Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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ich habe eine Frage an die Kollegen: ich bin z.Zt. in Elternzeit und nicht als PT tätig. Vorher war ich selbständig, meine Berufshaftpflicht läuft weiter, ich habe 10 Jahre Berufserfahrung. Darf ich als PT ohne spezielle Fortbildung (ich habe viele, aber weiß nicht ob es einen speziellen Schein für Rückbildung gibt) einen Rückbildungskurs anbieten (z.B. zu Hause in meinen 4 Wänden oder in anderen Räumen - Unterschied?) und wenn ja, wie kann ich den abrechnen? Verlangen die Kassen für die Mütter eine zertifizierte Rückbildungssache oder geht das als Selbständige auch so?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Toddle schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage an die Kollegen: ich bin z.Zt. in Elternzeit und nicht als PT tätig. Vorher war ich selbständig, meine Berufshaftpflicht läuft weiter, ich habe 10 Jahre Berufserfahrung. Darf ich als PT ohne spezielle Fortbildung (ich habe viele, aber weiß nicht ob es einen speziellen Schein für Rückbildung gibt) einen Rückbildungskurs anbieten (z.B. zu Hause in meinen 4 Wänden oder in anderen Räumen - Unterschied?) und wenn ja, wie kann ich den abrechnen? Verlangen die Kassen für die Mütter eine zertifizierte Rückbildungssache oder geht das als Selbständige auch so?
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anika666 schrieb:
Du darfst natürlich einen Rückbildungskurs machen. Allerdings kannst du nicht mit den Kassen abrechnen, da du keine Kassenzulassung hast und die kriegt man bekanntlich nur mit einer Praxis. Du kannst auch einen Präventionskurs anbieten, dafür übernehmen viele Kassen einen Teil der Gebühr, allerdings nur, wenn du dafür eine zusätzliche Weiterbildung absolviert hast.
(vgl. Protokollnotiz 2 zur AOK BaWü-Preisvereinbarung vom 13.12.2012: Physiotherapie in Deutschland - Stellenmarkt, Bücher, Preislisten, Praxisverzeichnis, Fortbildungen, Adressen und mehr )
Ansonsten gilt was anika geschrieben hat :)
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Position: Rückbildungsgymnastik Pos.-Nr.: 21904 Preis: 5,71 € (VdEK)
PS
dein Link funktioniert nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Das gibt es schon lange für Physios
Position: Rückbildungsgymnastik Pos.-Nr.: 21904 Preis: 5,71 € (VdEK)
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Qualifikation: Die Anzahl der Berufsjahre sagt leider nichts über die Qualifikation zum Anbieten von Rückbildungskursen aus. Entscheidend ist: Hast Du in diesen 10 Jahren im Bereich der Gynäkologie und Urogynäkologie gearbeitet und verfügst über entsprechendes theoretisches Hintergrundwissen und praktische Erfahrung?
Fortbildung: Um fachlich versiert und kompetent arbeiten zu können empfehle ich unbedingt eine entsprechende Ausbildung!!! Siehe: Tanzberger-Konzept oder auch Heller-Konzept; auf Nachfrage bietet auch die AG GGUP einen entsprechenden Kurs an.
By the way: Schlechte Angebote im diesem Fachbereich gibt es leider viel zu viele! Warum die Fachrichtungen Gynäkologie - inkl. Geburtsvorbereitung und Rückbildung - Urologie, Urogynäkologie und Proktologie in unserer Ausbildung nach wie vor derart stiefmütterlich behandelt werden und noch immer die ollen (und falschen, häufig sogar krank machenden) Kamellen von anno Schlag-mich-tot vermittelt werden, erschließt sich mir nicht. Aber es macht mich - je nach aktueller persönlicher Toleranzschwelle - wütend und traurig zugleich!
Indem Du Dich also, falls nicht bereits geschehen, entsprechend fortbildest und dann ein gutes und zielführendes Angebot auf die Beine stellst, leistest Du Deinen konstruktiven Beitrag dazu, die Frauen wirklich zu unterstützen. So muss es m. E. sein!
Gruß
Petra 286
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petra286 schrieb:
Abrechnung: Die Kosten für den Rückbildungskurs übernimmt nicht die Krankenkasse, sondern - wie auch bei den Kursangeboten der Hebammen - die Mutterschaftskasse. Im Gegensatz zu den Hebammen brauchen wir, wie sonst auch, eine Verordnung vom Arzt; diese geht aber nicht (!) zu Lasten des ärztlichen Budgets (hierüber muss man die Ärzte informieren, denn das ist ihnen meist nicht bewusst).
Qualifikation: Die Anzahl der Berufsjahre sagt leider nichts über die Qualifikation zum Anbieten von Rückbildungskursen aus. Entscheidend ist: Hast Du in diesen 10 Jahren im Bereich der Gynäkologie und Urogynäkologie gearbeitet und verfügst über entsprechendes theoretisches Hintergrundwissen und praktische Erfahrung?
Fortbildung: Um fachlich versiert und kompetent arbeiten zu können empfehle ich unbedingt eine entsprechende Ausbildung!!! Siehe: Tanzberger-Konzept oder auch Heller-Konzept; auf Nachfrage bietet auch die AG GGUP einen entsprechenden Kurs an.
By the way: Schlechte Angebote im diesem Fachbereich gibt es leider viel zu viele! Warum die Fachrichtungen Gynäkologie - inkl. Geburtsvorbereitung und Rückbildung - Urologie, Urogynäkologie und Proktologie in unserer Ausbildung nach wie vor derart stiefmütterlich behandelt werden und noch immer die ollen (und falschen, häufig sogar krank machenden) Kamellen von anno Schlag-mich-tot vermittelt werden, erschließt sich mir nicht. Aber es macht mich - je nach aktueller persönlicher Toleranzschwelle - wütend und traurig zugleich!
Indem Du Dich also, falls nicht bereits geschehen, entsprechend fortbildest und dann ein gutes und zielführendes Angebot auf die Beine stellst, leistest Du Deinen konstruktiven Beitrag dazu, die Frauen wirklich zu unterstützen. So muss es m. E. sein!
Gruß
Petra 286
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Papa Alpaka schrieb:
Rückbildungsgymnastik soll, nach dem Aus der freien Hebammen, in den Bereich der PTs fallen - zu deutlich niedrigeren Preisen weil unsere Haftpflichtversicherungen noch nicht so teuer sind...
(vgl. Protokollnotiz 2 zur AOK BaWü-Preisvereinbarung vom 13.12.2012: Physiotherapie in Deutschland - Stellenmarkt, Bücher, Preislisten, Praxisverzeichnis, Fortbildungen, Adressen und mehr )
Ansonsten gilt was anika geschrieben hat :)
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