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Schweigepflicht
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Anonymer Teilnehmer
31.07.2013 18:15
Hallo,

heute melde ich mich auch mal als MAB, weil ich nicht möchte, dass mein Chef meinen Anwendernamen erfährt.

Ich habe heute folgende Situation in der Praxis gehabt.
Eine Pat. kam verspätet zu ihrer zweiten Behandlung. Sie kam mir schon sehr komisch vor, als ich sie drauf angesprochen habe.
Während der Therapie fiel mir auf, dass sie auf meine Fragen, keine adäqauten Antworten geben konnte. Sie weinte viel. Sie erschien mir zudem sehr lallend und der Raum roch auch hinterher noch mega nach Schnaps. :astonished:
Ich habe sie mehrmals gefragt, ob sie wirklich im Stande ist Auto zu fahren. Habe mich aber nicht getraut, sie direkt auf einen möglichen Alkoholkonsum anzusprechen.
Könnten evtl. auch Schmerztropfen so eine enorme Wirkung haben, und derart Riechen?

Jetzt zu meiner Frage. Wie weit geht hier die Schweigepflicht. Sie hat sich nach der Behandlung ins Auto gesetzt und ist noch gefahren. Ich habe mich nicht gerade sehr gut bei dem Gedanken gefühlt, was alles hätte passieren können.

Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten. :unamused:

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Hallo, heute melde ich mich auch mal als MAB, weil ich nicht möchte, dass mein Chef meinen Anwendernamen erfährt. Ich habe heute folgende Situation in der Praxis gehabt. Eine Pat. kam verspätet zu ihrer zweiten Behandlung. Sie kam mir schon sehr komisch vor, als ich sie drauf angesprochen habe. Während der Therapie fiel mir auf, dass sie auf meine Fragen, keine adäqauten Antworten geben konnte. Sie weinte viel. Sie erschien mir zudem sehr lallend und der Raum roch auch hinterher noch mega nach Schnaps. :astonished: Ich habe sie mehrmals gefragt, ob sie wirklich im Stande ist Auto zu fahren. Habe mich aber nicht getraut, sie direkt auf einen möglichen Alkoholkonsum anzusprechen. Könnten evtl. auch Schmerztropfen so eine enorme Wirkung haben, und derart Riechen? Jetzt zu meiner Frage. Wie weit geht hier die Schweigepflicht. Sie hat sich nach der Behandlung ins Auto gesetzt und ist noch gefahren. Ich habe mich nicht gerade sehr gut bei dem Gedanken gefühlt, was alles hätte passieren können. Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten. :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,

heute melde ich mich auch mal als MAB, weil ich nicht möchte, dass mein Chef meinen Anwendernamen erfährt.

Ich habe heute folgende Situation in der Praxis gehabt.
Eine Pat. kam verspätet zu ihrer zweiten Behandlung. Sie kam mir schon sehr komisch vor, als ich sie drauf angesprochen habe.
Während der Therapie fiel mir auf, dass sie auf meine Fragen, keine adäqauten Antworten geben konnte. Sie weinte viel. Sie erschien mir zudem sehr lallend und der Raum roch auch hinterher noch mega nach Schnaps. :astonished:
Ich habe sie mehrmals gefragt, ob sie wirklich im Stande ist Auto zu fahren. Habe mich aber nicht getraut, sie direkt auf einen möglichen Alkoholkonsum anzusprechen.
Könnten evtl. auch Schmerztropfen so eine enorme Wirkung haben, und derart Riechen?

Jetzt zu meiner Frage. Wie weit geht hier die Schweigepflicht. Sie hat sich nach der Behandlung ins Auto gesetzt und ist noch gefahren. Ich habe mich nicht gerade sehr gut bei dem Gedanken gefühlt, was alles hätte passieren können.

Wie würdet ihr euch in so einer Situation verhalten. :unamused:

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ali
31.07.2013 18:32
zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig.

Ich würde die Patientin direkt darauf ansprechen , jetzt auch bei der nächsten Behandlung und ggf. auch den behandelnden Arzt von meinen Eindrücken informieren.

Ich hatte auch mal einen Fall wo ein trockener Alkoholiker rückfällig wurde, da war diese Kommunikation absolut notwendig.

Schmerztropfen riechen nicht mega nach alkohol, das musst Du schon ein paar Fläschchen nehmen....
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zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig. Ich würde die Patientin direkt darauf ansprechen , jetzt auch bei der nächsten Behandlung und ggf. auch den behandelnden Arzt von meinen Eindrücken informieren. Ich hatte auch mal einen Fall wo ein trockener Alkoholiker rückfällig wurde, da war diese Kommunikation absolut notwendig. Schmerztropfen riechen nicht mega nach alkohol, das musst Du schon ein paar Fläschchen nehmen....
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Anonymer Teilnehmer
31.07.2013 19:03
"zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig."

Ein Team gibt es nicht. Mein Chef ist den ganzen Tag auf Hausbesuchtour, so dass ich den ganzen Tag alleine arbeite.
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"zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig." Ein Team gibt es nicht. Mein Chef ist den ganzen Tag auf Hausbesuchtour, so dass ich den ganzen Tag alleine arbeite.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

"zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig."

Ein Team gibt es nicht. Mein Chef ist den ganzen Tag auf Hausbesuchtour, so dass ich den ganzen Tag alleine arbeite.

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ali schrieb:

zunächst mal, warum besprichst Du sowas nicht im Team ? Bzw. holst einen Kollegen dazu, wenn Du der Ansicht bist, die Patientin ist nicht mehr fahrtüchtig.

Ich würde die Patientin direkt darauf ansprechen , jetzt auch bei der nächsten Behandlung und ggf. auch den behandelnden Arzt von meinen Eindrücken informieren.

Ich hatte auch mal einen Fall wo ein trockener Alkoholiker rückfällig wurde, da war diese Kommunikation absolut notwendig.

Schmerztropfen riechen nicht mega nach alkohol, das musst Du schon ein paar Fläschchen nehmen....

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hgb
31.07.2013 18:51
. und bite wieso nicht Deinb Chef? Auf den fällt es doch zurück, wenn etwas passiert und ermittelt wird, woher die Frau kam!


MFG HGB :wink:

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. und bite wieso nicht Deinb Chef? Auf den fällt es doch zurück, wenn etwas passiert und ermittelt wird, woher die Frau kam! MFG HGB :wink:
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Anonymer Teilnehmer
31.07.2013 19:00
Habe ihn drauf angesprochen, als ich ihn gesehen habe. Aber er konnte mir nicht weiterhelfen. Deshalb die Frage hier im Forum.
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Habe ihn drauf angesprochen, als ich ihn gesehen habe. Aber er konnte mir nicht weiterhelfen. Deshalb die Frage hier im Forum.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Habe ihn drauf angesprochen, als ich ihn gesehen habe. Aber er konnte mir nicht weiterhelfen. Deshalb die Frage hier im Forum.

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Stephen Ziegler
31.07.2013 19:02
Also um mal auf Deine eigentliche Frage einzugehen:
Ich denke (und hoffe!) das Gefahr für Leib und Leben wohl über der Schweigepflicht steht.

Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!
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Also um mal auf Deine eigentliche Frage einzugehen: Ich denke (und hoffe!) das Gefahr für Leib und Leben wohl über der Schweigepflicht steht. Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!
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Stephen Ziegler schrieb:

Also um mal auf Deine eigentliche Frage einzugehen:
Ich denke (und hoffe!) das Gefahr für Leib und Leben wohl über der Schweigepflicht steht.

Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!

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Anonymer Teilnehmer
31.07.2013 19:29
"Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!"

Ich habe überlegt der Polizei einen Tip zu geben. Deshalb die Frage nach der Schweigepflicht.
Du hättest ihr also den Schlüssel weggenommen???
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"Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!" Ich habe überlegt der Polizei einen Tip zu geben. Deshalb die Frage nach der Schweigepflicht. Du hättest ihr also den Schlüssel weggenommen???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

"Aber warum Schweigepflicht?!?! Wem willst Du es denn erzählen? Du lässt die Frau nicht fahren und fertig!"

Ich habe überlegt der Polizei einen Tip zu geben. Deshalb die Frage nach der Schweigepflicht.
Du hättest ihr also den Schlüssel weggenommen???

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ali
31.07.2013 20:11
Wenn Du in diesem Falle die Polizei informieren wolltest, steht dem IMHO nichts im Wege, s. u. Wobei Du den Eindruck ja auch ausserhalb der behandlung bekommen hättest können. Da hätte ich vorher aber noch deutlicher die Frau vom Fahren abgehalten bzw. mit der Polizei erstmal gedroht.

Aber das ist alles: hätte, wäre, wenn.

Mach Dir nicht zu sehr einen Kopf, sondern sprich sie das nächste mal direkt drauf an.

----

Um eine drohende Straftat zu verhindern darfst Du auch Deine Schweigepflicht brechen. Wobei es erst ab 1,1 %o ne Straftat wäre....

Trotz Schweigepflicht:

Benachrichtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde über schwere geistige und körperliche Mängel eines autofahrenden Patienten als letztes Mittel zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Verkehrssicherheit [31]

Ja

Quelle: Lenckner in Schönke & Schröder 2006, § 203 RN 31-33
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Wenn Du in diesem Falle die Polizei informieren wolltest, steht dem IMHO nichts im Wege, s. u. Wobei Du den Eindruck ja auch ausserhalb der behandlung bekommen hättest können. Da hätte ich vorher aber noch deutlicher die Frau vom Fahren abgehalten bzw. mit der Polizei erstmal gedroht. Aber das ist alles: hätte, wäre, wenn. Mach Dir nicht zu sehr einen Kopf, sondern sprich sie das nächste mal direkt drauf an. ---- Um eine drohende Straftat zu verhindern darfst Du auch Deine Schweigepflicht brechen. Wobei es erst ab 1,1 %o ne Straftat wäre.... Trotz Schweigepflicht: Benachrichtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde über schwere geistige und körperliche Mängel eines autofahrenden Patienten als letztes Mittel zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Verkehrssicherheit [31] Ja Quelle: Lenckner in Schönke & Schröder 2006, § 203 RN 31-33
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ali schrieb:

Wenn Du in diesem Falle die Polizei informieren wolltest, steht dem IMHO nichts im Wege, s. u. Wobei Du den Eindruck ja auch ausserhalb der behandlung bekommen hättest können. Da hätte ich vorher aber noch deutlicher die Frau vom Fahren abgehalten bzw. mit der Polizei erstmal gedroht.

Aber das ist alles: hätte, wäre, wenn.

Mach Dir nicht zu sehr einen Kopf, sondern sprich sie das nächste mal direkt drauf an.

----

Um eine drohende Straftat zu verhindern darfst Du auch Deine Schweigepflicht brechen. Wobei es erst ab 1,1 %o ne Straftat wäre....

Trotz Schweigepflicht:

Benachrichtigung der zuständigen Verwaltungsbehörde über schwere geistige und körperliche Mängel eines autofahrenden Patienten als letztes Mittel zur Abwendung erheblicher Gefahren für die Verkehrssicherheit [31]

Ja

Quelle: Lenckner in Schönke & Schröder 2006, § 203 RN 31-33

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hgb schrieb:

. und bite wieso nicht Deinb Chef? Auf den fällt es doch zurück, wenn etwas passiert und ermittelt wird, woher die Frau kam!


MFG HGB :wink:

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chipchap
31.07.2013 21:05
In dem Moment, wo eine Person offensichtlich sich und Andere gefährdet, sind wir alle VERPFLICHTET, etwas zu tun!
Stelle Dir vor, Du liest in der Zeitung, daß die Patientin am selben Tag noch einen schweren Unfall verursacht hat...

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In dem Moment, wo eine Person offensichtlich sich und Andere gefährdet, sind wir alle VERPFLICHTET, etwas zu tun! Stelle Dir vor, Du liest in der Zeitung, daß die Patientin am selben Tag noch einen schweren Unfall verursacht hat...
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Anonymer Teilnehmer
31.07.2013 21:25
Vielen Dank für eure Antworten. Genau darüber zerbreche ich mir seit heute morgen den Kopf. Was wäre wenn...
Ich war noch nie in so einer Situation und obwohl ich eigentlich sehr selbstbewusst bin, war ich mir total unsicher. Ausserhalb der Praxis hätte ich sofort reagiert. Aber so reden immer alle über die Schweigepflicht und ich habe sie mit sehr schlechtem Gewissen fahren lassen.

Nächstes Mal, weiß ich was zu tun ist. Danke. :clap:
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Vielen Dank für eure Antworten. Genau darüber zerbreche ich mir seit heute morgen den Kopf. Was wäre wenn... Ich war noch nie in so einer Situation und obwohl ich eigentlich sehr selbstbewusst bin, war ich mir total unsicher. Ausserhalb der Praxis hätte ich sofort reagiert. Aber so reden immer alle über die Schweigepflicht und ich habe sie mit sehr schlechtem Gewissen fahren lassen. Nächstes Mal, weiß ich was zu tun ist. Danke. :clap:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten. Genau darüber zerbreche ich mir seit heute morgen den Kopf. Was wäre wenn...
Ich war noch nie in so einer Situation und obwohl ich eigentlich sehr selbstbewusst bin, war ich mir total unsicher. Ausserhalb der Praxis hätte ich sofort reagiert. Aber so reden immer alle über die Schweigepflicht und ich habe sie mit sehr schlechtem Gewissen fahren lassen.

Nächstes Mal, weiß ich was zu tun ist. Danke. :clap:

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eim
01.08.2013 09:51
An MAB
diese Situation hatte ich auch schon und dann habe ich einen Bekannten gefragt der bei der Polizei ist.Er meinte ich sollte mit der nächstgelegen Polizeidienststelle sprechen (hab ich auch gemacht)und dort wurde ausgemacht dass wenn der Patient das nächste mal kommt und nach Alkohol riecht ich dann nach Behandlungsende und wenn Patient raus ist die Polizeidienststelle anrufe und das Kennzeichen durchgeben und die evtl. Fahrtrichtung mit dem Verdacht dass der Fahrer alkoholisiert ist.
Alles weiter ist dann Sache der Polizei und du hast deine Pflicht erfüllt.
Sollte der Patient jedoch so stark Alkoholisiert sein dass er auch entsprechende Zeichen wie Lallen,unsicherer Gang etc zeigt und dann kannst du verlangen dass er dir den Autoschlüssel gibt und wenn er sich weigert dann sogar direkt die Polizei rufen da hier Gefahr im Verzuge ist und damit Verletzt du ja auch nicht deine Schweigepflicht sondern verhinderst eine Straftat.
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An MAB diese Situation hatte ich auch schon und dann habe ich einen Bekannten gefragt der bei der Polizei ist.Er meinte ich sollte mit der nächstgelegen Polizeidienststelle sprechen (hab ich auch gemacht)und dort wurde ausgemacht dass wenn der Patient das nächste mal kommt und nach Alkohol riecht ich dann nach Behandlungsende und wenn Patient raus ist die Polizeidienststelle anrufe und das Kennzeichen durchgeben und die evtl. Fahrtrichtung mit dem Verdacht dass der Fahrer alkoholisiert ist. Alles weiter ist dann Sache der Polizei und du hast deine Pflicht erfüllt. Sollte der Patient jedoch so stark Alkoholisiert sein dass er auch entsprechende Zeichen wie Lallen,unsicherer Gang etc zeigt und dann kannst du verlangen dass er dir den Autoschlüssel gibt und wenn er sich weigert dann sogar direkt die Polizei rufen da hier Gefahr im Verzuge ist und damit Verletzt du ja auch nicht deine Schweigepflicht sondern verhinderst eine Straftat.
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eim schrieb:

An MAB
diese Situation hatte ich auch schon und dann habe ich einen Bekannten gefragt der bei der Polizei ist.Er meinte ich sollte mit der nächstgelegen Polizeidienststelle sprechen (hab ich auch gemacht)und dort wurde ausgemacht dass wenn der Patient das nächste mal kommt und nach Alkohol riecht ich dann nach Behandlungsende und wenn Patient raus ist die Polizeidienststelle anrufe und das Kennzeichen durchgeben und die evtl. Fahrtrichtung mit dem Verdacht dass der Fahrer alkoholisiert ist.
Alles weiter ist dann Sache der Polizei und du hast deine Pflicht erfüllt.
Sollte der Patient jedoch so stark Alkoholisiert sein dass er auch entsprechende Zeichen wie Lallen,unsicherer Gang etc zeigt und dann kannst du verlangen dass er dir den Autoschlüssel gibt und wenn er sich weigert dann sogar direkt die Polizei rufen da hier Gefahr im Verzuge ist und damit Verletzt du ja auch nicht deine Schweigepflicht sondern verhinderst eine Straftat.

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chipchap schrieb:

In dem Moment, wo eine Person offensichtlich sich und Andere gefährdet, sind wir alle VERPFLICHTET, etwas zu tun!
Stelle Dir vor, Du liest in der Zeitung, daß die Patientin am selben Tag noch einen schweren Unfall verursacht hat...

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SNS37
01.08.2013 08:53
Vorab, wenn Dein Chef immer den ganzen Tag unterwegs ist, bist Du dann leitender PT?

Zum Thema:
Wenn sie sich so verhalten hat, wie von Dir beschrieben, dann hätte ich Ihr das Autofahren untersagt. Mir wäre es in so einem Fall übrigens total egal, ob ich dadurch persönlich Unannehmlichkeiten bekommen würde. Hätte ich sie nicht aufhalten können, würde ich auch die Polizei rufen. Das schon ein extremes Handeln und man sollte natürlich vorab versuchen ihr das so klar zu machen. Dazu muss man natürlich seinen Mund aufmachen und die Patienten mit dem Verdacht konfrontieren, wenn dieser so massiv ist Meist hat der PT doch eine ganz guten Draht zu seinem Patienten.

Richtig Unangenehm könnte es für Dich nur werden, wenn die Patientin an der nächsten Ecke mit ihrem PKW wen über den Haufen fährt.

MfG
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Vorab, wenn Dein Chef immer den ganzen Tag unterwegs ist, bist Du dann leitender PT? Zum Thema: Wenn sie sich so verhalten hat, wie von Dir beschrieben, dann hätte ich Ihr das Autofahren untersagt. Mir wäre es in so einem Fall übrigens total egal, ob ich dadurch persönlich Unannehmlichkeiten bekommen würde. Hätte ich sie nicht aufhalten können, würde ich auch die Polizei rufen. Das schon ein extremes Handeln und man sollte natürlich vorab versuchen ihr das so klar zu machen. Dazu muss man natürlich seinen Mund aufmachen und die Patienten mit dem Verdacht konfrontieren, wenn dieser so massiv ist Meist hat der PT doch eine ganz guten Draht zu seinem Patienten. Richtig Unangenehm könnte es für Dich nur werden, wenn die Patientin an der nächsten Ecke mit ihrem PKW wen über den Haufen fährt. MfG
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SNS37 schrieb:

Vorab, wenn Dein Chef immer den ganzen Tag unterwegs ist, bist Du dann leitender PT?

Zum Thema:
Wenn sie sich so verhalten hat, wie von Dir beschrieben, dann hätte ich Ihr das Autofahren untersagt. Mir wäre es in so einem Fall übrigens total egal, ob ich dadurch persönlich Unannehmlichkeiten bekommen würde. Hätte ich sie nicht aufhalten können, würde ich auch die Polizei rufen. Das schon ein extremes Handeln und man sollte natürlich vorab versuchen ihr das so klar zu machen. Dazu muss man natürlich seinen Mund aufmachen und die Patienten mit dem Verdacht konfrontieren, wenn dieser so massiv ist Meist hat der PT doch eine ganz guten Draht zu seinem Patienten.

Richtig Unangenehm könnte es für Dich nur werden, wenn die Patientin an der nächsten Ecke mit ihrem PKW wen über den Haufen fährt.

MfG

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Anonymer Teilnehmer
01.08.2013 19:13
Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich hatte ne echte Sch...nacht. Habe mir extreme Gedanken gemacht. :rage:

Deshalb habe ich heute morgen bei der zuständigen Polizei angerufen und meine Befürchtungen geschildert. Ich habe zudem gesagt, wann sie heute ihren Termin bei uns hat.
Die Patientin ist nicht zudem Termin erschienen. Daher denke ich, hat sich das Problem erledigt. :kissing_closed_eyes:
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Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich hatte ne echte Sch...nacht. Habe mir extreme Gedanken gemacht. :rage: Deshalb habe ich heute morgen bei der zuständigen Polizei angerufen und meine Befürchtungen geschildert. Ich habe zudem gesagt, wann sie heute ihren Termin bei uns hat. Die Patientin ist nicht zudem Termin erschienen. Daher denke ich, hat sich das Problem erledigt. :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich hatte ne echte Sch...nacht. Habe mir extreme Gedanken gemacht. :rage:

Deshalb habe ich heute morgen bei der zuständigen Polizei angerufen und meine Befürchtungen geschildert. Ich habe zudem gesagt, wann sie heute ihren Termin bei uns hat.
Die Patientin ist nicht zudem Termin erschienen. Daher denke ich, hat sich das Problem erledigt. :kissing_closed_eyes:

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ricardo588
01.08.2013 20:18
Mit Schweigepflicht hat es weniger zu tun als unser ethischer Standpunkt. Zur Ethik gibt es schon gute Beispiele wie man mit solchen Situationen umgehen kann.

ricardo588
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Mit Schweigepflicht hat es weniger zu tun als unser ethischer Standpunkt. Zur Ethik gibt es schon gute Beispiele wie man mit solchen Situationen umgehen kann. ricardo588
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limone
01.08.2013 22:31
Ich versteh das jetzt nicht, warum können wir Probleme bekommen wenn wir den möglicherweise alkoholisierten Patienten nicht melden, falls dieser dann einen Unfall baut?
Sind wir für sein Handeln verantwortlich?

Ich mein, wenn ich einen Autofahrer sehe, der mit 100 km/h durch die Ortschaft braust und nichts passiert und er wird auch nicht geblitzt: muss ich dann auch die Polizei informieren, dass ein Autofahrer unterwegs ist, der möglicherweise Leben anderer gefährdet? :unamused:

Versteh das grad nicht: Wenn der Patient aus unserer Praxis draußen ist, sind wir doch nicht für sein und anderer Leute Wohlergehen zuständig, sondern lediglich er selbst?

Oder kann mich da jemand aufklären?

Danke :wink:
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Ich versteh das jetzt nicht, warum können wir Probleme bekommen wenn wir den möglicherweise alkoholisierten Patienten nicht melden, falls dieser dann einen Unfall baut? Sind wir für sein Handeln verantwortlich? Ich mein, wenn ich einen Autofahrer sehe, der mit 100 km/h durch die Ortschaft braust und nichts passiert und er wird auch nicht geblitzt: muss ich dann auch die Polizei informieren, dass ein Autofahrer unterwegs ist, der möglicherweise Leben anderer gefährdet? :unamused: Versteh das grad nicht: Wenn der Patient aus unserer Praxis draußen ist, sind wir doch nicht für sein und anderer Leute Wohlergehen zuständig, sondern lediglich er selbst? Oder kann mich da jemand aufklären? Danke :wink:
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limone schrieb:

Ich versteh das jetzt nicht, warum können wir Probleme bekommen wenn wir den möglicherweise alkoholisierten Patienten nicht melden, falls dieser dann einen Unfall baut?
Sind wir für sein Handeln verantwortlich?

Ich mein, wenn ich einen Autofahrer sehe, der mit 100 km/h durch die Ortschaft braust und nichts passiert und er wird auch nicht geblitzt: muss ich dann auch die Polizei informieren, dass ein Autofahrer unterwegs ist, der möglicherweise Leben anderer gefährdet? :unamused:

Versteh das grad nicht: Wenn der Patient aus unserer Praxis draußen ist, sind wir doch nicht für sein und anderer Leute Wohlergehen zuständig, sondern lediglich er selbst?

Oder kann mich da jemand aufklären?

Danke :wink:

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eim
01.08.2013 22:50
Wie ist es wenn dann dein Kind /Mann oder du selber Opfer von so jemanden wirst???? :scream:
Muß immer erst was passieren?
Leider Gottes gibt es ja viele mit deiner Einstellung.
Was kümmert mich der Andere!!!
Aber bei einem Unfall dann noch Fotos mit dem Handy machen und den Rettungsdienst behindern --- das sind mir die Richtigen :rage: :rage: :rage: :rage:
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Wie ist es wenn dann dein Kind /Mann oder du selber Opfer von so jemanden wirst???? :scream: Muß immer erst was passieren? Leider Gottes gibt es ja viele mit deiner Einstellung. Was kümmert mich der Andere!!! Aber bei einem Unfall dann noch Fotos mit dem Handy machen und den Rettungsdienst behindern --- das sind mir die Richtigen :rage: :rage: :rage: :rage:
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eim schrieb:

Wie ist es wenn dann dein Kind /Mann oder du selber Opfer von so jemanden wirst???? :scream:
Muß immer erst was passieren?
Leider Gottes gibt es ja viele mit deiner Einstellung.
Was kümmert mich der Andere!!!
Aber bei einem Unfall dann noch Fotos mit dem Handy machen und den Rettungsdienst behindern --- das sind mir die Richtigen :rage: :rage: :rage: :rage:

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limone
01.08.2013 22:58
Du hast meine Frage nicht verstanden:
Wie weit geht meine Verantwortung für mich im beruflichen Umfeld, wenn ich Patienten therapiere: du weißt nie was dein Patient eventuell danach anstellt?? Wenn ein Patient schlecht von seinen Kindern redet, muss ich dann die Polizei informieren weil er vielleicht seine Kinder schlecht behandelt?

Dass man es tun soll, steht außer Frage, aber dass ich es tun MUSS, wo steht das??

Also wenn ich es nicht tue -wohlgemerkt, lediglich ein VERDACHT steht im Raum- kann mir der Geschädigte vorwerfen, dass ich mit'schuld' wäre wo ich den Schadensverursacher doch nur behandelt habe, nicht aber sein weiteres Tun beurteilen möchte/muss, oder muss ich das??

Wäre ich selber betroffen, würde ich gegen den Schadenverursacher klagen, es fiele mir nicht ein, gegen den Physio, der ihn kurz vorher behandelt hat, was zu unternehmen, auch wenn dieser bemerkt hat dass der Patient möglicherweise alkoholisiert war:
denn was der Patient dann macht, ist lediglich IHM zuzuschreiben und kein anderer kann da was dafür!!, meine Meinung.

:unamused:
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• Umfrage Ausfallgebühr
Du hast meine Frage nicht verstanden: Wie weit geht meine Verantwortung für mich im beruflichen Umfeld, wenn ich Patienten therapiere: du weißt nie was dein Patient eventuell danach anstellt?? Wenn ein Patient schlecht von seinen Kindern redet, muss ich dann die Polizei informieren weil er vielleicht seine Kinder schlecht behandelt? Dass man es tun soll, steht außer Frage, aber dass ich es tun MUSS, wo steht das?? Also wenn ich es nicht tue -wohlgemerkt, lediglich ein VERDACHT steht im Raum- kann mir der Geschädigte vorwerfen, dass ich mit'schuld' wäre wo ich den Schadensverursacher doch nur behandelt habe, nicht aber sein weiteres Tun beurteilen möchte/muss, oder muss ich das?? Wäre ich selber betroffen, würde ich gegen den Schadenverursacher klagen, es fiele mir nicht ein, gegen den Physio, der ihn kurz vorher behandelt hat, was zu unternehmen, auch wenn dieser bemerkt hat dass der Patient möglicherweise alkoholisiert war: denn was der Patient dann macht, ist lediglich IHM zuzuschreiben und kein anderer kann da was dafür!!, meine Meinung. :unamused:
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limone schrieb:

Du hast meine Frage nicht verstanden:
Wie weit geht meine Verantwortung für mich im beruflichen Umfeld, wenn ich Patienten therapiere: du weißt nie was dein Patient eventuell danach anstellt?? Wenn ein Patient schlecht von seinen Kindern redet, muss ich dann die Polizei informieren weil er vielleicht seine Kinder schlecht behandelt?

Dass man es tun soll, steht außer Frage, aber dass ich es tun MUSS, wo steht das??

Also wenn ich es nicht tue -wohlgemerkt, lediglich ein VERDACHT steht im Raum- kann mir der Geschädigte vorwerfen, dass ich mit'schuld' wäre wo ich den Schadensverursacher doch nur behandelt habe, nicht aber sein weiteres Tun beurteilen möchte/muss, oder muss ich das??

Wäre ich selber betroffen, würde ich gegen den Schadenverursacher klagen, es fiele mir nicht ein, gegen den Physio, der ihn kurz vorher behandelt hat, was zu unternehmen, auch wenn dieser bemerkt hat dass der Patient möglicherweise alkoholisiert war:
denn was der Patient dann macht, ist lediglich IHM zuzuschreiben und kein anderer kann da was dafür!!, meine Meinung.

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JuleNZ
02.08.2013 01:32
Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden.
In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral.

"... bei jedem Unfug, der passiert, sind nicht nur die Schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern .."
Zitat Erich Kaestner
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Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden. In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral. "... bei jedem Unfug, der passiert, sind nicht nur die Schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern .." Zitat Erich Kaestner
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JuleNZ schrieb:

Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden.
In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral.

"... bei jedem Unfug, der passiert, sind nicht nur die Schuld, die ihn begehen, sondern auch die, die ihn nicht verhindern .."
Zitat Erich Kaestner

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viento
02.08.2013 07:22
Was ist das denn für ein Denken?

Schon mal was gehört von begehende Unterlassung, Mitschuld, wenn er/sie einen über den Haufen fährt????

Nennt man Beihilfe und Mitschuld, wenns blöd läuft.

Also sollte man aktiv werden, allerdings wird man wohl dann auch die Patientin verlieren...aber dies hat dann nix mehr mit Moral zu tun...

Die drei Affen in diesem Fall machen, ist der verkehrte Weg...

lg
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Was ist das denn für ein Denken? Schon mal was gehört von begehende Unterlassung, Mitschuld, wenn er/sie einen über den Haufen fährt???? Nennt man Beihilfe und Mitschuld, wenns blöd läuft. Also sollte man aktiv werden, allerdings wird man wohl dann auch die Patientin verlieren...aber dies hat dann nix mehr mit Moral zu tun... Die drei Affen in diesem Fall machen, ist der verkehrte Weg... lg
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viento schrieb:

Was ist das denn für ein Denken?

Schon mal was gehört von begehende Unterlassung, Mitschuld, wenn er/sie einen über den Haufen fährt????

Nennt man Beihilfe und Mitschuld, wenns blöd läuft.

Also sollte man aktiv werden, allerdings wird man wohl dann auch die Patientin verlieren...aber dies hat dann nix mehr mit Moral zu tun...

Die drei Affen in diesem Fall machen, ist der verkehrte Weg...

lg

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ali
02.08.2013 09:15
Haaalllo Leute,

der arme MAB hat schon genug schlechte Nächte gehabt ! Eim, Dein eines Posting mag verständlich sein, finde ich aber definitv überzogen. Im übrigen war keiner dabei und solche Situationen - jetzt mal ganz unabhängig von der "Schweigepflicht" sind immer ne Abwägungssache. Als Beifahrer eines betrunkenen Autofahrer hast mit Sicherheit eine Mitschuld, alles andere wird schon schwieriger. Sowas würde sicher jeder Richter anders bewerten. Ist mein Eindruck richtig und sollte oder müsste ich handeln bzw. in welchem Umfang (Gute Frage: Schlüssel abnehmen angemessen / erlaubt unter welchen Umständen ?!) oder schiesse ich über das Ziel hinaus und beschuldige jmd. zu unrecht oder gefährde mich selbst.

In MABs Fall scheint es in der Tat ein Gefährdungspotentieal gegeben zu haben und er / sie hat auch alles gemacht, was ihm / ihr in der Situation möglich war. Nächstes mal wird er / sie sicher noch deutlicher agieren.

BTW MAB: Patientin ist nicht erschienen. Welches Problem hat sich gelöst. Wie verfahrt Ihr bei nicht abgesagten Terminen ? So oder so wäre eine Nachricht an den behandelnden Arzt wohl dran...
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Haaalllo Leute, der arme MAB hat schon genug schlechte Nächte gehabt ! Eim, Dein eines Posting mag verständlich sein, finde ich aber definitv überzogen. Im übrigen war keiner dabei und solche Situationen - jetzt mal ganz unabhängig von der "Schweigepflicht" sind immer ne Abwägungssache. Als Beifahrer eines betrunkenen Autofahrer hast mit Sicherheit eine Mitschuld, alles andere wird schon schwieriger. Sowas würde sicher jeder Richter anders bewerten. Ist mein Eindruck richtig und sollte oder müsste ich handeln bzw. in welchem Umfang (Gute Frage: Schlüssel abnehmen angemessen / erlaubt unter welchen Umständen ?!) oder schiesse ich über das Ziel hinaus und beschuldige jmd. zu unrecht oder gefährde mich selbst. In MABs Fall scheint es in der Tat ein Gefährdungspotentieal gegeben zu haben und er / sie hat auch alles gemacht, was ihm / ihr in der Situation möglich war. Nächstes mal wird er / sie sicher noch deutlicher agieren. BTW MAB: Patientin ist nicht erschienen. Welches Problem hat sich gelöst. Wie verfahrt Ihr bei nicht abgesagten Terminen ? So oder so wäre eine Nachricht an den behandelnden Arzt wohl dran...
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ali schrieb:

Haaalllo Leute,

der arme MAB hat schon genug schlechte Nächte gehabt ! Eim, Dein eines Posting mag verständlich sein, finde ich aber definitv überzogen. Im übrigen war keiner dabei und solche Situationen - jetzt mal ganz unabhängig von der "Schweigepflicht" sind immer ne Abwägungssache. Als Beifahrer eines betrunkenen Autofahrer hast mit Sicherheit eine Mitschuld, alles andere wird schon schwieriger. Sowas würde sicher jeder Richter anders bewerten. Ist mein Eindruck richtig und sollte oder müsste ich handeln bzw. in welchem Umfang (Gute Frage: Schlüssel abnehmen angemessen / erlaubt unter welchen Umständen ?!) oder schiesse ich über das Ziel hinaus und beschuldige jmd. zu unrecht oder gefährde mich selbst.

In MABs Fall scheint es in der Tat ein Gefährdungspotentieal gegeben zu haben und er / sie hat auch alles gemacht, was ihm / ihr in der Situation möglich war. Nächstes mal wird er / sie sicher noch deutlicher agieren.

BTW MAB: Patientin ist nicht erschienen. Welches Problem hat sich gelöst. Wie verfahrt Ihr bei nicht abgesagten Terminen ? So oder so wäre eine Nachricht an den behandelnden Arzt wohl dran...

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Anonymer Teilnehmer
02.08.2013 13:05
Hallo Ali,

vielen Dank. Ich habe mir immer wieder den Kopf zermartert, dass ich ihr nicht gleich den Schlüssel weggenommen habe. Aber es ist hier natürlich immer leicht andere User zu verurteilen. :rage: Ich denke, dass viele andere in meiner Situation auch nicht gleich gehandelt hätten.

Mittlerweile weiß ich, dass die Pat. den Führerschein erst mal los ist. Ich werde in meinem Therapiebericht sicherlich erwähnen, dass ich das Gefühl hatte, dass die Pat. nach Alkohol roch.

Sie gab im übrigen beim letzten Termin an, zu spät zu sein, weil sie noch direkt vorher beim Arzt war, um einen Röntgenbericht abzuholen.
Wenn dem so war (wo ich von ausgehe) dann hätte der Arzt sie auch vom Fahren abhalten müssen. :unamused:

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Hallo Ali, vielen Dank. Ich habe mir immer wieder den Kopf zermartert, dass ich ihr nicht gleich den Schlüssel weggenommen habe. Aber es ist hier natürlich immer leicht andere User zu verurteilen. :rage: Ich denke, dass viele andere in meiner Situation auch nicht gleich gehandelt hätten. Mittlerweile weiß ich, dass die Pat. den Führerschein erst mal los ist. Ich werde in meinem Therapiebericht sicherlich erwähnen, dass ich das Gefühl hatte, dass die Pat. nach Alkohol roch. Sie gab im übrigen beim letzten Termin an, zu spät zu sein, weil sie noch direkt vorher beim Arzt war, um einen Röntgenbericht abzuholen. Wenn dem so war (wo ich von ausgehe) dann hätte der Arzt sie auch vom Fahren abhalten müssen. :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Ali,

vielen Dank. Ich habe mir immer wieder den Kopf zermartert, dass ich ihr nicht gleich den Schlüssel weggenommen habe. Aber es ist hier natürlich immer leicht andere User zu verurteilen. :rage: Ich denke, dass viele andere in meiner Situation auch nicht gleich gehandelt hätten.

Mittlerweile weiß ich, dass die Pat. den Führerschein erst mal los ist. Ich werde in meinem Therapiebericht sicherlich erwähnen, dass ich das Gefühl hatte, dass die Pat. nach Alkohol roch.

Sie gab im übrigen beim letzten Termin an, zu spät zu sein, weil sie noch direkt vorher beim Arzt war, um einen Röntgenbericht abzuholen.
Wenn dem so war (wo ich von ausgehe) dann hätte der Arzt sie auch vom Fahren abhalten müssen. :unamused:

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limone
02.08.2013 13:59
"Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden.
In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral."
Danke, das wollte ich wissen :blush:
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"Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden. In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral." Danke, das wollte ich wissen :blush:
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limone schrieb:

"Du bist nicht gesetzlich verpflichtet freiwillig auch nur irgendetwas zu melden.
In diesem Fall geht es also nicht um Gesetze sondern Moral."
Danke, das wollte ich wissen :blush:

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chipchap
02.08.2013 18:10
Den Röntgenbericht holt man sich vorn an der "Theke" ab...
Und selbst wenn die Arzthelferinnen ebenfalls den Geruch bemerkt haben - offensichtlich haben sie ebenso wie Du nicht sofort reagiert.

In solchen Momenten haben wir extrem wenig Zeit eine Entscheidung zu fällen. Und dadurch kommt es in der Regel zum Verstreichen des richtigen Zeitpunktes.
In vielen Versuchen ist das schon dargestellt worden.
Zum Beispiel ein auf dem Dach liegendes Auto im Strassengraben. 9 von 10 Menschen fahren vorbei.... Und sagen nachher auf die Frage, warum sie nichts getan haben (auch nicht die 112 zu wählen) "da war doch kein Fahrer zu sehen" "ich hab gedacht, der im Auto hinter mir wird schon halten" "Ich kann keine erste Hilfe" "ist doch nicht meine Sache" uswusw
Es ist also allzu menschlich - das Zögern!

Eingreifen kann man übrigens lernen. Und mit jedem Mal wird es leichter :sunglasses:

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Den Röntgenbericht holt man sich vorn an der "Theke" ab... Und selbst wenn die Arzthelferinnen ebenfalls den Geruch bemerkt haben - offensichtlich haben sie ebenso wie Du nicht sofort reagiert. In solchen Momenten haben wir extrem wenig Zeit eine Entscheidung zu fällen. Und dadurch kommt es in der Regel zum Verstreichen des richtigen Zeitpunktes. In vielen Versuchen ist das schon dargestellt worden. Zum Beispiel ein auf dem Dach liegendes Auto im Strassengraben. 9 von 10 Menschen fahren vorbei.... Und sagen nachher auf die Frage, warum sie nichts getan haben (auch nicht die 112 zu wählen) "da war doch kein Fahrer zu sehen" "ich hab gedacht, der im Auto hinter mir wird schon halten" "Ich kann keine erste Hilfe" "ist doch nicht meine Sache" uswusw Es ist also allzu menschlich - das Zögern! Eingreifen kann man übrigens lernen. Und mit jedem Mal wird es leichter :sunglasses:
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chipchap schrieb:

Den Röntgenbericht holt man sich vorn an der "Theke" ab...
Und selbst wenn die Arzthelferinnen ebenfalls den Geruch bemerkt haben - offensichtlich haben sie ebenso wie Du nicht sofort reagiert.

In solchen Momenten haben wir extrem wenig Zeit eine Entscheidung zu fällen. Und dadurch kommt es in der Regel zum Verstreichen des richtigen Zeitpunktes.
In vielen Versuchen ist das schon dargestellt worden.
Zum Beispiel ein auf dem Dach liegendes Auto im Strassengraben. 9 von 10 Menschen fahren vorbei.... Und sagen nachher auf die Frage, warum sie nichts getan haben (auch nicht die 112 zu wählen) "da war doch kein Fahrer zu sehen" "ich hab gedacht, der im Auto hinter mir wird schon halten" "Ich kann keine erste Hilfe" "ist doch nicht meine Sache" uswusw
Es ist also allzu menschlich - das Zögern!

Eingreifen kann man übrigens lernen. Und mit jedem Mal wird es leichter :sunglasses:

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ricardo588 schrieb:

Mit Schweigepflicht hat es weniger zu tun als unser ethischer Standpunkt. Zur Ethik gibt es schon gute Beispiele wie man mit solchen Situationen umgehen kann.

ricardo588



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