Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
Habt ihr das Programm auf eurem eigenem Handy? Wenn ja, wie geht ihr mit dem Datenschutz um und bekommt ihr eine Vergütung dafür?
Danke euch!
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Stern22 schrieb:
Ich habe es als Angestellte auf dem privaten Handy genutzt. Eine zusätzliche Vergütung habe ich dafür nicht bekommen. Datenschutz bezüglich könnte ich jetzt nur sagen, dass mein Handy mit einem Pin und die Öffnung der App jedes mal eine Passworteingabe erforderte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Stern22 trotzdem strafbarer Verstoß gegen der DSGVO.
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kinzi schrieb:
Frage an die Angestellten die es nutzen:
Habt ihr das Programm auf eurem eigenem Handy? Wenn ja, wie geht ihr mit dem Datenschutz um und bekommt ihr eine Vergütung dafür?
Danke euch!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Patientendaten haben auf privaten Handys nichts verloren! Basta.
Die Patientendaten sind ja sozusagen nicht auf dem privaten Handy, sondern werden per Verbindungsaufbau auf dem "privaten Bildschirm" angezeigt.
Man kann es vermutlich mit gesonderter Vereinbarung als zulässige Datenverwendung gestalten.
Wie soll ein vergleichbarer Datenschutz bei den großen PKV-Unternehmen im Home-Office z.B. bei Mitarbeitern, die in einer WG leben, gewährleistet sein? Der Leistungsantrag des PKV-Versicherten kann damit auch auf dem "privaten PC" des Mitarbeiters gelesen werden. Und vielleicht auch von Unbefugten mitgelesen werden?
Was ein interessanterer Graubereich ist, ist die Cloud. Für Praxisverwaltungssoftware gibt es Cloud-Lösungen. Als ich mit einem IT-Berater gesprochen habe, kam das Argument auf, dass die Cloud für Ärzte noch nach deren speziellen Regelungen verboten sei.
Im Zweifel rechtlichen Rat suchen und eine schriftliche Vereinbarung schließen.
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Tolle App, die wir auf unsere Bedürfnisse anpassen konnten.
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gabi66 schrieb:
Wir nutzen die App auf Praxistablets - jeder hat seine. Unser Chef würde uns niemals im Leben die App auf ein Privathandy laden.
Tolle App, die wir auf unsere Bedürfnisse anpassen konnten.
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Wintermöwe schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Die Patientendaten sind ja sozusagen nicht auf dem privaten Handy, sondern werden per Verbindungsaufbau auf dem "privaten Bildschirm" angezeigt.
Man kann es vermutlich mit gesonderter Vereinbarung als zulässige Datenverwendung gestalten.
Wie soll ein vergleichbarer Datenschutz bei den großen PKV-Unternehmen im Home-Office z.B. bei Mitarbeitern, die in einer WG leben, gewährleistet sein? Der Leistungsantrag des PKV-Versicherten kann damit auch auf dem "privaten PC" des Mitarbeiters gelesen werden. Und vielleicht auch von Unbefugten mitgelesen werden?
Was ein interessanterer Graubereich ist, ist die Cloud. Für Praxisverwaltungssoftware gibt es Cloud-Lösungen. Als ich mit einem IT-Berater gesprochen habe, kam das Argument auf, dass die Cloud für Ärzte noch nach deren speziellen Regelungen verboten sei.
Im Zweifel rechtlichen Rat suchen und eine schriftliche Vereinbarung schließen.
Ich bin in zwei Praxen tätig. Die eine nutzt Theorg to go und ich habe es auf dem privaten Handy. Datenschutz quasi nicht vorhanden, da keine Passwortangabe nötig. Die zweite Praxis überlegt, sich das Programm anzuschaffen. Ob das aufs Handy gespielt wird, keine Ahnung. Aber wenn, wird es mir definitiv zu viel....also, wäre ein Diensthandy vonnöten. Hat jemand so etwas? Ich habe das Gefühl, daß dies in unserer Branche nicht so verbreitet ist....
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ali schrieb:
@kinzi Dass Du kein Passwort eingeben musst, liegt ja wohl an den Einstellungen...wenn Dir zuviel wird, erwirke ein Diensthandy (wäre mir wieder zuviel nur deswegen...)
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kinzi schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Ich bin in zwei Praxen tätig. Die eine nutzt Theorg to go und ich habe es auf dem privaten Handy. Datenschutz quasi nicht vorhanden, da keine Passwortangabe nötig. Die zweite Praxis überlegt, sich das Programm anzuschaffen. Ob das aufs Handy gespielt wird, keine Ahnung. Aber wenn, wird es mir definitiv zu viel....also, wäre ein Diensthandy vonnöten. Hat jemand so etwas? Ich habe das Gefühl, daß dies in unserer Branche nicht so verbreitet ist....
B) Face the Reality: auch in anderen Branchen werden Dienstapps auf Privat-Handy aufgespielt
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Wintermöwe schrieb am 30.10.2023 08:17 Uhr:B) Face the Reality: auch in anderen Branchen werden Dienstapps auf Privat-Handy aufgespielt Was nicht heißt, dass es Datenschutzkonform ist, insoweit es sich um sensible Daten (wie Patientendaten) handelt. Unser Datenschutzbeauftragten hat es als nicht zulässig beurteilt. Es sind gesonderte Diensthandys oder -tabletts zu verwenden.
So isses!!! Und auf ein Diensthandy gehört auch kein WhatsApp zur Kommunikation mit Patienten. So auch mein Kenntnisstand.
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Die entsprechend zu schützen sind. Passwort geschützt etc.
So isses!!! Und auf ein Diensthandy gehört auch kein WhatsApp zur Kommunikation mit Patienten. So auch mein Kenntnisstand.
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Wintermöwe schrieb:
A) Klärung mit Arbeitgeber bzgl. Bedenken
B) Face the Reality: auch in anderen Branchen werden Dienstapps auf Privat-Handy aufgespielt
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