Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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ich habe in der 25. Ssw ein Teilbeschäftigungsverbot erhalten und möchte gerne wissen wie es sich mit dem Abbau von Überstunden verhält. Arbeite jetzt statt 17 nur noch 9 Std. in der Woche. Muss ich für 1 Woche frei jetzt nur 9ÜStd nehmen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüsse
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littlelu schrieb:
Hallo ,
ich habe in der 25. Ssw ein Teilbeschäftigungsverbot erhalten und möchte gerne wissen wie es sich mit dem Abbau von Überstunden verhält. Arbeite jetzt statt 17 nur noch 9 Std. in der Woche. Muss ich für 1 Woche frei jetzt nur 9ÜStd nehmen?
Vielen Dank für eure Antworten,
liebe Grüsse
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littlelu schrieb:
Das klingt für mich auch logisch! Vielen Dank
Den Anspruch auf Überstundenausgleich hast du auf der Grundlage einer 17-Stunden-Woche erworben.
Da dir ein (Teil)Beschäftigungsverbot auferlegt wurde bist du nicht Schuld daran das du weniger arbeitest.
Da du an dem Beschäftigungsverbot nichts ändern kannst gerätst du nicht in (Arbeits-)Leistungsverzug.
Da du nicht in Verzug bist ändert sich an deinem Arbeitszeitkonto, ob gültig vereinbart oder nicht, zunächst einmal gar nichts.
Überstunden sollten 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden.
Da deine Arbeitswoche Beschäftigungsverbotsbedingt auf 9 Stunden reduziert ist brauchst du nur noch 9 Überstunden aufwenden um auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 0 zu kommen...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich würde noch eine Behauptung draufsetzen ;)
Den Anspruch auf Überstundenausgleich hast du auf der Grundlage einer 17-Stunden-Woche erworben.
Da dir ein (Teil)Beschäftigungsverbot auferlegt wurde bist du nicht Schuld daran das du weniger arbeitest.
Da du an dem Beschäftigungsverbot nichts ändern kannst gerätst du nicht in (Arbeits-)Leistungsverzug.
Da du nicht in Verzug bist ändert sich an deinem Arbeitszeitkonto, ob gültig vereinbart oder nicht, zunächst einmal gar nichts.
Überstunden sollten 1:1 in Freizeit ausgeglichen werden.
Da deine Arbeitswoche Beschäftigungsverbotsbedingt auf 9 Stunden reduziert ist brauchst du nur noch 9 Überstunden aufwenden um auf eine wöchentliche Arbeitszeit von 0 zu kommen...
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Wonderwoman schrieb:
Aus meiner Sicht sollten nur 9 h gerechnet werden, weil der AG den Rest in Geld ja von der Kasse zurückbekommt.
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