Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
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Therapien als auch diagnostische
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• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Hallo,
ist es möglich über einen gewissen Zeitraum wegen Krankheit seine Stunden in Absprache mit seinem AG zu reduzieren? Natürlich auch mit reduziertem Gehalt?
Ich arbeite als Fachlicher Leiter in einer kleinen Praxis und bin momentan auch "Patient". Da meine Chefin derzeit auch gesundheitlich angeschlagen ist, wollte ich ihr damit entgegenkommen.
Manuel188
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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saloia schrieb:
chipchap schrieb:
> Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen
> erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu
> arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen
> Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit
> einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
>
keine ahnung, ob das verbindlich ist, aber ich kenne vom VDEK die aussage, das es bis zu einem halben jahr ganz ohne FL geht....
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Stephen Ziegler schrieb:
laut AOK (Hessen) kann die fachliche Leitung auch geteilt werden. Also je nach Studenzahl zwischen Dir und deiner Chefin oder anderen AN.
Manuel188
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manuel188 schrieb:
Vielen Dank für die Antworten! Das hilft mir schon sehr weiter.
Manuel188
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chipchap schrieb:
Jeder Arbeitsvertrag kann (auch zeitlich befristet) verändert werden,
wenn beide Vertragspartner dies wünschen. Dafür genügt ein schriftlicher Zusatz zum bestehenden Vertrag, den beide Parteien unterzeichnen.
Ob eine Reduzierung der Arbeitszeit wegen Erkrankung / Betreuung eig. Kinder / Pflege von Angehörigen oder einfach so auf Wunsch des AN geschieht, spielt dabei keine Rolle.
Wie lange es allerdings einer fachliche Leitung durch die GKVen erlaubt ist, weniger als die vorgeschriebenen Stunden zu arbeiten, weiß ich nicht genau... Da sollte der PI in seinen Rahmenverträgen nachlesen, bzw. nachfragen. Oder die Zeit mit einem anderen fachl. Leiter (in Vollzeit) überbrücken.
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