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Wir haben Kapazitäten für 2-3
neue Kolleg:innen.
Du arbeitest in einem Team mit
Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten und behandel...
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ich arbeite in einer Praxis und in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:
"Für Angestellte gilt eine Anlehnung an das BAT als vereinbart. Die innerbetrieblichen Regelungen sind Bestandteil dieses Arbeitsvertrages."
Weiter unten heißt es:
"Das Monatsgehalt von 2400 Euro ist frei vereinbart."
Nun meine Frage: Ist es nicht so, dass die Gehaltshöhe im öffentlichen Dienst (also BAT) von der Eingruppierung und der jeweiligen Stufe abhängt? Gibt es eine Gehaltsgruppe, die bei acht Jahren Berufserfahrung und Fobis MLD, MT, Bobath (Erw.) bindend ist?
Die Angabe im Arbeitsvertrag erscheint mir ziemlich vage, weil hier keine Gehaltsgruppe und keine Stufe definiert wurden. Kennt sich jemand aus und kann mir hierzu einen Rat geben?
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Roxx schrieb:
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Praxis und in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Klausel:
"Für Angestellte gilt eine Anlehnung an das BAT als vereinbart. Die innerbetrieblichen Regelungen sind Bestandteil dieses Arbeitsvertrages."
Weiter unten heißt es:
"Das Monatsgehalt von 2400 Euro ist frei vereinbart."
Nun meine Frage: Ist es nicht so, dass die Gehaltshöhe im öffentlichen Dienst (also BAT) von der Eingruppierung und der jeweiligen Stufe abhängt? Gibt es eine Gehaltsgruppe, die bei acht Jahren Berufserfahrung und Fobis MLD, MT, Bobath (Erw.) bindend ist?
Die Angabe im Arbeitsvertrag erscheint mir ziemlich vage, weil hier keine Gehaltsgruppe und keine Stufe definiert wurden. Kennt sich jemand aus und kann mir hierzu einen Rat geben?
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physiosidi schrieb:
BAT gibt es schon lange nicht mehr. Es heißt jetzt TvöD. Alter, Hochzeit, Kinder etc. sind alles rausgefallen. Schau unter TvöD- Rechner.
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miry 92 schrieb:
https://www.physio.de/physio/tvoed_rechner.php
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crz schrieb:
Anlehnung an BAT heisst gar nichts...alles frei vereinbar!!!
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