Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo zusammen!
Seit paar Monaten haben wir (ich aber am meisten, weil alle andere viel weniger Stunden in der Praxis arbeiten ) - minus Stunden.
Morgen bin ich wieder ab 8 statt ab 7:00.
Letzte Woche kam ich wieder 1:20 später und 40 Minuten früher nach Hause gegangen.
Ich würde gerne statt nach Hause zu gehen was anderes in der Praxis machen - nun die Chefin verkürzt bei Theorg meine Arbeitszeiten ohne Rücksprache zu halten.
Jetzt sagen mir meine Kollegen „so sei es nicht richtig“.
Wenn ich von 7:00 -15:20 meine Arbeitszeit habe - soll mein Chef/in mir Patienten einplanen und wenn ich Lücken habe um 7:00 zum bsp beim Arbeitsbeginn, Bürozeiten etc. einplanen.
Ich schätze ich habe mindestens 30 Stunden minus. Wenn auch nicht viel mehr.
Meine Arbeitszeitauswertung wurde seit Mai 2017 noch nicht berechnet. Chefin verspricht mir die Stunden auszuwerten , nun warte ich schon ein bisschen zu lange.
Als eine Kollegin vor kurzem sich gekündigt hat - die Chefin hat kein Kopf mehr gemacht , ob die Mitarbeiterin Plus oder Minus hatte.
Sie hat ihre Stunden nicht ausgewertet , nur ihren Resturlaub.
Ich überlege seit paar Wochen aber Praxis zu wechseln, und bin mir deswegen sehr unsicher.
Soll ich meine Minus Stunden anscheinend ins Plus umwandeln oder wenn das nicht klappt, wegen Patienten Mängeln - weniger Lohn kriegen ?
Sorry wenn ich bisschen zu Chaotisch geschrieben habe.
Für alle Tipps und Ratschläge würde ich euch sehr dankbar!
...Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentagen und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitsgebers, nach Rücksprache.
Die Stunden werden berechnet und werden als plus und minus verbucht.
(So steht in meinem Arbeitsvertrag).
Liebe Grüße
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Hallo zusammen!
Seit paar Monaten haben wir (ich aber am meisten, weil alle andere viel weniger Stunden in der Praxis arbeiten ) - minus Stunden.
Morgen bin ich wieder ab 8 statt ab 7:00.
Letzte Woche kam ich wieder 1:20 später und 40 Minuten früher nach Hause gegangen.
Ich würde gerne statt nach Hause zu gehen was anderes in der Praxis machen - nun die Chefin verkürzt bei Theorg meine Arbeitszeiten ohne Rücksprache zu halten.
Jetzt sagen mir meine Kollegen „so sei es nicht richtig“.
Wenn ich von 7:00 -15:20 meine Arbeitszeit habe - soll mein Chef/in mir Patienten einplanen und wenn ich Lücken habe um 7:00 zum bsp beim Arbeitsbeginn, Bürozeiten etc. einplanen.
Ich schätze ich habe mindestens 30 Stunden minus. Wenn auch nicht viel mehr.
Meine Arbeitszeitauswertung wurde seit Mai 2017 noch nicht berechnet. Chefin verspricht mir die Stunden auszuwerten , nun warte ich schon ein bisschen zu lange.
Als eine Kollegin vor kurzem sich gekündigt hat - die Chefin hat kein Kopf mehr gemacht , ob die Mitarbeiterin Plus oder Minus hatte.
Sie hat ihre Stunden nicht ausgewertet , nur ihren Resturlaub.
Ich überlege seit paar Wochen aber Praxis zu wechseln, und bin mir deswegen sehr unsicher.
Soll ich meine Minus Stunden anscheinend ins Plus umwandeln oder wenn das nicht klappt, wegen Patienten Mängeln - weniger Lohn kriegen ?
Sorry wenn ich bisschen zu Chaotisch geschrieben habe.
Für alle Tipps und Ratschläge würde ich euch sehr dankbar!
...Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentagen und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitsgebers, nach Rücksprache.
Die Stunden werden berechnet und werden als plus und minus verbucht.
(So steht in meinem Arbeitsvertrag).
Liebe Grüße
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Lena1970 schrieb:
Hallo zusammen!
Seit paar Monaten haben wir (ich aber am meisten, weil alle andere viel weniger Stunden in der Praxis arbeiten ) - minus Stunden.
Morgen bin ich wieder ab 8 statt ab 7:00.
Letzte Woche kam ich wieder 1:20 später und 40 Minuten früher nach Hause gegangen.
Ich würde gerne statt nach Hause zu gehen was anderes in der Praxis machen - nun die Chefin verkürzt bei Theorg meine Arbeitszeiten ohne Rücksprache zu halten.
Jetzt sagen mir meine Kollegen „so sei es nicht richtig“.
Wenn ich von 7:00 -15:20 meine Arbeitszeit habe - soll mein Chef/in mir Patienten einplanen und wenn ich Lücken habe um 7:00 zum bsp beim Arbeitsbeginn, Bürozeiten etc. einplanen.
Ich schätze ich habe mindestens 30 Stunden minus. Wenn auch nicht viel mehr.
Meine Arbeitszeitauswertung wurde seit Mai 2017 noch nicht berechnet. Chefin verspricht mir die Stunden auszuwerten , nun warte ich schon ein bisschen zu lange.
Als eine Kollegin vor kurzem sich gekündigt hat - die Chefin hat kein Kopf mehr gemacht , ob die Mitarbeiterin Plus oder Minus hatte.
Sie hat ihre Stunden nicht ausgewertet , nur ihren Resturlaub.
Ich überlege seit paar Wochen aber Praxis zu wechseln, und bin mir deswegen sehr unsicher.
Soll ich meine Minus Stunden anscheinend ins Plus umwandeln oder wenn das nicht klappt, wegen Patienten Mängeln - weniger Lohn kriegen ?
Sorry wenn ich bisschen zu Chaotisch geschrieben habe.
Für alle Tipps und Ratschläge würde ich euch sehr dankbar!
...Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentagen und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitsgebers, nach Rücksprache.
Die Stunden werden berechnet und werden als plus und minus verbucht.
(So steht in meinem Arbeitsvertrag).
Liebe Grüße
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Das kann man nicht exakt beantworten, wenn man nur den Satz kennt, den Du zitierst hast. Grundlegend ist nur, dass Arbeitsvertrag und Umsetzung den Vorgaben von Gesetz und Rechtssprechung entsprechen müssen. Dazu zählt, dass Arbeitszeit und Freizeit planbar ist und auch das Erreichen der vorgebenen, durchschnittlichen Wochenstunden innerhalb eines bestimmten definierten Zeitraumes, z. B. am Monatsende oder Quartalsende oder Jahresende, erreicht werden muss. Dafür trägt der Arbeitgeber das evtl. Risiko. Ebenso muss eine Regelung getroffen werden, wie evtl. Plus-und Minusstunden im Falle einer Kündigung verrechnet werden können. Wenn das alles nicht geregelt ist, gilt dass der Arbeitgeber alleine das volle Risiko von Minusstunden tragen muss. Grüsse
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• Papa Alpaka
Das kann man nicht exakt beantworten, wenn man nur den Satz kennt, den Du zitierst hast. Grundlegend ist nur, dass Arbeitsvertrag und Umsetzung den Vorgaben von Gesetz und Rechtssprechung entsprechen müssen. Dazu zählt, dass Arbeitszeit und Freizeit planbar ist und auch das Erreichen der vorgebenen, durchschnittlichen Wochenstunden innerhalb eines bestimmten definierten Zeitraumes, z. B. am Monatsende oder Quartalsende oder Jahresende, erreicht werden muss. Dafür trägt der Arbeitgeber das evtl. Risiko. Ebenso muss eine Regelung getroffen werden, wie evtl. Plus-und Minusstunden im Falle einer Kündigung verrechnet werden können. Wenn das alles nicht geregelt ist, gilt dass der Arbeitgeber alleine das volle Risiko von Minusstunden tragen muss. Grüsse
„Um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln gerecht zu werden, sollte zumindest der maximal zulässige Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt werden."
„Stehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums Minusstunden auf dem Konto, darf der Arbeitgeber sie nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer zu vertreten hat, dass das Konto nicht ausgeglichen ist."
[i]„Um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln gerecht zu werden, sollte zumindest der maximal zulässige Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt werden."
„Stehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums Minusstunden auf dem Konto, darf der Arbeitgeber sie nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer zu vertreten hat, dass das Konto nicht ausgeglichen ist."[/i]
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitszeitkonto-rechtliche-vorgaben-fuer-arbeitgeber_76_445170.html
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tom1350 schrieb:
„Um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln gerecht zu werden, sollte zumindest der maximal zulässige Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt werden."
„Stehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums Minusstunden auf dem Konto, darf der Arbeitgeber sie nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer zu vertreten hat, dass das Konto nicht ausgeglichen ist."
Paragraph 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (jetzt arbeite ich aber 38 Stunden) bei einer fünf Tage Woche. Mit der Bereitschaft 35 Stunden zu arbeiten.
Die Kernarbeitszeit ist von 7:00 bis 19:00 Uhr die genauen Arbeitszeiten werden noch besprochen und können nach Bedarf variieren.
Überstunden können ausgezahlt werden abgefeiert oder mit Fortbildungen verrechnet werden .
... Hier noch paar fehlende Sätze und damit habe ich ganze Paragraph zitiert.
Mehr steht es nicht.
Meine Kollegin hat ca.l 70 Minus Stunden gemacht (innerhalb von 1 Jahr ungefähr, viele Ausfälle beim Hausbesuchen usw. ) , sie müsste diese Stunden aufstocken.
Sie hatte 40 Stunden die Woche sowieso und hat noch jeder Woche, paar Monaten lang ca. 5 Stunden mehr gemacht. Alle erkrankte Mitarbeitern waren von ihr vertretet. Am Ende sie war fix und fertig. Sie tat mir wirklich leid. Dazu hat sie unter anderen Rheuma. (Klar hat sie ganzes Jahr weniger Stunden gearbeitet was auch nicht ihr Schuld war, aber mit 45 Stunden/Woche auf ein Mal, war ziemlich hart für sie )
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Paragraph 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (jetzt arbeite ich aber 38 Stunden) bei einer fünf Tage Woche. Mit der Bereitschaft 35 Stunden zu arbeiten.
Die Kernarbeitszeit ist von 7:00 bis 19:00 Uhr die genauen Arbeitszeiten werden noch besprochen und können nach Bedarf variieren.
Überstunden können ausgezahlt werden abgefeiert oder mit Fortbildungen verrechnet werden .
... Hier noch paar fehlende Sätze und damit habe ich ganze Paragraph zitiert.
Mehr steht es nicht.
Meine Kollegin hat ca.l 70 Minus Stunden gemacht (innerhalb von 1 Jahr ungefähr, viele Ausfälle beim Hausbesuchen usw. ) , sie müsste diese Stunden aufstocken.
Sie hatte 40 Stunden die Woche sowieso und hat noch jeder Woche, paar Monaten lang ca. 5 Stunden mehr gemacht. Alle erkrankte Mitarbeitern waren von ihr vertretet. Am Ende sie war fix und fertig. Sie tat mir wirklich leid. Dazu hat sie unter anderen Rheuma. (Klar hat sie ganzes Jahr weniger Stunden gearbeitet was auch nicht ihr Schuld war, aber mit 45 Stunden/Woche auf ein Mal, war ziemlich hart für sie )
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Lena1970 schrieb:
Paragraph 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (jetzt arbeite ich aber 38 Stunden) bei einer fünf Tage Woche. Mit der Bereitschaft 35 Stunden zu arbeiten.
Die Kernarbeitszeit ist von 7:00 bis 19:00 Uhr die genauen Arbeitszeiten werden noch besprochen und können nach Bedarf variieren.
Überstunden können ausgezahlt werden abgefeiert oder mit Fortbildungen verrechnet werden .
... Hier noch paar fehlende Sätze und damit habe ich ganze Paragraph zitiert.
Mehr steht es nicht.
Meine Kollegin hat ca.l 70 Minus Stunden gemacht (innerhalb von 1 Jahr ungefähr, viele Ausfälle beim Hausbesuchen usw. ) , sie müsste diese Stunden aufstocken.
Sie hatte 40 Stunden die Woche sowieso und hat noch jeder Woche, paar Monaten lang ca. 5 Stunden mehr gemacht. Alle erkrankte Mitarbeitern waren von ihr vertretet. Am Ende sie war fix und fertig. Sie tat mir wirklich leid. Dazu hat sie unter anderen Rheuma. (Klar hat sie ganzes Jahr weniger Stunden gearbeitet was auch nicht ihr Schuld war, aber mit 45 Stunden/Woche auf ein Mal, war ziemlich hart für sie )
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So wie Du das schilderst, aber ausdrücklich unter Vorbehalt wegen Deiner (wie Du schreibst) etwas "chaotischen" Schreibweise würde ich mal vermuten:
1. Der Arbeitsvertrag ist überprüfungswürdig
2. Eine Art "Arbeitszeitkontenregelung" scheint mir nicht wirksam vereinbart. Da fehlen u. a. Pflichtangaben
3. Wenn die Chefin keine Arbeit hat, ist das zunächst mal Ihr Problem/Risiko
4. Lohnkürzungen aufgrund Minusstunden durch Patientenmangel/Ausfall widersprechen.
5. Ist eure Chefin mit der Praxisführung scheinbar überfordert
6. Setzt euch mal ALLE an einen Tisch und regelt das zügig
oder
such Dir eine neue Stelle...........
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So wie Du das schilderst, aber ausdrücklich unter Vorbehalt wegen Deiner (wie Du schreibst) etwas "chaotischen" Schreibweise würde ich mal vermuten:
1. Der Arbeitsvertrag ist überprüfungswürdig
2. Eine Art "Arbeitszeitkontenregelung" scheint mir nicht wirksam vereinbart. Da fehlen u. a. Pflichtangaben
3. Wenn die Chefin keine Arbeit hat, ist das zunächst mal Ihr Problem/Risiko
4. Lohnkürzungen aufgrund Minusstunden durch Patientenmangel/Ausfall widersprechen.
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VAUPE schrieb:
So wie Du das schilderst, aber ausdrücklich unter Vorbehalt wegen Deiner (wie Du schreibst) etwas "chaotischen" Schreibweise würde ich mal vermuten:
1. Der Arbeitsvertrag ist überprüfungswürdig
2. Eine Art "Arbeitszeitkontenregelung" scheint mir nicht wirksam vereinbart. Da fehlen u. a. Pflichtangaben
3. Wenn die Chefin keine Arbeit hat, ist das zunächst mal Ihr Problem/Risiko
4. Lohnkürzungen aufgrund Minusstunden durch Patientenmangel/Ausfall widersprechen.
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Danke schön erst mal! ))
Hat sie Recht mich dazu zwingen meine Minus Stunden wieder auf Null zu bringen? Wie sie eigentlich schon mit der andere gemacht hat ?
Heißt mehr Stunden leisten. ?
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Hat sie Recht mich dazu zwingen meine Minus Stunden wieder auf Null zu bringen? Wie sie eigentlich schon mit der andere gemacht hat ?
Heißt mehr Stunden leisten. ?
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Lena1970 schrieb:
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Hat sie Recht mich dazu zwingen meine Minus Stunden wieder auf Null zu bringen? Wie sie eigentlich schon mit der andere gemacht hat ?
Heißt mehr Stunden leisten. ?
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Ich kenne nur deine obigen Angaben zum Arbeitsvertrag und bin kein Rechtsanwalt!
Voraussetzung für die Verrechnung von Minusstunden ist eine wirksame Vereinbarung einer Art Arbeitszeit-/Gleitzeit-Konto-Regelung in deinem Arbeitsvertrag. Das würde ich hier zumindest mal anzweifeln.........es scheint ja ohnehin nur eine "Regelung" zu deinen Überstunden zu geben?
Wie oben schon von Shakespeare und Tom gepostet wurde, sind für solche Regelungen einige Eckpunkte im Arbeitsvertrag zu regeln (Verrechnungszeitraum, Maximalstundenzahl, etc.) damit der Arbeitnehmer nicht übervorteilt wird bzw. der Arbeitgeber das Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
So wie ich das aus der Ferne mit den jetzigen Informationen einschätze, wird sie den Ausgleich der Minusstunden wohl nicht verlangen können........... (lass den Vertrag aber bitte ggf. von Fachleuten prüfen!!!)
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Ich kenne nur deine obigen Angaben zum Arbeitsvertrag und bin kein Rechtsanwalt!
Voraussetzung für die Verrechnung von Minusstunden ist eine wirksame Vereinbarung einer Art Arbeitszeit-/Gleitzeit-Konto-Regelung in deinem Arbeitsvertrag. Das würde ich hier zumindest mal anzweifeln.........es scheint ja ohnehin nur eine "Regelung" zu deinen [b]Über[/b]stunden zu geben?
Wie oben schon von Shakespeare und Tom gepostet wurde, sind für solche Regelungen einige Eckpunkte im Arbeitsvertrag zu regeln (Verrechnungszeitraum, Maximalstundenzahl, etc.) damit der Arbeitnehmer nicht übervorteilt wird bzw. der Arbeitgeber das Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
So wie ich das aus der Ferne mit den jetzigen Informationen einschätze, wird sie den Ausgleich der Minusstunden wohl nicht verlangen können........... (lass den Vertrag aber bitte ggf. von Fachleuten prüfen!!!)
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VAUPE schrieb:
Ich kenne nur deine obigen Angaben zum Arbeitsvertrag und bin kein Rechtsanwalt!
Voraussetzung für die Verrechnung von Minusstunden ist eine wirksame Vereinbarung einer Art Arbeitszeit-/Gleitzeit-Konto-Regelung in deinem Arbeitsvertrag. Das würde ich hier zumindest mal anzweifeln.........es scheint ja ohnehin nur eine "Regelung" zu deinen Überstunden zu geben?
Wie oben schon von Shakespeare und Tom gepostet wurde, sind für solche Regelungen einige Eckpunkte im Arbeitsvertrag zu regeln (Verrechnungszeitraum, Maximalstundenzahl, etc.) damit der Arbeitnehmer nicht übervorteilt wird bzw. der Arbeitgeber das Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
So wie ich das aus der Ferne mit den jetzigen Informationen einschätze, wird sie den Ausgleich der Minusstunden wohl nicht verlangen können........... (lass den Vertrag aber bitte ggf. von Fachleuten prüfen!!!)
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Minusstunden ausgleichen? Warum? Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Resturlaub anrechnen und AU. Schriftlich das Arbeitszeugnis anfordern. Solchen unnützen Problemen muss man aus dem Weg gehen. Immer nach vorne schauen.
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Minusstunden ausgleichen? Warum? Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Resturlaub anrechnen und AU. Schriftlich das Arbeitszeugnis anfordern. Solchen unnützen Problemen muss man aus dem Weg gehen. Immer nach vorne schauen.
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tom1350 schrieb:
Minusstunden ausgleichen? Warum? Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Resturlaub anrechnen und AU. Schriftlich das Arbeitszeugnis anfordern. Solchen unnützen Problemen muss man aus dem Weg gehen. Immer nach vorne schauen.
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warum kannst du deine stunden nicht selbst ausrechnen wenn du dir ne exel tabelle machst und jeden tag beginn und ende einträgst ist das jetzt für 2 jahre vielleich tein aufwand von 3 stunden aber dann weißt du wo du stehst - bei uns sieht jeder mitarbieter am ende der woche ob er im plus oder minus ist
später kommen oder früher gehen ist freizeit genau so geplate pausen - lücken die entstehen wegen absagen oder einfach nicht verplant sind arbeitszeit - so würde ich dein arbeitsvertrag verstehen
vielleicht gibt es auch eine app dann brauchst du nicht mal ne exel formel machen
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warum kannst du deine stunden nicht selbst ausrechnen wenn du dir ne exel tabelle machst und jeden tag beginn und ende einträgst ist das jetzt für 2 jahre vielleich tein aufwand von 3 stunden aber dann weißt du wo du stehst - bei uns sieht jeder mitarbieter am ende der woche ob er im plus oder minus ist
später kommen oder früher gehen ist freizeit genau so geplate pausen - lücken die entstehen wegen absagen oder einfach nicht verplant sind arbeitszeit - so würde ich dein arbeitsvertrag verstehen
vielleicht gibt es auch eine app dann brauchst du nicht mal ne exel formel machen
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Esra Luise schrieb:
warum kannst du deine stunden nicht selbst ausrechnen wenn du dir ne exel tabelle machst und jeden tag beginn und ende einträgst ist das jetzt für 2 jahre vielleich tein aufwand von 3 stunden aber dann weißt du wo du stehst - bei uns sieht jeder mitarbieter am ende der woche ob er im plus oder minus ist
später kommen oder früher gehen ist freizeit genau so geplate pausen - lücken die entstehen wegen absagen oder einfach nicht verplant sind arbeitszeit - so würde ich dein arbeitsvertrag verstehen
vielleicht gibt es auch eine app dann brauchst du nicht mal ne exel formel machen
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Ich sehe das wie die Kollegen, der Arbeitsvertrag ist in Teilen nicht rechtskonform. Denkbar ist, dass Du Deine Fehlstunden durch Mehrarbeit bis zu 35 Wochenstunden ausgleichen müsstest. Kündigtst Du, steht Dir dafür die Frist abzüglich evtl. Resturlaubsanspruch zur Verfügung. Was Du nicht schaffst geht zu Lasten des Arbeitgebers. Ggf. könntest Du aber auch das Nacharbeiten verweigern da keinerlei Minusstundenregelung bzw. ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Ich bin aber kein Anwalt, also kläre das ggf. anwaltlich, wenn Du keine Einigung mit Deinem Chef erreichen kannst.
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Ich sehe das wie die Kollegen, der Arbeitsvertrag ist in Teilen nicht rechtskonform. Denkbar ist, dass Du Deine Fehlstunden durch Mehrarbeit bis zu 35 Wochenstunden ausgleichen müsstest. Kündigtst Du, steht Dir dafür die Frist abzüglich evtl. Resturlaubsanspruch zur Verfügung. Was Du nicht schaffst geht zu Lasten des Arbeitgebers. Ggf. könntest Du aber auch das Nacharbeiten verweigern da keinerlei Minusstundenregelung bzw. ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Ich bin aber kein Anwalt, also kläre das ggf. anwaltlich, wenn Du keine Einigung mit Deinem Chef erreichen kannst.
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Shakespeare schrieb:
Ich sehe das wie die Kollegen, der Arbeitsvertrag ist in Teilen nicht rechtskonform. Denkbar ist, dass Du Deine Fehlstunden durch Mehrarbeit bis zu 35 Wochenstunden ausgleichen müsstest. Kündigtst Du, steht Dir dafür die Frist abzüglich evtl. Resturlaubsanspruch zur Verfügung. Was Du nicht schaffst geht zu Lasten des Arbeitgebers. Ggf. könntest Du aber auch das Nacharbeiten verweigern da keinerlei Minusstundenregelung bzw. ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Ich bin aber kein Anwalt, also kläre das ggf. anwaltlich, wenn Du keine Einigung mit Deinem Chef erreichen kannst.
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Wenn der Arbeitgeber dich früher nach Hause schickt oder dich erst später zur Arbeit einbestellt gilt dies als Dienstanweisung und somit trägt dein AG die Minusstunden. Wenn er dir jedoch die Möglichkeit gibt anderweitige Tätigkeiten während deiner vereinbarten Arbeitszeit zu verrichten, du diese jedoch nicht wahrnehmen willst/diese ausschlägst, dann sind das selbstverschuldete Minusstunden.
Wenn Patienten ausfallen, kannst du selbst aktiv werden und:
- deinem AG deine Arbeitskraft anbieten und ggf. anderweitige Tätigkeiten in dieser Zeit übernehmen, oder
- später zur Arbeit kommen/früher nach Hause gehen und die zusätzliche Freizeit genießen.
Somit steuerst du aktiv dein Stundenkonto.
Schlägt dein AG deine Arbeitskraft aus und gibt dir auch keine Wahlmöglichkeit, dann trägt dein AG allein die Minusstunden und dein Arbeitskonto kann nicht negativ belastet werden.
LG ergonosis
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Wenn der Arbeitgeber dich früher nach Hause schickt oder dich erst später zur Arbeit einbestellt gilt dies als Dienstanweisung und somit trägt dein AG die Minusstunden. Wenn er dir jedoch die Möglichkeit gibt anderweitige Tätigkeiten während deiner vereinbarten Arbeitszeit zu verrichten, du diese jedoch nicht wahrnehmen willst/diese ausschlägst, dann sind das selbstverschuldete Minusstunden.
Wenn Patienten ausfallen, kannst du selbst aktiv werden und:
- deinem AG deine Arbeitskraft anbieten und ggf. anderweitige Tätigkeiten in dieser Zeit übernehmen, oder
- später zur Arbeit kommen/früher nach Hause gehen und die zusätzliche Freizeit genießen.
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Schlägt dein AG deine Arbeitskraft aus und gibt dir auch keine Wahlmöglichkeit, dann trägt dein AG allein die Minusstunden und dein Arbeitskonto kann nicht negativ belastet werden.
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ergonosis schrieb:
Wenn der Arbeitgeber dich früher nach Hause schickt oder dich erst später zur Arbeit einbestellt gilt dies als Dienstanweisung und somit trägt dein AG die Minusstunden. Wenn er dir jedoch die Möglichkeit gibt anderweitige Tätigkeiten während deiner vereinbarten Arbeitszeit zu verrichten, du diese jedoch nicht wahrnehmen willst/diese ausschlägst, dann sind das selbstverschuldete Minusstunden.
Wenn Patienten ausfallen, kannst du selbst aktiv werden und:
- deinem AG deine Arbeitskraft anbieten und ggf. anderweitige Tätigkeiten in dieser Zeit übernehmen, oder
- später zur Arbeit kommen/früher nach Hause gehen und die zusätzliche Freizeit genießen.
Somit steuerst du aktiv dein Stundenkonto.
Schlägt dein AG deine Arbeitskraft aus und gibt dir auch keine Wahlmöglichkeit, dann trägt dein AG allein die Minusstunden und dein Arbeitskonto kann nicht negativ belastet werden.
LG ergonosis
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Gestern hatte ich einen Telefonat mit dem Anwalt.
So wie ich hier geschrieben habe - habe ich ihm auch die zwei Sätze aus meinem Arbeitsvertrag zitiert.
Seine Antwort war - die Chefin darf mich nicht dazuzwingen - meine minus Stunden wieder aufzustocken.
Darf sie auch nicht mein Lohngegalt zu kürzen .
Jetzt überlege ich - letzte Zeit bin ich auch paar mal früher gegangen wegen den ärztlichen Terminen.
Wie regelt man solche Fälle ?
Bestimmt soll ich ja für die fehlende Stunden paar Patienten mehr machen. Sind hier auch Minus Stunden?
Oder private Termine ? Hier sind sicherlich - Minus Stunden.
Ich danke euch!
Liebe Grüße
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Hallo !
Gestern hatte ich einen Telefonat mit dem Anwalt.
So wie ich hier geschrieben habe - habe ich ihm auch die zwei Sätze aus meinem Arbeitsvertrag zitiert.
Seine Antwort war - die Chefin darf mich nicht dazuzwingen - meine minus Stunden wieder aufzustocken.
Darf sie auch nicht mein Lohngegalt zu kürzen .
Jetzt überlege ich - letzte Zeit bin ich auch paar mal früher gegangen wegen den ärztlichen Terminen.
Wie regelt man solche Fälle ?
Bestimmt soll ich ja für die fehlende Stunden paar Patienten mehr machen. Sind hier auch Minus Stunden?
Oder private Termine ? Hier sind sicherlich - Minus Stunden.
Ich danke euch!
Liebe Grüße
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Lena1970 schrieb:
Hallo !
Gestern hatte ich einen Telefonat mit dem Anwalt.
So wie ich hier geschrieben habe - habe ich ihm auch die zwei Sätze aus meinem Arbeitsvertrag zitiert.
Seine Antwort war - die Chefin darf mich nicht dazuzwingen - meine minus Stunden wieder aufzustocken.
Darf sie auch nicht mein Lohngegalt zu kürzen .
Jetzt überlege ich - letzte Zeit bin ich auch paar mal früher gegangen wegen den ärztlichen Terminen.
Wie regelt man solche Fälle ?
Bestimmt soll ich ja für die fehlende Stunden paar Patienten mehr machen. Sind hier auch Minus Stunden?
Oder private Termine ? Hier sind sicherlich - Minus Stunden.
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Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
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Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
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484 schrieb:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
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484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
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[zitat]484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast [/zitat]
Sagt wer ?
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Leni C. schrieb:
484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
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484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
Siehste doch - sagt 484! Und dann muss es einfach stimmen :smile: :smile: :smile:
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[zitat]Leni C. schrieb am 25.11.18 18:32:
[zitat]484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast [/zitat]
Sagt wer ? [/zitat]
Siehste doch - sagt 484! Und dann muss es einfach stimmen :smile: :smile: :smile:
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die neue schrieb:
Leni C. schrieb am 25.11.18 18:32:
484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
Siehste doch - sagt 484! Und dann muss es einfach stimmen :smile: :smile: :smile:
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Ich habe das so mit meinen Mitarbeitern geregelt, dass, wenn z.B. der erste Patient fristgerecht seinen Termin absagt, der Mitarbeiter angerufen wird, dass er den Tag diese halbe std. später kommen kann. Sie sind aber auch bereit, mal eine Behandlung dran zu hängen, wenn es "brennt". Aber auch nur dann. Wenn am Jahresende wirklich Minusstd. da sein sollten (noch nie passiert), dann gehen die natürlich auf meine Kappe als AG!
Damit fahren wir alle sehr gut, denn nur rumsitzen wollen meine MA auch nicht!!
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Ich habe das so mit meinen Mitarbeitern geregelt, dass, wenn z.B. der erste Patient fristgerecht seinen Termin absagt, der Mitarbeiter angerufen wird, dass er den Tag diese halbe std. später kommen kann. Sie sind aber auch bereit, mal eine Behandlung dran zu hängen, wenn es "brennt". Aber auch nur dann. Wenn am Jahresende wirklich Minusstd. da sein sollten (noch nie passiert), dann gehen die natürlich auf meine Kappe als AG!
Damit fahren wir alle sehr gut, denn nur rumsitzen wollen meine MA auch nicht!!
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susanne846 schrieb:
Ich habe das so mit meinen Mitarbeitern geregelt, dass, wenn z.B. der erste Patient fristgerecht seinen Termin absagt, der Mitarbeiter angerufen wird, dass er den Tag diese halbe std. später kommen kann. Sie sind aber auch bereit, mal eine Behandlung dran zu hängen, wenn es "brennt". Aber auch nur dann. Wenn am Jahresende wirklich Minusstd. da sein sollten (noch nie passiert), dann gehen die natürlich auf meine Kappe als AG!
Damit fahren wir alle sehr gut, denn nur rumsitzen wollen meine MA auch nicht!!
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a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
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[zitat]a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ? [/zitat]
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
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MeFe89 schrieb:
a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
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a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
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Ich habe das in der Tat höchst selten und wenn ja gibt es in der Praxis immer was zu tun
Wir haben aber auch kaum Personal Wechsel und ich habe 60 Prozent dauer Patienten
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[zitat]MeFe89 schrieb am 26.11.18 16:43:
[zitat]a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ? [/zitat]
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden... [/zitat]
Ich habe das in der Tat höchst selten und wenn ja gibt es in der Praxis immer was zu tun
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a schubart schrieb:
MeFe89 schrieb am 26.11.18 16:43:
a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
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Shakespeare schrieb:
Das kann man nicht exakt beantworten, wenn man nur den Satz kennt, den Du zitierst hast. Grundlegend ist nur, dass Arbeitsvertrag und Umsetzung den Vorgaben von Gesetz und Rechtssprechung entsprechen müssen. Dazu zählt, dass Arbeitszeit und Freizeit planbar ist und auch das Erreichen der vorgebenen, durchschnittlichen Wochenstunden innerhalb eines bestimmten definierten Zeitraumes, z. B. am Monatsende oder Quartalsende oder Jahresende, erreicht werden muss. Dafür trägt der Arbeitgeber das evtl. Risiko. Ebenso muss eine Regelung getroffen werden, wie evtl. Plus-und Minusstunden im Falle einer Kündigung verrechnet werden können. Wenn das alles nicht geregelt ist, gilt dass der Arbeitgeber alleine das volle Risiko von Minusstunden tragen muss. Grüsse
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Wenn Dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto mit Dir vereinbart hat, ist es in Ordnung, wenn Über-/Unterstunden verrechnet werden. Unterstunden sollten halt nicht überhand nehmen.
Du hast natürlich auch die Möglichkeit, Deine Unterstunden aufzuarbeiten.
Ein fairer Weg wäre es, wenn Du konkret auf Deinen AG zugehst und ihm klar mitteilst, dass Du Deine Unterstunden jetzt in einem bestimmten Zeitraum aufarbeiten willst. Das ist bei 30 Unterstunden gut machbar. Darauf muss Dein AG reagieren!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde es schade, dass, anstatt miteinander zu reden, heutzutage immer gleich nach einem Weg gesucht wird, wie man am besten unter Einschaltung eines Anwalts oder mit Kündigung und Krankschreibung aus der Sache rauskommt. Das ist kein guter Stil und auch nicht korrekt. Die Dinge lassen sich meist auch fair in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Bitte berücksichtige, dass auch der ein oder andere Tipp, der Dir in diesem Forum erteilt wird, nichts mit der gültigen Rechtssprechung zu tun hat. Es gibt auch immer wieder Beiträge, die nicht sachlich und rechtlich tragfähig sind. Es gibt aber auch sehr gute Beiträge. Die Kunst besteht darin, zu erkennen, wer inhaltlich brauchbares und gültiges von sich gibt.
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Wenn Dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto mit Dir vereinbart hat, ist es in Ordnung, wenn Über-/Unterstunden verrechnet werden. Unterstunden sollten halt nicht überhand nehmen.
Du hast natürlich auch die Möglichkeit, Deine Unterstunden aufzuarbeiten.
Ein fairer Weg wäre es, wenn Du konkret auf Deinen AG zugehst und ihm klar mitteilst, dass Du Deine Unterstunden jetzt in einem bestimmten Zeitraum aufarbeiten willst. Das ist bei 30 Unterstunden gut machbar. Darauf muss Dein AG reagieren!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde es schade, dass, anstatt miteinander zu reden, heutzutage immer gleich nach einem Weg gesucht wird, wie man am besten unter Einschaltung eines Anwalts oder mit Kündigung und Krankschreibung aus der Sache rauskommt. Das ist kein guter Stil und auch nicht korrekt. Die Dinge lassen sich meist auch fair in einem gemeinsamen Gespräch klären.
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gruenten08 schrieb:
Wenn Dein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto mit Dir vereinbart hat, ist es in Ordnung, wenn Über-/Unterstunden verrechnet werden. Unterstunden sollten halt nicht überhand nehmen.
Du hast natürlich auch die Möglichkeit, Deine Unterstunden aufzuarbeiten.
Ein fairer Weg wäre es, wenn Du konkret auf Deinen AG zugehst und ihm klar mitteilst, dass Du Deine Unterstunden jetzt in einem bestimmten Zeitraum aufarbeiten willst. Das ist bei 30 Unterstunden gut machbar. Darauf muss Dein AG reagieren!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde es schade, dass, anstatt miteinander zu reden, heutzutage immer gleich nach einem Weg gesucht wird, wie man am besten unter Einschaltung eines Anwalts oder mit Kündigung und Krankschreibung aus der Sache rauskommt. Das ist kein guter Stil und auch nicht korrekt. Die Dinge lassen sich meist auch fair in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Bitte berücksichtige, dass auch der ein oder andere Tipp, der Dir in diesem Forum erteilt wird, nichts mit der gültigen Rechtssprechung zu tun hat. Es gibt auch immer wieder Beiträge, die nicht sachlich und rechtlich tragfähig sind. Es gibt aber auch sehr gute Beiträge. Die Kunst besteht darin, zu erkennen, wer inhaltlich brauchbares und gültiges von sich gibt.
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Seit paar Monaten haben wir (ich aber am meisten, weil alle andere viel weniger Stunden in der Praxis arbeiten ) - minus Stunden.
Morgen bin ich wieder ab 8 statt ab 7:00.
Letzte Woche kam ich wieder 1:20 später und 40 Minuten früher nach Hause gegangen.
Ich würde gerne statt nach Hause zu gehen was anderes in der Praxis machen - nun die Chefin verkürzt bei Theorg meine Arbeitszeiten ohne Rücksprache zu halten.
Jetzt sagen mir meine Kollegen „so sei es nicht richtig“.
Wenn ich von 7:00 -15:20 meine Arbeitszeit habe - soll mein Chef/in mir Patienten einplanen und wenn ich Lücken habe um 7:00 zum bsp beim Arbeitsbeginn, Bürozeiten etc. einplanen.
Ich schätze ich habe mindestens 30 Stunden minus. Wenn auch nicht viel mehr.
Meine Arbeitszeitauswertung wurde seit Mai 2017 noch nicht berechnet. Chefin verspricht mir die Stunden auszuwerten , nun warte ich schon ein bisschen zu lange.
Als eine Kollegin vor kurzem sich gekündigt hat - die Chefin hat kein Kopf mehr gemacht , ob die Mitarbeiterin Plus oder Minus hatte.
Sie hat ihre Stunden nicht ausgewertet , nur ihren Resturlaub.
Ich überlege seit paar Wochen aber Praxis zu wechseln, und bin mir deswegen sehr unsicher.
Soll ich meine Minus Stunden anscheinend ins Plus umwandeln oder wenn das nicht klappt, wegen Patienten Mängeln - weniger Lohn kriegen ?
Sorry wenn ich bisschen zu Chaotisch geschrieben habe.
Für alle Tipps und Ratschläge würde ich euch sehr dankbar!
...Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentagen und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitsgebers, nach Rücksprache.
Die Stunden werden berechnet und werden als plus und minus verbucht.
(So steht in meinem Arbeitsvertrag).
Liebe Grüße
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Lena1970 schrieb:
Hallo zusammen!
Seit paar Monaten haben wir (ich aber am meisten, weil alle andere viel weniger Stunden in der Praxis arbeiten ) - minus Stunden.
Morgen bin ich wieder ab 8 statt ab 7:00.
Letzte Woche kam ich wieder 1:20 später und 40 Minuten früher nach Hause gegangen.
Ich würde gerne statt nach Hause zu gehen was anderes in der Praxis machen - nun die Chefin verkürzt bei Theorg meine Arbeitszeiten ohne Rücksprache zu halten.
Jetzt sagen mir meine Kollegen „so sei es nicht richtig“.
Wenn ich von 7:00 -15:20 meine Arbeitszeit habe - soll mein Chef/in mir Patienten einplanen und wenn ich Lücken habe um 7:00 zum bsp beim Arbeitsbeginn, Bürozeiten etc. einplanen.
Ich schätze ich habe mindestens 30 Stunden minus. Wenn auch nicht viel mehr.
Meine Arbeitszeitauswertung wurde seit Mai 2017 noch nicht berechnet. Chefin verspricht mir die Stunden auszuwerten , nun warte ich schon ein bisschen zu lange.
Als eine Kollegin vor kurzem sich gekündigt hat - die Chefin hat kein Kopf mehr gemacht , ob die Mitarbeiterin Plus oder Minus hatte.
Sie hat ihre Stunden nicht ausgewertet , nur ihren Resturlaub.
Ich überlege seit paar Wochen aber Praxis zu wechseln, und bin mir deswegen sehr unsicher.
Soll ich meine Minus Stunden anscheinend ins Plus umwandeln oder wenn das nicht klappt, wegen Patienten Mängeln - weniger Lohn kriegen ?
Sorry wenn ich bisschen zu Chaotisch geschrieben habe.
Für alle Tipps und Ratschläge würde ich euch sehr dankbar!
...Arbeitszeit:
Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentagen und die Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten richten sich nach den Weisungen des Arbeitsgebers, nach Rücksprache.
Die Stunden werden berechnet und werden als plus und minus verbucht.
(So steht in meinem Arbeitsvertrag).
Liebe Grüße
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„Stehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums Minusstunden auf dem Konto, darf der Arbeitgeber sie nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer zu vertreten hat, dass das Konto nicht ausgeglichen ist."
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
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tom1350 schrieb:
„Um dem Transparenzgebot für arbeitsvertragliche Formularklauseln gerecht zu werden, sollte zumindest der maximal zulässige Ausgleichszeitraum im Arbeitsvertrag explizit aufgeführt werden."
„Stehen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder am Ende des tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich vereinbarten Ausgleichszeitraums Minusstunden auf dem Konto, darf der Arbeitgeber sie nur dann mit ausstehendem Arbeitsentgelt verrechnen, wenn der Arbeitnehmer zu vertreten hat, dass das Konto nicht ausgeglichen ist."
Arbeitszeitkonto: Rechtliche Vorgaben für Arbeitgeber | Personal | Haufe
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (jetzt arbeite ich aber 38 Stunden) bei einer fünf Tage Woche. Mit der Bereitschaft 35 Stunden zu arbeiten.
Die Kernarbeitszeit ist von 7:00 bis 19:00 Uhr die genauen Arbeitszeiten werden noch besprochen und können nach Bedarf variieren.
Überstunden können ausgezahlt werden abgefeiert oder mit Fortbildungen verrechnet werden .
... Hier noch paar fehlende Sätze und damit habe ich ganze Paragraph zitiert.
Mehr steht es nicht.
Meine Kollegin hat ca.l 70 Minus Stunden gemacht (innerhalb von 1 Jahr ungefähr, viele Ausfälle beim Hausbesuchen usw. ) , sie müsste diese Stunden aufstocken.
Sie hatte 40 Stunden die Woche sowieso und hat noch jeder Woche, paar Monaten lang ca. 5 Stunden mehr gemacht. Alle erkrankte Mitarbeitern waren von ihr vertretet. Am Ende sie war fix und fertig. Sie tat mir wirklich leid. Dazu hat sie unter anderen Rheuma. (Klar hat sie ganzes Jahr weniger Stunden gearbeitet was auch nicht ihr Schuld war, aber mit 45 Stunden/Woche auf ein Mal, war ziemlich hart für sie )
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Lena1970 schrieb:
Paragraph 5 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden (jetzt arbeite ich aber 38 Stunden) bei einer fünf Tage Woche. Mit der Bereitschaft 35 Stunden zu arbeiten.
Die Kernarbeitszeit ist von 7:00 bis 19:00 Uhr die genauen Arbeitszeiten werden noch besprochen und können nach Bedarf variieren.
Überstunden können ausgezahlt werden abgefeiert oder mit Fortbildungen verrechnet werden .
... Hier noch paar fehlende Sätze und damit habe ich ganze Paragraph zitiert.
Mehr steht es nicht.
Meine Kollegin hat ca.l 70 Minus Stunden gemacht (innerhalb von 1 Jahr ungefähr, viele Ausfälle beim Hausbesuchen usw. ) , sie müsste diese Stunden aufstocken.
Sie hatte 40 Stunden die Woche sowieso und hat noch jeder Woche, paar Monaten lang ca. 5 Stunden mehr gemacht. Alle erkrankte Mitarbeitern waren von ihr vertretet. Am Ende sie war fix und fertig. Sie tat mir wirklich leid. Dazu hat sie unter anderen Rheuma. (Klar hat sie ganzes Jahr weniger Stunden gearbeitet was auch nicht ihr Schuld war, aber mit 45 Stunden/Woche auf ein Mal, war ziemlich hart für sie )
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tom1350 schrieb:
Mit anderen Worten, bei diesem Satz in deinem Vertrag handelt es sich nicht um ein ordnungsgemäß formuliertes Arbeitszeitkonto. So einfach ist das.
1. Der Arbeitsvertrag ist überprüfungswürdig
2. Eine Art "Arbeitszeitkontenregelung" scheint mir nicht wirksam vereinbart. Da fehlen u. a. Pflichtangaben
3. Wenn die Chefin keine Arbeit hat, ist das zunächst mal Ihr Problem/Risiko
4. Lohnkürzungen aufgrund Minusstunden durch Patientenmangel/Ausfall widersprechen.
5. Ist eure Chefin mit der Praxisführung scheinbar überfordert
6. Setzt euch mal ALLE an einen Tisch und regelt das zügig
oder
such Dir eine neue Stelle...........
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VAUPE schrieb:
So wie Du das schilderst, aber ausdrücklich unter Vorbehalt wegen Deiner (wie Du schreibst) etwas "chaotischen" Schreibweise würde ich mal vermuten:
1. Der Arbeitsvertrag ist überprüfungswürdig
2. Eine Art "Arbeitszeitkontenregelung" scheint mir nicht wirksam vereinbart. Da fehlen u. a. Pflichtangaben
3. Wenn die Chefin keine Arbeit hat, ist das zunächst mal Ihr Problem/Risiko
4. Lohnkürzungen aufgrund Minusstunden durch Patientenmangel/Ausfall widersprechen.
5. Ist eure Chefin mit der Praxisführung scheinbar überfordert
6. Setzt euch mal ALLE an einen Tisch und regelt das zügig
oder
such Dir eine neue Stelle...........
Hat sie Recht mich dazu zwingen meine Minus Stunden wieder auf Null zu bringen? Wie sie eigentlich schon mit der andere gemacht hat ?
Heißt mehr Stunden leisten. ?
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Lena1970 schrieb:
Danke schön erst mal! ))
Hat sie Recht mich dazu zwingen meine Minus Stunden wieder auf Null zu bringen? Wie sie eigentlich schon mit der andere gemacht hat ?
Heißt mehr Stunden leisten. ?
Voraussetzung für die Verrechnung von Minusstunden ist eine wirksame Vereinbarung einer Art Arbeitszeit-/Gleitzeit-Konto-Regelung in deinem Arbeitsvertrag. Das würde ich hier zumindest mal anzweifeln.........es scheint ja ohnehin nur eine "Regelung" zu deinen Überstunden zu geben?
Wie oben schon von Shakespeare und Tom gepostet wurde, sind für solche Regelungen einige Eckpunkte im Arbeitsvertrag zu regeln (Verrechnungszeitraum, Maximalstundenzahl, etc.) damit der Arbeitnehmer nicht übervorteilt wird bzw. der Arbeitgeber das Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
So wie ich das aus der Ferne mit den jetzigen Informationen einschätze, wird sie den Ausgleich der Minusstunden wohl nicht verlangen können........... (lass den Vertrag aber bitte ggf. von Fachleuten prüfen!!!)
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VAUPE schrieb:
Ich kenne nur deine obigen Angaben zum Arbeitsvertrag und bin kein Rechtsanwalt!
Voraussetzung für die Verrechnung von Minusstunden ist eine wirksame Vereinbarung einer Art Arbeitszeit-/Gleitzeit-Konto-Regelung in deinem Arbeitsvertrag. Das würde ich hier zumindest mal anzweifeln.........es scheint ja ohnehin nur eine "Regelung" zu deinen Überstunden zu geben?
Wie oben schon von Shakespeare und Tom gepostet wurde, sind für solche Regelungen einige Eckpunkte im Arbeitsvertrag zu regeln (Verrechnungszeitraum, Maximalstundenzahl, etc.) damit der Arbeitnehmer nicht übervorteilt wird bzw. der Arbeitgeber das Risiko nicht einseitig auf den Arbeitnehmer verlagert.
So wie ich das aus der Ferne mit den jetzigen Informationen einschätze, wird sie den Ausgleich der Minusstunden wohl nicht verlangen können........... (lass den Vertrag aber bitte ggf. von Fachleuten prüfen!!!)
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tom1350 schrieb:
Minusstunden ausgleichen? Warum? Kündigung 4 Wochen zum Monatsende. Resturlaub anrechnen und AU. Schriftlich das Arbeitszeugnis anfordern. Solchen unnützen Problemen muss man aus dem Weg gehen. Immer nach vorne schauen.
Stimmt über Minus Stunden steht kein einziges Wort. Keine Regelung.
Muss Anwalt am besten fragen , genau .
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Lena1970 schrieb:
ja, Danke schön!
Stimmt über Minus Stunden steht kein einziges Wort. Keine Regelung.
Muss Anwalt am besten fragen , genau .
später kommen oder früher gehen ist freizeit genau so geplate pausen - lücken die entstehen wegen absagen oder einfach nicht verplant sind arbeitszeit - so würde ich dein arbeitsvertrag verstehen
vielleicht gibt es auch eine app dann brauchst du nicht mal ne exel formel machen
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Esra Luise schrieb:
warum kannst du deine stunden nicht selbst ausrechnen wenn du dir ne exel tabelle machst und jeden tag beginn und ende einträgst ist das jetzt für 2 jahre vielleich tein aufwand von 3 stunden aber dann weißt du wo du stehst - bei uns sieht jeder mitarbieter am ende der woche ob er im plus oder minus ist
später kommen oder früher gehen ist freizeit genau so geplate pausen - lücken die entstehen wegen absagen oder einfach nicht verplant sind arbeitszeit - so würde ich dein arbeitsvertrag verstehen
vielleicht gibt es auch eine app dann brauchst du nicht mal ne exel formel machen
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Shakespeare schrieb:
Ich sehe das wie die Kollegen, der Arbeitsvertrag ist in Teilen nicht rechtskonform. Denkbar ist, dass Du Deine Fehlstunden durch Mehrarbeit bis zu 35 Wochenstunden ausgleichen müsstest. Kündigtst Du, steht Dir dafür die Frist abzüglich evtl. Resturlaubsanspruch zur Verfügung. Was Du nicht schaffst geht zu Lasten des Arbeitgebers. Ggf. könntest Du aber auch das Nacharbeiten verweigern da keinerlei Minusstundenregelung bzw. ein Arbeitszeitkonto vertraglich vereinbart wurde. Ich bin aber kein Anwalt, also kläre das ggf. anwaltlich, wenn Du keine Einigung mit Deinem Chef erreichen kannst.
Wenn Patienten ausfallen, kannst du selbst aktiv werden und:
- deinem AG deine Arbeitskraft anbieten und ggf. anderweitige Tätigkeiten in dieser Zeit übernehmen, oder
- später zur Arbeit kommen/früher nach Hause gehen und die zusätzliche Freizeit genießen.
Somit steuerst du aktiv dein Stundenkonto.
Schlägt dein AG deine Arbeitskraft aus und gibt dir auch keine Wahlmöglichkeit, dann trägt dein AG allein die Minusstunden und dein Arbeitskonto kann nicht negativ belastet werden.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn der Arbeitgeber dich früher nach Hause schickt oder dich erst später zur Arbeit einbestellt gilt dies als Dienstanweisung und somit trägt dein AG die Minusstunden. Wenn er dir jedoch die Möglichkeit gibt anderweitige Tätigkeiten während deiner vereinbarten Arbeitszeit zu verrichten, du diese jedoch nicht wahrnehmen willst/diese ausschlägst, dann sind das selbstverschuldete Minusstunden.
Wenn Patienten ausfallen, kannst du selbst aktiv werden und:
- deinem AG deine Arbeitskraft anbieten und ggf. anderweitige Tätigkeiten in dieser Zeit übernehmen, oder
- später zur Arbeit kommen/früher nach Hause gehen und die zusätzliche Freizeit genießen.
Somit steuerst du aktiv dein Stundenkonto.
Schlägt dein AG deine Arbeitskraft aus und gibt dir auch keine Wahlmöglichkeit, dann trägt dein AG allein die Minusstunden und dein Arbeitskonto kann nicht negativ belastet werden.
LG ergonosis
Gestern hatte ich einen Telefonat mit dem Anwalt.
So wie ich hier geschrieben habe - habe ich ihm auch die zwei Sätze aus meinem Arbeitsvertrag zitiert.
Seine Antwort war - die Chefin darf mich nicht dazuzwingen - meine minus Stunden wieder aufzustocken.
Darf sie auch nicht mein Lohngegalt zu kürzen .
Jetzt überlege ich - letzte Zeit bin ich auch paar mal früher gegangen wegen den ärztlichen Terminen.
Wie regelt man solche Fälle ?
Bestimmt soll ich ja für die fehlende Stunden paar Patienten mehr machen. Sind hier auch Minus Stunden?
Oder private Termine ? Hier sind sicherlich - Minus Stunden.
Ich danke euch!
Liebe Grüße
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Lena1970 schrieb:
Hallo !
Gestern hatte ich einen Telefonat mit dem Anwalt.
So wie ich hier geschrieben habe - habe ich ihm auch die zwei Sätze aus meinem Arbeitsvertrag zitiert.
Seine Antwort war - die Chefin darf mich nicht dazuzwingen - meine minus Stunden wieder aufzustocken.
Darf sie auch nicht mein Lohngegalt zu kürzen .
Jetzt überlege ich - letzte Zeit bin ich auch paar mal früher gegangen wegen den ärztlichen Terminen.
Wie regelt man solche Fälle ?
Bestimmt soll ich ja für die fehlende Stunden paar Patienten mehr machen. Sind hier auch Minus Stunden?
Oder private Termine ? Hier sind sicherlich - Minus Stunden.
Ich danke euch!
Liebe Grüße
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MeFe89 schrieb:
Natürlich diese musst du wieder reinarbeiten! Im falle einer Kündigung würde ich vom Anwalt aber ein schriftstück mir zukommen lassen!
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
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484 schrieb:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
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Leni C. schrieb:
484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
Siehste doch - sagt 484! Und dann muss es einfach stimmen :smile: :smile: :smile:
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die neue schrieb:
Leni C. schrieb am 25.11.18 18:32:
484 schrieb am 25.11.18 17:12:
Ja wenn du aus freien Stücken früher gegangen bist, dann sind das Minus Stunden, die auf deine Kosten gehen.
Stundenkonto sind nicht rechtens , .... egal ob du es unterschreiben hast
Sagt wer ?
Siehste doch - sagt 484! Und dann muss es einfach stimmen :smile: :smile: :smile:
Damit fahren wir alle sehr gut, denn nur rumsitzen wollen meine MA auch nicht!!
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susanne846 schrieb:
Ich habe das so mit meinen Mitarbeitern geregelt, dass, wenn z.B. der erste Patient fristgerecht seinen Termin absagt, der Mitarbeiter angerufen wird, dass er den Tag diese halbe std. später kommen kann. Sie sind aber auch bereit, mal eine Behandlung dran zu hängen, wenn es "brennt". Aber auch nur dann. Wenn am Jahresende wirklich Minusstd. da sein sollten (noch nie passiert), dann gehen die natürlich auf meine Kappe als AG!
Damit fahren wir alle sehr gut, denn nur rumsitzen wollen meine MA auch nicht!!
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a schubart schrieb:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
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MeFe89 schrieb:
a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
Ich habe das in der Tat höchst selten und wenn ja gibt es in der Praxis immer was zu tun
Wir haben aber auch kaum Personal Wechsel und ich habe 60 Prozent dauer Patienten
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MeFe89 schrieb am 26.11.18 16:43:
a schubart schrieb am 26.11.18 16:18:
Ich habe es als Angestellte in den letzten Jahren nie geschafft minusstunden zu machen. Wo geht so was ?
Hat bei dir noch nie ein Patient am tag davor den 1. oder letzten Termin des Folgetages abgesagt? Oder hat man bei dir noch nie Termine zusammengeschoben damit du keine Lücken im Plan hast?
Gab es noch nie Monate mit schlechterer Auslastung wo nicht alle Randtermine belegt waren?
Also bei uns ist das regelmäßig dann der Fall wenn einer neuer Therapeut anfängt und dann die Termine besser verteilt werden...
Ich habe das in der Tat höchst selten und wenn ja gibt es in der Praxis immer was zu tun
Wir haben aber auch kaum Personal Wechsel und ich habe 60 Prozent dauer Patienten
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Das kann man nicht exakt beantworten, wenn man nur den Satz kennt, den Du zitierst hast. Grundlegend ist nur, dass Arbeitsvertrag und Umsetzung den Vorgaben von Gesetz und Rechtssprechung entsprechen müssen. Dazu zählt, dass Arbeitszeit und Freizeit planbar ist und auch das Erreichen der vorgebenen, durchschnittlichen Wochenstunden innerhalb eines bestimmten definierten Zeitraumes, z. B. am Monatsende oder Quartalsende oder Jahresende, erreicht werden muss. Dafür trägt der Arbeitgeber das evtl. Risiko. Ebenso muss eine Regelung getroffen werden, wie evtl. Plus-und Minusstunden im Falle einer Kündigung verrechnet werden können. Wenn das alles nicht geregelt ist, gilt dass der Arbeitgeber alleine das volle Risiko von Minusstunden tragen muss. Grüsse
Du hast natürlich auch die Möglichkeit, Deine Unterstunden aufzuarbeiten.
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Ich finde es schade, dass, anstatt miteinander zu reden, heutzutage immer gleich nach einem Weg gesucht wird, wie man am besten unter Einschaltung eines Anwalts oder mit Kündigung und Krankschreibung aus der Sache rauskommt. Das ist kein guter Stil und auch nicht korrekt. Die Dinge lassen sich meist auch fair in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Bitte berücksichtige, dass auch der ein oder andere Tipp, der Dir in diesem Forum erteilt wird, nichts mit der gültigen Rechtssprechung zu tun hat. Es gibt auch immer wieder Beiträge, die nicht sachlich und rechtlich tragfähig sind. Es gibt aber auch sehr gute Beiträge. Die Kunst besteht darin, zu erkennen, wer inhaltlich brauchbares und gültiges von sich gibt.
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Ein fairer Weg wäre es, wenn Du konkret auf Deinen AG zugehst und ihm klar mitteilst, dass Du Deine Unterstunden jetzt in einem bestimmten Zeitraum aufarbeiten willst. Das ist bei 30 Unterstunden gut machbar. Darauf muss Dein AG reagieren!!!!!!!!!!!!!!
Ich finde es schade, dass, anstatt miteinander zu reden, heutzutage immer gleich nach einem Weg gesucht wird, wie man am besten unter Einschaltung eines Anwalts oder mit Kündigung und Krankschreibung aus der Sache rauskommt. Das ist kein guter Stil und auch nicht korrekt. Die Dinge lassen sich meist auch fair in einem gemeinsamen Gespräch klären.
Bitte berücksichtige, dass auch der ein oder andere Tipp, der Dir in diesem Forum erteilt wird, nichts mit der gültigen Rechtssprechung zu tun hat. Es gibt auch immer wieder Beiträge, die nicht sachlich und rechtlich tragfähig sind. Es gibt aber auch sehr gute Beiträge. Die Kunst besteht darin, zu erkennen, wer inhaltlich brauchbares und gültiges von sich gibt.
Ich würde auf jeden Fall irgendwann mal berichten, was mir meine Cheifn gesagt hat.
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Lena1970 schrieb:
Ich danke euch allen!
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