Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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6 KG,
Dg. Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff, nicht näher bezeichnet.
Eure Meinung dazu ? :blush:
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macbronny schrieb:
Heute bei uns ist ein Rezept bekommen , mit folgenden Verordnung :
6 KG,
Dg. Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff, nicht näher bezeichnet.
Eure Meinung dazu ? :blush:
Phrase aus irgendeiner Praxissoftware. Hier könnte eine Absetzung drohen.
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:unamused:
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macbronny schrieb:
Das habe ich mir auch gedacht... AOK wartet nur auf sowas
:unamused:
Der Arzt ?
Die SOFAs ?
Der Therapeut ?
Der HMK ?
Der RV ?
Aus diesem Grund habe ich diese Diskussion begonnen : http://www.physio.de/forum/abrechnung/pruefstelle-fuer-heilmittelverordnungen/8/159636/159636
Alles ist irgendwie halbgar , anfechtbar, Auslegungssache ........ usw
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Tarzan schrieb:
Wer sagt denn dass :"Dg. Nachbehandlung nach chirurgischen Eingriff" keine Diagnose ist ?
Der Arzt ?
Die SOFAs ?
Der Therapeut ?
Der HMK ?
Der RV ?
Aus diesem Grund habe ich diese Diskussion begonnen : http://www.physio.de/forum/abrechnung/pruefstelle-fuer-heilmittelverordnungen/8/159636/159636
Alles ist irgendwie halbgar , anfechtbar, Auslegungssache ........ usw
Noch Fragen?
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morpheus-06 schrieb:
die HMR schreiben eine "konkrete" Diagnose vor.
Noch Fragen?
Die Dame oder der Herr von der Abrechnungsfirma der Krankenkasse ? Ist die / der überhaupt ein SOFA ? Welche Qualifikation hat derjenige die Diagnose des Arztes (nach chirurgischen Eingriff) anzuzweifeln ?
Fragen hab ich ohne Ende :wink:
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Tarzan schrieb:
Wer entscheidet ob "nach chirurgischen Eingriff" konkret ist oder nicht ?
Die Dame oder der Herr von der Abrechnungsfirma der Krankenkasse ? Ist die / der überhaupt ein SOFA ? Welche Qualifikation hat derjenige die Diagnose des Arztes (nach chirurgischen Eingriff) anzuzweifeln ?
Fragen hab ich ohne Ende :wink:
:blush:
Was hat das mit Anzweifeln zu tun. Prüfpflicht! Und so geht man den Damen und Herren der Abrechnungsprüfstellen aus dem Weg, warum verkomplizieren, Regeln und Richtlinien wie Morpheus schreibt...
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666 schrieb:
Wir müssen vor Beginn prüfen, ein derartiges Rezept geht vor Behandlungstermin an Dr. zurück, mit netter Bitte um Ergänzung der Diagnose. Ich hätte wohl dann auch gern gewußt, ob der Pat. am Po oder am Daumen einen chirurgischen Eingriff hat
:blush:
Was hat das mit Anzweifeln zu tun. Prüfpflicht! Und so geht man den Damen und Herren der Abrechnungsprüfstellen aus dem Weg, warum verkomplizieren, Regeln und Richtlinien wie Morpheus schreibt...
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hans-jürgen309 schrieb:
Da wir Therapeuten zu `blöd`sind, um Diagnosen zu stellen (richterlich festgestellt), kann ich ja gar nicht wissen, ob das was der Arzt auf die Verordnung unter Diagnose schreibt, korrekt ist oder nicht. Wie kann ich einen Sachverhalt überprüfen oder anzweifeln, von dem wir offiziell keine Ahnung haben?
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morpheus-06 schrieb:
Wo ist die geforderte Diagnose?
Phrase aus irgendeiner Praxissoftware. Hier könnte eine Absetzung drohen.
Einscannen und zur GKV faxen mit der Bitte um zeitnahe Zusage zur Kostenübernahme und dem Hinweis (wie bei VO adR), dass bis zur Entscheidung kostenpflichtig behandelt wird.
Kommt selten vor funktionierte aber bisher immer - auch bei der AOK.
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Eine Vo. ohne Dg. ist nach HMR und RV ungültig. Dg. ergänzen und fertig.
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morpheus-06 schrieb:
warum diese Klimmzüge, da besteht überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Eine Vo. ohne Dg. ist nach HMR und RV ungültig. Dg. ergänzen und fertig.
Eine Vo. ohne Dg. ist nach HMR und RV ungültig. Dg. ergänzen und fertig.
Erst einmal Hallo,
Das hat wahrlich nichts mit „Klimmzüge machen“ zu tun.
Der Aufwand ein Fax zu senden und wieder zu empfangen ist minimal, allemal geringer als mit der VO zum ausstellenden Arzt zu fahren oder zu senden und ergänzen zu lassen.
Ich lege die VO auf den Drucker/Scanner, klicke auf einen Button in der Praxissoftware, welche die VO in die entsprechende Vorlage einscannt, mache ein-zwei Kreuzchen und faxe es direkt aus der Software heraus zum Arzt. Schnell, unkompliziert und hat bisher immer mit den GKVs geklappt (2-3 mal jährlich).
Davon abgesehen gibt es noch Ärzte, die sich auf den „Schlips getreten fühlen“ wenn man ihnen klarmacht, das dass „Ausgestellte“ alles andere als eine Diagnose enthält.
Aber Jedes kann es handhaben, wie Es es möchte!
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JHE schrieb:
warum diese Klimmzüge, da besteht überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Eine Vo. ohne Dg. ist nach HMR und RV ungültig. Dg. ergänzen und fertig.
Erst einmal Hallo,
Das hat wahrlich nichts mit „Klimmzüge machen“ zu tun.
Der Aufwand ein Fax zu senden und wieder zu empfangen ist minimal, allemal geringer als mit der VO zum ausstellenden Arzt zu fahren oder zu senden und ergänzen zu lassen.
Ich lege die VO auf den Drucker/Scanner, klicke auf einen Button in der Praxissoftware, welche die VO in die entsprechende Vorlage einscannt, mache ein-zwei Kreuzchen und faxe es direkt aus der Software heraus zum Arzt. Schnell, unkompliziert und hat bisher immer mit den GKVs geklappt (2-3 mal jährlich).
Davon abgesehen gibt es noch Ärzte, die sich auf den „Schlips getreten fühlen“ wenn man ihnen klarmacht, das dass „Ausgestellte“ alles andere als eine Diagnose enthält.
Aber Jedes kann es handhaben, wie Es es möchte!
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macbronny schrieb:
Das mit Diagnose ergänzen finde ich eigentlich am besten, mit zusätzlichen Hinweis das ich als Physio eine Diagnose "brauche" ( wozu ich offiziell nicht in die Lage bin) :blush:
und genau das ist eins unserer Hauptprobleme!
Wozu gibt es HMR, HMK und RV?
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morpheus-06 schrieb:
"Aber Jedes kann es handhaben, wie Es es möchte!"
und genau das ist eins unserer Hauptprobleme!
Wozu gibt es HMR, HMK und RV?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Lass den Hinweis einfach weg. Mit solchen Spitzfindigkeiten setzen wir die falschen Signale. Weder dem Arzt noch seiner Helferin muss man erklären, dass eine Diagnose notwendig ist. Die machen eben Fehler wie wir auch. In einem vernünftigen Miteinander lässt sich das vollkommen unkompliziert klären und sollte durch Absetzungswahn der Kassen nicht künstlich aufgebauscht werden.
MfG :)
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JHE schrieb:
Hi,
Einscannen und zur GKV faxen mit der Bitte um zeitnahe Zusage zur Kostenübernahme und dem Hinweis (wie bei VO adR), dass bis zur Entscheidung kostenpflichtig behandelt wird.
Kommt selten vor funktionierte aber bisher immer - auch bei der AOK.
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