PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
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WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
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= Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft!!!
Also entweder hast du keine Ahnung und ziehst deine Informationen aus nicht zuverlässigen Quellen, oder willst es einfach nicht verstehen!
Und diese SOLLARBEITSATGE tauchen bei euren Rechnungen NICHT auf!!!
Eine zuverlässige Quelle ist jedoch das BUrlG, und ganz genau, da steht: ab 0,5 wird aufgerundet.
Es gibt doch keinen Passus wie "Absatz (4) Bruchteile von Urlaubstagen die nicht einen halben Tag ergeben sind abzurunden."
Also, warum sollte man den Umkehrschluß ziehen? Einfach mal selber ein Gesetz erfinden?!?
Nirgens ist es schriftlich festgehalten was du hier behauptest, daß abgerundet werden darf!!! Wenn ja, zeig mir das Gesetz!!!
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In deinem ersten Post hast du die Sollarbeitstage des JAHRES in die Rechnung gebracht. Meine Reaktion = Humbug. Es geht viel einfacher.
Jetzt tischst du uns hier einen Link auf, der genau unseren Angaben entspricht und machst hier immer noch den Dicken.
Dein Link (und wir) sagen:
Anzahl der Urlaubstage einer VZ x Arbeitage der TZ : Arbeitstage/Woche der VZ
Bedeutet angenommen Vollzeit hat 25 Tage (= 5 Wochen) und TZ arbeitet 3/Woche eine Rechnung 25 x 3 : 5 = 15
ODER 5 x 3 = 15
Nix mit 249 und/oder 250 Solltagen. Jetzt sollen Solltage auf einmal die Arbeitstage/Woche der Vollzeit sein. Entscheide dich mal in der Definition, denn genau darin liegt der von Chris bemängelte Unterschied. Denn siehe da, mit dem Vorhandensein von Feiertagen ändert sich die Sollarbeittageanzahl im Jahr. Dadurch ändert sich aber nicht der Anspruch eines Angestellten. Ob nun VZ oder TZ. Da kannst du dich winden wie du willst.
Wenn du gegen das Abrunden bist, gut, da kann ich mitgehen. Aber das bedeutet nicht, daß dein Gelaber mit den Solltagen/Jahr richtig wird.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.01.13 15:16]
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eska schrieb:
Liebelein, ich versuche es jetzt mal so, wie bei meinen Kindern, wenn sie vor Bockigkeit zu steif zum Denken sind.
In deinem ersten Post hast du die Sollarbeitstage des JAHRES in die Rechnung gebracht. Meine Reaktion = Humbug. Es geht viel einfacher.
Jetzt tischst du uns hier einen Link auf, der genau unseren Angaben entspricht und machst hier immer noch den Dicken.
Dein Link (und wir) sagen:
Anzahl der Urlaubstage einer VZ x Arbeitage der TZ : Arbeitstage/Woche der VZ
Bedeutet angenommen Vollzeit hat 25 Tage (= 5 Wochen) und TZ arbeitet 3/Woche eine Rechnung 25 x 3 : 5 = 15
ODER 5 x 3 = 15
Nix mit 249 und/oder 250 Solltagen. Jetzt sollen Solltage auf einmal die Arbeitstage/Woche der Vollzeit sein. Entscheide dich mal in der Definition, denn genau darin liegt der von Chris bemängelte Unterschied. Denn siehe da, mit dem Vorhandensein von Feiertagen ändert sich die Sollarbeittageanzahl im Jahr. Dadurch ändert sich aber nicht der Anspruch eines Angestellten. Ob nun VZ oder TZ. Da kannst du dich winden wie du willst.
Wenn du gegen das Abrunden bist, gut, da kann ich mitgehen. Aber das bedeutet nicht, daß dein Gelaber mit den Solltagen/Jahr richtig wird.
Gruß eska
[bearbeitet am 22.01.13 15:16]
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TaPi schrieb:
Mein Gott!!! Ist das so schwer zu verstehen was Sollarbeitstage sind?
= Arbeitstage pro Woche der Vollzeitkraft!!!
Also entweder hast du keine Ahnung und ziehst deine Informationen aus nicht zuverlässigen Quellen, oder willst es einfach nicht verstehen!
Und diese SOLLARBEITSATGE tauchen bei euren Rechnungen NICHT auf!!!
Eine zuverlässige Quelle ist jedoch das BUrlG, und ganz genau, da steht: ab 0,5 wird aufgerundet.
Es gibt doch keinen Passus wie "Absatz (4) Bruchteile von Urlaubstagen die nicht einen halben Tag ergeben sind abzurunden."
Also, warum sollte man den Umkehrschluß ziehen? Einfach mal selber ein Gesetz erfinden?!?
Nirgens ist es schriftlich festgehalten was du hier behauptest, daß abgerundet werden darf!!! Wenn ja, zeig mir das Gesetz!!!
Sie spielen sehr wohl eine Rolle, sehr seltsam, dass ich auf 9,28 und du auf 8,92 kommst!
Nicht jeder Monat hat die selbe Anzahl an (ich nenne es jetzt mal so, dass du es verstehst, denn mit Sollarbeitstagen kannst du ja nichts anfangen) Arbeitstagen der Vollzeitkraft; mal sind es 20, mal 21/Monat, etc.! Und wer das nicht berücksichtigt, rechnet falsch!
Zudem widersprichst du dir gerade selber, da meine Formel ja sooooooooooo kompliziert ist, jedoch ja genau die selbe ist wie deine?!
Dann behauptest du auch noch, dass bei unseren Ergebnissen 9 UT rauskommen... bei dir ja, da aufgerundet wird laut BUrlG, es wird jedoch nicht abgerundet, somit hätte mein Mitarbeiter mehr Urlaub als bei dir!
Alles Gute!
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Der Link, den du angegeben hast, tut es nicht. Sei doch mal einsichtig. Ich weiß, was Arbeitstage/Jahr sind. Ich weiß auch, daß der Monat unterschiedlich viele Tage hat, deshalb errechne ich den Urlaub in Wochen.
Daß der Urlaub einer TZ immer an dem Anspruch einer vergleichbaren VZ bemessen wird, ist vollkommen klar. Die Sollarbeitstage im Jahr haben damit nichts zu tun und eben darum ist deine Rechnung meiner Ansicht nach auch nicht korrekt.
Ich will ja gern guten Willen zeigen. Angenommen, eine VZ-Kraft hat 25 Tage Urlaub. Das Jahr hat (Feiertage fallen arbeitnehmerfreundlich) 246 Sollarbeitstage. Die TZ-Kraft hat an diesem Tagen zufällig ohnehin keinen Arbeitstag, ihr Soll liegt bei 104 Tagen (2x/Wo).
25 x 104 : 246 = 10,569
Eine weitere TZ hat an den Feiertagen zufällig auch ihren Arbeitstag. Ihr Soll verringert sich um 4 Tage.
25 x 100 : 246 = 10,16
So würde sich der Urlaubanspruch nach deinen Regeln verändern. Erklär das mal deinen Angestellten.
Bei meiner Rechnung hätten beide 10 Tage Urlaub, 5 x 2 = 10.
Hätten bei dir beide 11? Nur eine 11?
Gruss eska
[bearbeitet am 22.01.13 16:09]
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eska schrieb:
Sende mir doch mal einen Link, der deiner Rechnung entspricht. Wenn du hier nach Gesetzten schreist, möchte ich jetzt eins. Zeig mir eine zuverlässige Quelle, in der mit den Sollarbeitstagen im Jahr gerechnet wird.
Der Link, den du angegeben hast, tut es nicht. Sei doch mal einsichtig. Ich weiß, was Arbeitstage/Jahr sind. Ich weiß auch, daß der Monat unterschiedlich viele Tage hat, deshalb errechne ich den Urlaub in Wochen.
Daß der Urlaub einer TZ immer an dem Anspruch einer vergleichbaren VZ bemessen wird, ist vollkommen klar. Die Sollarbeitstage im Jahr haben damit nichts zu tun und eben darum ist deine Rechnung meiner Ansicht nach auch nicht korrekt.
Ich will ja gern guten Willen zeigen. Angenommen, eine VZ-Kraft hat 25 Tage Urlaub. Das Jahr hat (Feiertage fallen arbeitnehmerfreundlich) 246 Sollarbeitstage. Die TZ-Kraft hat an diesem Tagen zufällig ohnehin keinen Arbeitstag, ihr Soll liegt bei 104 Tagen (2x/Wo).
25 x 104 : 246 = 10,569
Eine weitere TZ hat an den Feiertagen zufällig auch ihren Arbeitstag. Ihr Soll verringert sich um 4 Tage.
25 x 100 : 246 = 10,16
So würde sich der Urlaubanspruch nach deinen Regeln verändern. Erklär das mal deinen Angestellten.
Bei meiner Rechnung hätten beide 10 Tage Urlaub, 5 x 2 = 10.
Hätten bei dir beide 11? Nur eine 11?
Gruss eska
[bearbeitet am 22.01.13 16:09]
Deine "100" sind die Tatsächlichen AT die dein Angestellter gearbeitet hat, ohne Sonn-und Feiertage, siehe weiter unten.
Deine 246 gibt es nicht, egal in welchem Bundesland du wohnst, es gibt keines in dem es in diesem Jahr nur 246 Sollarbeitstage gibt, siehe nochmals meinem Link
Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
Die Rechnung lautet:
25*100:(in BW hier angenommen) 250 Sollarbeitstage= genau 10,0 Tage
Für die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Dauer des Urlaubs wird in § 3 Abs. 2 BUrlG geregelt, dass als Urlaubstage Werktage, also alle Tage mit Ausnahme der Sonn- und gesetzlichen Feiertage, zählen!
Feiertage sind freie Tage und deshalb nicht als Arbeitstage zu werten!!
Deshalb werden deine 4 Tage, die auf Feiertage fallen nicht mitgezählt!
Würdest du sie mitzählen, könntest du sie bei den Sollarbeitstagen dazuzählen, hierzu ist der Arbeitgeber berechtigt, wirkt sich jedoch nachteilig auf den Angestellten aus (dein Beispiel):
25*100/254(hier habe ich die 4 Tage dazugerechnet, die deine 4 Feiertage sind)= 9,61 Tage Urlaub, sprich auch 10 Tage, jedoch bei einer anderen Zahl von AT kann sich das negativ auswirken, wie z.B.:
25*65/250= 6,5 (meine Rechnung, Sollarbeitstage ohne Feiertage)
25*65/254 =6,39 (deine Rechnung, Sollarbeitstage mit den 4 Feiertagen)
die Feiertage werden bei den Arbeitstagen, hier 65, nicht dazugezählt, sondern bei den Sollarbeitstagen!!!
Ich habe meine Informationen, wie auch schon geschrieben, von einem hierauf spezialisiertem Rechtsanwalt. Kannst es aber bestimmt auf verschiedenen Seiten bezügl. Rechtsberatung nachlesen.
MfG
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TaPi schrieb:
Deine "25" sind die Urlaubstage von eine VZ ausgehend.
Deine "100" sind die Tatsächlichen AT die dein Angestellter gearbeitet hat, ohne Sonn-und Feiertage, siehe weiter unten.
Deine 246 gibt es nicht, egal in welchem Bundesland du wohnst, es gibt keines in dem es in diesem Jahr nur 246 Sollarbeitstage gibt, siehe nochmals meinem Link
Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
Die Rechnung lautet:
25*100:(in BW hier angenommen) 250 Sollarbeitstage= genau 10,0 Tage
Für die Berechnungsmethode zur Ermittlung der Dauer des Urlaubs wird in § 3 Abs. 2 BUrlG geregelt, dass als Urlaubstage Werktage, also alle Tage mit Ausnahme der Sonn- und gesetzlichen Feiertage, zählen!
Feiertage sind freie Tage und deshalb nicht als Arbeitstage zu werten!!
Deshalb werden deine 4 Tage, die auf Feiertage fallen nicht mitgezählt!
Würdest du sie mitzählen, könntest du sie bei den Sollarbeitstagen dazuzählen, hierzu ist der Arbeitgeber berechtigt, wirkt sich jedoch nachteilig auf den Angestellten aus (dein Beispiel):
25*100/254(hier habe ich die 4 Tage dazugerechnet, die deine 4 Feiertage sind)= 9,61 Tage Urlaub, sprich auch 10 Tage, jedoch bei einer anderen Zahl von AT kann sich das negativ auswirken, wie z.B.:
25*65/250= 6,5 (meine Rechnung, Sollarbeitstage ohne Feiertage)
25*65/254 =6,39 (deine Rechnung, Sollarbeitstage mit den 4 Feiertagen)
die Feiertage werden bei den Arbeitstagen, hier 65, nicht dazugezählt, sondern bei den Sollarbeitstagen!!!
Ich habe meine Informationen, wie auch schon geschrieben, von einem hierauf spezialisiertem Rechtsanwalt. Kannst es aber bestimmt auf verschiedenen Seiten bezügl. Rechtsberatung nachlesen.
MfG
1. Auch wenn es die 246 Tage nicht gibt (was mir für das Prinzip der Rechnung ziemlich wurscht ist) zeigt es auch beim Einsetzten der "richtigen" 250 den Unterschied, der die eine TZ-Kraft, die eben keinen dieser Feiertage erwischt, benachteiligt.
2. Den Passus aus dem Urlaubsgesetz hättest du dir sparen können. Was glaubst du, hast du da entdeckt, was ich nicht schon längst wüßte! Feiertage zählen nicht als Arbeitstage - Ach was .... spielt aber für deine Formel gar keine Rolle!!!!!
3. Was du als "deine Rechnung" schreibst, ist verkehrt - so rechne ich nicht - du hast es immer noch nicht verstanden. Das du sie auf die Sollarbeitstage aufschlägst, ist völlig unsinnig. Auch dein Rechtsberater (???) kann mich nicht davon überzeugen, daß sowas rechtens ist.
4. NIRGENDS hast du einen Link genannt, der deine Methode untermauert. Meine Oma erzählt mir auch viel ....
5. Jemand, der im ganzen Jahr 65 Arbeitstage hatte (ohne Samstag, Sonntag und ohne Feiertag) hat bei einer 5 Tage Woche (üblich in unserer Berufsgruppe) durchschnittlich 1,2 Tage gearbeitet.
Bei einem gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen entspricht das 5,28 Tagen Urlaub (4x1,2).
6. Ein Angestellter in Bayern hat keinen anderen Urlaubsanspruch als einer in Niedersachsen. Ich kann auch überhaupt nicht einsehen, warum jemand, der mehr Solltage hat, weniger Urlaub bekommen soll.
Murks - deine Rechnung - und für mich immernoch NICHT HILFREICH, weil rechtlich nirgends untermauert.
Gruß eska
[bearbeitet am 23.01.13 16:16]
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eska schrieb:
Das überzeugt mich alles keineswegs.
1. Auch wenn es die 246 Tage nicht gibt (was mir für das Prinzip der Rechnung ziemlich wurscht ist) zeigt es auch beim Einsetzten der "richtigen" 250 den Unterschied, der die eine TZ-Kraft, die eben keinen dieser Feiertage erwischt, benachteiligt.
2. Den Passus aus dem Urlaubsgesetz hättest du dir sparen können. Was glaubst du, hast du da entdeckt, was ich nicht schon längst wüßte! Feiertage zählen nicht als Arbeitstage - Ach was .... spielt aber für deine Formel gar keine Rolle!!!!!
3. Was du als "deine Rechnung" schreibst, ist verkehrt - so rechne ich nicht - du hast es immer noch nicht verstanden. Das du sie auf die Sollarbeitstage aufschlägst, ist völlig unsinnig. Auch dein Rechtsberater (???) kann mich nicht davon überzeugen, daß sowas rechtens ist.
4. NIRGENDS hast du einen Link genannt, der deine Methode untermauert. Meine Oma erzählt mir auch viel ....
5. Jemand, der im ganzen Jahr 65 Arbeitstage hatte (ohne Samstag, Sonntag und ohne Feiertag) hat bei einer 5 Tage Woche (üblich in unserer Berufsgruppe) durchschnittlich 1,2 Tage gearbeitet.
Bei einem gesetzlichen Mindesturlaub von 4 Wochen entspricht das 5,28 Tagen Urlaub (4x1,2).
6. Ein Angestellter in Bayern hat keinen anderen Urlaubsanspruch als einer in Niedersachsen. Ich kann auch überhaupt nicht einsehen, warum jemand, der mehr Solltage hat, weniger Urlaub bekommen soll.
Murks - deine Rechnung - und für mich immernoch NICHT HILFREICH, weil rechtlich nirgends untermauert.
Gruß eska
[bearbeitet am 23.01.13 16:16]
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TaPi schrieb:
Vielleicht solltest du dich mal über Sollarbeitstage informieren, was sie sind, und wie sie errechnet werden, dann kannst du dir selber antworten!
Sie spielen sehr wohl eine Rolle, sehr seltsam, dass ich auf 9,28 und du auf 8,92 kommst!
Nicht jeder Monat hat die selbe Anzahl an (ich nenne es jetzt mal so, dass du es verstehst, denn mit Sollarbeitstagen kannst du ja nichts anfangen) Arbeitstagen der Vollzeitkraft; mal sind es 20, mal 21/Monat, etc.! Und wer das nicht berücksichtigt, rechnet falsch!
Zudem widersprichst du dir gerade selber, da meine Formel ja sooooooooooo kompliziert ist, jedoch ja genau die selbe ist wie deine?!
Dann behauptest du auch noch, dass bei unseren Ergebnissen 9 UT rauskommen... bei dir ja, da aufgerundet wird laut BUrlG, es wird jedoch nicht abgerundet, somit hätte mein Mitarbeiter mehr Urlaub als bei dir!
Alles Gute!
Mach du deine Berechnung, ich mach meine, und wir sind beide glücklich!
Erfolgreiches Rechnen noch!
MfG, TaPi
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Deine Links, die angeblich Bestätigung sein sollen, taugen nichts.
Ich fasse zusammen:
Der Urlaub einer Teilzeitkraft wird am Urlaub einer vergleichbaren Vollzeitkraft bemessen. Vergleichbar deshalb, weil einige AG´s doch noch für Betriebszugehörigkeit, Alter o.ä. zusätzlichen Urlaub gewähren. Der Urlaubsanspruch dieser TZ wird anhand der Arbeitstage pro WOCHE errechnet. Die Stunden des Arbeitstages spielen keine Rolle. Mindestanspruch bundesweit = 4 Wochen
Sollarbeitstage sind bundeslandabhängig und variieren durch die Anzahl und Lage der Feiertage (das war für mich übrigens nichts neues!!!).
Das Bundesurlaubsgesetzt (wie der Name schon sagt) gilt dagegen bundesweit.
Eine Ermittlung der Urlaubstage unter Berücksichtigung der Solltage des jeweiligen Bundeslandes kann also nicht Bestandteil des Bundesurlaubsgesetzes sein, sonst wäre es Ländersache.
Fertig.
Gruß eska
PS: dieser (= DEINER !!!) Link ist brauchbar - allerdings zur Bestätigung der Richtigkeit MEINER Denke ...
Urlaubsanspruch: Wie Sie den Urlaub richtig berechnen - BWR-Media
[bearbeitet am 24.01.13 08:12]
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eska schrieb:
Jetzt kommst du wieder mit dem Abrunden - :smile: :smile: :smile: - das ist wirklich lächerlich. Das Abrunden war das Einzige, wo ich gesagt habe, ok - vielleicht nicht. Sämtliche Argumente gegen deine Rechnung mit SOLLTAGEN IN JAHR PRO BUNDESLAND ignorierst du. Du hast mir zwar geantwortet, aber wenn deine Antworten falsch sind und/oder den Kern nicht treffen, meine Fragen also UNBEANTWORTET bleiben, muss ich nochmal fragen.
Deine Links, die angeblich Bestätigung sein sollen, taugen nichts.
Ich fasse zusammen:
Der Urlaub einer Teilzeitkraft wird am Urlaub einer vergleichbaren Vollzeitkraft bemessen. Vergleichbar deshalb, weil einige AG´s doch noch für Betriebszugehörigkeit, Alter o.ä. zusätzlichen Urlaub gewähren. Der Urlaubsanspruch dieser TZ wird anhand der Arbeitstage pro WOCHE errechnet. Die Stunden des Arbeitstages spielen keine Rolle. Mindestanspruch bundesweit = 4 Wochen
Sollarbeitstage sind bundeslandabhängig und variieren durch die Anzahl und Lage der Feiertage (das war für mich übrigens nichts neues!!!).
Das Bundesurlaubsgesetzt (wie der Name schon sagt) gilt dagegen bundesweit.
Eine Ermittlung der Urlaubstage unter Berücksichtigung der Solltage des jeweiligen Bundeslandes kann also nicht Bestandteil des Bundesurlaubsgesetzes sein, sonst wäre es Ländersache.
Fertig.
Gruß eska
PS: dieser (= DEINER !!!) Link ist brauchbar - allerdings zur Bestätigung der Richtigkeit MEINER Denke ...
Urlaubsanspruch: Wie Sie den Urlaub richtig berechnen - BWR-Media
[bearbeitet am 24.01.13 08:12]
Die Berechnung anhand von Sollarbeitstagen u.s.w. wird nirgend vertreten. Sonst wäre ein Link schon längst verfügbar. Es ist aber auch möglich, dass diese Fragestellung derart speziell ist, dass nur Fachanwälte über dieses Wissen verfügen. Es ist aber auch möglich, dass diese Berechnungsvariante nur örtlich begrenzt ist!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Im Urteil >BAG 26.1.1989 – 8 AZR 730/87< ist enthalten, dass Bruchteile von Urlaubstagen unter der 0,5 Grenze auch so abzugelten sind und nicht abgerundet werden.
Die Berechnung anhand von Sollarbeitstagen u.s.w. wird nirgend vertreten. Sonst wäre ein Link schon längst verfügbar. Es ist aber auch möglich, dass diese Fragestellung derart speziell ist, dass nur Fachanwälte über dieses Wissen verfügen. Es ist aber auch möglich, dass diese Berechnungsvariante nur örtlich begrenzt ist!
MFG
Meitao
aber eben auch dies: Bruchteile an Urlaubstagen « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog (auch dein AZ, glaube ich)
In dieser Diskussion der Bereich, wo ich dachte: OK, evtl. mal drüber nachdenken .... aber diese Sollgeschichte - Nee :point_up: Hab noch nie gehört, daß Urlaubsansprüche bundeslandabhängig sind.
Solltage sind wichtig für die Berechnung von Lohn/Gehalt, hier bes. in Schicht- und WE-Diensten, für die Steuer/Fahrkosten usw., aber Urlaub?
Gruß eska
[bearbeitet am 24.01.13 11:15]
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eska schrieb:
Hm, ich hatte das hier gefunden: jura-basic (Teilurlaub, Bruchteile von Urlaubstagen) - Grundwissen
aber eben auch dies: Bruchteile an Urlaubstagen « Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Blog (auch dein AZ, glaube ich)
In dieser Diskussion der Bereich, wo ich dachte: OK, evtl. mal drüber nachdenken .... aber diese Sollgeschichte - Nee :point_up: Hab noch nie gehört, daß Urlaubsansprüche bundeslandabhängig sind.
Solltage sind wichtig für die Berechnung von Lohn/Gehalt, hier bes. in Schicht- und WE-Diensten, für die Steuer/Fahrkosten usw., aber Urlaub?
Gruß eska
[bearbeitet am 24.01.13 11:15]
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TaPi schrieb:
Puhhh, das ist mir jetzt wirklich zu anstregend, einmal widersprichst du dir wieder, zudem kreidest du wieder Aussagen an, die ich dir nun schon 10x beantwortet habe. Ich habe keine Zeit und Lust, dir hier IN EINEM FORUM weiter klar zu machen, dass du falsch rechnest! Würden wir an einem Tisch sitzen und hätten einen Rechtsberater dabei, würdest du VIELLEICHT einsichtig werden, wie z.B. mit deiner Behauptung, dass man UT abrunden darf!
Mach du deine Berechnung, ich mach meine, und wir sind beide glücklich!
Erfolgreiches Rechnen noch!
MfG, TaPi
Die Sollarbeitstage, über die ich die ganze Zeit spreche sind, wie gesagt, die Arbeitstage, die eine VZ hat. Sprich, sind dies in diesem Jahr in BW 250 Tage (Arbeitstage/Sollarbeitstage). Nachzulesen, wie schon mal beigefügt unter:
Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
D.h., habe ich eine TZ, die im Jahr 125 Tage arbeitet, und die VZ bekommt 20 Tage Urlaub, so wäre die Rechnung:
20x124/250= 9,92 UT, sprich 10 UT
Mit dieser Wochenrechnung bekommt ihr nur eine Urlaubsprognose raus, da, wenn jemand immer Dienstags und Donnerstags arbeitet, die Arbeitstagesumme ja unterschiedlich ist, mal sind es 8 Arbeitstage, mal 9 im Monat. Und auch die Arbeitstage der VZ sind nicht jedes Jahr gleich. Und das müsst ihr angleichen.
Deshalb spielen die genauen Zahlen, also auf das ganze Jahr gerechnet so eine Rolle. Auf das Jahr gerechnet sind diese 5Tage/Woche nicht genau! Mal haben wir 250 AT der VZ im Jahr, mal 251, etc..
Genau das ist das Problem, dass hier alles aus irgendwelchen Links gezogen wird... Nur weil irgendwas im Internet auftaucht, heisst es nicht, dass sie genau ist.
Zeig mir doch mal, wo deine Berechnung gesetztlich festgehalten ist?!
Es geht hier darum, ob man genau rechnen möchte, oder nur so "wischiwaschi..." Genau ist es nur wenn man die wirklichen Arbeitstage nimmt.
Ich verstehe, wenn du dich an das halten möchtest was hier so im Internet geschrieben wird, und es ist auch jedem selber überlassen, wie er es ausrechnet. Das ist meine Berechnung, und sie ist fair, da ich alle genauen Tage dabei benutze, und meine MA bei meiner Rechnung auch besser raus kommen als bei der ungenauen Berechnung, wie sie oft im Internet zu lesen ist. Mein Tipp an dich, rechne mal deinen Urlaub mit meiner Methode aus, oder den deiner Angestellten, falls du Arbeitgeber bist, und vergleiche mit deiner Rechnung.
MfG
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Ich habe mir deine Methode mal genauer angeschaut. Doch üblich ist diese Methode keineswegs. Beziehungsweise wird die vereinfachte, wenn auch ungenaue und etwas unfaire Methode, jederzeit von den Gerichten angenommen.
Weiter musst du zugeben, dass deine Methode nur dann vorteilhaft ist, wenn der Urlaub sich von 0,01 bis 0,49 befindet, da ab 0,5 immer Aufgerundet wird. Also ist in über 50% der Fälle, deine Methode aufwendig und im Ergebnis identisch. Woraus sich kein wirklicher Vorteil gegenüber der einfachen Variante ergibt.
Ob es nun 0,12 oder 0,37 Tage sind oder von 0,51 auf 1,0 gegangen wird spielt eine untergeordnete Rolle. Rechne doch mal aus um welche Beträge es sich handelt! Selbst unter der Annahme das es einen Stundenlohn von 11,50 € und einer durchschnittlichen Tagesarbeitszeit von 10 h geht (also maximum), geht es um einen Monetären Vorteil/Nachteil von 55,20 €! Brutto versteht sich. In meinem Beispiel wären es 28,75 €. Bei nur 6 h Tagesarbeitszeit sind es 17,25 €!
Das ist der Grund warum darauf gerne verzichtet wird, es so genau vor Gericht zu erstreiten. Man würde sich lächerlich machen oder im Vorfeld wegen Geringfügigkeit nicht weiter kommen.
Keineswegs streite ich ab, dass deine Methode fairer und genauer ist. Das ist sie in der Tat. Es ist auch gut, dass du es so genau machen möchtest. Unübliche Methoden haben es immer schwer. Und ich weiß wovon ich spreche.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
OK, unter den Gesichtspunkten einer genauen und fairen Methodehast du recht!
Ich habe mir deine Methode mal genauer angeschaut. Doch üblich ist diese Methode keineswegs. Beziehungsweise wird die vereinfachte, wenn auch ungenaue und etwas unfaire Methode, jederzeit von den Gerichten angenommen.
Weiter musst du zugeben, dass deine Methode nur dann vorteilhaft ist, wenn der Urlaub sich von 0,01 bis 0,49 befindet, da ab 0,5 immer Aufgerundet wird. Also ist in über 50% der Fälle, deine Methode aufwendig und im Ergebnis identisch. Woraus sich kein wirklicher Vorteil gegenüber der einfachen Variante ergibt.
Ob es nun 0,12 oder 0,37 Tage sind oder von 0,51 auf 1,0 gegangen wird spielt eine untergeordnete Rolle. Rechne doch mal aus um welche Beträge es sich handelt! Selbst unter der Annahme das es einen Stundenlohn von 11,50 € und einer durchschnittlichen Tagesarbeitszeit von 10 h geht (also maximum), geht es um einen Monetären Vorteil/Nachteil von 55,20 €! Brutto versteht sich. In meinem Beispiel wären es 28,75 €. Bei nur 6 h Tagesarbeitszeit sind es 17,25 €!
Das ist der Grund warum darauf gerne verzichtet wird, es so genau vor Gericht zu erstreiten. Man würde sich lächerlich machen oder im Vorfeld wegen Geringfügigkeit nicht weiter kommen.
Keineswegs streite ich ab, dass deine Methode fairer und genauer ist. Das ist sie in der Tat. Es ist auch gut, dass du es so genau machen möchtest. Unübliche Methoden haben es immer schwer. Und ich weiß wovon ich spreche.
MFG
Meitao
Ich mache mir also die Mühe und zähle an unserem großen Urlaubsplaner mal durch:
Eine TZ arbeitet Di/Do = und damit 2013/91 Tage = 7,22 (NDS)
Eine andere arbeitet MI/FR, erwischt weniger Feiertage = 2013/93 Tage = 7,38 --- Deshalb die Mühe?
In einem vorherigen Beitrag hast du gesagt, man dürfe diese Feiertage dort nicht anrechnen. Wie ermittelst du die tatsächlichen Arbeitstage denn dann?
Und sowieso: nach meiner Rechnung: 4x2=8 wären es auch 8 Tage, ohne über Kommastellen nachdenken zu müssen.
Ich gebe mir Mühe. Ich kann aber keinen Vorteil entdecken.
Gruß eska
Zu Anbeginn stellstest du mir die Frage, warum ich den Tipp nicht hilfreich fand. Ich denke, die ist jetzt hinreichend beantwortet.
[bearbeitet am 25.01.13 08:34]
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eska schrieb:
Und du zählst für jede TZ Anfang des Jahres in Voraus aus, wie viele Tage sie da SEIN WIRD, bevor du ihren Urlaub ausrechnest. Aha. Sehr praktikabel. Oder wie ermittelst du die Anzahl der tatsächlichen Tage?
Ich mache mir also die Mühe und zähle an unserem großen Urlaubsplaner mal durch:
Eine TZ arbeitet Di/Do = und damit 2013/91 Tage = 7,22 (NDS)
Eine andere arbeitet MI/FR, erwischt weniger Feiertage = 2013/93 Tage = 7,38 --- Deshalb die Mühe?
In einem vorherigen Beitrag hast du gesagt, man dürfe diese Feiertage dort nicht anrechnen. Wie ermittelst du die tatsächlichen Arbeitstage denn dann?
Und sowieso: nach meiner Rechnung: 4x2=8 wären es auch 8 Tage, ohne über Kommastellen nachdenken zu müssen.
Ich gebe mir Mühe. Ich kann aber keinen Vorteil entdecken.
Gruß eska
Zu Anbeginn stellstest du mir die Frage, warum ich den Tipp nicht hilfreich fand. Ich denke, die ist jetzt hinreichend beantwortet.
[bearbeitet am 25.01.13 08:34]
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TaPi schrieb:
OK, ich versuche es jetzt noch einmal: Es geht darum, ob du genau und fair rechnen möchtest, oder so eine ungefähre Berechnung:
Die Sollarbeitstage, über die ich die ganze Zeit spreche sind, wie gesagt, die Arbeitstage, die eine VZ hat. Sprich, sind dies in diesem Jahr in BW 250 Tage (Arbeitstage/Sollarbeitstage). Nachzulesen, wie schon mal beigefügt unter:
Arbeitstage 2013 je Bundesland / Monat
D.h., habe ich eine TZ, die im Jahr 125 Tage arbeitet, und die VZ bekommt 20 Tage Urlaub, so wäre die Rechnung:
20x124/250= 9,92 UT, sprich 10 UT
Mit dieser Wochenrechnung bekommt ihr nur eine Urlaubsprognose raus, da, wenn jemand immer Dienstags und Donnerstags arbeitet, die Arbeitstagesumme ja unterschiedlich ist, mal sind es 8 Arbeitstage, mal 9 im Monat. Und auch die Arbeitstage der VZ sind nicht jedes Jahr gleich. Und das müsst ihr angleichen.
Deshalb spielen die genauen Zahlen, also auf das ganze Jahr gerechnet so eine Rolle. Auf das Jahr gerechnet sind diese 5Tage/Woche nicht genau! Mal haben wir 250 AT der VZ im Jahr, mal 251, etc..
Genau das ist das Problem, dass hier alles aus irgendwelchen Links gezogen wird... Nur weil irgendwas im Internet auftaucht, heisst es nicht, dass sie genau ist.
Zeig mir doch mal, wo deine Berechnung gesetztlich festgehalten ist?!
Es geht hier darum, ob man genau rechnen möchte, oder nur so "wischiwaschi..." Genau ist es nur wenn man die wirklichen Arbeitstage nimmt.
Ich verstehe, wenn du dich an das halten möchtest was hier so im Internet geschrieben wird, und es ist auch jedem selber überlassen, wie er es ausrechnet. Das ist meine Berechnung, und sie ist fair, da ich alle genauen Tage dabei benutze, und meine MA bei meiner Rechnung auch besser raus kommen als bei der ungenauen Berechnung, wie sie oft im Internet zu lesen ist. Mein Tipp an dich, rechne mal deinen Urlaub mit meiner Methode aus, oder den deiner Angestellten, falls du Arbeitgeber bist, und vergleiche mit deiner Rechnung.
MfG
Auch wenn es nur ein paar Kommazahlen Unterschied macht, ist es wie Meitao schon sagt, doch positiv, wenn letztendlich aufgerundet werden muss. Zudem sind meine Mitarbeiter auch froh darüber, wenn es nur ein paar Kommazahlen sind, und sie einfach mal früher gehen können.
Ich sage nicht, dass du dir die Mühe machen musst, eska, ich sage jediglich, dass meine Rechnung genauer und fairer ist.
Wenn du der Meinung bist, dass mein Tip nur nicht hilfreich ist, weil er etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, dafür aber genauer ist, weiss ich auch nicht. Das hat nichts mit hilfreich, oder nicht hilfreich zu tun, sondern mit ungenauer, dafür schnell, oder genauer, dafür etwas mehr Zeit.
So, das war es jetzt für mich zu diesem Thema, ich denke, wir haben es genug diskutiert. Jeder soll es machen, wie er es für richtig hält!
MfG
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wie berechnest du das urlaubsentgelt?
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Chris12.73 schrieb:
ausdiskutiert ist dies sicherlich nicht, zumal du keinerlei angaben dazu gemacht hast, wie du das arbeitsverhältniszu deinen teilzeit-AN überhaupt mit leben füllst - du zahlst also nur die stunden, die deine teilzeit-AN auch arbeiten? was passiert, wenn du die arbeit nicht zur verfügung stellen kannst - soll das arbeit auf abruf sein? wie viele stunden sind wöchentlich garantiert?
wie berechnest du das urlaubsentgelt?
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TaPi schrieb:
Naja..., meine Mitarbeiter sind froh, dass ich nach meiner Methode rechne, und das ist für mich die Hauptsache, auch wenn es etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt. Ein Hexenwerk ist es jedoch nicht, und dann nehme ich mir eben die halbe Stunde Zeit für die Berechnung aller TZ-Kräfte.
Auch wenn es nur ein paar Kommazahlen Unterschied macht, ist es wie Meitao schon sagt, doch positiv, wenn letztendlich aufgerundet werden muss. Zudem sind meine Mitarbeiter auch froh darüber, wenn es nur ein paar Kommazahlen sind, und sie einfach mal früher gehen können.
Ich sage nicht, dass du dir die Mühe machen musst, eska, ich sage jediglich, dass meine Rechnung genauer und fairer ist.
Wenn du der Meinung bist, dass mein Tip nur nicht hilfreich ist, weil er etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt, dafür aber genauer ist, weiss ich auch nicht. Das hat nichts mit hilfreich, oder nicht hilfreich zu tun, sondern mit ungenauer, dafür schnell, oder genauer, dafür etwas mehr Zeit.
So, das war es jetzt für mich zu diesem Thema, ich denke, wir haben es genug diskutiert. Jeder soll es machen, wie er es für richtig hält!
MfG
So, das wars jetzt von mir...
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TaPi schrieb:
Chris, von Interesse dieser Diskusion ist dies sicher nicht, da die Frage hier lautet, wieviel Urlaub einem bei TZ zusteht, ob derjenige nun ein festes Gehalt hat, oder auf Stundenbasis angestellt ist, spielt bei der Berechnung der UT keine Rolle, nur bei der Berechnung des Urlaubsentgeldes. Urlaubsentgeldberechnung bei Anstellung auf Stundenbasis, habe ich auch bereits beantwortet: siehe PTP 16.01.13 18:17... :rage:
So, das wars jetzt von mir...
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