Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
du siehst dies vollkommen richtig - was hier von jemanden vermischt wurde, war einerseits die lohnfortzahlung bei urlaub (--> gehalt fließt natürlich wie gehabt weiter im durchschnitt der letzten drei monate, z.b. bei anfallender mehrarbeit interessant!), andererseits die stunden"gutschrift". deine arbeitsstunden werden natürlich theoretisch dem arbeitsstundenkonto so gut geschrieben, wie du an DIESEM tag regelmäßig arbeitest, d.h. deine befürchtung, dass hierdurch minusstunden entstehen könnten, besteht nicht. es können dadurch auch keine plusstunden entstehen, urlaubstage fließen in die berechnung von arbeitstagen nicht mit ein :wink: urlaubstage werden mit "null" bewertet, dein AG muss diese natürlich rausrechnen. das funktioniert mit so gut wie jedem schlechten software-dingens zur personalplanung.
ich würde auch aufpassen, dass die stundenkontoregelung dir nicht zum nachteil gereicht, denn mehrarbeit, die sonst ja vergütet werden würde, kann so leicht in normalarbeitszeit landen. also klare regelungen hinsichtlich wann das stundenkonto vom AG auszuzahlen ist, sind pflicht. solltest du weniger stunden haben als notwendig, geht dies i.d.r. ohnehin nicht zu deinen lasten, denn für die arbeitsbereitstellung ist dein AG nunmal zuständig. dies ist auch jenes, was 484 angesprochen hat --> das stundenkonto ist nicht zu einer "flexiblen" zahlung da ... das gehalt ist gemäß vertrag zu zahlen unabhängig von einem stundenkonto. es handelt sich ja nicht um unstete beschäftigungsverhältnisse/saisonarbeit!
und was hier noch angesprochen wurde - man muss natürlich nur für die tage, an denen man arbeitet, urlaub nehmen ... ein AN mit regelmäßiger drei-tage-woche hat bei 4 wochen urlaubsanspruch 12 tage urlaub zur verfügung.
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Chris12.73 schrieb:
hi,
du siehst dies vollkommen richtig - was hier von jemanden vermischt wurde, war einerseits die lohnfortzahlung bei urlaub (--> gehalt fließt natürlich wie gehabt weiter im durchschnitt der letzten drei monate, z.b. bei anfallender mehrarbeit interessant!), andererseits die stunden"gutschrift". deine arbeitsstunden werden natürlich theoretisch dem arbeitsstundenkonto so gut geschrieben, wie du an DIESEM tag regelmäßig arbeitest, d.h. deine befürchtung, dass hierdurch minusstunden entstehen könnten, besteht nicht. es können dadurch auch keine plusstunden entstehen, urlaubstage fließen in die berechnung von arbeitstagen nicht mit ein :wink: urlaubstage werden mit "null" bewertet, dein AG muss diese natürlich rausrechnen. das funktioniert mit so gut wie jedem schlechten software-dingens zur personalplanung.
ich würde auch aufpassen, dass die stundenkontoregelung dir nicht zum nachteil gereicht, denn mehrarbeit, die sonst ja vergütet werden würde, kann so leicht in normalarbeitszeit landen. also klare regelungen hinsichtlich wann das stundenkonto vom AG auszuzahlen ist, sind pflicht. solltest du weniger stunden haben als notwendig, geht dies i.d.r. ohnehin nicht zu deinen lasten, denn für die arbeitsbereitstellung ist dein AG nunmal zuständig. dies ist auch jenes, was 484 angesprochen hat --> das stundenkonto ist nicht zu einer "flexiblen" zahlung da ... das gehalt ist gemäß vertrag zu zahlen unabhängig von einem stundenkonto. es handelt sich ja nicht um unstete beschäftigungsverhältnisse/saisonarbeit!
und was hier noch angesprochen wurde - man muss natürlich nur für die tage, an denen man arbeitet, urlaub nehmen ... ein AN mit regelmäßiger drei-tage-woche hat bei 4 wochen urlaubsanspruch 12 tage urlaub zur verfügung.
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Illdisposed schrieb:
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Illdisposed schrieb:
Vielen Dank für eure Hilfe, ich werde das so ansprechen, sollte es rausstellen, dass hier besch..... wird, werde ich die Reissleine ziehen und bin dort weg. Ein interessantes Angebot habe ich bereits. Und 14 Tage Kündigung sind kein Problem da Probezeit...
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