Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
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• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
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bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
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Braun Karsten schrieb:
Hallo,
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
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ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
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TOP—PRAXIS schrieb:
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
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rudibam schrieb:
Wie lange sie arbeiten kann entscheidet die Mitarbeiterin.
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
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Skiurlaub schrieb:
Ein Rat aus eigener Erfahrung: sprich bitte auch mit deiner Mitarbeiterin, wie sie sich den weiteren Verlauf vorstellt! Vielleicht will und kann sie noch lange normal weiterarbeiten? Ich wurde in diesen Fragen leider total übergangen, als ich schwanger war, das kann echt fies sein, für die MA!
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
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