Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
wenn man in der Probezeit schwanger wird, gelten dann die gleichen Kündigungsschutzbedingungen, wie wenn man schwanger wird und die Probezeit schon hinter sich hat? Oder hat man dann Pech und es gilt die normale verkürzte Kündigungsfrist, die man ja in der Probezeit meistens hat?
Danke für Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
susanne54 schrieb:
Hallo,
wenn man in der Probezeit schwanger wird, gelten dann die gleichen Kündigungsschutzbedingungen, wie wenn man schwanger wird und die Probezeit schon hinter sich hat? Oder hat man dann Pech und es gilt die normale verkürzte Kündigungsfrist, die man ja in der Probezeit meistens hat?
Danke für Antworten!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Pinguin0205 schrieb:
Nein ,...brauchst dir keine sorgen machen
> Hallo,
>
> wenn man in der Probezeit schwanger wird, gelten dann die
> gleichen Kündigungsschutzbedingungen, wie wenn man schwanger
> wird und die Probezeit schon hinter sich hat?
-- Ja! Während SS, Mutterschutz und ggf. Elternzeit darf nicht gekündigt werden. Wenn die Arbeitnehmerin jedoch wieder zurückkommt, könnte der AG, ggf. (da bin ich mir nicht ganz sicher) die Probezeit verlängern und dann zu den dann geltenden Fristen kündigen. Gruß S.
Gefällt mir
beachten solltest Du folgendes:
Das Kündigungsverbot ist übrigens häufig für kleinere Betriebe eine wirtschaftlich große Belastung. Deshalb lässt § 9 Absatz 3 des Mutterschutzgesetzes Ausnahmen vom Kündigungsverbot grundsätzlich zu, wenn ein besonderer Kündigungsgrund besteht der seinen Ursprung nicht in der Schwangerschaft oder Mutterschaft hat. Damit soll dem AG bei außergewöhnlichen Umständen nicht jede Reaktionsmöglichkeit genommen werden. Hier ist jedoch der Einzelfall entscheidend.
Sind der Aufsichtsbehörde die angeführten Gründe stichhaltig, erteilt sie die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung. Erst dann kann der Arbeitgeber seiner schwangeren Mitarbeiterin wirksam kündigen.
Also kann die der PI sehr wohl ordentlich kündigen.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
Hallo susanne,
beachten solltest Du folgendes:
Das Kündigungsverbot ist übrigens häufig für kleinere Betriebe eine wirtschaftlich große Belastung. Deshalb lässt § 9 Absatz 3 des Mutterschutzgesetzes Ausnahmen vom Kündigungsverbot grundsätzlich zu, wenn ein besonderer Kündigungsgrund besteht der seinen Ursprung nicht in der Schwangerschaft oder Mutterschaft hat. Damit soll dem AG bei außergewöhnlichen Umständen nicht jede Reaktionsmöglichkeit genommen werden. Hier ist jedoch der Einzelfall entscheidend.
Sind der Aufsichtsbehörde die angeführten Gründe stichhaltig, erteilt sie die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung. Erst dann kann der Arbeitgeber seiner schwangeren Mitarbeiterin wirksam kündigen.
Also kann die der PI sehr wohl ordentlich kündigen.
MfG
Sorry ich verstehen das nicht richtig?
Pinguin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pinguin0205 schrieb:
Halls sns37 ,.... Was heißt das jetzt genau ?
Sorry ich verstehen das nicht richtig?
Pinguin
Während der Probezeit kann Sachgrundlos mit 14-Tage Frist gekündigt werden. Egal ob Krank, Schwanger etc.
Entsprechende Lohnfortzahlungsansprüche ergeben sich da evtl. gegenüber der Krankenkasse.
Bei solchen angelegenheiten bitte immer zum Fachanwalt gehen. Hier im Forum ist viel Hörensagen, das hilft dann nicht wirklich (bin ja selbst so einer :blush:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Soweit ich weiß, ist es egal, ob man in der Probezeit schwanger wird.
Während der Probezeit kann Sachgrundlos mit 14-Tage Frist gekündigt werden. Egal ob Krank, Schwanger etc.
Entsprechende Lohnfortzahlungsansprüche ergeben sich da evtl. gegenüber der Krankenkasse.
Bei solchen angelegenheiten bitte immer zum Fachanwalt gehen. Hier im Forum ist viel Hörensagen, das hilft dann nicht wirklich (bin ja selbst so einer :blush:)
Das heißt nur dass du auch während der SS oder im Mutterschutz unter gewissen Umständen gekündigt werden darfst. Bei uns wurde die Praxis aufgegeben, so dass mein Arbeitsplatz nicht mehr existiert hat...
Der AG muss dann die Kündigung vom (ich glaube) Versorgungsamt prüfen und genehmigen lassen und somit wird die Kündigung rechtens.
So wars dann auch bei mir und mein Anwalt meinte dann das wäre in Ordnung so.
(Anders wäre es auch komisch- wie soll man denn beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr existiert)
MfG
Manu
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Manuela l schrieb:
Hallo!
Das heißt nur dass du auch während der SS oder im Mutterschutz unter gewissen Umständen gekündigt werden darfst. Bei uns wurde die Praxis aufgegeben, so dass mein Arbeitsplatz nicht mehr existiert hat...
Der AG muss dann die Kündigung vom (ich glaube) Versorgungsamt prüfen und genehmigen lassen und somit wird die Kündigung rechtens.
So wars dann auch bei mir und mein Anwalt meinte dann das wäre in Ordnung so.
(Anders wäre es auch komisch- wie soll man denn beschäftigt werden, wenn der Arbeitsplatz nicht mehr existiert)
MfG
Manu
bei mir lief es damals auch blöd, kind war nicht geplant ich hatte eine stelle mit 27 std gerade angefangen und da es mich so belastet hat, hab ich am ersten arbeitstag gleich gesagt was sache ist... aber die meinten sie dürften mich nicht kündigen in der schwangerschaft...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katrin friedel schrieb:
ich wurde in der schwangerschaft vor 5 jahren bei einem 400 euro job gekündigt. bin dann zum arbeitsgericht gegangen und der arbeitgeber musste 4 monate weiterzahlen. ich hatte im vorfeld gesagt ich bin schwanger und suche nur was für 4 monate... und bin echt froh, dass ich mich damals gewehrt hatte. den das geld wurde für das elterngeld mitangerechnet...
bei mir lief es damals auch blöd, kind war nicht geplant ich hatte eine stelle mit 27 std gerade angefangen und da es mich so belastet hat, hab ich am ersten arbeitstag gleich gesagt was sache ist... aber die meinten sie dürften mich nicht kündigen in der schwangerschaft...
> ich wurde in der schwangerschaft vor 5 jahren bei einem 400
> euro job gekündigt. bin dann zum arbeitsgericht gegangen und
> der arbeitgeber musste 4 monate weiterzahlen. ich hatte im
> vorfeld gesagt ich bin schwanger und suche nur was für 4
> monate... und bin echt froh, dass ich mich damals gewehrt
> hatte. den das geld wurde für das elterngeld mitangerechnet...
>
> bei mir lief es damals auch blöd, kind war nicht geplant ich
> hatte eine stelle mit 27 std gerade angefangen und da es mich
> so belastet hat, hab ich am ersten arbeitstag gleich gesagt was
> sache ist... aber die meinten sie dürften mich nicht kündigen
> in der schwangerschaft...
Hat aber mit dem Thema nicht´s zu tun, da susanne erst in der Probezeit Schwanger geworden ist.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
Kat4mad schrieb:
> ich wurde in der schwangerschaft vor 5 jahren bei einem 400
> euro job gekündigt. bin dann zum arbeitsgericht gegangen und
> der arbeitgeber musste 4 monate weiterzahlen. ich hatte im
> vorfeld gesagt ich bin schwanger und suche nur was für 4
> monate... und bin echt froh, dass ich mich damals gewehrt
> hatte. den das geld wurde für das elterngeld mitangerechnet...
>
> bei mir lief es damals auch blöd, kind war nicht geplant ich
> hatte eine stelle mit 27 std gerade angefangen und da es mich
> so belastet hat, hab ich am ersten arbeitstag gleich gesagt was
> sache ist... aber die meinten sie dürften mich nicht kündigen
> in der schwangerschaft...
Hat aber mit dem Thema nicht´s zu tun, da susanne erst in der Probezeit Schwanger geworden ist.
MfG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
susanne54 schrieb:
> Hallo,
>
> wenn man in der Probezeit schwanger wird, gelten dann die
> gleichen Kündigungsschutzbedingungen, wie wenn man schwanger
> wird und die Probezeit schon hinter sich hat?
-- Ja! Während SS, Mutterschutz und ggf. Elternzeit darf nicht gekündigt werden. Wenn die Arbeitnehmerin jedoch wieder zurückkommt, könnte der AG, ggf. (da bin ich mir nicht ganz sicher) die Probezeit verlängern und dann zu den dann geltenden Fristen kündigen. Gruß S.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Die Probezeit ist für die Regelungen für schwangere MAs völlig ohne Belang. Wer sich beim AG schwanger meldet, hat sofort umfassenden Kündigungsschutz (Kündigung nur in Ausnahmefällen möglich - siehe SNS37). Lediglich befristete Verträge behalten ihre Wirksamkeit: sie laufen fristgerecht aus: egal ob die MA noch schwanger ist, sich im Mutterschutz oder in Elternzeit befindet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
susanne54 schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten, ihr habt mir sehr geholfen!
Wenn der AG seine Praxis aufgeben muss. Bzw. Die schwangere AN hat dann keinen Arbeitsplatz mehr.
Wie sieht das dann mit dem geld für die schwanger an aus? Abef dann ist dochndie schwangere AN total benachteiligt. DAs ist doch nicht fair.
Wann kann eine schwangere noch gekündigt werden?
Pinguin
[bearbeitet am 09.02.13 10:17]
Gefällt mir
warum sollte eine Schwangere, wenn die Kündigung in der Probezeit nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat einen besonderen Schutz genießen? Das würde ja bedeuten, sie kann sich alles erlauben aber darf trotzdem bleiben. Nein, so ist es zum Glück nicht!
Ja, ja, immer der böse AG!
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
Hallo pinguin,
warum sollte eine Schwangere, wenn die Kündigung in der Probezeit nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat einen besonderen Schutz genießen? Das würde ja bedeuten, sie kann sich alles erlauben aber darf trotzdem bleiben. Nein, so ist es zum Glück nicht!
Ja, ja, immer der böse AG!
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pinguin0205 schrieb:
Ja und wann kann mann eine schwangere noch kündigen. Was muss sie den tun?
Aber kein Arbeitgeber muss in Konkurs gehen, er muss auch nicht das Gehalt weiter zahlen obwohl er gar keine Praxis mehr hat. Arbeitgeber müssen eine evt. Kündigung von der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Das wird dann genehmigt oder auch nicht.
LG....B.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MarieClaire1307 schrieb:
Sie muss gar nix tun.
Aber kein Arbeitgeber muss in Konkurs gehen, er muss auch nicht das Gehalt weiter zahlen obwohl er gar keine Praxis mehr hat. Arbeitgeber müssen eine evt. Kündigung von der zuständigen Aufsichtsbehörde prüfen lassen. Das wird dann genehmigt oder auch nicht.
LG....B.
Wann kann eine schwangere noch gekündigt werden ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pinguin0205 schrieb:
aber das macht doch eh die Krankenkassen. Der Arbeitgeber ist doch heute entlasstet davon das Gehalt weiter zu zahlen.
Wann kann eine schwangere noch gekündigt werden ?
Z.Bsp. "verhaltensbedingt": MA kommt ständigt (trotz erfolgter Abmahnung) zu spät. Oder: Nachweisbare Schlechtleistung, also nicht fachgerechte Behandlung von Patienten (auch hier, nach erfolgter Abmahnung).
Z.Bsp. "betriebsbedingt": Einbruch von VOs durch die Ärzteschaft auf Dauer (also z.Bsp. länger als 4 - 6 Monate), es ist schlichtweg zu wenig Arbeit da.
Z.Bsp. "persönlichkeitsbedingt": MA ist distanzlos gegenüber den Patienten, oder vernachlässigt die eigene Körperhygiene/ist den Patienten nicht zumutbar oder oder...
Treten diese Gründe während einer Schwangerschaft auf und es gilt der besondere Kündigungsschutz, prüft die Aufsichtsbehörde, ob tatsächlich diese stichhaltigen Gründe vorliegen. Oder ob der AG einfach "wg. der Schwangerschaft" kündigt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
chipchap schrieb:
Mit Gründen, die überhaupt nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben!!
Z.Bsp. "verhaltensbedingt": MA kommt ständigt (trotz erfolgter Abmahnung) zu spät. Oder: Nachweisbare Schlechtleistung, also nicht fachgerechte Behandlung von Patienten (auch hier, nach erfolgter Abmahnung).
Z.Bsp. "betriebsbedingt": Einbruch von VOs durch die Ärzteschaft auf Dauer (also z.Bsp. länger als 4 - 6 Monate), es ist schlichtweg zu wenig Arbeit da.
Z.Bsp. "persönlichkeitsbedingt": MA ist distanzlos gegenüber den Patienten, oder vernachlässigt die eigene Körperhygiene/ist den Patienten nicht zumutbar oder oder...
Treten diese Gründe während einer Schwangerschaft auf und es gilt der besondere Kündigungsschutz, prüft die Aufsichtsbehörde, ob tatsächlich diese stichhaltigen Gründe vorliegen. Oder ob der AG einfach "wg. der Schwangerschaft" kündigt.
[bearbeitet am 10.02.13 21:48]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Pinguin0205 schrieb:
Gut dann werde ich dieses risko nicht eingehen. Danke
[bearbeitet am 10.02.13 21:48]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Pinguin0205 schrieb:
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe,.... kann man eine schwangere nur kündigen
Wenn der AG seine Praxis aufgeben muss. Bzw. Die schwangere AN hat dann keinen Arbeitsplatz mehr.
Wie sieht das dann mit dem geld für die schwanger an aus? Abef dann ist dochndie schwangere AN total benachteiligt. DAs ist doch nicht fair.
Wann kann eine schwangere noch gekündigt werden?
Pinguin
[bearbeitet am 09.02.13 10:17]
Mein Profilbild bearbeiten