Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
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Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
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Leni C. schrieb:
Wie lange stimmt ihr einem Urlaub des MA zu ? Mein Vollzeit-MA hat ab nächstem Montag 3 Wochen Urlaub und sagte mir gestern , daß er , falls er einen günstigen Flug bekommt ( er kommt aus Polen ) noch 3 Tage dranhängen möchte um seine Mutter zu besuchen . Dann wäre er fast 4 Wochen nicht da und das finde ich persönlich für eine Praxis schon grenzwertig . Wie lange haben eure MA Urlaub am Stück ?
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Leni C. schrieb:
Die Urlaubsplanung steht schon seit November . Seine Frau muß ( arbeitet als Physio im KH mit 15 Kollegen ) immer dann die Planung stehen haben für das ganze kommende Jahr und so habe ich es auch komplett übernommen . Ich habe ihm auch vorgeschlagen , doch lieber die langen Wochenenden , die in der nächsten Zeit kommen , dafür ins Auge zu fassen . Aber er will natürlich auch einen günstigen Flufpreis haben ( er hatte schon Flüge für 20 € ) , was ich auch verstehen kann . Morgen sehen wir uns und dann werde ich noch mal mit ihm sprechen . Im Moment bin ich echt hin und her gerissen . Eigentlich finde ich 3 Wochen am Stück schon kulant .
Für mich ist ein zufriedener erholter Mitarbeiter wichtiger als eine lückenlose Versorgung im Praxisbetrieb. Das ist grundsätzlich alles regelbar.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Ich persönlich gebe bis zu drei Wochen ohne groß nachzudenken. Sollte es länger sein bespricht man das individuell.
Für mich ist ein zufriedener erholter Mitarbeiter wichtiger als eine lückenlose Versorgung im Praxisbetrieb. Das ist grundsätzlich alles regelbar.
MfG
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eim schrieb:
Du bist nicht kulant sondern ihm stehen mind. 24 Tage Urlaub (oder auch wenns mehr sind) im Jahr zu und wenn er sie zusammen nehmen will dann darf er das und außerdem ist nachgewiesen dass die Erholung erst nach mehr als 14 Tage einsetzt.Und ansonsten siehe Papa A.
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Kitane schrieb:
Maximal 3 Wochen,eher 14 Tage. WIR machen immer Ende des Jahres eine Urlaubsplanung für das folgende Jahr. Daran hat sich jeder zu halten. Mal 1 oder 2 Tage extra noch ungeplant nehmen ist kein Problem, aber das ist schon sehr grenzwertig was dein MA mit dir macht.
Würde die Mutter während seines Urlaubs z.B. ernsthaft erkranken, das Haus abbrennen oder andere schlimme Dinge geschehen, wäre ich auch kulant.
Bei einer entspechend langer Planung sollte ihm allerdings die Gelegenheit bewußt gewesen sein. Da wirst du eine Bauchentscheidung treffen müssen. Deine Unsicherheit diesbezüglich zeigt allerdings schon, dass du dich möglicherweise im Grunde genommen schon entschieden hast. Dann folge Deinem Eindruck.
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britta109 schrieb:
Bei langfristiger Planung finde ich es durchaus mal machbar. So kann ein MA auch mal eine Fernreise absolvieren. zumal ein Erholungseffekt bei den meisten Menschen erst nach geraumer Zeit einsetzt. Bzw. seine Verwandten besuchen, die ja oftmals, manchmal auf einem anderen Kontinent, leben.
Würde die Mutter während seines Urlaubs z.B. ernsthaft erkranken, das Haus abbrennen oder andere schlimme Dinge geschehen, wäre ich auch kulant.
Bei einer entspechend langer Planung sollte ihm allerdings die Gelegenheit bewußt gewesen sein. Da wirst du eine Bauchentscheidung treffen müssen. Deine Unsicherheit diesbezüglich zeigt allerdings schon, dass du dich möglicherweise im Grunde genommen schon entschieden hast. Dann folge Deinem Eindruck.
Mal ernsthaft, du überlegst noch, ob du deinem MA drei Tage verlängern lässt, und dann noch weil er seine Mutter besuchen will ?
Mann Leute, seid doch mal ehrlich, machen denn die drei Tage das Kraut noch fett? Nein..
Also stimm einfach zu.. er freut sich, seine Mutter freut sich, und das ist letztlich das Wichtigste, und nicht, ob er drei Tage früher wieder an der Bank steht und den 80 Jahre alten Buckel von Frau XY durchschrubbt......
Irgendwann fehlt er dir die drei Tage sonst eh noch, also finanziell ist es auch kein Argument.
Wer ist denn nun wichtiger ?
VG
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Wie ich schon schrieb: bei Buchung hätte ihm die Gelegenheit schon klar sein müssen.
Wenn jetzt so kurzfristig die Mutter ins Spiel gebracht und auf Emotion gemacht wird, frage ich mich, ob da jemand versucht mich zu manipulieren. Das würde ich für mich überprüfen. Denn als Chef habe ich auch für die Zukunft klar zu sein und ggf. ein Zeichen zu setzen. Es steht dann dem MA frei, einen Flug bei anderer Gelegenheit zu buchen.
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britta109 schrieb:
Ich habe Leni C bisher als menschlich, wohl durchdacht und inspirierend im Forum verfolgt. Für ihre Frage wird sie einen Grund haben.
Wie ich schon schrieb: bei Buchung hätte ihm die Gelegenheit schon klar sein müssen.
Wenn jetzt so kurzfristig die Mutter ins Spiel gebracht und auf Emotion gemacht wird, frage ich mich, ob da jemand versucht mich zu manipulieren. Das würde ich für mich überprüfen. Denn als Chef habe ich auch für die Zukunft klar zu sein und ggf. ein Zeichen zu setzen. Es steht dann dem MA frei, einen Flug bei anderer Gelegenheit zu buchen.
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Leni C. schrieb:
Es geht auch nicht um das finanzielle . Ich weiß schon , daß 30 Tage Urlaub 30 Tage sind , in denen er nicht da ist . Ist auch völlig i.O . Nur am Stück knapp 4 Wochen ist das Problem für mich .
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Leni C. schrieb:
Gebuchter Urlaub ist von Dienstag nächster Woche für 2 Wochen . Er ist dann nach Rückkehr erst mal noch bis zum Wochenende zu Hause und möchte dann am Wochenende halt noch mal bis Di / Mi frei haben und den Do wiederkommen.
Dein MA kennt die Voraussetzungen vor Ort, eure Möglichkeiten und weiß daurm, dass er bei dir einfach Geld verdient und ihr eine Vereinbarbung habt.
Eine günstige Gelegenheit für ihn ist sicherlich toll. Aber wenn es auf deine "Kosten" geht, wirst du gut abwägen müssen.
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britta109 schrieb:
Wenn es für dich organisatorisch ein Problem ist, hast du doch schon eine Entscheidung getroffen.
Dein MA kennt die Voraussetzungen vor Ort, eure Möglichkeiten und weiß daurm, dass er bei dir einfach Geld verdient und ihr eine Vereinbarbung habt.
Eine günstige Gelegenheit für ihn ist sicherlich toll. Aber wenn es auf deine "Kosten" geht, wirst du gut abwägen müssen.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
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tom1350 schrieb:
Wenn er am Montag noch arbeitet sind das drei Wochen und zwei Tage.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
Wenn er am Montag noch arbeitet sind das drei Wochen und zwei Tage.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
Er hat Urlaub ab Freitag nach Arbeitsschluß 13.30
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Leni C. schrieb:
tom1350 schrieb am 30.8.17 11:12:
Wenn er am Montag noch arbeitet sind das drei Wochen und zwei Tage.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
Er hat Urlaub ab Freitag nach Arbeitsschluß 13.30
Wenn er am Montag noch arbeitet sind das drei Wochen und zwei Tage.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
Er hat Urlaub ab Freitag nach Arbeitsschluß 13.30
Vernünftig :blush: . Also drei Wochen und drei Tage.
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tom1350 schrieb:
Leni C. schrieb am 30.8.17 11:34:
tom1350 schrieb am 30.8.17 11:12:
Wenn er am Montag noch arbeitet sind das drei Wochen und zwei Tage.
Meine Bereitschaft zu Überstunden stand immer im Zusammenhang mit freundlicher Urlaubsplanung.
Er hat Urlaub ab Freitag nach Arbeitsschluß 13.30
Vernünftig :blush: . Also drei Wochen und drei Tage.
bei bestimmten Anreizsystemen nehmen sie wenn sie sollen...
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us11 schrieb:
angestellte MA können Urlaub nehmen wann sie wollen...
bei bestimmten Anreizsystemen nehmen sie wenn sie sollen...
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FFGG schrieb:
Hallo, was macht Ihr euch alles für Gedanken, jede Eventualität wird da ins kleinste zerdacht.....
Mal ernsthaft, du überlegst noch, ob du deinem MA drei Tage verlängern lässt, und dann noch weil er seine Mutter besuchen will ?
Mann Leute, seid doch mal ehrlich, machen denn die drei Tage das Kraut noch fett? Nein..
Also stimm einfach zu.. er freut sich, seine Mutter freut sich, und das ist letztlich das Wichtigste, und nicht, ob er drei Tage früher wieder an der Bank steht und den 80 Jahre alten Buckel von Frau XY durchschrubbt......
Irgendwann fehlt er dir die drei Tage sonst eh noch, also finanziell ist es auch kein Argument.
Wer ist denn nun wichtiger ?
VG
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
[...]
Eigentlich ist alles klar, oder?
...und nun mein Senf: Wir machen im August, mehr oder weniger gemeinsam, Sommerpause, dazu zwei Wochen reduzierter Betrieb um Weihnachten und Ostern. Und dazwischen bekommt jeder frei der frei haben möchte [insgesamt stehen zwei Arbeitsmonate mit je 22 Arbeitstagen zur freien Verfügung]. Wenn jemand 3 Wochen und 3 Tage haben möchte ... machen wir auch das. Wir sind in einer Situation in der uns (a) niemand dafür dankt das wir uns den Ar... aufreißen und (b) die Auswahl an Mitbewerbern gering und (c) die Auswahl an qualitativ höherwertig arbeitenden Mitbewerbern noch geringer ist.
In der Leistungspflicht steht die AOK, der VdEK, der BKK-Verband und wie sie alle heißen. Nicht wir ;)
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Leni C. schrieb:
Feedback : ich habe ihm noch die 2 Tage an den Urlaub drangehängt , er will Mittwochs dann ( sein Vorschlag ) ab 10.30 Uhr wieder arbeiten , der Flug zurück ist morgens um 6.30 Uhr , dann ist er um 8.30 Uhr zu hause und kann dann loslegen . Die schon terminierten Patienten werden umbestellt auf die anderen Tage und er wird an dem Tag nur HB machen , da ist er unabhängiger .
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MeFe89 schrieb:
Super! Und ein Motivationsschub für den Mitarbeiter!
Gruß W.
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Wojtek S. schrieb:
Sehr schön! Gute Personalführung!
Gruß W.
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Papa Alpaka schrieb:
§7 - Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
[...]
Eigentlich ist alles klar, oder?
...und nun mein Senf: Wir machen im August, mehr oder weniger gemeinsam, Sommerpause, dazu zwei Wochen reduzierter Betrieb um Weihnachten und Ostern. Und dazwischen bekommt jeder frei der frei haben möchte [insgesamt stehen zwei Arbeitsmonate mit je 22 Arbeitstagen zur freien Verfügung]. Wenn jemand 3 Wochen und 3 Tage haben möchte ... machen wir auch das. Wir sind in einer Situation in der uns (a) niemand dafür dankt das wir uns den Ar... aufreißen und (b) die Auswahl an Mitbewerbern gering und (c) die Auswahl an qualitativ höherwertig arbeitenden Mitbewerbern noch geringer ist.
In der Leistungspflicht steht die AOK, der VdEK, der BKK-Verband und wie sie alle heißen. Nicht wir ;)
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Das würde ich auch so den Mitarbeiter erklären zumal auch so einen langen Ausfall nicht jeder Patient mit macht und bei vielen Patienten geht es auch einfach nicht. Ich selber mache auch nur 2 Wochen maximal Urlaub am Stück, sonst würden die Patienten motzen.
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Kukdiehe schrieb:
Also ich würde ihm jetzt auch keine 3 Wochen oder länger am Stück erlauben Urlaub zu nehmen. Was ist mit den Patienten die können nicht so lange pausieren. Also 2 Wochen am Stück ist normal und würde ich auch immer geben. Aber 3 Wochen wären mir schon zu viel mit der Begründung, du kannst ja schlecht eben mal die Behandlungen für 3 Wochen oder länger ausfallen lassen. Sonst müssten ja dann die Kollegen den Patienten übernehmen wenn man mehre Mitarbeiter hat dann geht es ja bei nur einem oder zwei Mitarbeiter wird es schwierig werden und ich würde es auch irgendwie blöd finden, wenn die Patienten auf die anderen Mitarbeiter aufgeteilt werden müssen.
Das würde ich auch so den Mitarbeiter erklären zumal auch so einen langen Ausfall nicht jeder Patient mit macht und bei vielen Patienten geht es auch einfach nicht. Ich selber mache auch nur 2 Wochen maximal Urlaub am Stück, sonst würden die Patienten motzen.
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tom1350 schrieb:
Bei 120€ Stundenumsatz würde ich das auch so sehen. Mache dann aber auch sechsmal im Jahr zwei Wochen Urlaub. Bei den aktuellen Sätzen aber müssen sich die Patienten auf Wartezeit und Therapeutenwechsel einstellen.
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morpheus-06 schrieb:
und? Lass die Patinten doch motzen, die meisten können gut 3 Wochen aussetzen. Viele müssen ja drei und mehr Wochen auf den 1. Termin warten. Kein Patient stirbt früher wenn ein PT 3 o. 4 Wochen Urlaub macht.
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die neue schrieb:
und wenn die Patienten 3 Wochen Urlaub machen, haben sie auch keine Therapie und das geht problemlos..... (Ich kann ja auch nicht bei den Patienten motzen, daß mir dann 3 Wochen der Umsatz fehlt :smile: )
und? Lass die Patinten doch motzen, die meisten können gut 3 Wochen aussetzen. Viele müssen ja drei und mehr Wochen auf den 1. Termin warten. Kein Patient stirbt früher wenn ein PT 3 o. 4 Wochen Urlaub macht.
...und auch wenn: Die GKV ist in der Leistungspflicht, nicht wir...
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Papa Alpaka schrieb:
morpheus-06 schrieb am 1.9.17 12:13:
und? Lass die Patinten doch motzen, die meisten können gut 3 Wochen aussetzen. Viele müssen ja drei und mehr Wochen auf den 1. Termin warten. Kein Patient stirbt früher wenn ein PT 3 o. 4 Wochen Urlaub macht.
...und auch wenn: Die GKV ist in der Leistungspflicht, nicht wir...
Also ich würde ihm jetzt auch keine 3 Wochen oder länger am Stück erlauben Urlaub zu nehmen. Was ist mit den Patienten die können nicht so lange pausieren. Also 2 Wochen am Stück ist normal und würde ich auch immer geben. Aber 3 Wochen wären mir schon zu viel mit der Begründung, du kannst ja schlecht eben mal die Behandlungen für 3 Wochen oder länger ausfallen lassen. Sonst müssten ja dann die Kollegen den Patienten übernehmen wenn man mehre Mitarbeiter hat dann geht es ja bei nur einem oder zwei Mitarbeiter wird es schwierig werden und ich würde es auch irgendwie blöd finden, wenn die Patienten auf die anderen Mitarbeiter aufgeteilt werden müssen.
Das würde ich auch so den Mitarbeiter erklären zumal auch so einen langen Ausfall nicht jeder Patient mit macht und bei vielen Patienten geht es auch einfach nicht. Ich selber mache auch nur 2 Wochen maximal Urlaub am Stück, sonst würden die Patienten motzen.
Patientenmotze ist das einzige Argument was ich nicht gelten lasse . Es ging bei meiner Überlegung lediglich darum , daß wir drei anderen die Zeit rumkriegen und bei manchen Patienten , sowohl von ihm als von uns , den Behandlungstakt "anpassen" müssen , denn 70 Termine können wir nicht noch zusätzlich komplett übernehmen . Und es ging um dieses "selbstverständlich mal eben " . Wenn ich bei dem einen zustimme kann ich es dem anderen nicht verwehren . Das mußte ich mir mal grundsätzlich überlegen . Jeder der mich kennt weiß , daß ich eigentlich grundsätzlich pro AN bin . Auch jetzt kann ich verstehen , daß er bei einem Flugpreis von 79 € hin und zurück natürlich glücklich ist . Es sind 3 Patienten , die dann halt auf jeden Fall erst wieder in 4 Wochen einen Termin haben ( alles private ) , weil sie partout zu keinem anderen wollen .
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Leni C. schrieb:
Kukdiehe schrieb am 1.9.17 10:50:
Also ich würde ihm jetzt auch keine 3 Wochen oder länger am Stück erlauben Urlaub zu nehmen. Was ist mit den Patienten die können nicht so lange pausieren. Also 2 Wochen am Stück ist normal und würde ich auch immer geben. Aber 3 Wochen wären mir schon zu viel mit der Begründung, du kannst ja schlecht eben mal die Behandlungen für 3 Wochen oder länger ausfallen lassen. Sonst müssten ja dann die Kollegen den Patienten übernehmen wenn man mehre Mitarbeiter hat dann geht es ja bei nur einem oder zwei Mitarbeiter wird es schwierig werden und ich würde es auch irgendwie blöd finden, wenn die Patienten auf die anderen Mitarbeiter aufgeteilt werden müssen.
Das würde ich auch so den Mitarbeiter erklären zumal auch so einen langen Ausfall nicht jeder Patient mit macht und bei vielen Patienten geht es auch einfach nicht. Ich selber mache auch nur 2 Wochen maximal Urlaub am Stück, sonst würden die Patienten motzen.
Patientenmotze ist das einzige Argument was ich nicht gelten lasse . Es ging bei meiner Überlegung lediglich darum , daß wir drei anderen die Zeit rumkriegen und bei manchen Patienten , sowohl von ihm als von uns , den Behandlungstakt "anpassen" müssen , denn 70 Termine können wir nicht noch zusätzlich komplett übernehmen . Und es ging um dieses "selbstverständlich mal eben " . Wenn ich bei dem einen zustimme kann ich es dem anderen nicht verwehren . Das mußte ich mir mal grundsätzlich überlegen . Jeder der mich kennt weiß , daß ich eigentlich grundsätzlich pro AN bin . Auch jetzt kann ich verstehen , daß er bei einem Flugpreis von 79 € hin und zurück natürlich glücklich ist . Es sind 3 Patienten , die dann halt auf jeden Fall erst wieder in 4 Wochen einen Termin haben ( alles private ) , weil sie partout zu keinem anderen wollen .
sind wenn man vorher klarstellt, dass die Verordnung wegen diesem Zeitraum nach den wenigen gehabten Terminen
abgerechnet wird! :smile:
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Das sind dann die Patienten welche 4 Wochen mit dem Wohnwagen nach Griechenland fahren und angepisst
sind wenn man vorher klarstellt, dass die Verordnung wegen diesem Zeitraum nach den wenigen gehabten Terminen
abgerechnet wird! :smile:
Grüße...Gerry
Patienten haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Therapeuten, sondern nur Anspruch auf die Therapie, wenn sie bei euch die VO abgeben!
Und wenn sie keine 3 Wochen warten können bei Urlaub des Th, aber dann selber 2 Wochen im Urlaub sind und dann 1x vergessen, kanns so schlimm nicht sein.
Und selbst wenn die 3 Wochen für die Patienten schlimm sind (à 20 min), ist es für deinen MA auch schlimm, so gegängelt zu werden (3 x 24 h) und die Zeit davor auch, wo er sich über dich ärgert.
Wegen drei Tagen würde ich niemals so einen Aufstand machen.
LG
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limone schrieb:
Ja komisch, wie geht das dann bei uns? :sunglasses:
Patienten haben keinen Anspruch auf einen bestimmten Therapeuten, sondern nur Anspruch auf die Therapie, wenn sie bei euch die VO abgeben!
Und wenn sie keine 3 Wochen warten können bei Urlaub des Th, aber dann selber 2 Wochen im Urlaub sind und dann 1x vergessen, kanns so schlimm nicht sein.
Und selbst wenn die 3 Wochen für die Patienten schlimm sind (à 20 min), ist es für deinen MA auch schlimm, so gegängelt zu werden (3 x 24 h) und die Zeit davor auch, wo er sich über dich ärgert.
Wegen drei Tagen würde ich niemals so einen Aufstand machen.
LG
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limone schrieb:
komisch, wurde doppelt gepostet, bitte löschen.
Nur zu dieser grundsätzlichen Überlegung.
Ansonsten viel Glück bei der Entscheidung,
ich hoffe natürlich schon für dich, dass dein MA dein Entgegenkommen nicht ausnutzt und aufrichtig zu schätzen weiß.
LG
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limone schrieb:
Wenn dein MA krank wäre, würds auch gehen müssen.
Nur zu dieser grundsätzlichen Überlegung.
Ansonsten viel Glück bei der Entscheidung,
ich hoffe natürlich schon für dich, dass dein MA dein Entgegenkommen nicht ausnutzt und aufrichtig zu schätzen weiß.
LG
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Leni C. schrieb:
Ich weiß nicht ob man das gängeln nennen kann . Oder ist es von seiner Seite aus gängeln von mir , wenn er die Planung drei Tage vor dem Urlaub aufwirft ? Wir arbeiten jetzt 20 Jahre zusammen , also können wir beide gar nicht so schlimm sein :yum:. Und nur mal so nebenbei : seine Frau hat im KH nicht frei bekommen um mitzufahren . Und ihr wurde auch gesagt , daß 3 Wochen Urlaub am Stück in Zukunft nicht mehr genehmigt werden .
Ich weiß nicht ob man das gängeln nennen kann . Oder ist es von seiner Seite aus gängeln von mir , wenn er die Planung drei Tage vor dem Urlaub aufwirft ? Wir arbeiten jetzt 20 Jahre zusammen , also können wir beide gar nicht so schlimm sein :yum:. Und nur mal so nebenbei : seine Frau hat im KH nicht frei bekommen um mitzufahren . Und ihr wurde auch gesagt , daß 3 Wochen Urlaub am Stück in Zukunft nicht mehr genehmigt werden .
Gängelei? Nein, die Frage deinerseits war im Grunde berechtigt.
Nein, seinerseits war es, so wie ich es verstanden habe, eine Bitte und keine Forderung.
Es ist also das BUrlG anzuwenden, mit allen Vor- und Nachteilen: Erholungsurlaub sollte wenn möglich am Stück gewährt und genommen werden und, noch wichtiger: Chef und Angestellter sollten miteinander reden.
Angestellter möchte den Urlaub (ich nehme an, er hat bereits entsprechende Ansprüche erworben) um effektiv mehr Netto übrig zu haben. Legitimer Wunsch.
Du möchtest die Versorgung deiner Gäste und damit den Ruf der Praxis sichern. Legitimer Wunsch.
Jetzt habt ihr den Teil erledigt an dem ihr zusammenkommt und schaut was möglich ist :)
(Und seiner Frau streck ich die Anwaltskosten vor wenn sie wirklich keine 3 Wochen am Stück bekommt. Mit welcher Begründung? Patienten maulen weil im Dreischichtbetrieb ständig jemand anderes kommt?)
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 1.9.17 16:59:
Ich weiß nicht ob man das gängeln nennen kann . Oder ist es von seiner Seite aus gängeln von mir , wenn er die Planung drei Tage vor dem Urlaub aufwirft ? Wir arbeiten jetzt 20 Jahre zusammen , also können wir beide gar nicht so schlimm sein :yum:. Und nur mal so nebenbei : seine Frau hat im KH nicht frei bekommen um mitzufahren . Und ihr wurde auch gesagt , daß 3 Wochen Urlaub am Stück in Zukunft nicht mehr genehmigt werden .
Gängelei? Nein, die Frage deinerseits war im Grunde berechtigt.
Nein, seinerseits war es, so wie ich es verstanden habe, eine Bitte und keine Forderung.
Es ist also das BUrlG anzuwenden, mit allen Vor- und Nachteilen: Erholungsurlaub sollte wenn möglich am Stück gewährt und genommen werden und, noch wichtiger: Chef und Angestellter sollten miteinander reden.
Angestellter möchte den Urlaub (ich nehme an, er hat bereits entsprechende Ansprüche erworben) um effektiv mehr Netto übrig zu haben. Legitimer Wunsch.
Du möchtest die Versorgung deiner Gäste und damit den Ruf der Praxis sichern. Legitimer Wunsch.
Jetzt habt ihr den Teil erledigt an dem ihr zusammenkommt und schaut was möglich ist :)
(Und seiner Frau streck ich die Anwaltskosten vor wenn sie wirklich keine 3 Wochen am Stück bekommt. Mit welcher Begründung? Patienten maulen weil im Dreischichtbetrieb ständig jemand anderes kommt?)
ich denke halt ihr habt noch 3 Wochen Zeit, diese 3 Tage zu planen.
Was macht ihr im Krankheitsfall, da muss man es innerhalb weniger Minuten oft hinkriegen, 5 Patienten abzusagen,
ihr habt Vorlauf, der AN macht es vermutlich nicht jedesmal im Urlaub so, in den letzten 20 Jahren wie oft vorgekommen?
- Falls das erste Mal, würd ichs genehmigen.
LG
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limone schrieb:
Gut, das Wort gängeln nehme ich zurück, hab länger überlegt ob ich es schreiben soll dann doch geschrieben,
ich denke halt ihr habt noch 3 Wochen Zeit, diese 3 Tage zu planen.
Was macht ihr im Krankheitsfall, da muss man es innerhalb weniger Minuten oft hinkriegen, 5 Patienten abzusagen,
ihr habt Vorlauf, der AN macht es vermutlich nicht jedesmal im Urlaub so, in den letzten 20 Jahren wie oft vorgekommen?
- Falls das erste Mal, würd ichs genehmigen.
LG
Schau mal auf den 31.8., Post um 14:51
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die neue schrieb:
hat sie doch schon, limone :wink:
Schau mal auf den 31.8., Post um 14:51
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limone schrieb:
:thumbsdown: :wink:
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karin-maria schrieb:
Hilfe, gehts noch? Seit doch dankbar, dass Ihr noch MA habt.
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