Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Praxis für Physio und Ergotherapie
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Ich stehe dem Ansinnen und der Anfrage neutral gegenüber, persönlich halte ich die Anfrage des Arbeitnehmers für legitim.
Allerdings stelle ich mir die Frage, ob es im Sinne des Arbeitsrechts überhaupt erlaubt ist für Physiotherapeuten, Sonntags zu arbeiten.
Es handelt sich nicht um Tätigkeiten auf Intensivstationen im Krankenhaus sondern um "normale" Physiotherapie, die parallel zu einer Sonntags geöffneten Trainingsfläche für freies Training (Abo training) durchgeführt werden soll.
Ich frage mich, ob es hier Leute gibt, die mit entsprechenden Angeboten schon mal Erfahrungen gemacht haben und würde mich über Antworten sehr freuen.
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lars 446 schrieb:
Mein Arbeitgeber hat uns Mitarbeiter gefragt, ob wir bereit wären auch Sonntags zu arbeiten (mit entsprechendem Anreiz besserer Bezahlung).
Ich stehe dem Ansinnen und der Anfrage neutral gegenüber, persönlich halte ich die Anfrage des Arbeitnehmers für legitim.
Allerdings stelle ich mir die Frage, ob es im Sinne des Arbeitsrechts überhaupt erlaubt ist für Physiotherapeuten, Sonntags zu arbeiten.
Es handelt sich nicht um Tätigkeiten auf Intensivstationen im Krankenhaus sondern um "normale" Physiotherapie, die parallel zu einer Sonntags geöffneten Trainingsfläche für freies Training (Abo training) durchgeführt werden soll.
Ich frage mich, ob es hier Leute gibt, die mit entsprechenden Angeboten schon mal Erfahrungen gemacht haben und würde mich über Antworten sehr freuen.
...drum freue ich mich über das Mindestlohngesetz und lehne nicht zwingend notwendige Sonntagsarbeit ab.
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
[...]
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
[...]
3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
[...]
7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, [...]
Zulässig wäre der Vorschlag deines Chefs wohl, zumindest könnte man die Notwendigkeit hindrehen.
Bedenke bitte: Sagen jetzt zuviele von euch "Ja" wird das bald ein Einstellungskriterium.
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Wie errechnest Du diesen Stundenlohn?
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foe schrieb:
"Bei einem Grundlohn von €6,01/Stunde "....
Wie errechnest Du diesen Stundenlohn?
€6,01 stand im Vertrag, und wehe dem AG den ich dabei erwische wie er mich bei so einem Lohn auch noch in der Abrechnung zu betrügen versucht...
(ein Kollege bekam zum Meistertitel eine Gehaltserhöhung - auf €7,70/Stunde. So geschehen im Speckgürtel des Bodensees...)
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Papa Alpaka schrieb:
Für €6,01 rechne ich nicht, auch nicht wenn ich Sonntags um 03:30 €15/Stunde dafür bekomme.
€6,01 stand im Vertrag, und wehe dem AG den ich dabei erwische wie er mich bei so einem Lohn auch noch in der Abrechnung zu betrügen versucht...
(ein Kollege bekam zum Meistertitel eine Gehaltserhöhung - auf €7,70/Stunde. So geschehen im Speckgürtel des Bodensees...)
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Papa Alpaka schrieb:
Meine ganz persönliche Meinung: Ein Lohnzuschlag von 150% (100 Sonntag, 50 Nachtarbeit) macht den Stress in unserer Kategorie von Arbeit noch immer nicht angenehmer. Bei einem Grundlohn von €6,01/Stunde habe ich notgedrungen "freiwillig" die Nachtschichten am Wochenende gemacht (Sonntagszuschlag ab 0:00, arbeiten bis 04:00 und um 15 Uhr wieder auf der Matte stehen ... ja, kann man machen wenn man das Geld braucht...); ich würde das ohne akute längerfristige Geldnot nicht wieder machen. Inwiefern ein arbeitender Sonntag das persönliche Leben beeinflusst ... kann ich nicht beurteilen, anno dazumal hatte ich keinen ernstlich geregelten Tages- oder Wochenablauf; zur Not habe ich Zeiten von Sonntags 04:00-15:00 auf einer zweiten Personalidentität mitgearbeitet...
Arbeitszeitgesetz
...drum freue ich mich über das Mindestlohngesetz und lehne nicht zwingend notwendige Sonntagsarbeit ab.
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
[...]
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden
1. in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
[...]
3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
[...]
7. beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, [...]
Zulässig wäre der Vorschlag deines Chefs wohl, zumindest könnte man die Notwendigkeit hindrehen.
Bedenke bitte: Sagen jetzt zuviele von euch "Ja" wird das bald ein Einstellungskriterium.
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Das schreibe ich nach 37 Jahren Klinik.
mfg hg :point_up:b
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hgb schrieb:
Das Problem ist die Notwendigkeit. Intensiv oder postop. bei bestimmten Dingen kein Problem, hier aber mit KGG!
Das schreibe ich nach 37 Jahren Klinik.
mfg hg :point_up:b
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Helmut Fromberger schrieb:
Gut, aber in gewisser Weise sollte man schon dann arbeiten wenn auch die Klientel da sein kann.
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lars 446 schrieb:
Das Problem kann das Arbeitszeitgesetz sein. Es geht mir auch gar nicht darum, ob ich persönlich Sonntags arbeiten will oder soll, sondern einzig um die Frage der Rechtmäßigkeit. Wir Papa Alpaka schrieb, ist es Arbeitnehmern grundsätzlich verboten, Sonntags zu arbeiten. Entscheidend ist halt, ob eine Physiotherapiepraxis mit "normalen" Betrieb (also keine Intensivmedizin oder Pflegeheimbetreung) das Recht beinhaltet, Sonntags arbeiten zu lassen. Also ob man tatsächlich unter die ebenfalls von Papa Alpaka beschriebenen Ausnahmeregeln nach Paragraph 10 fällt oder nicht.
...am unteren Ende der Gehaltsskala macht man's weil es unter Umständen keinen besseren Job gibt [zum obigen Beispiel: die anderen Jobs die mir zu dieser Zeit angeboten wurden rangierten zwischen €4 bis €5,50; nur einer stach mit €6,50 nach oben heraus. Bei allen anderen habe es, so die potentiellen Kollegen hinter vorgehaltener Hand, Probleme mit der Gehaltsabrechnung bzw. Anerkennung von Arbeitszeit gegeben. Für €6 hatte ich wenigstens einen Chef der sehr penibel an der äußeren Grenze dessen was die Arbeiterrechte hergaben gearbeitet hat, mit der Ausnahme das leistungsstarke AN die Möglichkeit hatten unter einer zweiten Identität mehr Stunden als zulässig zu arbeiten].
...am "anderen Ende" der Gehaltsskala stimme ich dir zu, Helmut, richtet sich die Arbeitszeit nach Klientel und Umsatz - wobei ich heutzutage den Sonntag nicht mehr ohne weiteres hergebe, das ist der einzige Tag an dem ich beinahe sicher bin das meine Frau nicht arbeiten geht ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Das sehe ich als Gehaltsfrage...
...am unteren Ende der Gehaltsskala macht man's weil es unter Umständen keinen besseren Job gibt [zum obigen Beispiel: die anderen Jobs die mir zu dieser Zeit angeboten wurden rangierten zwischen €4 bis €5,50; nur einer stach mit €6,50 nach oben heraus. Bei allen anderen habe es, so die potentiellen Kollegen hinter vorgehaltener Hand, Probleme mit der Gehaltsabrechnung bzw. Anerkennung von Arbeitszeit gegeben. Für €6 hatte ich wenigstens einen Chef der sehr penibel an der äußeren Grenze dessen was die Arbeiterrechte hergaben gearbeitet hat, mit der Ausnahme das leistungsstarke AN die Möglichkeit hatten unter einer zweiten Identität mehr Stunden als zulässig zu arbeiten].
...am "anderen Ende" der Gehaltsskala stimme ich dir zu, Helmut, richtet sich die Arbeitszeit nach Klientel und Umsatz - wobei ich heutzutage den Sonntag nicht mehr ohne weiteres hergebe, das ist der einzige Tag an dem ich beinahe sicher bin das meine Frau nicht arbeiten geht ;)
[...] Entscheidend ist halt, ob eine Physiotherapiepraxis mit "normalen" Betrieb (also keine Intensivmedizin oder Pflegeheimbetreung) das Recht beinhaltet, Sonntags arbeiten zu lassen. Also ob man tatsächlich unter die ebenfalls von Papa Alpaka beschriebenen Ausnahmeregeln nach Paragraph 10 fällt oder nicht.
Es ist eine Einrichtung zur Behandlung von Personen (PT-Praxis) mit angegliederter Einrichtung des Freizeit-/Erholungswesens. Sofern ihr dabei Dinge tut die nicht an regulären Werktagen erledigt werden können [Ausschlusskriterium für Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot] könntet ihr wohl sonntags arbeiten.
Das geht solange gut bis irgendein Kollege, sei er neu oder in einer veränderten sozialen Situation, keinen Bock mehr darauf hat und Streit mit dem Chef sucht [oder umgekehrt]. Es dürfte ein leichtes sein das Arbeitsgericht davon zu überzeugen das die am Sonntag erledigten Tätigkeiten auch an anderen Tagen hätten erledigt werden können.
Die anderen Ausnahmen beziehen sich entweder auf Notdienste [ein Krankenhaus braucht eine gewisse Menge Personal um Pflege und Notdienst aufrecht erhalten zu können; ebenso können die Rettungsdienste den Sonntagsfahrer schlecht bis montag im Straßengraben liegen lassen...]; auf Tätigkeiten die den Erholungswert des Sonntags sichern [Bäcker in den Morgenstunden; Personal das für den Sonntagsbetrieb von Freizeitparks, Museen etc. notwendig ist; auch Angestellte der Getränke- oder Speiseeisproduktion bei längeren Hitzewellen] oder deren Nichteinsatz am Sonntag erhebliche Schäden bedeuten kann [Maschinen deren Funktionsfähigkeit bei tageweisem Stillstand gefährdet ist; Regulation von Energie- und Wasserverteilnetzen...].
In dem Sinne: Ob ihr euch für die Sonntagsarbeit hergebt liegt zu einem großen Teil in eurem Ermessen.
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Papa Alpaka schrieb:
lars 446 schrieb am 4.8.15 22:05:
[...] Entscheidend ist halt, ob eine Physiotherapiepraxis mit "normalen" Betrieb (also keine Intensivmedizin oder Pflegeheimbetreung) das Recht beinhaltet, Sonntags arbeiten zu lassen. Also ob man tatsächlich unter die ebenfalls von Papa Alpaka beschriebenen Ausnahmeregeln nach Paragraph 10 fällt oder nicht.
Es ist eine Einrichtung zur Behandlung von Personen (PT-Praxis) mit angegliederter Einrichtung des Freizeit-/Erholungswesens. Sofern ihr dabei Dinge tut die nicht an regulären Werktagen erledigt werden können [Ausschlusskriterium für Ausnahmen vom Sonntagsarbeitsverbot] könntet ihr wohl sonntags arbeiten.
Das geht solange gut bis irgendein Kollege, sei er neu oder in einer veränderten sozialen Situation, keinen Bock mehr darauf hat und Streit mit dem Chef sucht [oder umgekehrt]. Es dürfte ein leichtes sein das Arbeitsgericht davon zu überzeugen das die am Sonntag erledigten Tätigkeiten auch an anderen Tagen hätten erledigt werden können.
Die anderen Ausnahmen beziehen sich entweder auf Notdienste [ein Krankenhaus braucht eine gewisse Menge Personal um Pflege und Notdienst aufrecht erhalten zu können; ebenso können die Rettungsdienste den Sonntagsfahrer schlecht bis montag im Straßengraben liegen lassen...]; auf Tätigkeiten die den Erholungswert des Sonntags sichern [Bäcker in den Morgenstunden; Personal das für den Sonntagsbetrieb von Freizeitparks, Museen etc. notwendig ist; auch Angestellte der Getränke- oder Speiseeisproduktion bei längeren Hitzewellen] oder deren Nichteinsatz am Sonntag erhebliche Schäden bedeuten kann [Maschinen deren Funktionsfähigkeit bei tageweisem Stillstand gefährdet ist; Regulation von Energie- und Wasserverteilnetzen...].
In dem Sinne: Ob ihr euch für die Sonntagsarbeit hergebt liegt zu einem großen Teil in eurem Ermessen.
Das habe ich für den OP und elektive OP's auch erlebt, es ist glücklicherweise inder Uni gescheitert, nicht aber im privaten Haus.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
..... es ist am Rande der Legalität, sie bei Papa Alpaka, so geht der Einstieg in die 7 Tage-Woche.
Das habe ich für den OP und elektive OP's auch erlebt, es ist glücklicherweise inder Uni gescheitert, nicht aber im privaten Haus.
mfg hgb :blush:
[...
Das geht solange gut bis irgendein Kollege, sei er neu oder in einer veränderten sozialen Situation, keinen Bock mehr darauf hat und Streit mit dem Chef sucht [oder umgekehrt]. Es dürfte ein leichtes sein das Arbeitsgericht davon zu überzeugen das die am Sonntag erledigten Tätigkeiten auch an anderen Tagen hätten erledigt werden können.
Da sehe ich aber ganz andere "Gefährdungen". Neben den Mitarbeitern können natürlich Konkurrenzpraxen am Ort eine starkes Interesse daran haben, die Rechtäßigkeit eines Sonntagsbetriebs zu hinterfragen. Schlieslich können den durchaus Patienten durch das Angebot verloren gehen, die gerne Sonntags behandelt werden. Daher sollte man sich halt sicher sein, dass es o.k. ist was man macht, bevor man damit anfängt.
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lars 446 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 4.8.15 22:24:
[...
Das geht solange gut bis irgendein Kollege, sei er neu oder in einer veränderten sozialen Situation, keinen Bock mehr darauf hat und Streit mit dem Chef sucht [oder umgekehrt]. Es dürfte ein leichtes sein das Arbeitsgericht davon zu überzeugen das die am Sonntag erledigten Tätigkeiten auch an anderen Tagen hätten erledigt werden können.
Da sehe ich aber ganz andere "Gefährdungen". Neben den Mitarbeitern können natürlich Konkurrenzpraxen am Ort eine starkes Interesse daran haben, die Rechtäßigkeit eines Sonntagsbetriebs zu hinterfragen. Schlieslich können den durchaus Patienten durch das Angebot verloren gehen, die gerne Sonntags behandelt werden. Daher sollte man sich halt sicher sein, dass es o.k. ist was man macht, bevor man damit anfängt.
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Helmut Fromberger schrieb:
Also wir arbeiten auch regelmäßig an Sonn und Feiertagen. Dafür bekommen wir dann eben Freizeitausgleich. Wo ist das Problem? Wenn ich Sonntags arbeite, dann habe ich halt dafür an einem anderen Tag der Woche frei.
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