Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit neben meiner Haupttätigkeit in einer Praxis einige Selbstzahler im Hausbesuch zu behandeln. (Einverständnis des AG natürlich vorausgesetzt)
Besagte "Private" bzw. Selbstzahler haben keine Zeit/Möglichkeit in die Praxis zu kommen und haben angefragt, ob ich sie regelmäßig bei ihnen zuhause behandeln könnte.
Frage: Darf ich das?
Was brauche ich an Meldungen dafür? (BG, Berufshaftpflicht hab ich schon - sonst noch was?)
Danke für hilfreiche Beiträge.
1
Gefällt mir
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit neben meiner Haupttätigkeit in einer Praxis einige Selbstzahler im Hausbesuch zu behandeln. (Einverständnis des AG natürlich vorausgesetzt)
Besagte "Private" bzw. Selbstzahler haben keine Zeit/Möglichkeit in die Praxis zu kommen und haben angefragt, ob ich sie regelmäßig bei ihnen zuhause behandeln könnte.
Frage: Darf ich das?
Was brauche ich an Meldungen dafür? (BG, Berufshaftpflicht hab ich schon - sonst noch was?)
Danke für hilfreiche Beiträge.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
christine81 schrieb:
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit neben meiner Haupttätigkeit in einer Praxis einige Selbstzahler im Hausbesuch zu behandeln. (Einverständnis des AG natürlich vorausgesetzt)
Besagte "Private" bzw. Selbstzahler haben keine Zeit/Möglichkeit in die Praxis zu kommen und haben angefragt, ob ich sie regelmäßig bei ihnen zuhause behandeln könnte.
Frage: Darf ich das?
Was brauche ich an Meldungen dafür? (BG, Berufshaftpflicht hab ich schon - sonst noch was?)
Danke für hilfreiche Beiträge.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hausbesuch zu therapeutischen Zwecken geht ja erst mal nur, wenn das ärztlich verordnet ist. Oder aber du bietest "nur" Wellness- bzw. Präventionsleistungen an. Das kann aber dann Umsatzsteuerpflichtig werden (neuerdings mit 19% glaube ich).
Oder aber Du bist zumindest PT HP, kannst Dir den HB dann sozusagen selbst verordnen und auch zu therapeutischen Zwecken durchführen...
An Meldungen fällt mir auf jeden Fall noch ein, das ganze direkt mit der DRV zu klären, auch wenn Du zu Beginn sicher noch nicht genug verdienst um versicherungspflichtig zu werden. Aber das war vor einigen Wochen hier mal Thema und in dem Fall finde ich Vorsicht deutlich gescheiter als hinterher viel Lehrgeld auf einmal zahlen zu müssen... (Finde gerade nur leider den entsprechenden Thread auf die Schnelle nicht...)
Also mal so schnell "nebenbei" ein paar Patienten behandeln ist leider nicht so einfach...
LG
1
Gefällt mir
Guten Morgen :)
Hausbesuch zu therapeutischen Zwecken geht ja erst mal nur, wenn das ärztlich verordnet ist. Oder aber du bietest "nur" Wellness- bzw. Präventionsleistungen an. Das kann aber dann Umsatzsteuerpflichtig werden (neuerdings mit 19% glaube ich).
Oder aber Du bist zumindest PT HP, kannst Dir den HB dann sozusagen selbst verordnen und auch zu therapeutischen Zwecken durchführen...
An Meldungen fällt mir auf jeden Fall noch ein, das ganze direkt mit der DRV zu klären, auch wenn Du zu Beginn sicher noch nicht genug verdienst um versicherungspflichtig zu werden. Aber das war vor einigen Wochen hier mal Thema und in dem Fall finde ich Vorsicht deutlich gescheiter als hinterher viel Lehrgeld auf einmal zahlen zu müssen... (Finde gerade nur leider den entsprechenden Thread auf die Schnelle nicht...)
Also mal so schnell "nebenbei" ein paar Patienten behandeln ist leider nicht so einfach...
LG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio0785 schrieb:
Guten Morgen :)
Hausbesuch zu therapeutischen Zwecken geht ja erst mal nur, wenn das ärztlich verordnet ist. Oder aber du bietest "nur" Wellness- bzw. Präventionsleistungen an. Das kann aber dann Umsatzsteuerpflichtig werden (neuerdings mit 19% glaube ich).
Oder aber Du bist zumindest PT HP, kannst Dir den HB dann sozusagen selbst verordnen und auch zu therapeutischen Zwecken durchführen...
An Meldungen fällt mir auf jeden Fall noch ein, das ganze direkt mit der DRV zu klären, auch wenn Du zu Beginn sicher noch nicht genug verdienst um versicherungspflichtig zu werden. Aber das war vor einigen Wochen hier mal Thema und in dem Fall finde ich Vorsicht deutlich gescheiter als hinterher viel Lehrgeld auf einmal zahlen zu müssen... (Finde gerade nur leider den entsprechenden Thread auf die Schnelle nicht...)
Also mal so schnell "nebenbei" ein paar Patienten behandeln ist leider nicht so einfach...
LG
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Jetzt muss ich mal dumm fragen:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Es lohnt für "ein paar Leute" definitiv nicht alle Unternehmerpflichten die mit einer Selbstständigen Tätigkeit verbunden sind auf sich zu nehmen.
(Die ganzen Besserwisser von wegen dass man das alles in der Kleinunternehmerblahfasseldummlallregel findet und dass das kein Problem ist, haben jetzt mal Sendepause, denn es rechnet sich nämlich nicht)
Normalerweise ist so eine Anfrage Aquise die eigentlich für Dich als loyaler Mitarbeiter ohnehin selbstverständlich sein sollte. Da frage ich mich also schon dass da der AG so einfach nichts dagegen hat. Der muss dann also im Reichtum vor sich hinschwelgen.
Hint: Sag doch ganz einfach Deinem AG, hey, ich habe noch zusätzlich Arbeit an Land gezogen, plan mir die Herrschaften doch bitte als HB. Da habt ihr beide was davon, und Du musst vor allem nicht den ganzen damit verbundenen Kram auf Dich nehmen........und hast vielleicht sogar die Chance auf eine Gehaltsanpassung.
Also nochmal:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Typos beseitigt
4
Gefällt mir
• PTP
• limone
• Leni C.
• die neue
Jetzt muss ich mal dumm fragen:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Es lohnt für "ein paar Leute" definitiv nicht alle Unternehmerpflichten die mit einer Selbstständigen Tätigkeit verbunden sind auf sich zu nehmen.
(Die ganzen Besserwisser von wegen dass man das alles in der Kleinunternehmerblahfasseldummlallregel findet und dass das kein Problem ist, haben jetzt mal Sendepause, denn es rechnet sich nämlich nicht)
Normalerweise ist so eine Anfrage Aquise die eigentlich für Dich als loyaler Mitarbeiter ohnehin selbstverständlich sein sollte. Da frage ich mich also schon dass da der AG so einfach nichts dagegen hat. Der muss dann also im Reichtum vor sich hinschwelgen.
Hint: Sag doch ganz einfach Deinem AG, hey, ich habe noch zusätzlich Arbeit an Land gezogen, plan mir die Herrschaften doch bitte als HB. Da habt ihr beide was davon, und Du musst vor allem nicht den ganzen damit verbundenen Kram auf Dich nehmen........und hast vielleicht sogar die Chance auf eine Gehaltsanpassung.
Also nochmal:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
[i]Typos beseitigt[/i]
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ja - ich sehe das auch so wie Hr. H. Fromberger: Das Beste wäre eine vertragliche Bindung mit sehr guter finanzieller Prämie - wegen der eigenen Akquise der HBs - für die angestellte AN. Der AB könnte diese HBs als gute Werbung betrachten, wenn sehr gut gearbeitet wird - denn es geht in vielen Praxen immer noch nichts über die mündliche Empfehlung! - Steuerlich betrachtet wären das ansonsten selbstständige Nebeneinkünfte - da geht sehr viel zum Fiskus! - oder Schwarzgeld - Das kann durch Verdachtsmeldungen und Tuscheleien an richtiger Stelle durch Neider unabsichtlich oder absichtlich sehr schnell "in die Hose gehen", gerade wenn die häuslichen Behandlungen regelmäßig zu festen Terminen werden... Und die allgemeinen Meinungen zur Umsatzsteueränderung (1. Juli 2015) für nicht-verordnete "Wellnessleistungen" verstehe ich nicht: Laut dieser Änderung muss der Kunde nur 19 % Umsatzsteueraufschlag auf den Preis bezahlen für Leistungen, die nicht verordnungsfähig (also im Heilmittelkatalog festgelegt) sind. Z. B. sind gewerbliche Rückenmassagen wie Großmassagen verordnungsfähig, also nur 7 % Aufschlag. Z. B. ist eine freiberufliche Gehschulung als ein spezifischer Unterricht verordnungsfähig und daher keine Behandlung, wenn die meiste Zeit des Termins dokumentarisch nachweisbar Unterricht ist, also 7 % Aufschlag. Aber eine gewünschte Ganzkörpermassage als Wellnessmassage ist nicht verordnungsfähig, also 19 % Aufschlag: Alle Meinungen - auch Steuerberater - sprechen gegen mich, aber ich rechne das so ab - bis das Finanzamt Einspruch erhebt... Auf meine erste Anfrage seit Anfang Juli kam immer noch keine Antwort...
1
Gefällt mir
Ja - ich sehe das auch so wie Hr. H. Fromberger: Das Beste wäre eine vertragliche Bindung mit sehr guter finanzieller Prämie - wegen der eigenen Akquise der HBs - für die angestellte AN. Der AB könnte diese HBs als gute Werbung betrachten, wenn sehr gut gearbeitet wird - denn es geht in vielen Praxen immer noch nichts über die mündliche Empfehlung! - Steuerlich betrachtet wären das ansonsten selbstständige Nebeneinkünfte - da geht sehr viel zum Fiskus! - oder Schwarzgeld - Das kann durch Verdachtsmeldungen und Tuscheleien an richtiger Stelle durch Neider unabsichtlich oder absichtlich sehr schnell "in die Hose gehen", gerade wenn die häuslichen Behandlungen regelmäßig zu festen Terminen werden... Und die allgemeinen Meinungen zur Umsatzsteueränderung (1. Juli 2015) für nicht-verordnete "Wellnessleistungen" verstehe ich nicht: Laut dieser Änderung muss der Kunde nur 19 % Umsatzsteueraufschlag auf den Preis bezahlen für Leistungen, die nicht verordnungsfähig (also im Heilmittelkatalog festgelegt) sind. Z. B. sind gewerbliche Rückenmassagen wie Großmassagen verordnungsfähig, also nur 7 % Aufschlag. Z. B. ist eine freiberufliche Gehschulung als ein spezifischer Unterricht verordnungsfähig und daher keine Behandlung, wenn die meiste Zeit des Termins dokumentarisch nachweisbar Unterricht ist, also 7 % Aufschlag. Aber eine gewünschte Ganzkörpermassage als Wellnessmassage ist nicht verordnungsfähig, also 19 % Aufschlag: Alle Meinungen - auch Steuerberater - sprechen gegen mich, aber ich rechne das so ab - bis das Finanzamt Einspruch erhebt... Auf meine erste Anfrage seit Anfang Juli kam immer noch keine Antwort...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Christian G. schrieb:
Ja - ich sehe das auch so wie Hr. H. Fromberger: Das Beste wäre eine vertragliche Bindung mit sehr guter finanzieller Prämie - wegen der eigenen Akquise der HBs - für die angestellte AN. Der AB könnte diese HBs als gute Werbung betrachten, wenn sehr gut gearbeitet wird - denn es geht in vielen Praxen immer noch nichts über die mündliche Empfehlung! - Steuerlich betrachtet wären das ansonsten selbstständige Nebeneinkünfte - da geht sehr viel zum Fiskus! - oder Schwarzgeld - Das kann durch Verdachtsmeldungen und Tuscheleien an richtiger Stelle durch Neider unabsichtlich oder absichtlich sehr schnell "in die Hose gehen", gerade wenn die häuslichen Behandlungen regelmäßig zu festen Terminen werden... Und die allgemeinen Meinungen zur Umsatzsteueränderung (1. Juli 2015) für nicht-verordnete "Wellnessleistungen" verstehe ich nicht: Laut dieser Änderung muss der Kunde nur 19 % Umsatzsteueraufschlag auf den Preis bezahlen für Leistungen, die nicht verordnungsfähig (also im Heilmittelkatalog festgelegt) sind. Z. B. sind gewerbliche Rückenmassagen wie Großmassagen verordnungsfähig, also nur 7 % Aufschlag. Z. B. ist eine freiberufliche Gehschulung als ein spezifischer Unterricht verordnungsfähig und daher keine Behandlung, wenn die meiste Zeit des Termins dokumentarisch nachweisbar Unterricht ist, also 7 % Aufschlag. Aber eine gewünschte Ganzkörpermassage als Wellnessmassage ist nicht verordnungsfähig, also 19 % Aufschlag: Alle Meinungen - auch Steuerberater - sprechen gegen mich, aber ich rechne das so ab - bis das Finanzamt Einspruch erhebt... Auf meine erste Anfrage seit Anfang Juli kam immer noch keine Antwort...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Jetzt muss ich mal dumm fragen:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Es lohnt für "ein paar Leute" definitiv nicht alle Unternehmerpflichten die mit einer Selbstständigen Tätigkeit verbunden sind auf sich zu nehmen.
(Die ganzen Besserwisser von wegen dass man das alles in der Kleinunternehmerblahfasseldummlallregel findet und dass das kein Problem ist, haben jetzt mal Sendepause, denn es rechnet sich nämlich nicht)
Normalerweise ist so eine Anfrage Aquise die eigentlich für Dich als loyaler Mitarbeiter ohnehin selbstverständlich sein sollte. Da frage ich mich also schon dass da der AG so einfach nichts dagegen hat. Der muss dann also im Reichtum vor sich hinschwelgen.
Hint: Sag doch ganz einfach Deinem AG, hey, ich habe noch zusätzlich Arbeit an Land gezogen, plan mir die Herrschaften doch bitte als HB. Da habt ihr beide was davon, und Du musst vor allem nicht den ganzen damit verbundenen Kram auf Dich nehmen........und hast vielleicht sogar die Chance auf eine Gehaltsanpassung.
Also nochmal:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Typos beseitigt
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern auch leider der Haftbarkeit. Wie lange übst du dieses Beruf schon aus. Denn ich würde an deiner Stelle nicht außerhalb der Praxis die Behandlungen durchführen. Einige Versicherer verweigern die Aufnahme (Quelle: Berufshaftpflichtversicherung Physiotherapeut Test der Kosten ), wenn es sich um einen jungen und unerfahrenen Antragsteller handelt. Ohne diese Versicherung darf(sollte) jedoch dieser Beruf nicht ausgeübt werden.
1
Gefällt mir
Hallo,
das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern auch leider der Haftbarkeit. Wie lange übst du dieses Beruf schon aus. Denn ich würde an deiner Stelle nicht außerhalb der Praxis die Behandlungen durchführen. Einige Versicherer verweigern die Aufnahme (Quelle: https://www.haftpflichtversicherung-testberichte.de/berufshaftpflichtversicherung-physiotherapeut/ ), wenn es sich um einen jungen und unerfahrenen Antragsteller handelt. Ohne diese Versicherung darf(sollte) jedoch dieser Beruf nicht ausgeübt werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Martin Nedela schrieb:
Hallo,
das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern auch leider der Haftbarkeit. Wie lange übst du dieses Beruf schon aus. Denn ich würde an deiner Stelle nicht außerhalb der Praxis die Behandlungen durchführen. Einige Versicherer verweigern die Aufnahme (Quelle: Berufshaftpflichtversicherung Physiotherapeut Test der Kosten ), wenn es sich um einen jungen und unerfahrenen Antragsteller handelt. Ohne diese Versicherung darf(sollte) jedoch dieser Beruf nicht ausgeübt werden.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ich hätte die Möglichkeit neben meiner Haupttätigkeit in einer Praxis einige Selbstzahler im Hausbesuch zu behandeln. (Einverständnis des AG natürlich vorausgesetzt)
Besagte "Private" bzw. Selbstzahler haben keine Zeit/Möglichkeit in die Praxis zu kommen und haben angefragt, ob ich sie regelmäßig bei ihnen zuhause behandeln könnte.
Frage: Darf ich das?
Was brauche ich an Meldungen dafür? (BG, Berufshaftpflicht hab ich schon - sonst noch was?)
Danke für hilfreiche Beiträge.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
christine81 schrieb:
Hallo,
ich hätte die Möglichkeit neben meiner Haupttätigkeit in einer Praxis einige Selbstzahler im Hausbesuch zu behandeln. (Einverständnis des AG natürlich vorausgesetzt)
Besagte "Private" bzw. Selbstzahler haben keine Zeit/Möglichkeit in die Praxis zu kommen und haben angefragt, ob ich sie regelmäßig bei ihnen zuhause behandeln könnte.
Frage: Darf ich das?
Was brauche ich an Meldungen dafür? (BG, Berufshaftpflicht hab ich schon - sonst noch was?)
Danke für hilfreiche Beiträge.
Hausbesuch zu therapeutischen Zwecken geht ja erst mal nur, wenn das ärztlich verordnet ist. Oder aber du bietest "nur" Wellness- bzw. Präventionsleistungen an. Das kann aber dann Umsatzsteuerpflichtig werden (neuerdings mit 19% glaube ich).
Oder aber Du bist zumindest PT HP, kannst Dir den HB dann sozusagen selbst verordnen und auch zu therapeutischen Zwecken durchführen...
An Meldungen fällt mir auf jeden Fall noch ein, das ganze direkt mit der DRV zu klären, auch wenn Du zu Beginn sicher noch nicht genug verdienst um versicherungspflichtig zu werden. Aber das war vor einigen Wochen hier mal Thema und in dem Fall finde ich Vorsicht deutlich gescheiter als hinterher viel Lehrgeld auf einmal zahlen zu müssen... (Finde gerade nur leider den entsprechenden Thread auf die Schnelle nicht...)
Also mal so schnell "nebenbei" ein paar Patienten behandeln ist leider nicht so einfach...
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio0785 schrieb:
Guten Morgen :)
Hausbesuch zu therapeutischen Zwecken geht ja erst mal nur, wenn das ärztlich verordnet ist. Oder aber du bietest "nur" Wellness- bzw. Präventionsleistungen an. Das kann aber dann Umsatzsteuerpflichtig werden (neuerdings mit 19% glaube ich).
Oder aber Du bist zumindest PT HP, kannst Dir den HB dann sozusagen selbst verordnen und auch zu therapeutischen Zwecken durchführen...
An Meldungen fällt mir auf jeden Fall noch ein, das ganze direkt mit der DRV zu klären, auch wenn Du zu Beginn sicher noch nicht genug verdienst um versicherungspflichtig zu werden. Aber das war vor einigen Wochen hier mal Thema und in dem Fall finde ich Vorsicht deutlich gescheiter als hinterher viel Lehrgeld auf einmal zahlen zu müssen... (Finde gerade nur leider den entsprechenden Thread auf die Schnelle nicht...)
Also mal so schnell "nebenbei" ein paar Patienten behandeln ist leider nicht so einfach...
LG
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Es lohnt für "ein paar Leute" definitiv nicht alle Unternehmerpflichten die mit einer Selbstständigen Tätigkeit verbunden sind auf sich zu nehmen.
(Die ganzen Besserwisser von wegen dass man das alles in der Kleinunternehmerblahfasseldummlallregel findet und dass das kein Problem ist, haben jetzt mal Sendepause, denn es rechnet sich nämlich nicht)
Normalerweise ist so eine Anfrage Aquise die eigentlich für Dich als loyaler Mitarbeiter ohnehin selbstverständlich sein sollte. Da frage ich mich also schon dass da der AG so einfach nichts dagegen hat. Der muss dann also im Reichtum vor sich hinschwelgen.
Hint: Sag doch ganz einfach Deinem AG, hey, ich habe noch zusätzlich Arbeit an Land gezogen, plan mir die Herrschaften doch bitte als HB. Da habt ihr beide was davon, und Du musst vor allem nicht den ganzen damit verbundenen Kram auf Dich nehmen........und hast vielleicht sogar die Chance auf eine Gehaltsanpassung.
Also nochmal:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Typos beseitigt
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Christian G. schrieb:
Ja - ich sehe das auch so wie Hr. H. Fromberger: Das Beste wäre eine vertragliche Bindung mit sehr guter finanzieller Prämie - wegen der eigenen Akquise der HBs - für die angestellte AN. Der AB könnte diese HBs als gute Werbung betrachten, wenn sehr gut gearbeitet wird - denn es geht in vielen Praxen immer noch nichts über die mündliche Empfehlung! - Steuerlich betrachtet wären das ansonsten selbstständige Nebeneinkünfte - da geht sehr viel zum Fiskus! - oder Schwarzgeld - Das kann durch Verdachtsmeldungen und Tuscheleien an richtiger Stelle durch Neider unabsichtlich oder absichtlich sehr schnell "in die Hose gehen", gerade wenn die häuslichen Behandlungen regelmäßig zu festen Terminen werden... Und die allgemeinen Meinungen zur Umsatzsteueränderung (1. Juli 2015) für nicht-verordnete "Wellnessleistungen" verstehe ich nicht: Laut dieser Änderung muss der Kunde nur 19 % Umsatzsteueraufschlag auf den Preis bezahlen für Leistungen, die nicht verordnungsfähig (also im Heilmittelkatalog festgelegt) sind. Z. B. sind gewerbliche Rückenmassagen wie Großmassagen verordnungsfähig, also nur 7 % Aufschlag. Z. B. ist eine freiberufliche Gehschulung als ein spezifischer Unterricht verordnungsfähig und daher keine Behandlung, wenn die meiste Zeit des Termins dokumentarisch nachweisbar Unterricht ist, also 7 % Aufschlag. Aber eine gewünschte Ganzkörpermassage als Wellnessmassage ist nicht verordnungsfähig, also 19 % Aufschlag: Alle Meinungen - auch Steuerberater - sprechen gegen mich, aber ich rechne das so ab - bis das Finanzamt Einspruch erhebt... Auf meine erste Anfrage seit Anfang Juli kam immer noch keine Antwort...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Jetzt muss ich mal dumm fragen:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Es lohnt für "ein paar Leute" definitiv nicht alle Unternehmerpflichten die mit einer Selbstständigen Tätigkeit verbunden sind auf sich zu nehmen.
(Die ganzen Besserwisser von wegen dass man das alles in der Kleinunternehmerblahfasseldummlallregel findet und dass das kein Problem ist, haben jetzt mal Sendepause, denn es rechnet sich nämlich nicht)
Normalerweise ist so eine Anfrage Aquise die eigentlich für Dich als loyaler Mitarbeiter ohnehin selbstverständlich sein sollte. Da frage ich mich also schon dass da der AG so einfach nichts dagegen hat. Der muss dann also im Reichtum vor sich hinschwelgen.
Hint: Sag doch ganz einfach Deinem AG, hey, ich habe noch zusätzlich Arbeit an Land gezogen, plan mir die Herrschaften doch bitte als HB. Da habt ihr beide was davon, und Du musst vor allem nicht den ganzen damit verbundenen Kram auf Dich nehmen........und hast vielleicht sogar die Chance auf eine Gehaltsanpassung.
Also nochmal:
Wie loyal bist Du Deinem Arbeitgeber gegenüber?
Typos beseitigt
das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern auch leider der Haftbarkeit. Wie lange übst du dieses Beruf schon aus. Denn ich würde an deiner Stelle nicht außerhalb der Praxis die Behandlungen durchführen. Einige Versicherer verweigern die Aufnahme (Quelle: Berufshaftpflichtversicherung Physiotherapeut Test der Kosten ), wenn es sich um einen jungen und unerfahrenen Antragsteller handelt. Ohne diese Versicherung darf(sollte) jedoch dieser Beruf nicht ausgeübt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Martin Nedela schrieb:
Hallo,
das ist nicht nur eine Frage der Loyalität, sondern auch leider der Haftbarkeit. Wie lange übst du dieses Beruf schon aus. Denn ich würde an deiner Stelle nicht außerhalb der Praxis die Behandlungen durchführen. Einige Versicherer verweigern die Aufnahme (Quelle: Berufshaftpflichtversicherung Physiotherapeut Test der Kosten ), wenn es sich um einen jungen und unerfahrenen Antragsteller handelt. Ohne diese Versicherung darf(sollte) jedoch dieser Beruf nicht ausgeübt werden.
Mein Profilbild bearbeiten