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Ich mache meine Steuer wahrscheinlich über Elster oder Wiso. Bin Arbeitnehmer.
Wo kann ich denn die gefahrenen Hausbesuchskilometer aufführen? Ich habe pro Kilometer 0,25 Euro bekommen, falls das eine Rolle spielt?!
Danke für eure Hilfe
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Mario Emmert schrieb:
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ich mache meine Steuer wahrscheinlich über Elster oder Wiso. Bin Arbeitnehmer.
Wo kann ich denn die gefahrenen Hausbesuchskilometer aufführen? Ich habe pro Kilometer 0,25 Euro bekommen, falls das eine Rolle spielt?!
Danke für eure Hilfe
anders sieht es aus wenn du keine km pauschale vom ag bekommst.. dann kannste das dort ggf absetzen
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Wir geben das voll weiter, da wir an der position nicht verdienen. Außerdem ist das Steuer/SV-frei, wenn wir 30ct zahlen.
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TheStonie schrieb:
du kannst pro gefahrenen km für betriebliche zwecke 0,3€ geltend machen, wenn du weniger vom AG bekommst, entsprechend die Differenz. Ehrlich gesagt, finde ich es in der heutigen Zeit eine Schwei.....dass AGs weniger als die 30ct geben, obwohl sie die von den primärkassen auch erhalten!
Wir geben das voll weiter, da wir an der position nicht verdienen. Außerdem ist das Steuer/SV-frei, wenn wir 30ct zahlen.
Setze ich das dann ganz normal bei den werbungskosten ab?
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Mario Emmert schrieb:
Also kann ich quasi 0,05 Euro für jeden Kilometer geltend machen?
Setze ich das dann ganz normal bei den werbungskosten ab?
Das ist unkompliziert wenn man die Pauschale geltend macht, schwieriger wenn man die gesamten Fahrtkosten errechnen will oder das Auto als Dienstfahrtzeug geltend machen will. In allen Fällen muß man natürlich die vom AG gezahlten Fahrtkosten angeben. Die genannten Steuerprogramme sollten eigentlich die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen. Ansonsten wäre vielleicht auch eine Kurzberatung beim Steuerberater eine Option. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Es gibt mehrer Möglichkeiten Dienstfahrten steuerlich geltend zu machen.
Das ist unkompliziert wenn man die Pauschale geltend macht, schwieriger wenn man die gesamten Fahrtkosten errechnen will oder das Auto als Dienstfahrtzeug geltend machen will. In allen Fällen muß man natürlich die vom AG gezahlten Fahrtkosten angeben. Die genannten Steuerprogramme sollten eigentlich die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen. Ansonsten wäre vielleicht auch eine Kurzberatung beim Steuerberater eine Option. Gruß S.
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eim schrieb:
Also bei Wiso gibt es die Möglichkeit für Arbeitnehmer oder wenn man Selbstständig ist und die Einnahme/Überschussberechnung macht.
Entscheidend ist, was man da als Aufwendung geltend machen kann.
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Helmut Fromberger schrieb:
WISO ist da erst mal egal.
Entscheidend ist, was man da als Aufwendung geltend machen kann.
Ich zahle meinen Angestellten 30 Cent pro gefahrenen Km + die Dienstreisekaskovollversicherung.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Ich bin AG und erhalte (seit Jahren) von keiner Primär- = gesetzliche Kasse 30 Cent pro gefahrenen Kilometer, sondern eine Pauschale, die die Wege- wie die Personalkosten für die Zeit der Fahrtdauer abdecken soll. Das sind derzeit 10,60 € (VdEK) bzw. 10,67 € (ehemalige sog. RVO-Kassen wie AOK, BKK, etc.). Auf dem Land mit einfachen Fahrtstrecken bis zu 16 km sind auch bei guter Streckenplanung hier keine "Gewinne" zu machen.
Ich zahle meinen Angestellten 30 Cent pro gefahrenen Km + die Dienstreisekaskovollversicherung.
Walli :hushed:
Bei Wiso kann man je nachdem was man braucht angeben.Sei es Kilometergeld oder Werbungskosten oder oder oder
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eim schrieb:
Was soll dass den heißen ???
Bei Wiso kann man je nachdem was man braucht angeben.Sei es Kilometergeld oder Werbungskosten oder oder oder
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ILP schrieb:
ich glaube dann brauchst du das nicht angeben, da dein Ag dir ja schon die Km Pauschale ausbezahlt hat, und damit abgegolden ist...
anders sieht es aus wenn du keine km pauschale vom ag bekommst.. dann kannste das dort ggf absetzen
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