Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
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Heilmittelpraxis für
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Schnarrenberg des
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weiss jemand ob man als Praxisphysio an Sonn und Feiertagen GKV Patienten Behandeln und abrechnen darf ?
Sprich gibt es Probleme wenn man das Datum eines Sonn oder Feiertages einträgt ??
Gibts ne Rechtsgrundlage als Sicherheit dazu ??
Danke für Info
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Gert Winsa schrieb:
Hallo allerseits,
weiss jemand ob man als Praxisphysio an Sonn und Feiertagen GKV Patienten Behandeln und abrechnen darf ?
Sprich gibt es Probleme wenn man das Datum eines Sonn oder Feiertages einträgt ??
Gibts ne Rechtsgrundlage als Sicherheit dazu ??
Danke für Info
Ich hab auch schon GKV-Patienten am Feiertag behandelt. Bei Absetzung (Feiertag - SoFas können sich nicht vorstellen, daß es Menschen gibt, die dann arbeiten) gibt es nette 40 Euro extra. :smile:
Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
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Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
Du alte Krawallnudel, machst Du jetzt auf freundlich oder wie... :smile:
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ali schrieb:
die neue schrieb am 20.6.19 20:16:
Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
Du alte Krawallnudel, machst Du jetzt auf freundlich oder wie... :smile:
Dennoch scheint es so zu sein dass es rechtmäßig ist, aber so wie es scheint nicht alle Kassen wissen.
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Gert Winsa schrieb:
Kann man machen, wenn aber viele KKs, aus unwissen, diesen Betrag absetzen, selbst wenn ich 40 Euro verlangen kann, ist es mir doch lieber auf diesen Zusatzbürokratieaufwand zu verzichten. Auch wenn es 40 Euro sind, ich möchte so wenig wie möglich mit Bürokratie zu tun haben.
Dennoch scheint es so zu sein dass es rechtmäßig ist, aber so wie es scheint nicht alle Kassen wissen.
Kann man machen, wenn aber viele KKs, aus unwissen, diesen Betrag absetzen, selbst wenn ich 40 Euro verlangen kann, ist es mir doch lieber auf diesen Zusatzbürokratieaufwand zu verzichten. Auch wenn es 40 Euro sind, ich möchte so wenig wie möglich mit Bürokratie zu tun haben.
Lieber Gert,
ich kann Dich total verstehen....! Auf der anderen Seite....im konkreten Fall:
wenn Du am Sonntag behandeln willst, kannst Du es machen und eventuell ein Absetzung kasieren. Wenn schon Absetzungswiderspruch, dann wenigstens mit Aufwandsentschädigung.
Oder Du machst Dich klein, indem Du der inkompetenten oder absichtlich kostensparenden Kasse nachgibst und entweder gar nicht am Sonntag behandelst, das Datum türkst oder sonstwas (nicht) machst....
wie geschrieben......vermutlich deswegen, werden viele UNGERECHTIGTE Absetzungen von Leistungserbringern akzeptiert....bzw. unnötige Rezeptänderungen oder ExtraMahnungen geschrieben....
unnötiger bürokratischer Aufwand, der langfristig vermieden werden könnte....
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ali schrieb:
Gert Winsa schrieb am 20.6.19 21:32:
Kann man machen, wenn aber viele KKs, aus unwissen, diesen Betrag absetzen, selbst wenn ich 40 Euro verlangen kann, ist es mir doch lieber auf diesen Zusatzbürokratieaufwand zu verzichten. Auch wenn es 40 Euro sind, ich möchte so wenig wie möglich mit Bürokratie zu tun haben.
Lieber Gert,
ich kann Dich total verstehen....! Auf der anderen Seite....im konkreten Fall:
wenn Du am Sonntag behandeln willst, kannst Du es machen und eventuell ein Absetzung kasieren. Wenn schon Absetzungswiderspruch, dann wenigstens mit Aufwandsentschädigung.
Oder Du machst Dich klein, indem Du der inkompetenten oder absichtlich kostensparenden Kasse nachgibst und entweder gar nicht am Sonntag behandelst, das Datum türkst oder sonstwas (nicht) machst....
wie geschrieben......vermutlich deswegen, werden viele UNGERECHTIGTE Absetzungen von Leistungserbringern akzeptiert....bzw. unnötige Rezeptänderungen oder ExtraMahnungen geschrieben....
unnötiger bürokratischer Aufwand, der langfristig vermieden werden könnte....
Und was ist denn ein SoFa?
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Philipp Morlock schrieb:
Wo stehen die gesetzlichen Regelungen dazu, bitte? Gerade die 40,-€ (Für Rezept?Tag?Behandlungseinheit?
Und was ist denn ein SoFa?
Wo stehen die gesetzlichen Regelungen dazu, bitte? Gerade die 40,-€ (Für Rezept?Tag?Behandlungseinheit?
Und was ist denn ein SoFa?
SozialversicherungsFachangestellter (Ausbildungsberuf)
BGB §288 (Relativ neu die 40 Europauschale)
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ali schrieb:
Philipp Morlock schrieb am 21.6.19 09:00:
Wo stehen die gesetzlichen Regelungen dazu, bitte? Gerade die 40,-€ (Für Rezept?Tag?Behandlungseinheit?
Und was ist denn ein SoFa?
SozialversicherungsFachangestellter (Ausbildungsberuf)
BGB §288 (Relativ neu die 40 Europauschale)
Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
Du alte Krawallnudel, machst Du jetzt auf freundlich oder wie... :smile:
Das "alte" nimmst Du bitte zurück, ja?? :smile:
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die neue schrieb:
ali schrieb am 20.6.19 21:11:
die neue schrieb am 20.6.19 20:16:
Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
Du alte Krawallnudel, machst Du jetzt auf freundlich oder wie... :smile:
Das "alte" nimmst Du bitte zurück, ja?? :smile:
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die neue schrieb:
Wie Ali schon schrieb, BGB §288, Abs. 5 Verzugspauschale. Und Abs. 2 zzgl. Zinsen.
[Das "alte" nimmst Du bitte zurück, ja?? :smile:
Hmmmm :sunglasses:
von wir uns darüber bei einem Cocktail verständigen ? :hushed:
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ali schrieb:
die neue schrieb am 21.6.19 18:36:
[Das "alte" nimmst Du bitte zurück, ja?? :smile:
Hmmmm :sunglasses:
von wir uns darüber bei einem Cocktail verständigen ? :hushed:
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die neue schrieb:
Du darfst Patienten immer dann behandeln, wenn Du Zeit hast, bzw. was Dein Dienstplan Dir sagt!
Ich hab auch schon GKV-Patienten am Feiertag behandelt. Bei Absetzung (Feiertag - SoFas können sich nicht vorstellen, daß es Menschen gibt, die dann arbeiten) gibt es nette 40 Euro extra. :smile:
Wenn Du auf die 40 Euro verzichten willst, dann mach ein Sternchen neben das Datum und schreib unten hin "Behandlung am Sonntag/Feiertag" :wink:
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Hallo Gert,
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ja das kann ich, aber es könnte sein dass es Regelungen gibt nachdem GKV Patienten in Ambulanter Behandlung nicht an Feiertagen abgerechnet und Behandelt werden dürfen.
An die die es sicher zu wissen scheinen, gibt es eine Regelung Gesetz/Rahmenvertrag dazu, oder gibt es einfach KEINE Regelung, also ist es erlaubt ?
Danke für Info.
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Gert Winsa schrieb:
JürgenK schrieb am 21.6.19 16:44:
Hallo Gert,
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ja das kann ich, aber es könnte sein dass es Regelungen gibt nachdem GKV Patienten in Ambulanter Behandlung nicht an Feiertagen abgerechnet und Behandelt werden dürfen.
An die die es sicher zu wissen scheinen, gibt es eine Regelung Gesetz/Rahmenvertrag dazu, oder gibt es einfach KEINE Regelung, also ist es erlaubt ?
Danke für Info.
Hallo Gert,
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ja das kann ich, aber es könnte sein dass es Regelungen gibt nachdem GKV Patienten in Ambulanter Behandlung nicht an Feiertagen abgerechnet und Behandelt werden dürfen.
An die die es sicher zu wissen scheinen, gibt es eine Regelung Gesetz/Rahmenvertrag dazu, oder gibt es einfach KEINE Regelung, also ist es erlaubt ?
Danke für Info.
...weder HM-R noch SGB V machen dazu irgendeine Aussage, das Arbeitszeitgesetz sieht vor: "§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung - (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden [...] 3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen". Davon abweichend kann ein Rahmenvertrag für ambulante Leistungen die Leistungserbringung an Sonn- und Feiertagen ausschließen; das wäre aber unsinnig da somit ggf. auch der ärztliche und zahnärztliche Notdienst in Frage gestellt werden müsste und die Honorarvereinbarungen Höchstpreise enthalten die auch bei Leistung an Sonn- und Feiertagen nicht überschritten werden dürfen.
Überblick, nach Rang gestaffelt:
Arbeitszeitgesetz: erlaubt
SGB V: keine Aussage
HM-R: keine Aussage
Rahmenvertrag: kein mir bekannter Ausschluss
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Papa Alpaka schrieb:
Gert Winsa schrieb am 23.6.19 22:34:
JürgenK schrieb am 21.6.19 16:44:
Hallo Gert,
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ja das kann ich, aber es könnte sein dass es Regelungen gibt nachdem GKV Patienten in Ambulanter Behandlung nicht an Feiertagen abgerechnet und Behandelt werden dürfen.
An die die es sicher zu wissen scheinen, gibt es eine Regelung Gesetz/Rahmenvertrag dazu, oder gibt es einfach KEINE Regelung, also ist es erlaubt ?
Danke für Info.
...weder HM-R noch SGB V machen dazu irgendeine Aussage, das Arbeitszeitgesetz sieht vor: "§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung - (1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden [...] 3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen". Davon abweichend kann ein Rahmenvertrag für ambulante Leistungen die Leistungserbringung an Sonn- und Feiertagen ausschließen; das wäre aber unsinnig da somit ggf. auch der ärztliche und zahnärztliche Notdienst in Frage gestellt werden müsste und die Honorarvereinbarungen Höchstpreise enthalten die auch bei Leistung an Sonn- und Feiertagen nicht überschritten werden dürfen.
Überblick, nach Rang gestaffelt:
Arbeitszeitgesetz: erlaubt
SGB V: keine Aussage
HM-R: keine Aussage
Rahmenvertrag: kein mir bekannter Ausschluss
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JürgenK schrieb:
Hallo Gert,
ein kleiner Hinweis: Du bist ein Freiberufler wie z.B. ein RA, Steuerberater...all diese Menschen können und dürfen arbeiten wann sie wollen.. Bei AN in z.B. (halb) Öffentlichen Dienst ist das nicht immer denkbar.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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