat, woher das wohl kommen mag, ein halbes Jahr keine Jobangebote in der näheren Umgebung bekommen und daraus anscheinend gelernt :))
...was ich zusichere ist ein Mindestmaß an Behandlungen das, sofern Verordnungen vorliegen, erbracht werden kann. Das Mindestmaß ist sehr niedrig angesetzt, ich hab's oben schon erklärt: sollten aus unerfindlichen Gründen keine Verordnungen mehr eingehen müsste die Belegschaft ohnehin zusammengekürzt werden; darüber hinausgehen kann jede ganz so wie sie gerade kann und will.
Eigentlich könnte die Urlaubsgeschichte komplett gestrichen werden wenn man sich die Arbeit ohnehin frei einteilen kann; nur scheint es manchen schwer zu fallen sich von dem Konzept "Arbeit/Urlaub" zu trennen...
Was mir da so an Gedanken kommt.....
1) Bei deinem Konstrukt wird nicht mehr so richtig klar wer eigentlich das unternehmerische Risiko trägt...zumindest verschwimmt diesbezüglich die Grenze zwischen AN und AG
2) Du gehst auf Ärzte zu und bietest Kooperation an ( Zitat " (im Gegenzug beziehe ich die Ärzte in die Angebotsplanung ein und versorge Patienten die sie als "dringlich" einstufen bevorzugt; " Zitatende )
d.h. du bzw. die Firma die du vertrittst , tretet in knallharte Konkurrenz zu anderen Physioleistungsanbietern z.B. auch Kleinst oder Einzelpraxen die ein solches Vorgehen vielleicht weder wollen noch evtl leisten können.....
im Grunde bietest du Absprachen an, die die Ärzte dazu bewegen sollen evtl. vorrangig euch/dich zu empfehlen......obwohl Ärzte genau dies ja eigentlich nicht tun dürfen / sollen ???
Mir scheint du bist sehr ehrgeizig und motiviert....bist du dir sicher, dass das die richtige Stoßrichtung ist?
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mbone schrieb:
@ Papa
Was mir da so an Gedanken kommt.....
1) Bei deinem Konstrukt wird nicht mehr so richtig klar wer eigentlich das unternehmerische Risiko trägt...zumindest verschwimmt diesbezüglich die Grenze zwischen AN und AG
2) Du gehst auf Ärzte zu und bietest Kooperation an ( Zitat " (im Gegenzug beziehe ich die Ärzte in die Angebotsplanung ein und versorge Patienten die sie als "dringlich" einstufen bevorzugt; " Zitatende )
d.h. du bzw. die Firma die du vertrittst , tretet in knallharte Konkurrenz zu anderen Physioleistungsanbietern z.B. auch Kleinst oder Einzelpraxen die ein solches Vorgehen vielleicht weder wollen noch evtl leisten können.....
im Grunde bietest du Absprachen an, die die Ärzte dazu bewegen sollen evtl. vorrangig euch/dich zu empfehlen......obwohl Ärzte genau dies ja eigentlich nicht tun dürfen / sollen ???
Mir scheint du bist sehr ehrgeizig und motiviert....bist du dir sicher, dass das die richtige Stoßrichtung ist?
@ Papa
Was mir da so an Gedanken kommt.....
1) Bei deinem Konstrukt wird nicht mehr so richtig klar wer eigentlich das unternehmerische Risiko trägt...zumindest verschwimmt diesbezüglich die Grenze zwischen AN und AG
Ja. Ich habe mich auf weitere Füße gestellt und bin bereit, als erstes Umsätze aus der Physiotherapie abzugeben; allein die Argumentation der Kassen sollte aber jedem die Alarmglocken schrillen lassen: "Es kommen in der Pflege kosten in Milliardenhöhe auf uns zu, wir können nicht auch noch 150 Millionen in den Heilmitteln in Kauf nehmen." (ja, diese Argumentation zielt darauf ab die Pflegekräfte gegen "uns" in Stellung zu bringen -- "wir hätten gerne mehr Geld in die Pflege gesteckt aber die bösen Heilmittelerbringer wollten Sovielefantastillioneneuro das wir jetzt doch nicht anständig zahlen können").
Als AG in der Physiotherapie habe ich entweder nur minimale Stellschrauben (Taktung, Raumausstattung, Hilfspersonal) oder ich geh auf's Ganze und gewähre Freiheit. Mir ist es persönlich lieber mit voll-selbstständigen Menschen zusammenzuarbeiten, die relativ freien Angestellten mag ich eigentlich nicht so gern. Aber nicht jede will mit der Selbstständigkeit überfallen werden, manche wachsen eher hinein...
d.h. du bzw. die Firma die du vertrittst , tretet in knallharte Konkurrenz zu anderen Physioleistungsanbietern z.B. auch Kleinst oder Einzelpraxen die ein solches Vorgehen vielleicht weder wollen noch evtl leisten können.....
im Grunde bietest du Absprachen an, die die Ärzte dazu bewegen sollen evtl. vorrangig euch/dich zu empfehlen......obwohl Ärzte genau dies ja eigentlich nicht tun dürfen / sollen ???
Mir scheint du bist sehr ehrgeizig und motiviert....bist du dir sicher, dass das die richtige Stoßrichtung ist?
Ganz wichtige "Hintergrundinformation": Wir sind hier im ländlichen Raum, sechs Allgemeinärzte bedienen unser regelmäßiges Einzugsgebiet (der Rest sind Peanuts); neben unserem Verbund gibt's noch zwei weitere Physiotherapiepraxen die sich regelmäßig in unserem Einzugsgebiet bewegen. Die eine ist räumlich am Rande "unseres" Gebietes: Leben und leben lassen. Der andere hat keinen Bock auf Physiotherapie und kommuniziert das auch den hellhörigen Patienten -- der Rest ist ein mehr oder weniger loser Haufen Therapeuten die sich zusammengetan haben weil "gegeneinander" keine nachhaltige Option ist; Neulingen bieten wir gerne an sich organisatorisch mit uns zu beratschlagen und an der gemeinsamen Stärke teilzuhaben...
...sprich: Wer eine KG-Verordnung bekommt landet fast zwangsweise bei uns wenn er die AOK nach einer Liste der zugelassenen Heilmittelerbringer um seinen Wohnort bittet.
Aus dieser Situation heraus haben wir es nicht nötig, die Ärzte zu motivieren einzelne Leistungserbringer zu empfehlen; das geschieht in Einzelfallentscheidung des Arztes unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten und möglicherweise bestehenden Behandlungsergebnissen anderer Patienten in ähnlichen Situationen für die sich einzelne Therapeuten in ihren Therapieberichten verantwortlich gezeichnet haben. Was ich aber betreibe: Den Ärzten "ganz allgemein" nahezulegen sich kritisch mit Infoblättchen der KVen und Empfehlungen zu Einschränkungen des Heilmittelverordnungsverhaltens auseinanderzusetzen, insbesondere unter Berücksichtigung der langfristigen Kosten in Pharmakologie, Pflege, "Ruf im Ort". Wenn wir in deren Dokumentation immer wieder Medikamentenbedarfe reduziert und TEP-OPs erheblich verzögert bekommen, wäre es dann nicht gut uns in der Gegend und in der Heilmittelbranche zu halten und entgegen der KV-Ratschläge weiterhin HeilmittelVOs auszustellen?
Natürlich profitieren wir von einem erhöhten Verordnungsaufkommen, es liegt mir aber fern, "Exklusivpartner" der lokalen Ärzte sein zu wollen. Nur ... wenn ich den Kontakt zu etwa 90% der lokalen Physiotherapeuten habe und diese Menschen alle Familien haben die versorgt werden wollen, ist es da nicht geboten die Ärzte darauf hinzuweisen das es neben den Heilmittelrichtgrößen ganz konkrete Lebensläufe in ihrem Einzugsgebiet gibt die sie durch ihr Verordnungsverhalten ganz akut beeinflussen? Durch den Kontakt zu den Ärzten, auch über den Verordnungs-Einzelfall hinaus, bekomme ich Signale wie "es wird in den nächsten Monaten etwas weniger verordnet, kannst du dich mal umhören wer vielleicht kürzer treten möchte?" oder "ich hab gerade einen Haufen Neuzugänge die vielleicht 'ne neue Hüfte brauchen, könnt ihr die in sechs Wochen übernehmen?"; kann umgekehrt den Ärzten signalisieren wie der Stand bei uns ist: "es gibt bald Nachwuchs, die Kapazität wird eine Weile einbrechen", "es möchte jemand aus der Elternzeit zurückkommen..." -- bedenke: durch dieses Netzwerk habe ich es geschafft, zur Zeit drei Physiotherapeuten in der Ausbildung zu haben von denen eine gerade angekündigt hat erstmal in eine große Stadt ziehen zu wollen. Irgendwer von euch zieht damit das große Los eine solide ausgebildete toughe Berufsanfängerin mit Realitätserfahrung** zu gewinnen; was daraus wird ist eure Sache.
Deine Frage ehrt dich, mbone, aber in diesem Falle repräsentiere ich keine große Firma sondern die Einzel- und Kleinstpraxen (fünf die ihre Selbstständigkeit im Großen und Ganzen behalten haben) die ein solches Vorgehen alleine nicht stemmen könnten, die jeweils für sich von einem allgemein höheren Verordnungsaufkommen profitieren. Mir geht es automatisch gut wenn es all den einzelnen Therapeuten und Therapeutinnen in meinem Dunstkreist gut geht :)
Robin Hood lässt grüßen: Die nächsten Städte mit >50.000 Einwohnern sind so weit entfernt das unsere Gegend absolut unattraktiv ist; einzig ein "Therapiezentrum" im nächsten 15.000-Einwohner-Städtchen versucht uns die Threapeuten abspinstig zu machen, bisher haben's drei mal ausprobiert und sind nach spätestens sechs Monaten zurückgekommen und haben sich über die Arbeitsbedingungen bei uns gefreut.
**NEIN, sie hat keine GKV-Leistungen eigenständig erbracht. Die eine Hälfte von euch hat's sich schon gedacht, die andere Hälfte wird gleich trotzdem "Die darf doch gar nicht an den Patienten" schreiben...
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 24.7.18 21:53:
2) Du gehst auf Ärzte zu und bietest Kooperation an ( Zitat " (im Gegenzug beziehe ich die Ärzte in die Angebotsplanung ein und versorge Patienten die sie als "dringlich" einstufen bevorzugt; " Zitatende )
@ Papa
Was mir da so an Gedanken kommt.....
1) Bei deinem Konstrukt wird nicht mehr so richtig klar wer eigentlich das unternehmerische Risiko trägt...zumindest verschwimmt diesbezüglich die Grenze zwischen AN und AG
Ja. Ich habe mich auf weitere Füße gestellt und bin bereit, als erstes Umsätze aus der Physiotherapie abzugeben; allein die Argumentation der Kassen sollte aber jedem die Alarmglocken schrillen lassen: "Es kommen in der Pflege kosten in Milliardenhöhe auf uns zu, wir können nicht auch noch 150 Millionen in den Heilmitteln in Kauf nehmen." (ja, diese Argumentation zielt darauf ab die Pflegekräfte gegen "uns" in Stellung zu bringen -- "wir hätten gerne mehr Geld in die Pflege gesteckt aber die bösen Heilmittelerbringer wollten Sovielefantastillioneneuro das wir jetzt doch nicht anständig zahlen können").
Als AG in der Physiotherapie habe ich entweder nur minimale Stellschrauben (Taktung, Raumausstattung, Hilfspersonal) oder ich geh auf's Ganze und gewähre Freiheit. Mir ist es persönlich lieber mit voll-selbstständigen Menschen zusammenzuarbeiten, die relativ freien Angestellten mag ich eigentlich nicht so gern. Aber nicht jede will mit der Selbstständigkeit überfallen werden, manche wachsen eher hinein...
d.h. du bzw. die Firma die du vertrittst , tretet in knallharte Konkurrenz zu anderen Physioleistungsanbietern z.B. auch Kleinst oder Einzelpraxen die ein solches Vorgehen vielleicht weder wollen noch evtl leisten können.....
im Grunde bietest du Absprachen an, die die Ärzte dazu bewegen sollen evtl. vorrangig euch/dich zu empfehlen......obwohl Ärzte genau dies ja eigentlich nicht tun dürfen / sollen ???
Mir scheint du bist sehr ehrgeizig und motiviert....bist du dir sicher, dass das die richtige Stoßrichtung ist?
Ganz wichtige "Hintergrundinformation": Wir sind hier im ländlichen Raum, sechs Allgemeinärzte bedienen unser regelmäßiges Einzugsgebiet (der Rest sind Peanuts); neben unserem Verbund gibt's noch zwei weitere Physiotherapiepraxen die sich regelmäßig in unserem Einzugsgebiet bewegen. Die eine ist räumlich am Rande "unseres" Gebietes: Leben und leben lassen. Der andere hat keinen Bock auf Physiotherapie und kommuniziert das auch den hellhörigen Patienten -- der Rest ist ein mehr oder weniger loser Haufen Therapeuten die sich zusammengetan haben weil "gegeneinander" keine nachhaltige Option ist; Neulingen bieten wir gerne an sich organisatorisch mit uns zu beratschlagen und an der gemeinsamen Stärke teilzuhaben...
...sprich: Wer eine KG-Verordnung bekommt landet fast zwangsweise bei uns wenn er die AOK nach einer Liste der zugelassenen Heilmittelerbringer um seinen Wohnort bittet.
Aus dieser Situation heraus haben wir es nicht nötig, die Ärzte zu motivieren einzelne Leistungserbringer zu empfehlen; das geschieht in Einzelfallentscheidung des Arztes unter Berücksichtigung der individuellen Situation des Patienten und möglicherweise bestehenden Behandlungsergebnissen anderer Patienten in ähnlichen Situationen für die sich einzelne Therapeuten in ihren Therapieberichten verantwortlich gezeichnet haben. Was ich aber betreibe: Den Ärzten "ganz allgemein" nahezulegen sich kritisch mit Infoblättchen der KVen und Empfehlungen zu Einschränkungen des Heilmittelverordnungsverhaltens auseinanderzusetzen, insbesondere unter Berücksichtigung der langfristigen Kosten in Pharmakologie, Pflege, "Ruf im Ort". Wenn wir in deren Dokumentation immer wieder Medikamentenbedarfe reduziert und TEP-OPs erheblich verzögert bekommen, wäre es dann nicht gut uns in der Gegend und in der Heilmittelbranche zu halten und entgegen der KV-Ratschläge weiterhin HeilmittelVOs auszustellen?
Natürlich profitieren wir von einem erhöhten Verordnungsaufkommen, es liegt mir aber fern, "Exklusivpartner" der lokalen Ärzte sein zu wollen. Nur ... wenn ich den Kontakt zu etwa 90% der lokalen Physiotherapeuten habe und diese Menschen alle Familien haben die versorgt werden wollen, ist es da nicht geboten die Ärzte darauf hinzuweisen das es neben den Heilmittelrichtgrößen ganz konkrete Lebensläufe in ihrem Einzugsgebiet gibt die sie durch ihr Verordnungsverhalten ganz akut beeinflussen? Durch den Kontakt zu den Ärzten, auch über den Verordnungs-Einzelfall hinaus, bekomme ich Signale wie "es wird in den nächsten Monaten etwas weniger verordnet, kannst du dich mal umhören wer vielleicht kürzer treten möchte?" oder "ich hab gerade einen Haufen Neuzugänge die vielleicht 'ne neue Hüfte brauchen, könnt ihr die in sechs Wochen übernehmen?"; kann umgekehrt den Ärzten signalisieren wie der Stand bei uns ist: "es gibt bald Nachwuchs, die Kapazität wird eine Weile einbrechen", "es möchte jemand aus der Elternzeit zurückkommen..." -- bedenke: durch dieses Netzwerk habe ich es geschafft, zur Zeit drei Physiotherapeuten in der Ausbildung zu haben von denen eine gerade angekündigt hat erstmal in eine große Stadt ziehen zu wollen. Irgendwer von euch zieht damit das große Los eine solide ausgebildete toughe Berufsanfängerin mit Realitätserfahrung** zu gewinnen; was daraus wird ist eure Sache.
Deine Frage ehrt dich, mbone, aber in diesem Falle repräsentiere ich keine große Firma sondern die Einzel- und Kleinstpraxen (fünf die ihre Selbstständigkeit im Großen und Ganzen behalten haben) die ein solches Vorgehen alleine nicht stemmen könnten, die jeweils für sich von einem allgemein höheren Verordnungsaufkommen profitieren. Mir geht es automatisch gut wenn es all den einzelnen Therapeuten und Therapeutinnen in meinem Dunstkreist gut geht :)
Robin Hood lässt grüßen: Die nächsten Städte mit >50.000 Einwohnern sind so weit entfernt das unsere Gegend absolut unattraktiv ist; einzig ein "Therapiezentrum" im nächsten 15.000-Einwohner-Städtchen versucht uns die Threapeuten abspinstig zu machen, bisher haben's drei mal ausprobiert und sind nach spätestens sechs Monaten zurückgekommen und haben sich über die Arbeitsbedingungen bei uns gefreut.
**NEIN, sie hat keine GKV-Leistungen eigenständig erbracht. Die eine Hälfte von euch hat's sich schon gedacht, die andere Hälfte wird gleich trotzdem "Die darf doch gar nicht an den Patienten" schreiben...
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Skiurlaub schrieb:
Vielen Dank!
Das heißt, wenn es üblich ist, dass alle MA mit 5 Tage Arbeitswoche 25 Tage haben, stünden einem MA mit 4 Tage Arbeitswoche entsprechend 20 Tage Urlaub zu. Richtig?
Unter den Kollegen wird diese Regel als unfair angesehen.
Darum interessiert es mich, wie es anderswo läuft.
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Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
a schubart, du hast völlig Recht! Leider wird die ganze Urlaubsangelegenheit bei uns zur zeit sehr hochgekocht.
Darum interessiert es mich, wie es anderswo läuft.
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
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Ich habe mich nochmals durch die Urlaubsgesetze durchgearbeitet, da es wie gesagt Änderungen bei uns geben soll, und da will ich im Bilde sein :blush:
Ich glaube es geht darum, dass dem MA mit den wenigsten Arbeitsstunden nur der Mindesturlaub gegönnt wird.
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Skiurlaub schrieb:
Den Urlaubsrechner kenne ich schon! Danke trotzdem.
Ich habe mich nochmals durch die Urlaubsgesetze durchgearbeitet, da es wie gesagt Änderungen bei uns geben soll, und da will ich im Bilde sein :blush:
Ich glaube es geht darum, dass dem MA mit den wenigsten Arbeitsstunden nur der Mindesturlaub gegönnt wird.
Einige Kollegen meinen, dass einem Mitarbeiter mit weniger Tagen Arbeitszeit (und in unserem Falle auch weniger Arbeitsstunden )weniger Urlaub zur Verfügung stehen müsse, da dieser ja sowieso mehr Erholungszeit hat. :tired_face:
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
Man kann es mit dem Neid auch mächtig übertreiben!!!
Wer weniger arbeitet bekommt auch weniger Geld!!! Jeder in Teilzeit hat eigene Gründe. Das hat mit dem Urlaub überhaupt nichts zu tun.
Der Chef ist hier jetzt gefordert für Ruhe und Fairness zu sorgen. Man, das muss ja nen mieses Arbeitsklima sein :point_up:
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RoFo schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 20:07:
Einige Kollegen meinen, dass einem Mitarbeiter mit weniger Tagen Arbeitszeit (und in unserem Falle auch weniger Arbeitsstunden )weniger Urlaub zur Verfügung stehen müsse, da dieser ja sowieso mehr Erholungszeit hat. :tired_face:
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
Man kann es mit dem Neid auch mächtig übertreiben!!!
Wer weniger arbeitet bekommt auch weniger Geld!!! Jeder in Teilzeit hat eigene Gründe. Das hat mit dem Urlaub überhaupt nichts zu tun.
Der Chef ist hier jetzt gefordert für Ruhe und Fairness zu sorgen. Man, das muss ja nen mieses Arbeitsklima sein :point_up:
Einige Kollegen meinen, dass einem Mitarbeiter mit weniger Tagen Arbeitszeit (und in unserem Falle auch weniger Arbeitsstunden )weniger Urlaub zur Verfügung stehen müsse, da dieser ja sowieso mehr Erholungszeit hat. :tired_face:
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
Du sagst es ganz richtig: Gezicke!
Seid fair zueinander. Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit Dir und dem PI?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 20:07:
Einige Kollegen meinen, dass einem Mitarbeiter mit weniger Tagen Arbeitszeit (und in unserem Falle auch weniger Arbeitsstunden )weniger Urlaub zur Verfügung stehen müsse, da dieser ja sowieso mehr Erholungszeit hat. :tired_face:
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
Du sagst es ganz richtig: Gezicke!
Seid fair zueinander. Vielleicht hilft ja ein Gespräch mit Dir und dem PI?
Gruß von Monique
.........Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
ähm ... versteh ich grad nicht .... die Anzahl der Tage ist doch gleich! Und die Stunden pro Urlaubstag sind identisch mit denen pro Arbeitstag...
Also - wenn ich 6 Stunden pro Tag arbeite, hab ich natürlich auch pro Urlaubstag 6 Stunden frei und krieg diese bezahlt. Und wenn ich nur 4 Stunden pro Tag arbeite, hab ich pro Urlaubstag 4 Stunden frei und krieg eben diese bezahlt.
Irgendwie versteh ich das Problem grad nicht. :hushed:
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die neue schrieb:
Skiurlaub schrieb am 15.1.18 20:07:
.........Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
ähm ... versteh ich grad nicht .... die Anzahl der Tage ist doch gleich! Und die Stunden pro Urlaubstag sind identisch mit denen pro Arbeitstag...
Also - wenn ich 6 Stunden pro Tag arbeite, hab ich natürlich auch pro Urlaubstag 6 Stunden frei und krieg diese bezahlt. Und wenn ich nur 4 Stunden pro Tag arbeite, hab ich pro Urlaubstag 4 Stunden frei und krieg eben diese bezahlt.
Irgendwie versteh ich das Problem grad nicht. :hushed:
:thumbsdown: So ist es. :thumbsdown:
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limone schrieb:
"Wer weniger arbeitet bekommt auch weniger Geld!!! Jeder in Teilzeit hat eigene Gründe. Das hat mit dem Urlaub überhaupt nichts zu tun"
:thumbsdown: So ist es. :thumbsdown:
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C. DBO schrieb:
Da sollte deer/die PI mal ein Machtwort sprechen. Dieses Gezicke ist ja unerträglich.
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Skiurlaub schrieb:
Einige Kollegen meinen, dass einem Mitarbeiter mit weniger Tagen Arbeitszeit (und in unserem Falle auch weniger Arbeitsstunden )weniger Urlaub zur Verfügung stehen müsse, da dieser ja sowieso mehr Erholungszeit hat. :tired_face:
Internes gezicke.....
Da bei uns 5 Wochen üblich sind, soll jetzt also die Teilzeitkraft weniger Urlaub bekommen. Wobei ich sagen muss, dass keiner Vollzeit arbeitet. Aber die mit 30 Stunden und 5 Tagen fühlen sich benachteiligt gegenüber dem mit 20 Stunden und 5 Tagen.
Mal sehen, ob sich die Lage wieder beruhigt und wie es wetergeht. Vom PI ist leider nicht so viel zu erwarten :grin:
Gute Nacht!
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Skiurlaub schrieb:
Viiiielen Dank für eure Antworten! Hat mir weitergeholfen :blush:
Mal sehen, ob sich die Lage wieder beruhigt und wie es wetergeht. Vom PI ist leider nicht so viel zu erwarten :grin:
Gute Nacht!
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