Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
jetzt muß ich mich doch auch mal aufregen....
Ich soll eine Ausbildung zum Bobath-Therapeuten machen, was ich eigentlich ganz toll finde.
Aber jetzt der Haken an der Sache: Ausbildungsdauer 16 Tage, die sollen als Urlaub oder Ãœberstunden genommen werden
Lehrgangskosten ca. 1600 Euro, bezahlt AG unter der Bedingung, dass ich mich 3 Jahre an die Praxis binde :rage:
In der Vereinbarung steht: ... verpflichtet sich, sollte sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.02.2016 beenden, die Kursgebühr in voller Höhe zurück zu zahlen.
Ich habe mir einige Infos über Rückzahlung von Fortbildung zusammengesucht. Werde dies natürlich auch meinem AG mitteilen, mal sehen was daraus wird.
So nun hab ich mir meinen Ärger auch mal Luft gemacht, auch wenn es kein konstruktiver Beitrag war
:blush:) Schönen Sonntag noch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
jetzt muß ich mich doch auch mal aufregen....
Ich soll eine Ausbildung zum Bobath-Therapeuten machen, was ich eigentlich ganz toll finde.
Aber jetzt der Haken an der Sache: Ausbildungsdauer 16 Tage, die sollen als Urlaub oder Ãœberstunden genommen werden
Lehrgangskosten ca. 1600 Euro, bezahlt AG unter der Bedingung, dass ich mich 3 Jahre an die Praxis binde :rage:
In der Vereinbarung steht: ... verpflichtet sich, sollte sie ihr Arbeitsverhältnis vor dem 01.02.2016 beenden, die Kursgebühr in voller Höhe zurück zu zahlen.
Ich habe mir einige Infos über Rückzahlung von Fortbildung zusammengesucht. Werde dies natürlich auch meinem AG mitteilen, mal sehen was daraus wird.
So nun hab ich mir meinen Ärger auch mal Luft gemacht, auch wenn es kein konstruktiver Beitrag war
:blush:) Schönen Sonntag noch
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TheStonie schrieb:
Lass dich am besten von einem Arbeitsrechtler beraten. Wenn die Formulierung nicht richtig ist, ist die Vereinbarung ggfs. komplett nichtig und du brauchst gar nix zurückzahlen, wenn du gehst.
Ich bin jetzt 10 Jahre in dem Betrieb, habe MT (selbst finanziert + Urlaub genommen) und MLD auch in Eigenfinanzierung und Urlaub (diesen unbezahlt).
Aber irgendwann ist auch mal Schluß, v.a. bei nicht mal 9 Euro Stundenlohn, das kann ich mir auch nicht leisten.
Meine Aufgabe ist es auch nicht einen ordentlichen Vertrag aufzustellen, dies ist meines Erachtens Sache des AG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein AG soll mir die Fobi ja nicht finanzieren, ohne dass er davon etwas hätte, aber voll zurückzahlen? Nein das sehe ich nicht ein.
Ich bin jetzt 10 Jahre in dem Betrieb, habe MT (selbst finanziert + Urlaub genommen) und MLD auch in Eigenfinanzierung und Urlaub (diesen unbezahlt).
Aber irgendwann ist auch mal Schluß, v.a. bei nicht mal 9 Euro Stundenlohn, das kann ich mir auch nicht leisten.
Meine Aufgabe ist es auch nicht einen ordentlichen Vertrag aufzustellen, dies ist meines Erachtens Sache des AG.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
:smile: Wäre ne Möglichkeit, aber da hab ich dann doch ein schlechtes Gewissen
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Über Überstunden und Urlaub lässt sich sicher reden - aber bitteschön, weshalb sollte der AG eine FoBi finanzieren, von der er nix hat, weil Du im nächsten halben Jahr "entschwindest" ??? Würde ich auch nicht machen. Über die Bindungszeiten kann Dich ein Anwalt informieren, da gibt es bereits Entscheidungen. Drei Jahre sind sicher zuviel, für eine FoBi, die nur 16 Tage andauert. Rückzahlungen sind in der Regel auch gestaffelt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Teil 1 - 2 Wochen und Teil 2 - 1 Woche. Mit 158 UE abrechenbar bei KK
Dein Chef hat sehr wohl was davon !!!!
Die Ausbildungskosten brauchst nicht zurück zahlen!!! Bis 2016 :point_up: :confused:
Das geht schon mal komplett in die Hose!!!
Da brauchst du dir gar keine Sorgen machen.
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Pinguin0205 schrieb:
Warum solltest du ein schlechtes Gewissen haben?
Dein Chef hat sehr wohl was davon !!!!
Die Ausbildungskosten brauchst nicht zurück zahlen!!! Bis 2016 :point_up: :confused:
Das geht schon mal komplett in die Hose!!!
Da brauchst du dir gar keine Sorgen machen.
Schönen Gruß
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camposina schrieb:
Wer zahlt, wenn du die praktische Prüfung nicht schaffst? :tired_face: Für die Wiederholung benötigst du nämlich wieder Zeit und Geld? :kissing_closed_eyes:
Schönen Gruß
Es gibt genaue Staffelungen in welchem Umfang und welcher Zeitdauer eine Fortbildung bei Verlassen eines Betriebes zurück gezahlt werden muss.
Wenn dein Chef will, dass du die Fobi machst, dann wäre es zumindest mal schön, dafür den ein oder anderen Tag beurlaubt zu werden.
Bei 1600 Euro ist eine Praxisbindung von 3 Jahren nicht gerechtfertigt. Du bringst ihm in der Zeit ja auch einen Mehrnutzen ein.
Ich an deiner Stelle würde ihm vorschlagen, ein Drittel der Kurszeit als Fobiurlaub zu bekommen, ein Drittel der Fobi selbst zu zahlen und eine Bindung von maximal einem Jahr. Bei früherem Verlassen wird anteilig monatlich das Geld zurück bezahlt. Also je später du gehst, desto fairer für beide, je früher du gehst desto fairer für beide.
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Steff20 schrieb:
So ein Vertrag hat (zumindet vor Gericht) keine Gültigkeit.
Es gibt genaue Staffelungen in welchem Umfang und welcher Zeitdauer eine Fortbildung bei Verlassen eines Betriebes zurück gezahlt werden muss.
Wenn dein Chef will, dass du die Fobi machst, dann wäre es zumindest mal schön, dafür den ein oder anderen Tag beurlaubt zu werden.
Bei 1600 Euro ist eine Praxisbindung von 3 Jahren nicht gerechtfertigt. Du bringst ihm in der Zeit ja auch einen Mehrnutzen ein.
Ich an deiner Stelle würde ihm vorschlagen, ein Drittel der Kurszeit als Fobiurlaub zu bekommen, ein Drittel der Fobi selbst zu zahlen und eine Bindung von maximal einem Jahr. Bei früherem Verlassen wird anteilig monatlich das Geld zurück bezahlt. Also je später du gehst, desto fairer für beide, je früher du gehst desto fairer für beide.
Mir wurde damals ein drittel vom Chef finanziert und da ich knapp 6 Monate danach gekündigt habe,musste ich das auch zurückzahlen,da meine Vereinbarung auf 1 Jahr galt.
LG
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nadine180 schrieb:
Also mein Bobath-Kurs dauerte 3x5 Tage plus Projektarbeit zwischen dem 2ten und 3ten Teil. Mit dem Zertifikat kann ich KG-ZNS abrechnen.
Mir wurde damals ein drittel vom Chef finanziert und da ich knapp 6 Monate danach gekündigt habe,musste ich das auch zurückzahlen,da meine Vereinbarung auf 1 Jahr galt.
LG
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JürgenK schrieb:
Hm...ich kenne keinen Bobathkurs der nur 16 Tage dauert (um dann eine abrechenbare Leistung erbringen zu können) :unamused:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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