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liegen in Refrath/Bergisch
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Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
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meiner Mitarbeiterin (Angestellte Masseurin)) ist die Rotlichtlampe umgefallen. Leider ist der Strahler durch den Sturz jetzt defekt und die Wand ist auch leicht beschädigt. Ist so ein Schaden durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?
Gruß jytte
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Jytte schrieb:
Liebe Kollegen,
meiner Mitarbeiterin (Angestellte Masseurin)) ist die Rotlichtlampe umgefallen. Leider ist der Strahler durch den Sturz jetzt defekt und die Wand ist auch leicht beschädigt. Ist so ein Schaden durch die Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?
Gruß jytte
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:confused:
Schon mal Danke, das würde ja schon helfen, wenn ihre PHV zuständig wäre.
Gruß jytte
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Jytte schrieb:
Der Patient hat Gott sei Dank keinen Schaden erlitten. Aber ich
:confused:
Schon mal Danke, das würde ja schon helfen, wenn ihre PHV zuständig wäre.
Gruß jytte
"Die private Haftpflicht reguliert nur solche Schäden, die sich im privaten Umfeld oder während der Freizeit des Versicherungsnehmers ereignet haben.
Private Haftpflicht deckt keine Zwischenfälle ab, die sich jobbedingt ereignen. Da Arbeitnehmer für Schäden, die sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen, nicht haftbar gemacht werden können, muss auch eine private Haftpflichtversicherung nicht greifen und zum Tragen kommen. Aus dem Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflicht fällt der Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers heraus."
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ILP schrieb:
die meisten privaten haftpflichtversicherungen,schliessen diesen fall aus!.. daher wird ie versicherung deines MA sicherlich nicht dafür gerade stehen...
"Die private Haftpflicht reguliert nur solche Schäden, die sich im privaten Umfeld oder während der Freizeit des Versicherungsnehmers ereignet haben.
Private Haftpflicht deckt keine Zwischenfälle ab, die sich jobbedingt ereignen. Da Arbeitnehmer für Schäden, die sie am Arbeitsplatz fahrlässig oder grob fahrlässig verursachen, nicht haftbar gemacht werden können, muss auch eine private Haftpflichtversicherung nicht greifen und zum Tragen kommen. Aus dem Zuständigkeitsbereich der privaten Haftpflicht fällt der Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers heraus."
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gabriele639 schrieb:
M.E. ist so ein Schaden durch die private Haftpflichtversicherung Deiner MA gedeckt. Deine Berufshaftpflichtversicherung tritt ein, wenn Deine MA einen "Schaden" an einem Patienten verursacht. :blush:
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Unternehmerisches Risiko!
Gruß redvine
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Papa Alpaka schrieb:
...und eben darum liegt das Gehalt eines durchschnittlichen PTs weit unter seinem Umsatz. Ein FM täte die Instandsetzung des entstandenen Schadens tragen (oder einen Anwalt auftreiben der den Spieß umdreht) ;)
da wird wohl keine Versicherung dafür aufkommen.
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morpheus-06 schrieb:
Unternehmerisches Risiko
da wird wohl keine Versicherung dafür aufkommen.
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Um axels Frage zu beantworten:
Sie hat den Strahler auf vertikal umstellen wollen, hatte die Arretierung aber nicht festgestellt, sodass der schwenkbare Arm, an dem der Strahler dran ist eben genau das gemacht hat. Es handelt sich um ein mobiles Standgerät. Hofffe es ist so verständlich. Gruß jytte
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Jytte schrieb:
Erstmal Danke für die Antworten. Privathaftpflicht der MA scheidet aus, weil es sich um ein Arbeitsgerät handelt, das ich ihr zur Verfügung gestellt habe. So die Aussage ihrer Versicherung. Ok klingt logisch.
Um axels Frage zu beantworten:
Sie hat den Strahler auf vertikal umstellen wollen, hatte die Arretierung aber nicht festgestellt, sodass der schwenkbare Arm, an dem der Strahler dran ist eben genau das gemacht hat. Es handelt sich um ein mobiles Standgerät. Hofffe es ist so verständlich. Gruß jytte
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lexa schumanski schrieb:
Danke war nur schwer sich vorzustellen, weiter viel Gück für eine Lösung der Kostenfrage
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lexa schumanski schrieb:
Wie kann der Umfallen?
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Jytte schrieb:
Hmm, was genau meinst Du auf der Seite?
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Andreas216 schrieb:
Gib doch mal dein Problem ein, in die suchfunktion bei google. Da kommst du auf diese seite und da steht genau beschrieben, wer wann was zahlt.....
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Andreas216 schrieb:
Schau mal bei Forium.de ...da ist das ganz gut erklärt....
Wir hatten einmal einen solchen Fall, in dem die Berufshaftpflicht den Schaden an der Ausstattung übernommen hat. Ob sie das tut und in welchem Umfang hängt ja auch immer von der Verschuldensfrage und damit Beschreibung des Unfallhergangs ab....
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Hubwieser-Gross schrieb:
Fragen Sie doch einfach mal bei Ihrer Versicherung statt im Forum nach? Entweder die zahlt oder Sie zahlen - soweit ist das hier schon mal richtig geschildert worden.
Wir hatten einmal einen solchen Fall, in dem die Berufshaftpflicht den Schaden an der Ausstattung übernommen hat. Ob sie das tut und in welchem Umfang hängt ja auch immer von der Verschuldensfrage und damit Beschreibung des Unfallhergangs ab....
Aus Unachtsamkeit meinerseits (bin AN) ist es zu einem Schaden an der Bobath-Bank gekommen. Meine Privat-Haftpflicht übernahm nicht (wie bereits oben erklärt). Die Betriebshaftpflicht des AG aber auch nicht, da sie in erster Linie für Schäden an Dritten haftet (verschuldet durch AG oder dessen AN), aber nicht Schäden am Eigentum des AG.
In solchen Fällen haftet also der AG selbst, da es zu seinem Risiko gehört, wenn er Mitarbeiter einstellt, daß diese durch Unachtsamkeit Schäden verursachen können. Gehört praktisch zu den Unwägbarkeiten des Arbeitsalltags. "Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler."
Anders würde die Haftung liegen, wenn ich als AN bewußt und mit Vorsatz den Schaden herbeiführe (z.Bsp. aus Wut auf meinen AG..). Dann kann der AG mich zivilrechtlich um Ersatz verklagen.
Das hat allerdings alles nichts mehr mit dem Arbeitsverhältnis zu tun...
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chipchap schrieb:
Ich habe mich mal - aus gegebenen Anlass..- mit dem Thema beschäftigt.
Aus Unachtsamkeit meinerseits (bin AN) ist es zu einem Schaden an der Bobath-Bank gekommen. Meine Privat-Haftpflicht übernahm nicht (wie bereits oben erklärt). Die Betriebshaftpflicht des AG aber auch nicht, da sie in erster Linie für Schäden an Dritten haftet (verschuldet durch AG oder dessen AN), aber nicht Schäden am Eigentum des AG.
In solchen Fällen haftet also der AG selbst, da es zu seinem Risiko gehört, wenn er Mitarbeiter einstellt, daß diese durch Unachtsamkeit Schäden verursachen können. Gehört praktisch zu den Unwägbarkeiten des Arbeitsalltags. "Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler."
Anders würde die Haftung liegen, wenn ich als AN bewußt und mit Vorsatz den Schaden herbeiführe (z.Bsp. aus Wut auf meinen AG..). Dann kann der AG mich zivilrechtlich um Ersatz verklagen.
Das hat allerdings alles nichts mehr mit dem Arbeitsverhältnis zu tun...
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nichts für ungut, aber wenn ich da an die Praxis denke wo ich arbeite: Kabel liegen frei herum … nichts ist gesichert. Bestimmt nicht Konform mit der BG. Das ist dann eher eine Gefährdung der Patienten und Mitarbeiter. Und dann soll der Mitarbeiter für Schäden verantwortlich gemacht werden? Gehe da Konform mit „Papa Alpaka“, der Spieß lässt sich umdrehen.
Gruß redvine
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