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- Privatpraxis für Physiotherapie
zu Hause
Werde Teil eines motivierten Teams,
das Privatpatienten und
Selbstzahlern in ihren eigenen vier
Wänden eine neue und qualitativ
hochwertige Therapieerfahrung (u.a.
mit mobiler Therapiebank) mit
ausreichend Behandlungszeit
ermöglicht. Für uns steht dabei
die Zufriedenheit der Patienten an
erster Stelle. Deshalb haben wir
ausschließlich 60-Minuten
Behandlungszeit und ausreichend
Zeit zwischen den einzelnen
Termi...
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ausschließlich 60-Minuten
Behandlungszeit und ausreichend
Zeit zwischen den einzelnen
Termi...
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
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Maximilian Öller schrieb:
An welche Richtlininen oder Rahmenverträge muss ich mich bei Rezepten der Postbeamtenkrankenkasse halten?
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
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morpheus-06 schrieb:
Post A
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
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echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
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morpheus-06 schrieb:
@morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
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Shakespeare schrieb:
Postbeamten "B" unterliegt den Beihife- Richtlinien und wird entsprechend (also wie bei deinen anderen PP mit Honorarvertrag) abgerechnet.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
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