Wir suchen aufgeweckte, innovative
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Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
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Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
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Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
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Ist er nicht in dem Moment mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden, wenn er mit uns Termine macht?
Ich bitte um Hilfe und evtl. Quellen hierzu, wer sich damit auskennt. Danke, kollegiale Grüße Ynnoc
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ynnoc schrieb:
Hallo an alle Mitstreiter wie ist unsere rechtliche Grundlage, wenn der Patient telefonisch seine Termine ausgemacht hat, auf unsere Absagefrist hingewiesen wurde und dann beim 1. Termin zu spät absagt?
Ist er nicht in dem Moment mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden, wenn er mit uns Termine macht?
Ich bitte um Hilfe und evtl. Quellen hierzu, wer sich damit auskennt. Danke, kollegiale Grüße Ynnoc
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VAUPE schrieb:
Unter den Umständen:...…….keine Chance!
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McMiki schrieb:
Kannst du beweisen, dass du ihn aufgeklärt hast? Leute, macht wegen sowas kein Fass auf..bestellt die Leute mit Rezept ein und dann gibt es Termine plus Behandlungsvertrag!!!
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Patienten, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind, bitte ich unbedingt vor Antritt der Therapie zur Anmeldung in die Praxis. Ich hatte einmal einen Nichtantritt, nach telefonischer Anmeldung; nicht mal Absage erfolgte. Über einen Anruf bei ihr erfragte ich die Adresse, wo die Ausfallrechnung hingehen soll, die Rechnung wurde ihrerseits beglichen. Ich verlor zwar die Pat., aber solche Patienten brauche ich eh nicht. Bei einer tel. kurzfristigen Absage zum 1. Termin sollte man den Grund differenzieren, bei "schwammigen Ausreden" muss man mit meinen Konsequenzen rechnen.
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viento schrieb:
Wenn man telefonisch alles kontrolliert, und abfragt ist die Fehlerquote relativ gering.
Patienten, die der deutschen Sprache nicht so mächtig sind, bitte ich unbedingt vor Antritt der Therapie zur Anmeldung in die Praxis. Ich hatte einmal einen Nichtantritt, nach telefonischer Anmeldung; nicht mal Absage erfolgte. Über einen Anruf bei ihr erfragte ich die Adresse, wo die Ausfallrechnung hingehen soll, die Rechnung wurde ihrerseits beglichen. Ich verlor zwar die Pat., aber solche Patienten brauche ich eh nicht. Bei einer tel. kurzfristigen Absage zum 1. Termin sollte man den Grund differenzieren, bei "schwammigen Ausreden" muss man mit meinen Konsequenzen rechnen.
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McMiki schrieb:
Ihr solltet vor der ersten Behandlung das Rezept in der Hand haben...allein schon wegen der Richtigkeit/Gültigkeit!!
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MikeL schrieb:
Es lohnt sich nicht, in die Klärung dieser Angelegenheit Zeit oder Hirnschmalz zu investieren. Es gibt durchaus plausible Gründe für eine kurzfristige Absage und immerhin ist es ja schon mal positiv, dass der Patient Dich wenigstens - wenn auch für Dich zu spät darüber informiert hat. In einem solchen Fall lege ich den Patienten trotzdem bei TheOrg an und versehe ihn mit einem Hinweis, dass er uns einen Ausfall durch kurzfristige Absage oder ggf. Nichterscheinen verursacht hat. Wenn er sich dann erneut anmelden möchte, kommt dieses Thema wieder auf den Tisch und ich höre mir an, was der Patient evtl. für einen Vorschlag hat, dass ich mich dennoch wieder zu einer Terminvergabe erweichen lasse. Auf jeden Fall gibt es Termine dann nur gegen Unterschrift unter meine AGB.
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