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SRK Anerkennung
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kvet
10.05.2019 15:08
Wie viel kostet die SRK Anerkennung?
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Wie viel kostet die SRK Anerkennung?
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kvet schrieb:

Wie viel kostet die SRK Anerkennung?

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Gerry
10.05.2019 15:12
Klär' mich bitte auf! Was ist eine "SRK Anerkennung"?

Grüße...Gerry
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Klär' mich bitte auf! Was ist eine "SRK Anerkennung"? Grüße...Gerry
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kvet
10.05.2019 15:16
Berufsanerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz!
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Berufsanerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz!
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kvet schrieb:

Berufsanerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz!

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Gerry
10.05.2019 15:22
Dann kann dir doch am Ehesten das Schweizerische Rote Kreuz die richtige und verbindliche Antwort geben, oder?!

Grüße...Gerry
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Dann kann dir doch am Ehesten das Schweizerische Rote Kreuz die richtige und verbindliche Antwort geben, oder?! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

Dann kann dir doch am Ehesten das Schweizerische Rote Kreuz die richtige und verbindliche Antwort geben, oder?!

Grüße...Gerry

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Stefan Preißler
10.05.2019 17:26
Bis zu 900 SFR.
600,- zur Bearbeitung deiner Anfrage.
Wenn die Überprüfung positiv ausgefallen ist und du dich dann offiziell anerkennen lassen willst, kommen noch verschiedene Behördenkosten oben drauf.
Sollten zur vollständigen Anerkennung noch diverse Ausgleichsmaßnamen notwendig sein und dies ist häufig der Fall, können noch saftige Fortbildungskosten anfallen.
Jedoch hast du diese Kosten bei einem durchschnittlichen Gehalt und wenn du nicht gerade in einer Stadt sie Zürich lebst, schnell wieder raus.
1

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Bis zu 900 SFR. 600,- zur Bearbeitung deiner Anfrage. Wenn die Überprüfung positiv ausgefallen ist und du dich dann offiziell anerkennen lassen willst, kommen noch verschiedene Behördenkosten oben drauf. Sollten zur vollständigen Anerkennung noch diverse Ausgleichsmaßnamen notwendig sein und dies ist häufig der Fall, können noch saftige Fortbildungskosten anfallen. Jedoch hast du diese Kosten bei einem durchschnittlichen Gehalt und wenn du nicht gerade in einer Stadt sie Zürich lebst, schnell wieder raus.
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Stefan Preißler schrieb:

Bis zu 900 SFR.
600,- zur Bearbeitung deiner Anfrage.
Wenn die Überprüfung positiv ausgefallen ist und du dich dann offiziell anerkennen lassen willst, kommen noch verschiedene Behördenkosten oben drauf.
Sollten zur vollständigen Anerkennung noch diverse Ausgleichsmaßnamen notwendig sein und dies ist häufig der Fall, können noch saftige Fortbildungskosten anfallen.
Jedoch hast du diese Kosten bei einem durchschnittlichen Gehalt und wenn du nicht gerade in einer Stadt sie Zürich lebst, schnell wieder raus.

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kvet
10.05.2019 18:20
Was? So viel?
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kvet schrieb:

Was? So viel?

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Stefan Preißler
10.05.2019 19:05
Jo,
die hohen Löhne müssen ja irgendwo herkommen.

Und aufgepasst; das vergleichbar hohe Physiotherapeutengehalt in der Schweiz kann täuschen.
Man hat deutlich weniger Urlaubstage und auch weniger gesetzliche Feiertage wie in Deutschland.
Wenn du einen auf Stundenlohn basierenden Arbeitsvertrag hast, hast du keine Lohnfortzahlung im Urlaubsfall.
Von dem relativ hohen Nettoverdienst musst du dich komplett selbst Krankenversichern!
Das sind im günstigsten Fall ca. 300,- SFR.
Zahnarztkosten fallen komplett raus, es sei den, es sind die Folgen eines Unfallgeschehens.
Familienversicherung für Ehepartner gibt es nicht. Sie müssen sich auch komplett selbst versichern.
Mietkosten sind im Vergleich zu Deutschland hoch.
Lebensmittel sowieso.
Und eine Pizza + 0,2l Wein in der Gastronomie kommen locker auf 25,-SFR (ohne Trinkgeld).
Also Augen und Ohren auf bei den Vertragsverhandlungen!
Bei einem Gehalt von unter 5000,- SFR brutto kann es je nach Region auf Dauer eng werden wenn du dich für medizinische Versorgung und Urlaub ausreichend absichern willst, sprich ein finanzielles Polster zulegen möchtest.

Ach ja, noch was zum Anerkennungsverfahren. Du braucht einen langen Atem und solltest in dir ruhen..... :blush:
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Jo, die hohen Löhne müssen ja irgendwo herkommen. Und aufgepasst; das vergleichbar hohe Physiotherapeutengehalt in der Schweiz kann täuschen. Man hat deutlich weniger Urlaubstage und auch weniger gesetzliche Feiertage wie in Deutschland. Wenn du einen auf Stundenlohn basierenden Arbeitsvertrag hast, hast du keine Lohnfortzahlung im Urlaubsfall. Von dem relativ hohen Nettoverdienst musst du dich komplett selbst Krankenversichern! Das sind im günstigsten Fall ca. 300,- SFR. Zahnarztkosten fallen komplett raus, es sei den, es sind die Folgen eines Unfallgeschehens. Familienversicherung für Ehepartner gibt es nicht. Sie müssen sich auch komplett selbst versichern. Mietkosten sind im Vergleich zu Deutschland hoch. Lebensmittel sowieso. Und eine Pizza + 0,2l Wein in der Gastronomie kommen locker auf 25,-SFR (ohne Trinkgeld). Also Augen und Ohren auf bei den Vertragsverhandlungen! Bei einem Gehalt von unter 5000,- SFR brutto kann es je nach Region auf Dauer eng werden wenn du dich für medizinische Versorgung und Urlaub ausreichend absichern willst, sprich ein finanzielles Polster zulegen möchtest. Ach ja, noch was zum Anerkennungsverfahren. Du braucht einen langen Atem und solltest in dir ruhen..... :blush:
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Stefan Preißler schrieb:

Jo,
die hohen Löhne müssen ja irgendwo herkommen.

Und aufgepasst; das vergleichbar hohe Physiotherapeutengehalt in der Schweiz kann täuschen.
Man hat deutlich weniger Urlaubstage und auch weniger gesetzliche Feiertage wie in Deutschland.
Wenn du einen auf Stundenlohn basierenden Arbeitsvertrag hast, hast du keine Lohnfortzahlung im Urlaubsfall.
Von dem relativ hohen Nettoverdienst musst du dich komplett selbst Krankenversichern!
Das sind im günstigsten Fall ca. 300,- SFR.
Zahnarztkosten fallen komplett raus, es sei den, es sind die Folgen eines Unfallgeschehens.
Familienversicherung für Ehepartner gibt es nicht. Sie müssen sich auch komplett selbst versichern.
Mietkosten sind im Vergleich zu Deutschland hoch.
Lebensmittel sowieso.
Und eine Pizza + 0,2l Wein in der Gastronomie kommen locker auf 25,-SFR (ohne Trinkgeld).
Also Augen und Ohren auf bei den Vertragsverhandlungen!
Bei einem Gehalt von unter 5000,- SFR brutto kann es je nach Region auf Dauer eng werden wenn du dich für medizinische Versorgung und Urlaub ausreichend absichern willst, sprich ein finanzielles Polster zulegen möchtest.

Ach ja, noch was zum Anerkennungsverfahren. Du braucht einen langen Atem und solltest in dir ruhen..... :blush:

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kvet
10.05.2019 20:01
Bezahlt das nicht der zukünftige Arbeitgeber?
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Bezahlt das nicht der zukünftige Arbeitgeber?
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kvet schrieb:

Bezahlt das nicht der zukünftige Arbeitgeber?

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Stefan Preißler
10.05.2019 23:26
Warum sollte er?
Meiner hatte mich bei den Behördengängen sehr unterstützt.
Aber an den Kosten für die Anerkennung hatte er sich nicht beteiligt.
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Warum sollte er? Meiner hatte mich bei den Behördengängen sehr unterstützt. Aber an den Kosten für die Anerkennung hatte er sich nicht beteiligt.
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Stefan Preißler schrieb:

Warum sollte er?
Meiner hatte mich bei den Behördengängen sehr unterstützt.
Aber an den Kosten für die Anerkennung hatte er sich nicht beteiligt.

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kvet
11.05.2019 08:15
Weil die Schweizer inzwischen auch händeringend Personal suchen!
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kvet schrieb:

Weil die Schweizer inzwischen auch händeringend Personal suchen!

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Quintin
11.05.2019 11:25
Hey hey,

kvet schrieb am 10.5.19 18:20:
Was? So viel?


Ja, meist kostet es sogar noch mehr. Mit grob 1000 CHF würde ich sicherlich rechnen, sonst wirst du böse überrascht. Dauern kann es wie Stefan geschrieben hat auch sehr lange (1-1,5 Jahre). In dieser Zeit kannst du aber normalerweise trotzdem arbeiten, abgerechnet wird es über einen anderen Mitarbeiter. Dies ist zwar nicht ganz korrekt, aber gänige Praxis.

Was ist denn dein Ausbildungsniveau? Du solltest wissen das in der Schweiz das minimalniveau auf BSc gehoben wurde. Es kann also sein dass du zusätzliche Qualifikationen dir aneignen musst.

Es kann sein dass dein zukünftiger Arbeitgeber dich da unterstüzt, da solltest du aber aus irgendeinem Grund sehr attracktiv für ihn sein. In der Regel fallen diese Kosten ganz klar auf den AN.

Bzgl. dem Preisniveau/ hohe Kosten in der Schweiz:
Stefan hat im allgemeinen Recht, es ist nicht alles Gold was glänzt, aber ganz so "tückisch" ist es aber auch wieder nicht.
Du solltest mit einem Gehalt zwischen 5400-6000 CHF (bei 13 Gehältern) rechnen können, alles darunter ist in der momentanen Situation unterbezahlt. Da man in der Schweiz wenig Steuern zahlt bleibt bei dem Gehalt auch einiges übrig. Natürlich sind die Kosten auch hoch, aber wenn dir Netto monatlich 5000-5500 CHF übrig bleiben (auf 12 Monatsgehälter gerechnet), kannst du dir auch in der Schweiz einen adequaten Lebenstil leisten.

Wichtig ist aber auch das der Umzug in die Schweiz mit allem was dazugehört (inkl. SRK) viel kostet. Überlege dir genau ob es das Richtige für dich ist. Die Arbeitssituation, die Arbeitszeiten (30 min Takt.) etc. sind hingegen sehr gut.

lg Quintin
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• Stefan Preißler
Hey hey, [zitat]kvet schrieb am 10.5.19 18:20: Was? So viel? [/zitat] Ja, meist kostet es sogar noch mehr. Mit grob 1000 CHF würde ich sicherlich rechnen, sonst wirst du böse überrascht. Dauern kann es wie Stefan geschrieben hat auch sehr lange (1-1,5 Jahre). In dieser Zeit kannst du aber normalerweise trotzdem arbeiten, abgerechnet wird es über einen anderen Mitarbeiter. Dies ist zwar nicht ganz korrekt, aber gänige Praxis. Was ist denn dein Ausbildungsniveau? Du solltest wissen das in der Schweiz das minimalniveau auf BSc gehoben wurde. Es kann also sein dass du zusätzliche Qualifikationen dir aneignen musst. Es kann sein dass dein zukünftiger Arbeitgeber dich da unterstüzt, da solltest du aber aus irgendeinem Grund sehr attracktiv für ihn sein. In der Regel fallen diese Kosten ganz klar auf den AN. Bzgl. dem Preisniveau/ hohe Kosten in der Schweiz: Stefan hat im allgemeinen Recht, es ist nicht alles Gold was glänzt, aber ganz so "tückisch" ist es aber auch wieder nicht. Du solltest mit einem Gehalt zwischen 5400-6000 CHF (bei 13 Gehältern) rechnen können, alles darunter ist in der momentanen Situation unterbezahlt. Da man in der Schweiz wenig Steuern zahlt bleibt bei dem Gehalt auch einiges übrig. Natürlich sind die Kosten auch hoch, aber wenn dir Netto monatlich 5000-5500 CHF übrig bleiben (auf 12 Monatsgehälter gerechnet), kannst du dir auch in der Schweiz einen adequaten Lebenstil leisten. Wichtig ist aber auch das der Umzug in die Schweiz mit allem was dazugehört (inkl. SRK) viel kostet. Überlege dir genau ob es das Richtige für dich ist. Die Arbeitssituation, die Arbeitszeiten (30 min Takt.) etc. sind hingegen sehr gut. lg Quintin
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Quintin schrieb:

Hey hey,

kvet schrieb am 10.5.19 18:20:
Was? So viel?


Ja, meist kostet es sogar noch mehr. Mit grob 1000 CHF würde ich sicherlich rechnen, sonst wirst du böse überrascht. Dauern kann es wie Stefan geschrieben hat auch sehr lange (1-1,5 Jahre). In dieser Zeit kannst du aber normalerweise trotzdem arbeiten, abgerechnet wird es über einen anderen Mitarbeiter. Dies ist zwar nicht ganz korrekt, aber gänige Praxis.

Was ist denn dein Ausbildungsniveau? Du solltest wissen das in der Schweiz das minimalniveau auf BSc gehoben wurde. Es kann also sein dass du zusätzliche Qualifikationen dir aneignen musst.

Es kann sein dass dein zukünftiger Arbeitgeber dich da unterstüzt, da solltest du aber aus irgendeinem Grund sehr attracktiv für ihn sein. In der Regel fallen diese Kosten ganz klar auf den AN.

Bzgl. dem Preisniveau/ hohe Kosten in der Schweiz:
Stefan hat im allgemeinen Recht, es ist nicht alles Gold was glänzt, aber ganz so "tückisch" ist es aber auch wieder nicht.
Du solltest mit einem Gehalt zwischen 5400-6000 CHF (bei 13 Gehältern) rechnen können, alles darunter ist in der momentanen Situation unterbezahlt. Da man in der Schweiz wenig Steuern zahlt bleibt bei dem Gehalt auch einiges übrig. Natürlich sind die Kosten auch hoch, aber wenn dir Netto monatlich 5000-5500 CHF übrig bleiben (auf 12 Monatsgehälter gerechnet), kannst du dir auch in der Schweiz einen adequaten Lebenstil leisten.

Wichtig ist aber auch das der Umzug in die Schweiz mit allem was dazugehört (inkl. SRK) viel kostet. Überlege dir genau ob es das Richtige für dich ist. Die Arbeitssituation, die Arbeitszeiten (30 min Takt.) etc. sind hingegen sehr gut.

lg Quintin

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kvet
11.05.2019 13:11
Gilt das auch für eine Urlaubsvertretung für 2 Wochen?
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Gilt das auch für eine Urlaubsvertretung für 2 Wochen?
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kvet schrieb:

Gilt das auch für eine Urlaubsvertretung für 2 Wochen?

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Stefan Preißler
11.05.2019 14:11
Das kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden.
Mein letzter Wissenstand ist von 2018. Damals hat der Kanton Graubünden nach Aussage meines damaligen Arbeitgebers die Regelung verschärft, so daß man selbst für kurzzeitige Arbeitseinsätze als nichtschweizerischer Fisiotherapeut die SRK-Anerkennung, oder den Nachweis des SRK, daß du gerade auf Anerkennung geprüft wirst, benötigt.
Aber ob das nun auch so ist, habe ich nicht überprüft.
Du solltest einfach mal beim SRK anrufen.
Sie geben gerne Auskunft über die aktuellen Bestimmungen.

Wenn du nur kurzfristig, also bis max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten möchtest, musst du als Angestellter von deinem Arbeitgeber in Deutschland entsendet werden. Sprich, er muss den Antrag bei den schweizerischen Behörden stellen.
Bis du selbstständig tätig, stellst du den Antrag auf die Erlaubnis zur kurzfristigen Beschäftigung in der Schweiz.
Es kann sein, daß vor Ort deine Selbstständigkeit überprüft wird.
Da solltest du genügend aussagekräftige Unterlagen z.B. vom Finanzamt, die Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde, sprich alles was darauf hinweist, das du auch wirklich in Deutschland selbstständig Tätig bist, zur Hand haben.

Da die Schweiz mittlerweile die Personenfreizügigkeit aufgehoben hat, ist alles eher aufwendiger und komplizierter geworden.
Also, mach dich schlau und ruf beim SRK an.
Nicht jeder Arbeitgeber ist immer top aktuell informiert!
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Das kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden. Mein letzter Wissenstand ist von 2018. Damals hat der Kanton Graubünden nach Aussage meines damaligen Arbeitgebers die Regelung verschärft, so daß man selbst für kurzzeitige Arbeitseinsätze als nichtschweizerischer Fisiotherapeut die SRK-Anerkennung, oder den Nachweis des SRK, daß du gerade auf Anerkennung geprüft wirst, benötigt. Aber ob das nun auch so ist, habe ich nicht überprüft. Du solltest einfach mal beim SRK anrufen. Sie geben gerne Auskunft über die aktuellen Bestimmungen. Wenn du nur kurzfristig, also bis max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten möchtest, musst du als Angestellter von deinem Arbeitgeber in Deutschland entsendet werden. Sprich, er muss den Antrag bei den schweizerischen Behörden stellen. Bis du selbstständig tätig, stellst du den Antrag auf die Erlaubnis zur kurzfristigen Beschäftigung in der Schweiz. Es kann sein, daß vor Ort deine Selbstständigkeit überprüft wird. Da solltest du genügend aussagekräftige Unterlagen z.B. vom Finanzamt, die Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde, sprich alles was darauf hinweist, das du auch wirklich in Deutschland selbstständig Tätig bist, zur Hand haben. Da die Schweiz mittlerweile die Personenfreizügigkeit aufgehoben hat, ist alles eher aufwendiger und komplizierter geworden. Also, mach dich schlau und ruf beim SRK an. Nicht jeder Arbeitgeber ist immer top aktuell informiert!
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Stefan Preißler schrieb:

Das kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt werden.
Mein letzter Wissenstand ist von 2018. Damals hat der Kanton Graubünden nach Aussage meines damaligen Arbeitgebers die Regelung verschärft, so daß man selbst für kurzzeitige Arbeitseinsätze als nichtschweizerischer Fisiotherapeut die SRK-Anerkennung, oder den Nachweis des SRK, daß du gerade auf Anerkennung geprüft wirst, benötigt.
Aber ob das nun auch so ist, habe ich nicht überprüft.
Du solltest einfach mal beim SRK anrufen.
Sie geben gerne Auskunft über die aktuellen Bestimmungen.

Wenn du nur kurzfristig, also bis max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten möchtest, musst du als Angestellter von deinem Arbeitgeber in Deutschland entsendet werden. Sprich, er muss den Antrag bei den schweizerischen Behörden stellen.
Bis du selbstständig tätig, stellst du den Antrag auf die Erlaubnis zur kurzfristigen Beschäftigung in der Schweiz.
Es kann sein, daß vor Ort deine Selbstständigkeit überprüft wird.
Da solltest du genügend aussagekräftige Unterlagen z.B. vom Finanzamt, die Anmeldung bei der Gesundheitsbehörde, sprich alles was darauf hinweist, das du auch wirklich in Deutschland selbstständig Tätig bist, zur Hand haben.

Da die Schweiz mittlerweile die Personenfreizügigkeit aufgehoben hat, ist alles eher aufwendiger und komplizierter geworden.
Also, mach dich schlau und ruf beim SRK an.
Nicht jeder Arbeitgeber ist immer top aktuell informiert!

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Gerry schrieb:

Klär' mich bitte auf! Was ist eine "SRK Anerkennung"?

Grüße...Gerry

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Leah79
10.08.2020 21:06
Hallo zusammen,

ich bin auch am Überlegen als Physio in die Schweiz zu gehen.
Ich war nach meinen Recherchen überrascht, das man noch eine Anerkennung mit Anpassungsmaßnahmen, die nach Einreichen der Unterlagen vom SRK festgelegt werden, ausgeführt werden müssen. Schade, das viele wichtige Fobis und Berufserfahrung von 20 Jahren nicht ausreichen. Es ist immer noch ein praktischer Beruf in dem man gut mit Menschen umgehen sollte.

Mal angenommen ich finde ein interessantes Arbeitsangebot und möchte mich daraufhin bewerben...
sollte man die Anerkennung vorher, zeitgleich oder nach Anstellung beantragen?
Hat jemand Erfahrung was meistens verlangt wird mit Berufserfahrung?
Wo/Wie macht man diese Angleichung und fallen für diese erforderlichen Maßnahmen noch zusätzliche Kosten an?
Die Anerkennung kostet ja schon 1000 CHF. Scheint auch Geldmacherei zu sein.
Unterstützen einen die zukünftigen AG dahingehend?
Muß man eine theoretische/mündliche Prüfung ablegen?
Besteht die Gefahr das Prüfungsziel nicht zu erreichen? Immerhin sind wir es aus unserer Ausbildung nicht gewohnt eine Bachelorarbeit zu schreiben und wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Davor graut es mir ehrlich gesagt.
Gilt die Anerkennung nur für ein Kanton oder für die gesamte Schweiz?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen!!
1

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Hallo zusammen, ich bin auch am Überlegen als Physio in die Schweiz zu gehen. Ich war nach meinen Recherchen überrascht, das man noch eine Anerkennung mit Anpassungsmaßnahmen, die nach Einreichen der Unterlagen vom SRK festgelegt werden, ausgeführt werden müssen. Schade, das viele wichtige Fobis und Berufserfahrung von 20 Jahren nicht ausreichen. Es ist immer noch ein praktischer Beruf in dem man gut mit Menschen umgehen sollte. Mal angenommen ich finde ein interessantes Arbeitsangebot und möchte mich daraufhin bewerben... sollte man die Anerkennung vorher, zeitgleich oder nach Anstellung beantragen? Hat jemand Erfahrung was meistens verlangt wird mit Berufserfahrung? Wo/Wie macht man diese Angleichung und fallen für diese erforderlichen Maßnahmen noch zusätzliche Kosten an? Die Anerkennung kostet ja schon 1000 CHF. Scheint auch Geldmacherei zu sein. Unterstützen einen die zukünftigen AG dahingehend? Muß man eine theoretische/mündliche Prüfung ablegen? Besteht die Gefahr das Prüfungsziel nicht zu erreichen? Immerhin sind wir es aus unserer Ausbildung nicht gewohnt eine Bachelorarbeit zu schreiben und wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Davor graut es mir ehrlich gesagt. Gilt die Anerkennung nur für ein Kanton oder für die gesamte Schweiz? Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen!!
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Leah79 schrieb:

Hallo zusammen,

ich bin auch am Überlegen als Physio in die Schweiz zu gehen.
Ich war nach meinen Recherchen überrascht, das man noch eine Anerkennung mit Anpassungsmaßnahmen, die nach Einreichen der Unterlagen vom SRK festgelegt werden, ausgeführt werden müssen. Schade, das viele wichtige Fobis und Berufserfahrung von 20 Jahren nicht ausreichen. Es ist immer noch ein praktischer Beruf in dem man gut mit Menschen umgehen sollte.

Mal angenommen ich finde ein interessantes Arbeitsangebot und möchte mich daraufhin bewerben...
sollte man die Anerkennung vorher, zeitgleich oder nach Anstellung beantragen?
Hat jemand Erfahrung was meistens verlangt wird mit Berufserfahrung?
Wo/Wie macht man diese Angleichung und fallen für diese erforderlichen Maßnahmen noch zusätzliche Kosten an?
Die Anerkennung kostet ja schon 1000 CHF. Scheint auch Geldmacherei zu sein.
Unterstützen einen die zukünftigen AG dahingehend?
Muß man eine theoretische/mündliche Prüfung ablegen?
Besteht die Gefahr das Prüfungsziel nicht zu erreichen? Immerhin sind wir es aus unserer Ausbildung nicht gewohnt eine Bachelorarbeit zu schreiben und wissenschaftliche Arbeiten zu verfassen. Davor graut es mir ehrlich gesagt.
Gilt die Anerkennung nur für ein Kanton oder für die gesamte Schweiz?
Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen weiterhelfen!!



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