Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Heute muss ich auch mal was fragen, lieber anonym da ich nicht weiß wer alles mitliest.
Ich bekomme meinen Lohn x (netto) und zusätzlich steuerfreie Zugaben zum Kindergarten und den Tankgutschein, dies macht zusammen netto Summe y.
Welcher Nettolohn wird zur Berechnung des Elterngeldes genommen?
Da wir bald in die aktive "Übungsphase" übergehen wollen, würde ich es gerne rechtzeitig wissen um notfalls noch ein Chef-Angehalten-Gespräch führen zu können.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage auch ohne Zahlen, da ich eine Diskussion um Gehaltshöhen vermeiden möchte.
Vielen Dank schon mal.
VG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Heute muss ich auch mal was fragen, lieber anonym da ich nicht weiß wer alles mitliest.
Ich bekomme meinen Lohn x (netto) und zusätzlich steuerfreie Zugaben zum Kindergarten und den Tankgutschein, dies macht zusammen netto Summe y.
Welcher Nettolohn wird zur Berechnung des Elterngeldes genommen?
Da wir bald in die aktive "Übungsphase" übergehen wollen, würde ich es gerne rechtzeitig wissen um notfalls noch ein Chef-Angehalten-Gespräch führen zu können.
Ich hoffe ihr versteht meine Frage auch ohne Zahlen, da ich eine Diskussion um Gehaltshöhen vermeiden möchte.
Vielen Dank schon mal.
VG
Deine Zuschüsse stehen da ja nicht mit drauf, hier gilt aber zunächst brutto, also weder x noch y.
Das Brutto wird "bereinigt", ich (bzw. mein SB) habe (hat) mir einst die wichtigsten Komponenten notiert:
1. Ermittlung der relevanten Kalendermonate
2. Berechnung des relevanten Einkommens
3. Prüfung des Mindestbetrags und des Höchstbetrags
4. Anwendung der Geringverdienerkomponente
5. Ermittlung des Geschwisterbonusses
6. Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit nach der Geburt
7. Ermittlung des Bonus bei Mehrlingsgeburten
8. Anrechnung anderer Leistungen
Die Zahlungen kämen evtl. unter Punkt 8 in die Rechnung.
- ABER: alles nur Vermutungen!!! -
Gruß eska
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Auch hier würde ich offen auf die Elterngeldstelle zugehen...ich weiß ja nicht, wie nah die Geburt ist, aber sonst nochmal die Steuerklasse auf 3 mit Kindern setzen, dann haste mehr netto, was dir im Elterngeld angerechnet wird!
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TheStonie schrieb:
ich könnt mir vorstellen, dass evtl.d er KiGa zuschuss mit angerechnet wird, aber nicht der Tankgutschein, der ist in der Lohnabrechnung nicht vorhanden.
Auch hier würde ich offen auf die Elterngeldstelle zugehen...ich weiß ja nicht, wie nah die Geburt ist, aber sonst nochmal die Steuerklasse auf 3 mit Kindern setzen, dann haste mehr netto, was dir im Elterngeld angerechnet wird!
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MarenH. schrieb:
Elterngeld wird seit diesem Jahr nicht mehr vom Nettogehalt her gerechnet.
Wer´s genau wissen will, muss sich durch das BEEG kämpfen ... mab´s Frage wird dort in § 1 und § 3 Abs. 5 beantwortet.
Gruß eska
[bearbeitet am 11.09.13 15:54]
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eska schrieb:
:tired_face: Sagt ja auch niemand ...
Wer´s genau wissen will, muss sich durch das BEEG kämpfen ... mab´s Frage wird dort in § 1 und § 3 Abs. 5 beantwortet.
Gruß eska
[bearbeitet am 11.09.13 15:54]
Ich werde mir wohl mal einen Termin auf der Elterngeldstelle holen und das ganze scharf durchrechnen lassen mit allen Änderungsmöglichkeiten. Ich hab theoretisch ja noch Zeit da wir ja erst üben.
VG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, danke erstmal für eure Antworten. Sowohl Tankgutschein als auch Kitazuschuss stehen bei mir auf dem Lohnzettel. Der Tankgutschein wird dabei aus dem Brutto herausgerechnet und dann aus dem verbliebenen Brutto mein Nettolohn x errechnet. Der Kitazuschuss ist separat aufgeführt. Aus Nettolohn x + Kita + Tank ergibt sich dann mein vereinbarter Gesamtnettolohn y, der steht allerdings nicht als Zahl auf dem Lohnzettel.
Ich werde mir wohl mal einen Termin auf der Elterngeldstelle holen und das ganze scharf durchrechnen lassen mit allen Änderungsmöglichkeiten. Ich hab theoretisch ja noch Zeit da wir ja erst üben.
VG
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TheStonie schrieb:
ohoh...so wie du das schilderst ist das nicht rechtens...Sachzuwendungen und KiGa zuschuss muss immer zusätzlich zum vereinbarten Lohn berechnet werden, an sonsten drohen Nachzahlungen, weil zu versteuerndes Einkommen umgewandelt wird!
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eska schrieb:
Grundlage sind erstmal die Gehaltsabrechnungen mit den jeweiligen Posten.
Deine Zuschüsse stehen da ja nicht mit drauf, hier gilt aber zunächst brutto, also weder x noch y.
Das Brutto wird "bereinigt", ich (bzw. mein SB) habe (hat) mir einst die wichtigsten Komponenten notiert:
1. Ermittlung der relevanten Kalendermonate
2. Berechnung des relevanten Einkommens
3. Prüfung des Mindestbetrags und des Höchstbetrags
4. Anwendung der Geringverdienerkomponente
5. Ermittlung des Geschwisterbonusses
6. Berücksichtigung der Erwerbstätigkeit nach der Geburt
7. Ermittlung des Bonus bei Mehrlingsgeburten
8. Anrechnung anderer Leistungen
Die Zahlungen kämen evtl. unter Punkt 8 in die Rechnung.
- ABER: alles nur Vermutungen!!! -
Gruß eska
Werde also mit meinen AG sprechen müssen damit meine Lohngestaltung verändert wird ohne das vereinbarte Netto zu ändern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, war heute auf der Elterngeldstelle und dort sagte man mir dass sie nur der steuerpflichtige Bruttolohn interessiert. Aus diesem Brutto werden Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld heausgerechnet. Von diesem bereinigten Brutto wird die gezahlte Lohnsteuer (hier wird die Steuerklasse interessant) und 21% für Sozialversicherungen abgezogen. Von diesem bereinigten Einkommen werden nochmal 76,67 Werbungskostenpauschale abgezogen und nun hat man das Netto aus dem das Elterngeld berechnet wird.
Werde also mit meinen AG sprechen müssen damit meine Lohngestaltung verändert wird ohne das vereinbarte Netto zu ändern.
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