Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
wie verfahrt Ihr mit Rez.änderungen. Sei es Erst-/FolgeVO oder Ausstellunsdatum zu lange her?
WER bringt das Rez. zum Arzt? Der Patient? Eure Praxis - Mitarbeiter, Therapeut..... wenn Mitarbeiter, fällt es dann in die Arbeitszeit? Wenn die Arztpraxis z.b.6 km weit weg ist km-geld?
Bin auf Eure Antworten gespannt!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen/innen,
wie verfahrt Ihr mit Rez.änderungen. Sei es Erst-/FolgeVO oder Ausstellunsdatum zu lange her?
WER bringt das Rez. zum Arzt? Der Patient? Eure Praxis - Mitarbeiter, Therapeut..... wenn Mitarbeiter, fällt es dann in die Arbeitszeit? Wenn die Arztpraxis z.b.6 km weit weg ist km-geld?
Bin auf Eure Antworten gespannt!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
das wird dann von den Krankenkassen akzeptiert?
wenn wir es rechtzeitig sehen schicken wir den patienten hin - dann kommt er wieder bis er den ersten termin hat muss er das rezept noch mal ändern weil dann von der ersten ausstellung bis zum termin 14 tage üerschritten ist ...
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Esra Luise schrieb:
hier ändern die meisten ärzte rezepte nicht mehr wenn zb erst nach der zweiten behandlung auffällt das ex4a nur für kinder ist pat ist aber erwachsen unser pech habne wir um sonst gearbeitet - hätten ja nicht annehmen dürfen
wenn wir es rechtzeitig sehen schicken wir den patienten hin - dann kommt er wieder bis er den ersten termin hat muss er das rezept noch mal ändern weil dann von der ersten ausstellung bis zum termin 14 tage üerschritten ist ...
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therapeutin schrieb:
alle Änderungen hat der Pat. zu erledigen,Annahme erfolgt nur mit regelkonformen Rezept :wink:
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Inche schrieb:
Das Rezept wird entweder vom Patienten geändert oder per Fax mitlerweile wird auch angerufen und gefragt was drauf stehen muss in extrem selten Ausnahmefällen geh ich zu Ärzten vor Ort.Natürlich ist es Arbeitszeit wenn ein Mitarbeiter das übernimmt und js in der Regel werden Faxänderungen anerkannt
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Quelle ?!
In dieser Verallgemeinerung kaum anzunehmen oder sind alle RV gekündigt?
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ali schrieb:
redvine schrieb am 9.8.17 20:35:
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Quelle ?!
In dieser Verallgemeinerung kaum anzunehmen oder sind alle RV gekündigt?
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666 schrieb:
Ali warst schneller, lach, ich mag keine Pauschalisierungen. Bin auch an dieser Quelle interessiert, ;)
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten meine Rahmenverträge mit den Primärkassen geändert werden und das wird nicht passieren.
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Tempelritter schrieb:
redvine schrieb am 9.8.17 20:35:
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten meine Rahmenverträge mit den Primärkassen geändert werden und das wird nicht passieren.
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten meine Rahmenverträge mit den Primärkassen geändert werden und das wird nicht passieren.
Und wenn das so kommt, wird telefonisch geändert, wie manche RV und Checklisten vorsehen oder besser noch, die Behandlung verweigern, bis der Pat. eine korrekte Vo. vorlegt.
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 10.8.17 08:25:
redvine schrieb am 9.8.17 20:35:
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten meine Rahmenverträge mit den Primärkassen geändert werden und das wird nicht passieren.
Und wenn das so kommt, wird telefonisch geändert, wie manche RV und Checklisten vorsehen oder besser noch, die Behandlung verweigern, bis der Pat. eine korrekte Vo. vorlegt.
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten die Krankenkassen aber den Rahmenvertrag ändern. So weit ich weis haben die das nicht vor. Zumindest bei uns Ergotherapeuten nicht.
Ich ändere falsch ausgestellte Rezepte immer per Fax. Manchmal musst du auch vorher anrufen und bescheid geben, dass du jetzt ein Rezept zum ändern hin schickst, sonst wird es nicht gemacht. Aber manchmal schick ich das Rezept zum ändern mit einer kleinen Notiz die ich im Übrigen immer hin schicke hin, was am Rezept geändert werden muss. Ach wenn das Rezept schon angefangen wurde und du entweder keine Zeit hattest es zu ändern oder es einfach übersehen hattest, dass das Rezept falsch ausgestellt wurde, gab es da noch nie Probleme bezüglich der Abrechnung der Krankenkassen. Bei manchen Rezepten fahre ich auch mal persönlich zu den Arztpraxen hin.
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Kukdiehe schrieb:
redvine schrieb am 9.8.17 20:35:
Änderungen per Fax werden ab Ende dieses Jahres nicht mehr von den Krankenkassen anerkannt.
Gruß redvine
Dann müssten die Krankenkassen aber den Rahmenvertrag ändern. So weit ich weis haben die das nicht vor. Zumindest bei uns Ergotherapeuten nicht.
Ich ändere falsch ausgestellte Rezepte immer per Fax. Manchmal musst du auch vorher anrufen und bescheid geben, dass du jetzt ein Rezept zum ändern hin schickst, sonst wird es nicht gemacht. Aber manchmal schick ich das Rezept zum ändern mit einer kleinen Notiz die ich im Übrigen immer hin schicke hin, was am Rezept geändert werden muss. Ach wenn das Rezept schon angefangen wurde und du entweder keine Zeit hattest es zu ändern oder es einfach übersehen hattest, dass das Rezept falsch ausgestellt wurde, gab es da noch nie Probleme bezüglich der Abrechnung der Krankenkassen. Bei manchen Rezepten fahre ich auch mal persönlich zu den Arztpraxen hin.
Sondern eine neue EU Verordnung
Zur datensicherheit...
Lg
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a schubart schrieb:
Der RV ist ab 2018 nicht das problem bei fax Änderungen
Sondern eine neue EU Verordnung
Zur datensicherheit...
Lg
Sensible personenbezogene Daten (beispielsweise Sozial-, Steuer-, Personal- und medizinische Daten) dürfen nur im Ausnahmefall unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen per Fax übertragen werden. So sind insbesondere mit der Empfängerin und dem Empfänger der Sendezeitpunkt und das Empfangsgerät abzustimmen, damit das Fax direkt entgegengenommen werden kann und vor der Einsichtnahme Dritter geschützt ist. Die Absprachen schützen auch vor Fehlleitungen beispielsweise aufgrund veralteter Anschlußnummern oder aktivierter Anrufumleitungen bzw. -weiterleitungen.
Das heißt komplett verboten werden soll das Ermittel von medizinischen Daten nicht. Es besteht nur eine Einschränkung. Wobei das ist ja auch an sich logisch.
Wenn diese Regelung doch weiterhin bestehen bleiben würde, auch im Jahr 2018 dann würde sich doch bei uns nix ändern. In Ausnahmefällen da kann man auch das Rezept als solch einen Ausnahmefall sehen. Es ist ja an sich ja nicht die Regel, dass man ein Rezept wirklich mal per Fax ändern muss.
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Kukdiehe schrieb:
Ich habe mal diesen einen Abschnitt aus deinem Link heraus kopiert.
Sensible personenbezogene Daten (beispielsweise Sozial-, Steuer-, Personal- und medizinische Daten) dürfen nur im Ausnahmefall unter Einhaltung zusätzlicher Sicherheitsvorkehrungen per Fax übertragen werden. So sind insbesondere mit der Empfängerin und dem Empfänger der Sendezeitpunkt und das Empfangsgerät abzustimmen, damit das Fax direkt entgegengenommen werden kann und vor der Einsichtnahme Dritter geschützt ist. Die Absprachen schützen auch vor Fehlleitungen beispielsweise aufgrund veralteter Anschlußnummern oder aktivierter Anrufumleitungen bzw. -weiterleitungen.
Das heißt komplett verboten werden soll das Ermittel von medizinischen Daten nicht. Es besteht nur eine Einschränkung. Wobei das ist ja auch an sich logisch.
Wenn diese Regelung doch weiterhin bestehen bleiben würde, auch im Jahr 2018 dann würde sich doch bei uns nix ändern. In Ausnahmefällen da kann man auch das Rezept als solch einen Ausnahmefall sehen. Es ist ja an sich ja nicht die Regel, dass man ein Rezept wirklich mal per Fax ändern muss.
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weiß56 schrieb:
Wird meistens per Fax erledigt.
Auf den Vorlagen steht genau was zu ändern ist. Das ist einfach für den Patient weil er sich nichts merken muss und einfach für die Arzthelferin weil sie weiss was zu tun ist.
Und mich kostet das kaum Zeit.
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Leni C. schrieb:
... und trotzdem kommen solche Rezepte falsch zurück , meine Erfahrung .
Die Rezepte kommen trotzdem falsch zurück!
So extrem wie momentan war es noch nie.
Arzthelferinnen weigern sich teilweise, die Verordnung zu ändern: - es wäre nicht erlaubt z.b. mehr als 1/wo kg ZNS.
Usw....
Es frustet total.
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wämpel schrieb:
Absolut richtig!
Die Rezepte kommen trotzdem falsch zurück!
So extrem wie momentan war es noch nie.
Arzthelferinnen weigern sich teilweise, die Verordnung zu ändern: - es wäre nicht erlaubt z.b. mehr als 1/wo kg ZNS.
Usw....
Es frustet total.
... und trotzdem kommen solche Rezepte falsch zurück , meine Erfahrung .
So unterschiedlich sind Erfahrungen.
Funktioniert bei mir so gut wie immer , und wenn nicht, dann kann ich leider nicht anfangen zu behandeln.
Fertig.
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mbone schrieb:
Leni C. schrieb am 9.8.17 10:32:
... und trotzdem kommen solche Rezepte falsch zurück , meine Erfahrung .
So unterschiedlich sind Erfahrungen.
Funktioniert bei mir so gut wie immer , und wenn nicht, dann kann ich leider nicht anfangen zu behandeln.
Fertig.
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Ich hab mir Vorlagen für die verschiedensten Problematiken gemacht. Die werden an das Rezept angeheftet und der Patient geht damit zum Arzt und lässt es ändern.
Auf den Vorlagen steht genau was zu ändern ist. Das ist einfach für den Patient weil er sich nichts merken muss und einfach für die Arzthelferin weil sie weiss was zu tun ist.
Und mich kostet das kaum Zeit.
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