physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Hamburg- Eimsbüttel

für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 24-26 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)

Ein fröhliches T...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Schema zur Errechnung eines zahlbaren Gehalts

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Schema zur Errechnung eines zahlbaren Gehalts
Es gibt 8 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
18.01.2015 13:25
Hallo Kollegen :blush:

Da ich demnächst das Gespräch mit meinem Chef suchen und gewisse Dinge besprechen möchte (u.A. Gehalt), wäre es hilfreich, wenn sich AGs hier - gerne auch anonym - beteiligen würden.

Ich habe im Internet ein Schema zur Errechnung des Gehalts von Angestellten gefunden:

Link

Dieses klingt erstmal plausibel, jedoch kann ich aufgrund fehlender Einsicht nicht einschätzen, ob die gelisteten Werte, wie z.B. Praxiskostenanteil, Anteil für Reinigungskräfte etc., die Realität widerspiegeln. Mir ist klar, dass dies natürlich individuell ist (Stadtgebiet/Land). Meinen Umsatz kann ich mir selbst ausrechnen. Aber interessant wäre vor allem, ob die 40% bzw. 50% des Umsatzes realistische Werte als Bruttogehalt für einen AN sind.

Dass ein AG natürlich auch gut verdienen möchte, ist mir bekannt. Deshalb bringt es mir auch wenig meinen Chef zu fragen, ob das realistisch ist. Der möchte mir bestimmt gern 20% geben :wink:. Aber vielleicht geht das in diesem Forum auf dem anonymen Wege? Gibt es noch soviel Offenheit/Ehrlichkeit?

Danke.
1

Gefällt mir

Hallo Kollegen :blush: Da ich demnächst das Gespräch mit meinem Chef suchen und gewisse Dinge besprechen möchte (u.A. Gehalt), wäre es hilfreich, wenn sich AGs hier - gerne auch anonym - beteiligen würden. Ich habe im Internet ein Schema zur Errechnung des Gehalts von Angestellten gefunden: http://www.stb-thissen.de/media/Dokumente/PP-05_2014_Thissen%20%282%29.pdf Dieses klingt erstmal plausibel, jedoch kann ich aufgrund fehlender Einsicht nicht einschätzen, ob die gelisteten Werte, wie z.B. Praxiskostenanteil, Anteil für Reinigungskräfte etc., die Realität widerspiegeln. Mir ist klar, dass dies natürlich individuell ist (Stadtgebiet/Land). Meinen Umsatz kann ich mir selbst ausrechnen. Aber interessant wäre vor allem, ob die 40% bzw. 50% des Umsatzes realistische Werte als Bruttogehalt für einen AN sind. Dass ein AG natürlich auch gut verdienen möchte, ist mir bekannt. Deshalb bringt es mir auch wenig meinen Chef zu fragen, ob das realistisch ist. Der möchte mir bestimmt gern 20% geben :wink:. Aber vielleicht geht das in diesem Forum auf dem anonymen Wege? Gibt es noch soviel Offenheit/Ehrlichkeit? Danke.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen :blush:

Da ich demnächst das Gespräch mit meinem Chef suchen und gewisse Dinge besprechen möchte (u.A. Gehalt), wäre es hilfreich, wenn sich AGs hier - gerne auch anonym - beteiligen würden.

Ich habe im Internet ein Schema zur Errechnung des Gehalts von Angestellten gefunden:

Link

Dieses klingt erstmal plausibel, jedoch kann ich aufgrund fehlender Einsicht nicht einschätzen, ob die gelisteten Werte, wie z.B. Praxiskostenanteil, Anteil für Reinigungskräfte etc., die Realität widerspiegeln. Mir ist klar, dass dies natürlich individuell ist (Stadtgebiet/Land). Meinen Umsatz kann ich mir selbst ausrechnen. Aber interessant wäre vor allem, ob die 40% bzw. 50% des Umsatzes realistische Werte als Bruttogehalt für einen AN sind.

Dass ein AG natürlich auch gut verdienen möchte, ist mir bekannt. Deshalb bringt es mir auch wenig meinen Chef zu fragen, ob das realistisch ist. Der möchte mir bestimmt gern 20% geben :wink:. Aber vielleicht geht das in diesem Forum auf dem anonymen Wege? Gibt es noch soviel Offenheit/Ehrlichkeit?

Danke.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
frank230
18.01.2015 15:36
Ich denke da wirst Du einiges selbst rechnen dürfen. Der Anteil an Raumkosten oder für eine Anmeldekraft ist bei einer 3er Praxis anders als bei 10 Angestellten. Fixkostendegression heißt das Zauberwort. Und bei einem 20 Minuten Rhytmus auf 50€ zu kommen ist je nach Bundesland / Struktur sportlich.

Wenn Du wirklich nach dem Schema Vorgehen möchtest, nimm Eure echte Vergütung anhand der Preislisten, Patientenstruktur. Raumkosten nach dem Mietspiegel vor Ort, Gehälter der Anmeldekraft, Reinigungskraft.
1

Gefällt mir

Ich denke da wirst Du einiges selbst rechnen dürfen. Der Anteil an Raumkosten oder für eine Anmeldekraft ist bei einer 3er Praxis anders als bei 10 Angestellten. Fixkostendegression heißt das Zauberwort. Und bei einem 20 Minuten Rhytmus auf 50€ zu kommen ist je nach Bundesland / Struktur sportlich. Wenn Du wirklich nach dem Schema Vorgehen möchtest, nimm Eure echte Vergütung anhand der Preislisten, Patientenstruktur. Raumkosten nach dem Mietspiegel vor Ort, Gehälter der Anmeldekraft, Reinigungskraft.
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
therapeutin
18.01.2015 19:09
Äh, ich lege als PI fest was du von mir als Gehalt bezahlt bekommst...Mich interessiert es die Bohne was für eine Berechnung du da anbringst... :kissing_closed_eyes:
3

Gefällt mir

• asterix61
• erna09
• alobar
Äh, ich lege als PI fest was du von mir als Gehalt bezahlt bekommst...Mich interessiert es die Bohne was für eine Berechnung du da anbringst... :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



therapeutin schrieb:

Äh, ich lege als PI fest was du von mir als Gehalt bezahlt bekommst...Mich interessiert es die Bohne was für eine Berechnung du da anbringst... :kissing_closed_eyes:

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

frank230 schrieb:

Ich denke da wirst Du einiges selbst rechnen dürfen. Der Anteil an Raumkosten oder für eine Anmeldekraft ist bei einer 3er Praxis anders als bei 10 Angestellten. Fixkostendegression heißt das Zauberwort. Und bei einem 20 Minuten Rhytmus auf 50€ zu kommen ist je nach Bundesland / Struktur sportlich.

Wenn Du wirklich nach dem Schema Vorgehen möchtest, nimm Eure echte Vergütung anhand der Preislisten, Patientenstruktur. Raumkosten nach dem Mietspiegel vor Ort, Gehälter der Anmeldekraft, Reinigungskraft.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ramona Völlkopf
18.01.2015 19:06
Als Angestellter verhandelt man das Gehalt, allenfalls den Stundenlohn, nicht den Kosten-Nutzenfaktor. Den für deinen Chef wirst du nicht errechnen können.

Wie soll man hier anonym antworten?
1

Gefällt mir

Als Angestellter verhandelt man das Gehalt, allenfalls den Stundenlohn, nicht den Kosten-Nutzenfaktor. Den für deinen Chef wirst du nicht errechnen können. Wie soll man hier anonym antworten?
Gefällt mir
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Achilles2
18.01.2015 22:33
Also ich (Praxisinhaber) empfinde es zunächst nicht mal so schlecht, wenn sich auch ein Arbeitnehmer damit beschäftigt, wie sich ein Gehalt berechnen läßt. Bei einem Vorstellungsgespräch kann man eventuell verbal geschickt den einen oder anderen Punkt miteinfließen lassen. Wenn sich dabei aber ein Bewerber zu weit "aus dem Fenster raushängt" und auf den Praxisinhaber belehrend einredet, kann er sehr schnell den Bogen überspannen und das Bewerbungsgespräch ist dann für ihn vorschnell beendet.

Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
1

Gefällt mir

Also ich (Praxisinhaber) empfinde es zunächst nicht mal so schlecht, wenn sich auch ein Arbeitnehmer damit beschäftigt, wie sich ein Gehalt berechnen läßt. Bei einem Vorstellungsgespräch kann man eventuell verbal geschickt den einen oder anderen Punkt miteinfließen lassen. Wenn sich dabei aber ein Bewerber zu weit "aus dem Fenster raushängt" und auf den Praxisinhaber belehrend einredet, kann er sehr schnell den Bogen überspannen und das Bewerbungsgespräch ist dann für ihn vorschnell beendet. Mit kollegialen Grüßen Achilles 2
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Achilles2 schrieb:

Also ich (Praxisinhaber) empfinde es zunächst nicht mal so schlecht, wenn sich auch ein Arbeitnehmer damit beschäftigt, wie sich ein Gehalt berechnen läßt. Bei einem Vorstellungsgespräch kann man eventuell verbal geschickt den einen oder anderen Punkt miteinfließen lassen. Wenn sich dabei aber ein Bewerber zu weit "aus dem Fenster raushängt" und auf den Praxisinhaber belehrend einredet, kann er sehr schnell den Bogen überspannen und das Bewerbungsgespräch ist dann für ihn vorschnell beendet.

Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Meitao
19.01.2015 08:06
Ich kenne das Chema und es ist nicht übertragbar. Die dabei errechenbaren Umsätze allein sind schon weit weg von der Realität. Die Gehälter sind es dementsprechend auch.

Hinzu kommt, dass jeder PI je nach BWL-Kenntnissen die berechnung nochmals positiv für die Praxis und den MA verändern kann.

Alles in allem, es gibt Realitätsnahe Formeln, man muss nur suchen, und es gibt Pauschalformeln a la: "Ein MA muss das dreifache seines Lohnes als Umsatz erwirtschaften!!!" Ehrlich? Das kann es wirklich nicht sein. Rechnet es mal mit dem Mindestlohn von 8,50 € aus!

MFG
Meitao
1

Gefällt mir

Ich kenne das Chema und es ist nicht übertragbar. Die dabei errechenbaren Umsätze allein sind schon weit weg von der Realität. Die Gehälter sind es dementsprechend auch. Hinzu kommt, dass jeder PI je nach BWL-Kenntnissen die berechnung nochmals positiv für die Praxis und den MA verändern kann. Alles in allem, es gibt Realitätsnahe Formeln, man muss nur suchen, und es gibt Pauschalformeln a la: "Ein MA muss das dreifache seines Lohnes als Umsatz erwirtschaften!!!" Ehrlich? Das kann es wirklich nicht sein. Rechnet es mal mit dem Mindestlohn von 8,50 € aus! MFG Meitao
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Meitao schrieb:

Ich kenne das Chema und es ist nicht übertragbar. Die dabei errechenbaren Umsätze allein sind schon weit weg von der Realität. Die Gehälter sind es dementsprechend auch.

Hinzu kommt, dass jeder PI je nach BWL-Kenntnissen die berechnung nochmals positiv für die Praxis und den MA verändern kann.

Alles in allem, es gibt Realitätsnahe Formeln, man muss nur suchen, und es gibt Pauschalformeln a la: "Ein MA muss das dreifache seines Lohnes als Umsatz erwirtschaften!!!" Ehrlich? Das kann es wirklich nicht sein. Rechnet es mal mit dem Mindestlohn von 8,50 € aus!

MFG
Meitao

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
alobar
19.01.2015 09:10
im umkehr schluss lauetet die Formel:

(3x KG/ h) 15 x 3=45€ x 38h= 1710€ x 4 Wochen 6840€ x 10 Monate( Urlaub, foBi Krankheit eabgerechnet) macht 68400€ / Jahr. Im Monat kommen dann 5700€, davon ein 1/3: 1900,00 und das bei voller auslastung.....kommt wohl nicht so ganz hin.....
1

Gefällt mir

im umkehr schluss lauetet die Formel: (3x KG/ h) 15 x 3=45€ x 38h= 1710€ x 4 Wochen 6840€ x 10 Monate( Urlaub, foBi Krankheit eabgerechnet) macht 68400€ / Jahr. Im Monat kommen dann 5700€, davon ein 1/3: 1900,00 und das bei voller auslastung.....kommt wohl nicht so ganz hin.....
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



alobar schrieb:

im umkehr schluss lauetet die Formel:

(3x KG/ h) 15 x 3=45€ x 38h= 1710€ x 4 Wochen 6840€ x 10 Monate( Urlaub, foBi Krankheit eabgerechnet) macht 68400€ / Jahr. Im Monat kommen dann 5700€, davon ein 1/3: 1900,00 und das bei voller auslastung.....kommt wohl nicht so ganz hin.....

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Ramona Völlkopf schrieb:

Als Angestellter verhandelt man das Gehalt, allenfalls den Stundenlohn, nicht den Kosten-Nutzenfaktor. Den für deinen Chef wirst du nicht errechnen können.

Wie soll man hier anonym antworten?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Christian G.
20.01.2015 18:24
Servus.... lustig, dass die schlichte Hochrechnung von ALOBAR stimmt.... Er nimmt nur 38h pro Woche statt 40, z. B. mit bezahlten Überstunden, denkt nicht an tägliche oder monatliche "Behandlungslücken", an nicht-bezahlende Patienten oder Versicherungen trotz geleisteter Therapien oder auch verschiedene Vergütungen verschiedener Therapieformen... Es fehlen noch Überlegungen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, FOBI-Anteil, Fahrtkostenzuwendungen oder sonstige Prämien. Und der so typische Jahresdurchschnitt bei kleinen Praxen pro Behandler/in liegt deshalb meist nur bei 60´000 € - (Nach neuesten Berechnungen in Bayern gehen kleine Praxen mit unter 75´000 € Jahresumsatz in spätestens drei Jahren wegen Steuerrückzahlungen (evtl. plus Kredit+Zinsrückzahlungen) in den Konkurs.) Wenn man nun das Drittel als Bruttolohn annimmt, dazu den Arbeitgeberanteil (Rente usw.) und pauschal alle möglichen Ausgaben des Arbeitgebers rechnet, wird klar, dass bei Angestellten, die über 2´000 € Bruttolohn erhalten, sehr oft der Praxisinhaber seinerseits abzüglich aller Ausgaben weniger verdient (zumindest als Stdlohn - auch wegen meist viel mehr Tagesstunden) als sein Angestellter! - Also wird nur bei möglichst intelligenten Mischkalkulationen und möglichst viel Angestellten verschiedenster Lohnstrukturen "wirklich Geld verdient", was ja auch die Berechnungen in Bayern bestätigen. Und es ist nicht die Kunst, möglichst viel Geld schnellstens zum erwirtschaften, sondern die Praxis mindestens 40 Jahre gegen alle noch so behindernden Vorschriften und Umstände zu erhalten.... Wenn ein Angestellter dabei rundum hilft - und das muss bei Lohnbesprechungen im Detail aufgeschlüsselt werden - dann wird ihm jeder Arbeitgeber gegen seine Ängste vor der Pleite auch einen möglichst hohen Lohn zu bezahlen versuchen! Grüße!
1

Gefällt mir

Servus.... lustig, dass die schlichte Hochrechnung von ALOBAR stimmt.... Er nimmt nur 38h pro Woche statt 40, z. B. mit bezahlten Überstunden, denkt nicht an tägliche oder monatliche "Behandlungslücken", an nicht-bezahlende Patienten oder Versicherungen trotz geleisteter Therapien oder auch verschiedene Vergütungen verschiedener Therapieformen... Es fehlen noch Überlegungen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, FOBI-Anteil, Fahrtkostenzuwendungen oder sonstige Prämien. Und der so typische Jahresdurchschnitt bei kleinen Praxen pro Behandler/in liegt deshalb meist nur bei 60´000 € - (Nach neuesten Berechnungen in Bayern gehen kleine Praxen mit unter 75´000 € Jahresumsatz in spätestens drei Jahren wegen Steuerrückzahlungen (evtl. plus Kredit+Zinsrückzahlungen) in den Konkurs.) Wenn man nun das Drittel als Bruttolohn annimmt, dazu den Arbeitgeberanteil (Rente usw.) und pauschal alle möglichen Ausgaben des Arbeitgebers rechnet, wird klar, dass bei Angestellten, die über 2´000 € Bruttolohn erhalten, sehr oft der Praxisinhaber seinerseits abzüglich aller Ausgaben weniger verdient (zumindest als Stdlohn - auch wegen meist viel mehr Tagesstunden) als sein Angestellter! - Also wird nur bei möglichst intelligenten Mischkalkulationen und möglichst viel Angestellten verschiedenster Lohnstrukturen "wirklich Geld verdient", was ja auch die Berechnungen in Bayern bestätigen. Und es ist nicht die Kunst, möglichst viel Geld schnellstens zum erwirtschaften, sondern die Praxis mindestens 40 Jahre gegen alle noch so behindernden Vorschriften und Umstände zu erhalten.... Wenn ein Angestellter dabei rundum hilft - und das muss bei Lohnbesprechungen im Detail aufgeschlüsselt werden - dann wird ihm jeder Arbeitgeber gegen seine Ängste vor der Pleite auch einen möglichst hohen Lohn zu bezahlen versuchen! Grüße!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Christian G. schrieb:

Servus.... lustig, dass die schlichte Hochrechnung von ALOBAR stimmt.... Er nimmt nur 38h pro Woche statt 40, z. B. mit bezahlten Überstunden, denkt nicht an tägliche oder monatliche "Behandlungslücken", an nicht-bezahlende Patienten oder Versicherungen trotz geleisteter Therapien oder auch verschiedene Vergütungen verschiedener Therapieformen... Es fehlen noch Überlegungen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, FOBI-Anteil, Fahrtkostenzuwendungen oder sonstige Prämien. Und der so typische Jahresdurchschnitt bei kleinen Praxen pro Behandler/in liegt deshalb meist nur bei 60´000 € - (Nach neuesten Berechnungen in Bayern gehen kleine Praxen mit unter 75´000 € Jahresumsatz in spätestens drei Jahren wegen Steuerrückzahlungen (evtl. plus Kredit+Zinsrückzahlungen) in den Konkurs.) Wenn man nun das Drittel als Bruttolohn annimmt, dazu den Arbeitgeberanteil (Rente usw.) und pauschal alle möglichen Ausgaben des Arbeitgebers rechnet, wird klar, dass bei Angestellten, die über 2´000 € Bruttolohn erhalten, sehr oft der Praxisinhaber seinerseits abzüglich aller Ausgaben weniger verdient (zumindest als Stdlohn - auch wegen meist viel mehr Tagesstunden) als sein Angestellter! - Also wird nur bei möglichst intelligenten Mischkalkulationen und möglichst viel Angestellten verschiedenster Lohnstrukturen "wirklich Geld verdient", was ja auch die Berechnungen in Bayern bestätigen. Und es ist nicht die Kunst, möglichst viel Geld schnellstens zum erwirtschaften, sondern die Praxis mindestens 40 Jahre gegen alle noch so behindernden Vorschriften und Umstände zu erhalten.... Wenn ein Angestellter dabei rundum hilft - und das muss bei Lohnbesprechungen im Detail aufgeschlüsselt werden - dann wird ihm jeder Arbeitgeber gegen seine Ängste vor der Pleite auch einen möglichst hohen Lohn zu bezahlen versuchen! Grüße!



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Schema zur Errechnung eines zahlbaren Gehalts

Mein Profilbild bearbeiten

© 2025 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns