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Mir wurde gekündigt und ich habe eine neue Arbeit gefunden, die über 100 km entfernt liegt.
Gibt es eine (gesetzliche) Möglichkeit, für den Umzug eine Art Sonderurlaub zu bekommen?
Wer müsste den gewähren, der alte Arbeitgeber, oder der neue?
Gruß
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Hallo zusammen!
Mir wurde gekündigt und ich habe eine neue Arbeit gefunden, die über 100 km entfernt liegt.
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Wer müsste den gewähren, der alte Arbeitgeber, oder der neue?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
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Mir wurde gekündigt und ich habe eine neue Arbeit gefunden, die über 100 km entfernt liegt.
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Nein, eine gesetzliche Möglichkeit gibt es nicht.
Warum auch? Du nimmst eine neue Stelle an und musst dafür umziehen. ZWingt Dich dein alter AG dazu, dorthin zu gehen? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zwingt Dich Dein neuer AG dazu, bei ihm zu arbeiten? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Sollte Dich aber weder der alte noch der neue AG zu dem Umzug zwingen, hast Du keine Chance.
Fachkräftemangel hin oder her - als AG wäre ich bei der Wohnungssuche behilflich, aber Sonderurlaub vor Arbeitsantritt würde ich nicht gewähren.
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• cojuro
Nein, eine gesetzliche Möglichkeit gibt es nicht.
Warum auch? Du nimmst eine neue Stelle an und musst dafür umziehen. ZWingt Dich dein alter AG dazu, dorthin zu gehen? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zwingt Dich Dein neuer AG dazu, bei ihm zu arbeiten? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
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StefanP schrieb:
Nein, eine gesetzliche Möglichkeit gibt es nicht.
Warum auch? Du nimmst eine neue Stelle an und musst dafür umziehen. ZWingt Dich dein alter AG dazu, dorthin zu gehen? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zwingt Dich Dein neuer AG dazu, bei ihm zu arbeiten? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
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Wie die anderen schon gesagt haben, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Sonderurlaub bei Umzügen. Dies ist meist tariflich geregelt. Manche Arbeitgeber gewähren sogar 2 Tage.
Dies geschieht besonders dann, wenn der Umzug mit der ganzen Familie stattfindet. Es geschieht auch deshalb, weil mit einem Unzug auch Behördengänge nötig werden, die eher selten am Wochenende und/oder an späten Nachmittagen durchgeführt werden können.
Aber hin oder her - diese Regelungen und auch die Kulanz eines Arbeitgebers setzt voraus, daß der Umziehenden WEITERHIN bei ihm beschäftigt ist/bleibt.
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen umziehst, kann man dir zumuten, es in dieser "Freizeit" zu machen.
Wenn du dafür ganz normalen Urlaub beantragst (sofern du ihn noch hast), MUSS der alte AG ihn dir allerdings gewähren, da du durch seine Kündigung gezwungen bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Was den neuen AG angeht - was hat er damit zu tun? Willst du deinen neue Tätigkeit mit einer Forderung nach Sonderurlaub beginnen? Dann plane mal gleich deine nächste Veränderung ...
Nicht alles im Leben kriegt man bezahlt. Manches hat man einfach zu tun - ohne Lohn ...
Gruß eska
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• Leni C.
• gabriele639
• StefanP
Wie die anderen schon gesagt haben, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Sonderurlaub bei Umzügen. Dies ist meist tariflich geregelt. Manche Arbeitgeber gewähren sogar 2 Tage.
Dies geschieht besonders dann, wenn der Umzug mit der ganzen Familie stattfindet. Es geschieht auch deshalb, weil mit einem Unzug auch Behördengänge nötig werden, die eher selten am Wochenende und/oder an späten Nachmittagen durchgeführt werden können.
Aber hin oder her - diese Regelungen und auch die Kulanz eines Arbeitgebers setzt voraus, daß der Umziehenden WEITERHIN bei ihm beschäftigt ist/bleibt.
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen umziehst, kann man dir zumuten, es in dieser "Freizeit" zu machen.
Wenn du dafür ganz normalen Urlaub beantragst (sofern du ihn noch hast), MUSS der alte AG ihn dir allerdings gewähren, da du durch seine Kündigung gezwungen bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen.
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eska schrieb:
Wie die anderen schon gesagt haben, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Sonderurlaub bei Umzügen. Dies ist meist tariflich geregelt. Manche Arbeitgeber gewähren sogar 2 Tage.
Dies geschieht besonders dann, wenn der Umzug mit der ganzen Familie stattfindet. Es geschieht auch deshalb, weil mit einem Unzug auch Behördengänge nötig werden, die eher selten am Wochenende und/oder an späten Nachmittagen durchgeführt werden können.
Aber hin oder her - diese Regelungen und auch die Kulanz eines Arbeitgebers setzt voraus, daß der Umziehenden WEITERHIN bei ihm beschäftigt ist/bleibt.
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen umziehst, kann man dir zumuten, es in dieser "Freizeit" zu machen.
Wenn du dafür ganz normalen Urlaub beantragst (sofern du ihn noch hast), MUSS der alte AG ihn dir allerdings gewähren, da du durch seine Kündigung gezwungen bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Was den neuen AG angeht - was hat er damit zu tun? Willst du deinen neue Tätigkeit mit einer Forderung nach Sonderurlaub beginnen? Dann plane mal gleich deine nächste Veränderung ...
Nicht alles im Leben kriegt man bezahlt. Manches hat man einfach zu tun - ohne Lohn ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Mir wurde gekündigt und ich habe eine neue Arbeit gefunden, die über 100 km entfernt liegt.
Gibt es eine (gesetzliche) Möglichkeit, für den Umzug eine Art Sonderurlaub zu bekommen?
Wer müsste den gewähren, der alte Arbeitgeber, oder der neue?
Gruß
Warum auch? Du nimmst eine neue Stelle an und musst dafür umziehen. ZWingt Dich dein alter AG dazu, dorthin zu gehen? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zwingt Dich Dein neuer AG dazu, bei ihm zu arbeiten? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Sollte Dich aber weder der alte noch der neue AG zu dem Umzug zwingen, hast Du keine Chance.
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StefanP schrieb:
Nein, eine gesetzliche Möglichkeit gibt es nicht.
Warum auch? Du nimmst eine neue Stelle an und musst dafür umziehen. ZWingt Dich dein alter AG dazu, dorthin zu gehen? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
Zwingt Dich Dein neuer AG dazu, bei ihm zu arbeiten? Wenn ja, dann könnte es sein, dass er Dir hierfür Sonderurlaub geben muss. Sofern dies vertraglich vereinbart ist.
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don schrieb:
Ja ne is klar...!
Dies geschieht besonders dann, wenn der Umzug mit der ganzen Familie stattfindet. Es geschieht auch deshalb, weil mit einem Unzug auch Behördengänge nötig werden, die eher selten am Wochenende und/oder an späten Nachmittagen durchgeführt werden können.
Aber hin oder her - diese Regelungen und auch die Kulanz eines Arbeitgebers setzt voraus, daß der Umziehenden WEITERHIN bei ihm beschäftigt ist/bleibt.
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen umziehst, kann man dir zumuten, es in dieser "Freizeit" zu machen.
Wenn du dafür ganz normalen Urlaub beantragst (sofern du ihn noch hast), MUSS der alte AG ihn dir allerdings gewähren, da du durch seine Kündigung gezwungen bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Was den neuen AG angeht - was hat er damit zu tun? Willst du deinen neue Tätigkeit mit einer Forderung nach Sonderurlaub beginnen? Dann plane mal gleich deine nächste Veränderung ...
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eska schrieb:
Wie die anderen schon gesagt haben, gibt es keine gesetzliche Regelung für den Sonderurlaub bei Umzügen. Dies ist meist tariflich geregelt. Manche Arbeitgeber gewähren sogar 2 Tage.
Dies geschieht besonders dann, wenn der Umzug mit der ganzen Familie stattfindet. Es geschieht auch deshalb, weil mit einem Unzug auch Behördengänge nötig werden, die eher selten am Wochenende und/oder an späten Nachmittagen durchgeführt werden können.
Aber hin oder her - diese Regelungen und auch die Kulanz eines Arbeitgebers setzt voraus, daß der Umziehenden WEITERHIN bei ihm beschäftigt ist/bleibt.
Wenn du zwischen zwei Arbeitsverhältnissen umziehst, kann man dir zumuten, es in dieser "Freizeit" zu machen.
Wenn du dafür ganz normalen Urlaub beantragst (sofern du ihn noch hast), MUSS der alte AG ihn dir allerdings gewähren, da du durch seine Kündigung gezwungen bist, deinen Lebensmittelpunkt zu verlegen.
Was den neuen AG angeht - was hat er damit zu tun? Willst du deinen neue Tätigkeit mit einer Forderung nach Sonderurlaub beginnen? Dann plane mal gleich deine nächste Veränderung ...
Nicht alles im Leben kriegt man bezahlt. Manches hat man einfach zu tun - ohne Lohn ...
Gruß eska
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