Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
ich bin neben meiner physiotherapeutischen Tätigkeit noch als Teilzeitkraft im organisatorischen Bereich (Büro) tätig.
Leider muss ich mich demnächst am Fuß operieren lassen und werde wohl ca. 4 Wochen nicht an der Bank stehen können-meiner Bürotätigkeit könnte ich aber ohne Probleme nachkommen.
Nun meine Frage: gibt es die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung, sodass ich für die Praxis eine AU bekomme und trotzdem ins Büro gehen kann?
Vielleicht hatte Jemand hier die Situation schonmal und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin neben meiner physiotherapeutischen Tätigkeit noch als Teilzeitkraft im organisatorischen Bereich (Büro) tätig.
Leider muss ich mich demnächst am Fuß operieren lassen und werde wohl ca. 4 Wochen nicht an der Bank stehen können-meiner Bürotätigkeit könnte ich aber ohne Probleme nachkommen.
Nun meine Frage: gibt es die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung, sodass ich für die Praxis eine AU bekomme und trotzdem ins Büro gehen kann?
Vielleicht hatte Jemand hier die Situation schonmal und kann mir helfen.
Vielen Dank im Voraus
Es ist in deinem Fall etwas schwammig ... ist es denn EIN AG? Also er darf von dir zumindest keine Teilarbeit VERLANGEN - wenn du sie leisten willst, gäbe es "nur" Probleme hinsichtlich der Lohnberechnung und der BGrechtlichen Dinge.
... wäre mir zu heikel ... am Ende bist du irgendwo nicht oder unzureichend abgesichert.
Gruß eska
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
frag doch bei der Krankenkasse nach. DIe sollten Dir so etwas sagen können
...es handelt sich um 2 Arbeitgeber und ich würde tatsächlich gerne die Bürotätigkeit weitermachen...der Eingriff ist nicht dramatisch und kein Grund für mich ganz zuhause zu bleiben...ich werde nur eben nicht 8 Stunden an der Behandlungsbank stehen können...
Vielleicht hat ja noch Jemand eine Idee, wie man eine solche Situation lösen kann?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen dank für die schnelle Antwort
...es handelt sich um 2 Arbeitgeber und ich würde tatsächlich gerne die Bürotätigkeit weitermachen...der Eingriff ist nicht dramatisch und kein Grund für mich ganz zuhause zu bleiben...ich werde nur eben nicht 8 Stunden an der Behandlungsbank stehen können...
Vielleicht hat ja noch Jemand eine Idee, wie man eine solche Situation lösen kann?
Es ist eben alles verboten, was dem Heilungsprozess abträglich ist.
AG 1 könnte sagen: Nee, jetzt machtse sich da kaputt ... und kommt noch 2 Wochen später wieder hierher ... will ich nicht ...
AG 2 könnte sagen: Nee, der 1 holt sich hier Geld von der KK (Dauer?) und ich soll die lahme Ente voll weiterbezahlen ... will ich nicht ...
Da aber alles möglich ist, wenn jeder einverstanden ist, ist auch eine Absprache möglich :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also wäre es sinnvoll, 1. KK zu fragen, AG 1 zu fragen, AG 2 zu fragen - und am Ende das Risiko (was ist bei einem Arbeitsunfall) allein zu tragen.
Schon wegen diesem "Was ist wenn ..." zweifle ich an der Durchführbarkeit.
Wieso eigentlich? Geld bekommst du doch - werd doch einfach in Ruhe gesund, denn genau dafür ist man krankgeschrieben!
Gruß eska
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eska schrieb:
Wie gesagt: Gesetzliche Regelung sagt NEIN! AU ist AU.
Es ist eben alles verboten, was dem Heilungsprozess abträglich ist.
AG 1 könnte sagen: Nee, jetzt machtse sich da kaputt ... und kommt noch 2 Wochen später wieder hierher ... will ich nicht ...
AG 2 könnte sagen: Nee, der 1 holt sich hier Geld von der KK (Dauer?) und ich soll die lahme Ente voll weiterbezahlen ... will ich nicht ...
Da aber alles möglich ist, wenn jeder einverstanden ist, ist auch eine Absprache möglich :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also wäre es sinnvoll, 1. KK zu fragen, AG 1 zu fragen, AG 2 zu fragen - und am Ende das Risiko (was ist bei einem Arbeitsunfall) allein zu tragen.
Schon wegen diesem "Was ist wenn ..." zweifle ich an der Durchführbarkeit.
Wieso eigentlich? Geld bekommst du doch - werd doch einfach in Ruhe gesund, denn genau dafür ist man krankgeschrieben!
Gruß eska
Das kannst du aber nur bei deinem 2. AG erfragen, ob da was geht.
Fährst du z. B. trotz Krankschreibung arbeiten, und du hast nicht unbedingt nur Gönner in deinem Umfeld, kannst du dich warm anziehen. Geschweige es passiert dir etwas auf dem Weg zur Arbeit oder auf Arbeit. Das geht komplett auf deine Kappe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ringgeist schrieb:
Teil-AU wird weder von der KK noch über das Lohnfortzahlungsgesetz geregelt, weil es sie nicht gibt. Du kannst den Krankenschein beim PT AG abgeben und deine Bürotätigkeit von zuhause auf der Kautsch regeln.
Das kannst du aber nur bei deinem 2. AG erfragen, ob da was geht.
Fährst du z. B. trotz Krankschreibung arbeiten, und du hast nicht unbedingt nur Gönner in deinem Umfeld, kannst du dich warm anziehen. Geschweige es passiert dir etwas auf dem Weg zur Arbeit oder auf Arbeit. Das geht komplett auf deine Kappe.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eska schrieb:
Grundsätzlich kennt das Gesetz diese Teilarbeitsunfähigkeit nicht. Allerdings gibt es ja eine Wiedereingliederung (= Hamburger Modell), wo man sowohl qualitative und quantitative Arbeitsleitstung gestaffelt steigert.
Es ist in deinem Fall etwas schwammig ... ist es denn EIN AG? Also er darf von dir zumindest keine Teilarbeit VERLANGEN - wenn du sie leisten willst, gäbe es "nur" Probleme hinsichtlich der Lohnberechnung und der BGrechtlichen Dinge.
... wäre mir zu heikel ... am Ende bist du irgendwo nicht oder unzureichend abgesichert.
Gruß eska
Mein Profilbild bearbeiten