Herzlich willkommen in der Praxis
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
eingerichteten Räumlichkeiten
entsprechen den Anforderungen einer
komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
aus der Osteopathie.
Zur Unterstützung unseres Teams
suchen wir ab sofort SIE in TZ/VZ.
Zu bieten haben wir:
- Ein angemessenes Ambiente,
Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
für PT/MT - Osteo-Fit in
Pinneberg.
Unsere hellen und freundlich
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komplexen Physiotherapie. Wir
arbeiten überwiegend orthopädisch
orientiert; vorrangig von PT über
MLD, MT, OMT bis hin zu Techniken
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Arbeitsklima und Gehalt werden
garantiert.
- Bei...
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
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Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
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Bernie schrieb:
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
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onur 980 schrieb:
@Bernie ne
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Bernie schrieb:
Also bist Du auch kein FM? Hat also nicht geklappt?
lg
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onur 980 schrieb:
@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
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onur 980 schrieb:
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
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genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
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pit fit schrieb:
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
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Bernie schrieb:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9
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M0nique schrieb:
@pit fit Stimmt nicht!
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eim schrieb:
@pit fitman braucht als Selbstständig tätiger egal ob als PI oder FM immer die BG .Ist Pflicht
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pit fit schrieb:
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
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M0nique schrieb:
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
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Was sind "ästhetische Behandlungen"?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Von der Umsatzsteuer sind nur Behandlungen auf ärztliches Rezept befreit.
Was sind "ästhetische Behandlungen"?
Gruß von Monique
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JMC schrieb:
@M0nique zwei Fragen:
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
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