Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
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Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
heute muß ich mich auch mal mit einer Frage an euch wenden, und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe in meiner Praxis eine fachliche Leiterin, welche nun schwanger ist. Aus den Rahmenverträgen geht hervor, dass man im Falle einer Erkrankung, Weiterbildung... des fachlichen Leiters für eine Dauer von sechs Monaten einen Stellvertreter benennen kann. Im Falle einer Schwangerschaft könnte man dies für die gesetzlich mögliche Zeit der Elternzeit. Leider finde ich das alles etwas zweideutig geschrieben. Habe ich es so richtig verstanden, dass, wenn mein fachl. Leiter für zwei Jahre in Elternzeit geht, ich für diese Zeit "nur" einen Vertreter einsetzen muß? Ich würde sie nämlich gern behalten und nachher wieder in dieser Position einsetzen wollen. Aus diesem Grund hoffe ich, dass ich den Rahmenvertag richtig deute.
Vielen Dank für eure Hilfe
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reni78 schrieb:
Hallo,
heute muß ich mich auch mal mit einer Frage an euch wenden, und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe in meiner Praxis eine fachliche Leiterin, welche nun schwanger ist. Aus den Rahmenverträgen geht hervor, dass man im Falle einer Erkrankung, Weiterbildung... des fachlichen Leiters für eine Dauer von sechs Monaten einen Stellvertreter benennen kann. Im Falle einer Schwangerschaft könnte man dies für die gesetzlich mögliche Zeit der Elternzeit. Leider finde ich das alles etwas zweideutig geschrieben. Habe ich es so richtig verstanden, dass, wenn mein fachl. Leiter für zwei Jahre in Elternzeit geht, ich für diese Zeit "nur" einen Vertreter einsetzen muß? Ich würde sie nämlich gern behalten und nachher wieder in dieser Position einsetzen wollen. Aus diesem Grund hoffe ich, dass ich den Rahmenvertag richtig deute.
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reni78 schrieb:
Vielen Dank für die Antwort- demnach ist es kein Problem, wenn ich im Falle der Elternzeit einen Stellvertreter für zwei Jahre benenne?Das wäre super!!
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morpheus-06 schrieb:
das ist korrekt du bestimmst für diese Zeit einen anderen FL, dies muss den Kassen mitgeteilt werden.
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reni78 schrieb:
Das ist natürlich auch noch eine Idee, danke. Auf eine Erneuerung der Zulassung habe ich keine Lust, denn die müßte ich ja dann wieder rückgängig machen nach der Elternzeit.
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Frank Sommer schrieb:
Die Zulassung bleibt davon unberührt.
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Die "Zulassung" ist eine höchstpersönliche und knüpft an an die Person des Inhabers/der Inhaberin einer Praxis und nicht an die Person der/des fachlichen Leiterin/Leiters. Wer das dann ist, ist egal, Hauptsache die fachliche Leitung, auch die ersatzweise eingesetzte, erfüllt die Zulassungskriterien (fachlich, Anwesenheitsdauer).
Walli :hushed:
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TheStonie schrieb:
Ruf doch bei der VDEK Zulassungsstelle an, die können dir sicher darüber auskunft geben. Auf jedenfall würd ich vermeiden, die Zulassung aufgrund eines neuen fachlichen Leiters erneuern zu müssen.
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