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Krankengymnastik, suchen für unser
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arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Kann mein Arbeitgeber über meine Freizeit verfügen???
Ich arbeite in einer Reha Klinik (40h) einmal im Monat müssen wir Samstag ran kein Problem (Überstunden ) nun sollen wir 2mal im Monat arbeiten( Überstunden) wenn wir es nicht machen trohen sie mit Kündigung ,sie könnten über unsere Freizeit verfügen .ist das so richtig??? Kg Dani
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daniela602 schrieb:
Hallo!!!
Kann mein Arbeitgeber über meine Freizeit verfügen???
Ich arbeite in einer Reha Klinik (40h) einmal im Monat müssen wir Samstag ran kein Problem (Überstunden ) nun sollen wir 2mal im Monat arbeiten( Überstunden) wenn wir es nicht machen trohen sie mit Kündigung ,sie könnten über unsere Freizeit verfügen .ist das so richtig??? Kg Dani
Kündigen können sie dir nicht gleich.
Schau als erstes in deinen Arbeitsvertrag.
Möglich das du die Klausel drinnen hast, Überstunden ohne Einschränkung abzuleisten?
Wenn ja, sofort zum Betriebsrat und nachfragen.
Aber nur, wenn der nicht unter einer Decke mit der Geschäftsführung schläft.
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Ringgeist schrieb:
Wo ist denn diese Klinik ansässig?
Kündigen können sie dir nicht gleich.
Schau als erstes in deinen Arbeitsvertrag.
Möglich das du die Klausel drinnen hast, Überstunden ohne Einschränkung abzuleisten?
Wenn ja, sofort zum Betriebsrat und nachfragen.
Aber nur, wenn der nicht unter einer Decke mit der Geschäftsführung schläft.
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C. DBO schrieb:
Nun, wenn ich richtig verstehe was Du schreibst, müsst ihr jetzt statt 1 x im Monat, 2 x im Monat Samstags arbeiten. Dass kann durchaus in Ordnung sein. Über Deine Freizeit verfügen kann allerdings kein Arbeitgeber - ich denke, da wirst Du was falsch verstanden haben.
O Mann - wer droht, hat Unrecht.
Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber aufgrund seines "Direktionsrechtes" auch Überstunden anordnen. Bei der Anordnung von Überstunden muss der Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Es besteht kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Überstunden. Ohne eine "Überstundenklausel" im Arbeitsvertrag mit zum Beispiel folgendem Wortlaut "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden in gesetzlich vorgesehenem Umfang zu leisten", kann der Arbeitnehmer nur in besonderen Fällen nach seiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden.
Die Überstunden sind nach § 612 BGB "normal" zu vergüten, sofern der Arbeitsvertrag (oder häufig auch der Tarifvertrag) hierzu keine besondere Vergütungsregelung vorsieht.
Gruß eska
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Jörg Imbach schrieb:
Außerdem kommt es auf den Arbeitsvertrag an. Wochenstunden/Arbeitstage. Außerdem gilt für Übersunden, dass sie so, wie es bei Euch im Betrieb gehandhabt wird, gar nicht bindend angeordent werden können. Die dürfen nämlich garnicht planmäßig anfallen.
Und um diese für "die Klinik unrentable Wirtschaftsweise" erst gar nicht entstehen zu lassen, werden die Therapien oft komprimiert.
Im Jargon auch Leistungsverdichtung genannt.
Heißt einfach mal schnell 2x therapieren in vorgebener Zeit.
Hier wird der Patient und der Therapeut beschissen.
Dann besser, wenn die Klinik entsprechendes anbietet, Überstunden fahren.
So muss zwar mehr geleistet werden, unterm Strich gibt es aber Entschädigung.
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Ringgeist schrieb:
Überstunden werden in einer Klinik deshalb nicht bindend angeordnet, weil diese entweder durch zusätzliche Vergütung oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden müssen.
Und um diese für "die Klinik unrentable Wirtschaftsweise" erst gar nicht entstehen zu lassen, werden die Therapien oft komprimiert.
Im Jargon auch Leistungsverdichtung genannt.
Heißt einfach mal schnell 2x therapieren in vorgebener Zeit.
Hier wird der Patient und der Therapeut beschissen.
Dann besser, wenn die Klinik entsprechendes anbietet, Überstunden fahren.
So muss zwar mehr geleistet werden, unterm Strich gibt es aber Entschädigung.
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eska schrieb:
Sie :sunglasses: TROHEN :flushed: ???
O Mann - wer droht, hat Unrecht.
Im Rahmen des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitgeber aufgrund seines "Direktionsrechtes" auch Überstunden anordnen. Bei der Anordnung von Überstunden muss der Arbeitgeber die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigen. Es besteht kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Überstunden. Ohne eine "Überstundenklausel" im Arbeitsvertrag mit zum Beispiel folgendem Wortlaut "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, Mehr- und Überstunden in gesetzlich vorgesehenem Umfang zu leisten", kann der Arbeitnehmer nur in besonderen Fällen nach seiner arbeitsrechtlichen Treuepflicht zur Leistung von Überstunden verpflichtet werden.
Die Überstunden sind nach § 612 BGB "normal" zu vergüten, sofern der Arbeitsvertrag (oder häufig auch der Tarifvertrag) hierzu keine besondere Vergütungsregelung vorsieht.
Gruß eska
Überstunden sind Arbeitsstunden, die in betrieblichen Ausnahmesituationen anfallen. Sie müssen rechtzeitig angekündigt werden und müssen ebenfalls zeitlich befristet werden (also kein Dauerzustand). Hat man sich vertraglich verpflichtet Ü-Std. zu leisten, muss man diese allerdings leisten. Hier gilt ebenfalls eine Ankündigungsfrist, eine zeitliche Befristung, eine Absprache über Umfang und Lage usw. dieser Stunden.
Was bei euch gemacht wird, ist eher eine Veränderung der zeitlichen Lage der Stunden, wenn ihr hierfür an anderen Tagen weniger arbeitet. Dieses kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnen.
Er muss hierfür also an anderer Stelle die Arbeitszeit klar definiert kürzen, so dass hier dann auch eine entsprechend planbare Freizeit entsteht und die 40 Wochenstunden eingehalten werden.
Zusammenfassend kann man sagen ,dass so wie von dir beschrieben die Sache rechtlich und menschlich nicht akzeptabel ist.
Vielleicht könntet ihr als Team euch mit der Klinikleitung in Verbindung setzen und eine vernünftige Arbeitszeitregelung aushandeln. Ansonsten müsste man für sich selbst schauen, ob man dort noch arbeiten möchte.
Gruß S.
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Bei Notsituationen darf ein Arbeitgeber jederzeit Überstunden verlangen, es gilt aber ein gewissen Vorlaufzeit im Allgemeinen ca. 4 Tage!.
Notsituationen dürfen nicht zur Regel werden nach dem Motto...klappt ja so auch...
So wie du es schreibst, soll es Regel sein...also nein...erstmal ein Gespräch suchen und eine Klärung versuchen...andernfalls Anwalt nehmen und absichern.
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TheStonie schrieb:
Seh ich genauso wie Shakespeare,
Bei Notsituationen darf ein Arbeitgeber jederzeit Überstunden verlangen, es gilt aber ein gewissen Vorlaufzeit im Allgemeinen ca. 4 Tage!.
Notsituationen dürfen nicht zur Regel werden nach dem Motto...klappt ja so auch...
So wie du es schreibst, soll es Regel sein...also nein...erstmal ein Gespräch suchen und eine Klärung versuchen...andernfalls Anwalt nehmen und absichern.
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Shakespeare schrieb:
Was du beschreibst, hat mit einer Überstundenregelung wenig zu tun.
Überstunden sind Arbeitsstunden, die in betrieblichen Ausnahmesituationen anfallen. Sie müssen rechtzeitig angekündigt werden und müssen ebenfalls zeitlich befristet werden (also kein Dauerzustand). Hat man sich vertraglich verpflichtet Ü-Std. zu leisten, muss man diese allerdings leisten. Hier gilt ebenfalls eine Ankündigungsfrist, eine zeitliche Befristung, eine Absprache über Umfang und Lage usw. dieser Stunden.
Was bei euch gemacht wird, ist eher eine Veränderung der zeitlichen Lage der Stunden, wenn ihr hierfür an anderen Tagen weniger arbeitet. Dieses kann der AG im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnen.
Er muss hierfür also an anderer Stelle die Arbeitszeit klar definiert kürzen, so dass hier dann auch eine entsprechend planbare Freizeit entsteht und die 40 Wochenstunden eingehalten werden.
Zusammenfassend kann man sagen ,dass so wie von dir beschrieben die Sache rechtlich und menschlich nicht akzeptabel ist.
Vielleicht könntet ihr als Team euch mit der Klinikleitung in Verbindung setzen und eine vernünftige Arbeitszeitregelung aushandeln. Ansonsten müsste man für sich selbst schauen, ob man dort noch arbeiten möchte.
Gruß S.
Meines Wissens ist entscheidend wie Dein Arbeitsvertrag lautet. Wir haben bei uns vertraglich eine 6-Tage-Woche (Mo - Sa), auch wenn wir z.Z. nur alle 10 Wochen Samstagsdienst leisten. Laut Betriebsvereinbarung muss am 15. des Vormonats der Dienstplan stehen, darin sind auch die Samstagsdienste festgelegt (wobei tauschen innerhalb des Teams auch später noch möglich ist). Sollte es theoretisch erforderlich sein, könnte der Samstagsdienst auch öfters eingeplant werden, solange rechtzeitig geplant und auch sonst die Ruhezeiten (Wochenruhe) eingehalten. Würde mich erkundigen wie das bei Euch festgelegt ist. lg SuM
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us11 schrieb:
Wenn der Samstag Dienst für alle Beschäftigten AN gilt, dann muss das vom AN akzeptiert werden. wäre ja wohl ungeheuerlich wenn sich einige auf Freizeit berufen könnten. Ich finde die Rechtsaufsichten vieler Forenteilnehmer einfach unverschämt und angelehnt an Uli Hoeneß Steueraufassung
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SuM schrieb:
Hej!
Meines Wissens ist entscheidend wie Dein Arbeitsvertrag lautet. Wir haben bei uns vertraglich eine 6-Tage-Woche (Mo - Sa), auch wenn wir z.Z. nur alle 10 Wochen Samstagsdienst leisten. Laut Betriebsvereinbarung muss am 15. des Vormonats der Dienstplan stehen, darin sind auch die Samstagsdienste festgelegt (wobei tauschen innerhalb des Teams auch später noch möglich ist). Sollte es theoretisch erforderlich sein, könnte der Samstagsdienst auch öfters eingeplant werden, solange rechtzeitig geplant und auch sonst die Ruhezeiten (Wochenruhe) eingehalten. Würde mich erkundigen wie das bei Euch festgelegt ist. lg SuM
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