wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
Ich habe da mal eine Frage.. und zwar... mal angenommen, man hat mal einen Vertrag unterschrieben, indem es um die Finanzierung einer Fobi ging. Dort steht drauf...
"Der Betrag ermäßigt sich um die Hälfte jeden vollen Monats, den der AN nach dem Ende der Gesamtmaßnahme bei der Firma tätig ist".
Die Fortbildung war am 20. vorbei.
Die Frage ist oder eher ein Hinterfragen, dass ich den Satz oben wirklich richtig verstehe...
Nach meinem Verständnis ist dieser Vertrag am 20. Dezember durch, oder?
Ich hoffe, dass das so ist und würde mich über Antworten sehr freuen.
Mfg
Gefällt mir
Höhe der Zahlung steht nirgendwo ebensowenig das Ende der Fobi.
20. Was???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabine963 schrieb:
Was sollen wir da antworten?
Höhe der Zahlung steht nirgendwo ebensowenig das Ende der Fobi.
20. Was???
Inwieweit ist die Höhe relevant? Der Betrag ermäßigt sich um die Hälfte je vollen Monat, heißt, dass die Rückzahlungspflicht nach 2 Monaten erloschen ist. Jetzt ist nur die Frage, ob bereits zum 20. Dezember oder erst zum 31.12. ? Dieses mit dem vollen Monat verunsichert mich..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Soooorry, am 20. Oktober war die Fobi zu ende.
Inwieweit ist die Höhe relevant? Der Betrag ermäßigt sich um die Hälfte je vollen Monat, heißt, dass die Rückzahlungspflicht nach 2 Monaten erloschen ist. Jetzt ist nur die Frage, ob bereits zum 20. Dezember oder erst zum 31.12. ? Dieses mit dem vollen Monat verunsichert mich..
Also ist die Rückzahlungspflicht am 31. Dezember vorbei. Was ist daran unverständlich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der ersten vollen Monat nach der Fobi ist der November. Ein Monat fängt ja immer am 01. an.
Also ist die Rückzahlungspflicht am 31. Dezember vorbei. Was ist daran unverständlich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin Zusammen!
Ich habe da mal eine Frage.. und zwar... mal angenommen, man hat mal einen Vertrag unterschrieben, indem es um die Finanzierung einer Fobi ging. Dort steht drauf...
"Der Betrag ermäßigt sich um die Hälfte jeden vollen Monats, den der AN nach dem Ende der Gesamtmaßnahme bei der Firma tätig ist".
Die Fortbildung war am 20. vorbei.
Die Frage ist oder eher ein Hinterfragen, dass ich den Satz oben wirklich richtig verstehe...
Nach meinem Verständnis ist dieser Vertrag am 20. Dezember durch, oder?
Ich hoffe, dass das so ist und würde mich über Antworten sehr freuen.
Mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer die Frage klingt , als ob du nach der vom AG bezahlten Fobi so schnell wie möglich dann weg willst . Ansonsten könnte es dir doch egal sein .
Angenommen die Fobi kostet 1.000€.
Dann werden nach einem Monat 500€ getilgt.
Der neue Rückzahlbetrag beträgt jetzt 500€.
Nach einem weiteren Monat sind 250€ weg.
Usw.
Gefällt mir
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Und endet so nie!
Gruß redvine
Aber,... um sicher zu sein, müsste man den vollständigen Text kennen um den genauen Zusammenhang zu erkennen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Diese Logik mag ich nicht nachzuvollziehen. Für deine Berechnungsmethode bräuchte es m.E. einen anderen Satzbau.
Aber,... um sicher zu sein, müsste man den vollständigen Text kennen um den genauen Zusammenhang zu erkennen.
So hatte ich es auch gesehen.
Man kann es so auch als eine Art Kredit sehen.
Na ja da Thema war ja hier vor kurzem erst dran.
Als AG hat man da echt geloost bei Mitarbeitern die es drauf anlegen einfach nur die Fobi bezahlt zu bekommen und dann weiterziehen.
Und außerdem finde ich es auch nicht fair erst selbst als AN diesen Vertrag zu unterschreiben und hinterher zu kommen mit, ist nicht gültig. Darüber kann man sich ja auch vor der Fobi Gedanken machen.
Das sind aber nur meine Gedanken und ich will hier keinesfalls dem Fragesteller irgendwas unterstellen. Man kennt ja seine Beweggründe nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabine963 schrieb:
@Halbtitan
So hatte ich es auch gesehen.
Man kann es so auch als eine Art Kredit sehen.
Na ja da Thema war ja hier vor kurzem erst dran.
Als AG hat man da echt geloost bei Mitarbeitern die es drauf anlegen einfach nur die Fobi bezahlt zu bekommen und dann weiterziehen.
Und außerdem finde ich es auch nicht fair erst selbst als AN diesen Vertrag zu unterschreiben und hinterher zu kommen mit, ist nicht gültig. Darüber kann man sich ja auch vor der Fobi Gedanken machen.
Das sind aber nur meine Gedanken und ich will hier keinesfalls dem Fragesteller irgendwas unterstellen. Man kennt ja seine Beweggründe nicht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Also ich sehe das anders.
Angenommen die Fobi kostet 1.000€.
Dann werden nach einem Monat 500€ getilgt.
Der neue Rückzahlbetrag beträgt jetzt 500€.
Nach einem weiteren Monat sind 250€ weg.
Usw.
Gefällt mir
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Richtig, wird sehr wahrscheinlich ungültig sein.
Gruß redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
484 schrieb:
solche Verträge ist schon mal ungültig. Die Fortbildung muss du nur zurückzahlen , wenn der AG alles bezahlt hat. Nähmlich Übernachtung und Arbeitstage bzw. Deine Fortbildung sind dann plus stunden und hin und Rückfahrt und die Fortbildung . Ab zum Anwalt . würde ich mir nicht gefallen lassen. Du wirst deine Gründe haben, warum du fragst. Viele AG nutzen immer noch gerne die Ungewissheit bei den AN aus. Die Zeiten sind vorbei . Und Bindungen an den AG - platz kann nur rechtens sein , wenn du mindesten ein halbes Jahr Fortbldung und das Vollzeit gemacht hast . Dein AG hat ja einen nutzen davon . Zu mal er das von der Steuer kompett absetzten kann. Lass dich beraten
Es war ein toller Betrieb, um in das Berufsleben zu starten und um zu lernen, worauf man beim nächsten Mal achten muss, um später zufriedener zu sein. Ich werfe keinem irgendwas vor oder bin zornig. Es war sehr lehrreich und ich ich habe richtig tolle Arbeitskollegen, weshalb mir diese Entscheidung auch nicht leicht fällt. Aber man verändert sich und hat einen anderen Anspruch an sich selbst.
Mir ist auch egal, ob der Vertrag rechtens ist, die Info war erstmal nur für mich. Ansich finde ich den Vertrag sehr human und nur zwei obligatorische Monate verpasst bekommen zu haben, ist, denke ich, ok. Die Fobi hat knapp 4000€ gekostet und hat 2 Jahre gedauert und er hat die Kosten dafür getragen. Da wäre für den AG wahrscheinlich auch noch mehr drin gewesen, bezüglich der Verbindlichkeit von mir. Was man nicht alles liest und schon gehört hat und was auch noch rechtlich korrekt ist.
Nächste Woche werde ich mit einem Vertragsrechtler mal darüber sprechen und mir da auch noch ein paar Infos einholen.
Vielen Dank an Alle, auch an die netten Meinungen ;)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Johnny Doe schrieb:
Wenn du dort schon ( mehr als ) zwei Jahre bist , kannst du die zwei Monate doch noch absitzen. Kündigungsfrist ist eh schon vier Wochen zum Monatsende. Außerdem sind aktuell ( auch ;-) alle anderen krank. Augen zu und durch.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, also es ist wie immer etwas komplizierter und nicht die Situation, ich lasse mich beschenken und denn Tschüss. Es passiert mit den Jahren einiges mit einem Selbst, man lernt viel dazu und wenn man als Berufsanfänger einen Vertrag unterschreibt und dir mit der Zeit auffällt, dass du ziemlich über den Tisch gezogen worden bist (selbst Schuld, denke ich, ich hätte mich besser vorab informieren sollen) und der Chef scheinbar nicht die Ambitionen hat, einen zu halten, sehe ich für mich keinen Benefit mehr in diesem Angestelltenverhältnis zu bleiben. Zumal führe ich als Physiotherapeutin in einer Lymphpraxis Tätigkeiten als Masseurin aus und ich habe nicht soviel gelernt, um stundenlang zu lymphen. Man hat sich einen Wert erarbeitet... ich war rückblickend auch etwas naiv, die erstbeste Praxis auszuwählen, die bei mir um die Ecke war. Sehr komfortabel gewählt, um nicht wirklich die Komfortzone zu verlassen.
Es war ein toller Betrieb, um in das Berufsleben zu starten und um zu lernen, worauf man beim nächsten Mal achten muss, um später zufriedener zu sein. Ich werfe keinem irgendwas vor oder bin zornig. Es war sehr lehrreich und ich ich habe richtig tolle Arbeitskollegen, weshalb mir diese Entscheidung auch nicht leicht fällt. Aber man verändert sich und hat einen anderen Anspruch an sich selbst.
Mir ist auch egal, ob der Vertrag rechtens ist, die Info war erstmal nur für mich. Ansich finde ich den Vertrag sehr human und nur zwei obligatorische Monate verpasst bekommen zu haben, ist, denke ich, ok. Die Fobi hat knapp 4000€ gekostet und hat 2 Jahre gedauert und er hat die Kosten dafür getragen. Da wäre für den AG wahrscheinlich auch noch mehr drin gewesen, bezüglich der Verbindlichkeit von mir. Was man nicht alles liest und schon gehört hat und was auch noch rechtlich korrekt ist.
Nächste Woche werde ich mit einem Vertragsrechtler mal darüber sprechen und mir da auch noch ein paar Infos einholen.
Vielen Dank an Alle, auch an die netten Meinungen ;)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was wäre denn deiner Ansicht nach "den AN in Verantwortung nehmen" ? Und wofür jetzt genau?
Wenn dein Teil des Vertrages erfüllt ist, kannst du ja auch gehen. Dann bist du aus der Pflicht raus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer du hast gewusst auf was du dich einlässt als du unterschrieben hast. Und es hat dich hoffentlich auch keiner dazu gezwungen . Dein Chef hat seinen Teil des Vertrages erfüllt, als er die Gebühren bezahlt hat. Jetzt ist es an dir dein Teil des Vertrages zu erfüllen. Das meine ich mit Verantwortung.
Wenn dein Teil des Vertrages erfüllt ist, kannst du ja auch gehen. Dann bist du aus der Pflicht raus.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
massu schrieb:
Ich finde man sollte den AN auch in die Verantwortung nehmen, schließlich hat er den Vertrag freiwillig zugestimmt und die Konditionen akzeptiert.
Mein Profilbild bearbeiten