Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
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Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
bin mir überhaupt nicht mehr sicher. Darf eine Rezeptionskraft, welche keine medizinische Ausbildung hat, Ultraschall am Patienten durchführen, nachdem sie eine Einweisung dieser Arbeit vom Physiotherapeuten erhalten hat? Einige Praxen machen das und erwarten das und in anderen Praxen dürfen das nur die Therapeuten. Was ist nun eigentlich richtig und wie soll ich mich verhalten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo alle zusammen,
bin mir überhaupt nicht mehr sicher. Darf eine Rezeptionskraft, welche keine medizinische Ausbildung hat, Ultraschall am Patienten durchführen, nachdem sie eine Einweisung dieser Arbeit vom Physiotherapeuten erhalten hat? Einige Praxen machen das und erwarten das und in anderen Praxen dürfen das nur die Therapeuten. Was ist nun eigentlich richtig und wie soll ich mich verhalten?
Richtig: Zu Lasten der Patientenkasse auch durch eingewiesenes Personal.
Falsch: "Da ist das Gerät, drücken Sie mal ein paar Knöpfe und dann auf "Start", in 10min sehen wir uns wieder."
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Papa Alpaka schrieb:
Richtig: Zu Lasten der GKV nur durch PT, KG, med. M&B.
Richtig: Zu Lasten der Patientenkasse auch durch eingewiesenes Personal.
Falsch: "Da ist das Gerät, drücken Sie mal ein paar Knöpfe und dann auf "Start", in 10min sehen wir uns wieder."
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Martin Nedela schrieb:
Ich denke nicht das sie es darf, da die Quali fehlt
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Nur wir PT`s nicht.!!!!!!!!!
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eim schrieb:
Nun ja die Arzthelferin beim Arzt hat auch keine Quali dafür.Elektro ist bei den PT sogar Prüfungsfach,aber eben nur bei denen .Alle anderen sind auch ohne diese Prüfung in der Lage Wirkung und Nebenwirkung von Elektrobehandlungen zu erkennen und zu behandeln. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Nur wir PT`s nicht.!!!!!!!!!
Dazu gibt es noch weitere Vorschriften für den Arzt:
Inwieweit bei den Physios auch Leistungen bei Kassenpatienten delegierbar sind, ist mir nicht bekannt. Denkbar oder zumindest sinnvoll wäre für mich auf alle Fälle die uns übertragene Aufgabe der Hilfe beim Anziehen, oder sogar doch auch Leistungen durch bereits ausgebildete Kräfte anderer Gesundheitsberufe (Arzthelferin an Anmeldung o.ä.)....
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Der Arzt hat das Recht, Leistungen auch auf nichtärztliche Mitarbeiter zu delegieren. Physikalisch-medizinische Leistungen gehören dabei zu den grundsätzlich delegationsfähigen Leistungen (es gibt noch im Einzelfall delegierbare Leistungen).
Verfügt der Mitarbeiter, an den der Arzt delegieren will, nicht über eine abgeschlossene Ausbildung in einem Fachberuf im Gesundheitswesen, die die zu delegierende Leistung einschließt, muss der Arzt zunächst prüfen, ob der Mitarbeiter aufgrund seiner allgemeinen Fähigkeiten für eine Delegation der betreffenden Leistung geeignet scheint (Auswahlpflicht). Sodann muss er ihn zur selbständigen Durchführung der zu delegierenden Leistung anlernen (Anleitungspflicht). Auch nachdem er sich davon überzeugt hat, dass der Mitarbeiter die Durchführung der betreffenden Leistung beherrscht, muss der Arzt ihn dabei regelmäßig überwachen, bevor er sich mit der Zeit wie bei einem Fachberufsangehörigen auf Stichproben beschränken kann (Überwachungspflicht).
Dazu gibt es noch weitere Vorschriften für den Arzt:
Inwieweit bei den Physios auch Leistungen bei Kassenpatienten delegierbar sind, ist mir nicht bekannt. Denkbar oder zumindest sinnvoll wäre für mich auf alle Fälle die uns übertragene Aufgabe der Hilfe beim Anziehen, oder sogar doch auch Leistungen durch bereits ausgebildete Kräfte anderer Gesundheitsberufe (Arzthelferin an Anmeldung o.ä.)....
Gruß
Nora
lasst doch mal die anmeldedame am patienten das eiweiss aus den gewebe treten , ultaschall is ja nichts....
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Solli schrieb:
Ach Leute, nöö so nich. Ultraschall hat seine Nebenwirkungen. gibt die Arzthelferin einfach so auch mal antibiotika an den Patienten, ohne den Arzt zu fragen ? Vielleicht hat der Patient keine allergie...
lasst doch mal die anmeldedame am patienten das eiweiss aus den gewebe treten , ultaschall is ja nichts....
Bei US oder Elektrotherapie sehe ich das allerdings anders. Da finde ich es schon schlimm genug, wenn die Ärzte das übertragen dürfen. Allerdings haben die Ärzte in der Regel auch nicht mehr Ahnung von diesen Dingen als ihre Arzthelferinnen, so dass es wurscht ist, wer es da macht. Hauptsache es bringt dem Doc ein paar Euronen. :yum:
Das zeigt uns wieder nur einmal mehr, dass Ärzte Narrenfreiheit haben und wir in unsinnigster Weise gegängelt werden.
Auf der Strecke bleibt mal wieder der Patient.
Im meinen Augen gehören Therapien am Patienten (ganz gleich welcher Art) in die Hände von den Heilmittelerbringern, die das gelernt und die die Ausbildung dafür haben. Wenn US und Elktro so "minderwertig" sind (als was ich sie durchaus nicht sehe), dass jeder Beliebige sie durchführen darf, dann sollten sie raus aus dem Heilmittelkatalog.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies (wie so vieles) bei uns zulässig ist, wenn wir diese Arbeit auf Rezeptionskräfte übertragen. Schließlich dürfen diese ja nicht mal Fango anlegen oder die Heißluft anstellen. Was ich übrigens hirnrissig finde, denn Heißluft oder Fango / Moor wären sehr gut zu übertragen.
Bei US oder Elektrotherapie sehe ich das allerdings anders. Da finde ich es schon schlimm genug, wenn die Ärzte das übertragen dürfen. Allerdings haben die Ärzte in der Regel auch nicht mehr Ahnung von diesen Dingen als ihre Arzthelferinnen, so dass es wurscht ist, wer es da macht. Hauptsache es bringt dem Doc ein paar Euronen. :yum:
Das zeigt uns wieder nur einmal mehr, dass Ärzte Narrenfreiheit haben und wir in unsinnigster Weise gegängelt werden.
Auf der Strecke bleibt mal wieder der Patient.
Im meinen Augen gehören Therapien am Patienten (ganz gleich welcher Art) in die Hände von den Heilmittelerbringern, die das gelernt und die die Ausbildung dafür haben. Wenn US und Elktro so "minderwertig" sind (als was ich sie durchaus nicht sehe), dass jeder Beliebige sie durchführen darf, dann sollten sie raus aus dem Heilmittelkatalog.
Gruß Britt
Zitat:
§ 2 Allgemeine Anforderungen
(1) Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den Vorschriften
dieser Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden,
die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
(3) Miteinander verbundene Medizinprodukte sowie mit Zubehör einschließlich Software oder mit anderen
Gegenständen verbundene Medizinprodukte dürfen nur betrieben und angewendet werden, wenn sie dazu unter
Berücksichtigung der Zweckbestimmung und der Sicherheit der Patienten, Anwender, Beschäftigten oder Dritten
geeignet sind.
(4) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Errichten und Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die die
in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen..
Wenn also die Empfangskraft die entsprechende, nachweisbare Ausbildung hat, darf mit Medizinprodukten behandeln. Hat sie die Ausbildung nicht, darf sie es nicht. Tut sie es doch, macht sie sich strafbar!
Das gilt beim Arzt, wie auch beim Physio. Die Praxis ist wohl leider anders. Geschieht das Wertschätzung für den Patienten? Oder geht es da nur um die Abrechnung einer Verordnung? (Was auch eine Wertschätzung für den Patienten darstellt!)
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Die MPBetreibV ist da eindeutig:
Zitat:
§ 2 Allgemeine Anforderungen
(1) Medizinprodukte dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nach den Vorschriften
dieser Verordnung, den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden.
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden,
die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen.
(3) Miteinander verbundene Medizinprodukte sowie mit Zubehör einschließlich Software oder mit anderen
Gegenständen verbundene Medizinprodukte dürfen nur betrieben und angewendet werden, wenn sie dazu unter
Berücksichtigung der Zweckbestimmung und der Sicherheit der Patienten, Anwender, Beschäftigten oder Dritten
geeignet sind.
(4) Der Betreiber darf nur Personen mit dem Errichten und Anwenden von Medizinprodukten beauftragen, die die
in Absatz 2 genannten Voraussetzungen erfüllen..
Wenn also die Empfangskraft die entsprechende, nachweisbare Ausbildung hat, darf mit Medizinprodukten behandeln. Hat sie die Ausbildung nicht, darf sie es nicht. Tut sie es doch, macht sie sich strafbar!
Das gilt beim Arzt, wie auch beim Physio. Die Praxis ist wohl leider anders. Geschieht das Wertschätzung für den Patienten? Oder geht es da nur um die Abrechnung einer Verordnung? (Was auch eine Wertschätzung für den Patienten darstellt!)
Viele Grüße, Uli
Die MPBetreibV ist da eindeutig: [...]
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden,
die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. [...]
Wenn also die Empfangskraft die entsprechende, nachweisbare Ausbildung hat, darf mit Medizinprodukten behandeln. Hat sie die Ausbildung nicht, darf sie es nicht. [...]
Naja: so ganz klar und eindeutig ist es nun doch wieder nicht: nach Absatz 2 ist eben entweder "die erforderliche Ausbildung oder" eben auch die "Kenntnis und Erfahrung" notwendig. Also kann vielleicht doch ähnlich dem Delegationsrecht des Arztes verfahren werden, wenn einer nicht diesbezüglich ausgebildeten Kraft die Kenntnis vermittlet wird - und die Ausführung überwacht wird?
Wie von mir schon ´mal weiter oben geschrieben: von den Kassen wird uns auch die Hilfe bei An- und Auskleidung "auferlegt". Darf dies dann auch nur durch ausgebildete Therapeuten erfolgen?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Highwaystar schrieb am 9.10.14 12:18:
Die MPBetreibV ist da eindeutig: [...]
(2) Medizinprodukte dürfen nur von Personen errichtet, betrieben, angewendet und in Stand gehalten werden,
die dafür die erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. [...]
Wenn also die Empfangskraft die entsprechende, nachweisbare Ausbildung hat, darf mit Medizinprodukten behandeln. Hat sie die Ausbildung nicht, darf sie es nicht. [...]
Naja: so ganz klar und eindeutig ist es nun doch wieder nicht: nach Absatz 2 ist eben entweder "die erforderliche Ausbildung oder" eben auch die "Kenntnis und Erfahrung" notwendig. Also kann vielleicht doch ähnlich dem Delegationsrecht des Arztes verfahren werden, wenn einer nicht diesbezüglich ausgebildeten Kraft die Kenntnis vermittlet wird - und die Ausführung überwacht wird?
Wie von mir schon ´mal weiter oben geschrieben: von den Kassen wird uns auch die Hilfe bei An- und Auskleidung "auferlegt". Darf dies dann auch nur durch ausgebildete Therapeuten erfolgen?
Gruß
Nora
"Sachkunde" setzt immer eine Ausbildung mit bestandener Abschlussprüfung voraus.
In jedem Falle sollte der PI, wenn er von seinem "Direktionsrecht" Gebrauch macht und die Empfangskraft zu Heissluft, Fango, Moor oder etwas anderem verdonnert, dies schriftlich festhalten, bzw. eine (einmalige) schriftliche Beauftragung übergeben. So stellt er sicher, dass nicht "irgendwer" eine Behandlung ausführt.
Für die Hilfe beim An- und Auskleiden gilt dies nicht, es sei denn die Empfangskraft hilft dem Patienten aus einer Spezialkleidung, die als Medizinprodukt gilt.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
"Erfahrung" oder "Kenntnis" wird einer Person dann unterstellt, wenn sie eine angemessene Zeit unter Aufsicht eine Tätigkeit ausgeführt hat.
"Sachkunde" setzt immer eine Ausbildung mit bestandener Abschlussprüfung voraus.
In jedem Falle sollte der PI, wenn er von seinem "Direktionsrecht" Gebrauch macht und die Empfangskraft zu Heissluft, Fango, Moor oder etwas anderem verdonnert, dies schriftlich festhalten, bzw. eine (einmalige) schriftliche Beauftragung übergeben. So stellt er sicher, dass nicht "irgendwer" eine Behandlung ausführt.
Für die Hilfe beim An- und Auskleiden gilt dies nicht, es sei denn die Empfangskraft hilft dem Patienten aus einer Spezialkleidung, die als Medizinprodukt gilt.
Viele Grüße, Uli
das würde ja bedeuten stell eine Arzthelferin ein die schon beim Doc US durchgeführt hat und schon ist es legal.
Kann ich mir nicht vorstellen!
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Fuzziguzzi schrieb:
Hallo Highwaystar,
das würde ja bedeuten stell eine Arzthelferin ein die schon beim Doc US durchgeführt hat und schon ist es legal.
Kann ich mir nicht vorstellen!
Zudem hat ein Arzt wohl tatsächlich eine andere Ausbildung als ein Physiotherapeut. Oder warum hast du nicht Medizin studiert? Während der Arzt das Skelett in- und auswendig können muss, ist das bei vielen Psychotherapeuten , genauso wie bei manchen Ärzten, zu bezweifeln.
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Christian nowack schrieb:
Liebe Britt, weisst du eigentlich was für einen Unsinn du du schreibst. Von den 6 Euronen bleiben nicht einmal drei übrig. Denn du musst Steuer und Gehalt abziehen.
Zudem hat ein Arzt wohl tatsächlich eine andere Ausbildung als ein Physiotherapeut. Oder warum hast du nicht Medizin studiert? Während der Arzt das Skelett in- und auswendig können muss, ist das bei vielen Psychotherapeuten , genauso wie bei manchen Ärzten, zu bezweifeln.
im Prinzip ist es so!
Bedingung ist, dass die Arzthelferin einen Ausbildungsnachweis mitbringt, der ihr die nötige Ausbildung oder Einweisung oder Kurs o-ä. bescheinigt. Die Aussage "hab ich bei Dr. med. Wurst schon 5 Jahre gemacht, der mich eingewiesen" reicht dann nicht aus. Der Ausbildungsnachweis gehört dann in Kopie in die Geräteakte. Gleichzeitig legt der PI schriftlich fest, dass die Arzthelferin die Behandlung im Auftrage durchführen darf, und gut ist!
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Hallo Fuzziguzzi,
im Prinzip ist es so!
Bedingung ist, dass die Arzthelferin einen Ausbildungsnachweis mitbringt, der ihr die nötige Ausbildung oder Einweisung oder Kurs o-ä. bescheinigt. Die Aussage "hab ich bei Dr. med. Wurst schon 5 Jahre gemacht, der mich eingewiesen" reicht dann nicht aus. Der Ausbildungsnachweis gehört dann in Kopie in die Geräteakte. Gleichzeitig legt der PI schriftlich fest, dass die Arzthelferin die Behandlung im Auftrage durchführen darf, und gut ist!
Viele Grüße, Uli
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rudibam schrieb:
Fragen Sie ihren Chef!
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Physiotin schrieb:
Unverantwortlich ohne Zusatzkenntnis,fobi...Aber leider wird soviel Schmu in sovielen Praxen gemacht,das einem davon schon schwindelig wird......
unklar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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pt78 schrieb:
ach da kenn ich anderes. da machen den Ultraschall die Patienten bei sich selbst!!!!!
unklar!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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