Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
eine überdurchschnittliche
Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Ich möchte mich in absehbarer Zeit neu bewerben. Kann ich von meinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen?
Ich bin seid drei Jahren bei ihm beschäftigt (Mini-Job) und möchte wieder mehr arbeiten.
Jetzt zu meinen Fragen. Brauche ich unbedingt ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen?
Wenn mein Chef hört, dass ich mich bewerben möchte, wird er mit Sicherheit sauer reagieren.
Bei ihm ist jeder so lange gut und nett, solange man für ihn tätig ist.
Es wäre mein erstes Arbeitszeugnis was ich bekommen würde.
Oder kann ich bei Bewerbungen rein schreiben, dass das Zeugnis nachgereicht wird?
Aber dadurch hätte der evtl. neue Arbeitgeber noch keine Beurteilung über mich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich möchte mich in absehbarer Zeit neu bewerben. Kann ich von meinem Arbeitgeber ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen?
Ich bin seid drei Jahren bei ihm beschäftigt (Mini-Job) und möchte wieder mehr arbeiten.
Jetzt zu meinen Fragen. Brauche ich unbedingt ein Zwischenzeugnis für Bewerbungen?
Wenn mein Chef hört, dass ich mich bewerben möchte, wird er mit Sicherheit sauer reagieren.
Bei ihm ist jeder so lange gut und nett, solange man für ihn tätig ist.
Es wäre mein erstes Arbeitszeugnis was ich bekommen würde.
Oder kann ich bei Bewerbungen rein schreiben, dass das Zeugnis nachgereicht wird?
Aber dadurch hätte der evtl. neue Arbeitgeber noch keine Beurteilung über mich.
Ob Du ein Recht auf Zwischenzeugnis hast, dass kann leicht gegoogelt werden :point_up:
Rechtsanwälte Meisterernst Düsing Manstetten : Arbeitsrecht
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Wonderwoman schrieb:
Kein zukünftiger AG erwartet ein Zwischenzeugnis vom jetzigen AG.
Ob Du ein Recht auf Zwischenzeugnis hast, dass kann leicht gegoogelt werden :point_up:
Rechtsanwälte Meisterernst Düsing Manstetten : Arbeitsrecht
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Wenn sich bei mir ein AN bewirbt , habe ich noch nie auf ein Zeugnis eines anderen AG geschaut ..
Das kann ein Fehler sein, denn es soll auch AGs geben, die korrekt "verschlüsseln". :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Leni C. schrieb am 6.6.15 14:05:
Wenn sich bei mir ein AN bewirbt , habe ich noch nie auf ein Zeugnis eines anderen AG geschaut ..
Das kann ein Fehler sein, denn es soll auch AGs geben, die korrekt "verschlüsseln". :wink:
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Solange Gerichte und Anwälte vorschreiben, wie eine Arbeitszeugnisnote schlechtenfalls aussehen darf, lese ich keine solcher Pseudozeugnisse mehr..
stefan 302
Solange Gerichte und Anwälte vorschreiben, wie eine Arbeitszeugnisnote schlechtenfalls aussehen darf, lese ich keine solcher Pseudozeugnisse mehr..
stefan 302
Keine zwingt Dich. Besonders, wenn man den "Code" nicht lesen kann :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 7.6.15 14:44:
Solange Gerichte und Anwälte vorschreiben, wie eine Arbeitszeugnisnote schlechtenfalls aussehen darf, lese ich keine solcher Pseudozeugnisse mehr..
stefan 302
Keine zwingt Dich. Besonders, wenn man den "Code" nicht lesen kann :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Aman schrieb:
Die würdest auch DU, liebe Wonderwoman, bei mir NIE lesen können. Denn ICH habe meine Zeugnisse IMMER von meinem Anwalt auf diese Verschlüsselungen prüfen lassen.
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alobar schrieb:
wow, wenn man immer hört dass Physio´s kein Geld verdienen, so können Sie es hervoragend aus dem Fenster werfen! Auch wenn dein Anwalt dieses Zeugnis geschrieben hat, kann jeder denkende Mensch ein Zeugnis lesen, antscheinend kannst du es nicht, was man selber nicht kann, traut man auch anderen menschen wohl nicht zu....
Solange Gerichte und Anwälte vorschreiben, wie eine Arbeitszeugnisnote schlechtenfalls aussehen darf, lese ich keine solcher Pseudozeugnisse mehr..
stefan 302
Keine zwingt Dich. Besonders, wenn man den "Code" nicht lesen kann :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ich/wir können alle Codes lesen, denn wir waren auf einer Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte.
Nützt aber nichts, denn der AN wird schnurstracks sein Zeugnis überprüfen lassen und jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte (und das sind mehr als man denkt bei einem Durchschnittseinkommen von weniger als 3500 Brutto), zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat.
Wofür dann das Ganze?
Wir machen Vorstellungsgespräche und Probearbeiten, was wir auch bezahlen. Das ist weit mehr aussagekräftiger.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 7.6.15 16:08:
stefan 302 schrieb am 7.6.15 14:44:
Solange Gerichte und Anwälte vorschreiben, wie eine Arbeitszeugnisnote schlechtenfalls aussehen darf, lese ich keine solcher Pseudozeugnisse mehr..
stefan 302
Keine zwingt Dich. Besonders, wenn man den "Code" nicht lesen kann :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ich/wir können alle Codes lesen, denn wir waren auf einer Fortbildungsveranstaltung für Führungskräfte.
Nützt aber nichts, denn der AN wird schnurstracks sein Zeugnis überprüfen lassen und jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte (und das sind mehr als man denkt bei einem Durchschnittseinkommen von weniger als 3500 Brutto), zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat.
Wofür dann das Ganze?
Wir machen Vorstellungsgespräche und Probearbeiten, was wir auch bezahlen. Das ist weit mehr aussagekräftiger.
stefan 302
[...] jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte [...], zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat. [...]
Da kann der Anwalt gerne kommen: die "geschuldete Leistung", die ein Arbeitnehmer bringen muss, ist mit Note 3 zu bewerten. Wenn eine bessere Benotung gerichtlich durchgesetzt werden soll, ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht, diese bessere Leistung nachzuweisen (wie der AG ab einer 4) - was faktisch kaum möglich ist. Und jemand, dem ich eine 2 geben würde, würde ich nicht entlassen.
Wenn man etwas Erfahrung mit dem Lesen von Zeugnissen hat, kann man schon meist erkennen, ob der Verfasser des Arbeitszeugnisses auch eine Ahnung davon hat, was er schreibt. Leider ist dies in unserer Branche insbesondere bei vielen Kleinstbetrieben häufig nicht der Fall.
Da ich mir selbst viel Zeit nehme, Arbeitszeugnisse individuell und korrekt zu erstellen, würdige ich durchaus auch die Arbeit von vorherigen Arbeitgebern, indem ich die ordentlich erstellten Beurteilungen auch respektiere und für mich einordne.
Das Ganze wird dann durchaus mit dem individuellen Eindruck im persönlichen Gespräch des Bewerbers kombiniert - welches auch die größere Wichtigkeit besitzt. Aber Sinn machen aus meiner Sicht diese Bewertungen durchaus - gerade, wenn es wie hier im Fall das erste Arbeitszeugnis überhaupt ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:00:
[...] jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte [...], zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat. [...]
Da kann der Anwalt gerne kommen: die "geschuldete Leistung", die ein Arbeitnehmer bringen muss, ist mit Note 3 zu bewerten. Wenn eine bessere Benotung gerichtlich durchgesetzt werden soll, ist der Arbeitnehmer in der Beweispflicht, diese bessere Leistung nachzuweisen (wie der AG ab einer 4) - was faktisch kaum möglich ist. Und jemand, dem ich eine 2 geben würde, würde ich nicht entlassen.
Wenn man etwas Erfahrung mit dem Lesen von Zeugnissen hat, kann man schon meist erkennen, ob der Verfasser des Arbeitszeugnisses auch eine Ahnung davon hat, was er schreibt. Leider ist dies in unserer Branche insbesondere bei vielen Kleinstbetrieben häufig nicht der Fall.
Da ich mir selbst viel Zeit nehme, Arbeitszeugnisse individuell und korrekt zu erstellen, würdige ich durchaus auch die Arbeit von vorherigen Arbeitgebern, indem ich die ordentlich erstellten Beurteilungen auch respektiere und für mich einordne.
Das Ganze wird dann durchaus mit dem individuellen Eindruck im persönlichen Gespräch des Bewerbers kombiniert - welches auch die größere Wichtigkeit besitzt. Aber Sinn machen aus meiner Sicht diese Bewertungen durchaus - gerade, wenn es wie hier im Fall das erste Arbeitszeugnis überhaupt ist.
Gruß
Nora
Nützt aber nichts, denn der AN wird schnurstracks sein Zeugnis überprüfen lassen und jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte (und das sind mehr als man denkt bei einem Durchschnittseinkommen von weniger als 3500 Brutto), zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat.
Nun ja... dann war die Fortbildung wohl schon etwas her.
Es ist nämlich bereits geklärt, dass der AN kein Anspruch auf eine bestimmte Note hat. Es gilt... wenn schlechter als 3, dann muss der AG darlegen, warum. Wenn AN besser als 3 haben will, dann muss er das entsprechend begründen.
Und ein Anwalt kann sich gerne bei mir blicken lassen... da lächel ich nur leicht.
Aber egal...ignorier einfach jedes Zeugnis... egal was drin steht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 8.6.15 11:00:
Nützt aber nichts, denn der AN wird schnurstracks sein Zeugnis überprüfen lassen und jeder Anwalt der ein wenig Geld verdienen möchte (und das sind mehr als man denkt bei einem Durchschnittseinkommen von weniger als 3500 Brutto), zerpflückt dieses dann, wenn es nicht eine Note 2 hat.
Nun ja... dann war die Fortbildung wohl schon etwas her.
Es ist nämlich bereits geklärt, dass der AN kein Anspruch auf eine bestimmte Note hat. Es gilt... wenn schlechter als 3, dann muss der AG darlegen, warum. Wenn AN besser als 3 haben will, dann muss er das entsprechend begründen.
Und ein Anwalt kann sich gerne bei mir blicken lassen... da lächel ich nur leicht.
Aber egal...ignorier einfach jedes Zeugnis... egal was drin steht. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Leni C. schrieb:
Wenn sich bei mir ein AN bewirbt , habe ich noch nie auf ein Zeugnis eines anderen AG geschaut .Denn Zeugnisse müssen immer positiv geschrieben sein , für Negatives darin gibt es freundliche Umschreibungen . Meine Beurteilung ziehe ich aus der persönlichen Vorstellung und ansonsten gäbe es ja auch noch die Probezeit für beide Seiten.
sonst wird diese gleich aussortiert. Aber schön, dass viele noch auf den Menschen achten, der hinter der Bewerbung steht und
nicht zwangsläufig einem Zeugnis Beachtung schenken.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten. Ich dachte, dass jeder AG grundsätzlich ein Zeugnis/Zwischenzeugnis in der Bewerbung sehen will,
sonst wird diese gleich aussortiert. Aber schön, dass viele noch auf den Menschen achten, der hinter der Bewerbung steht und
nicht zwangsläufig einem Zeugnis Beachtung schenken.
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