Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
renovierte Praxis ohne KGG im
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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in der Praxis, in der ich arbeite, möchte der AG nicht die Kilometer für HB bezahlen, die ich mit dem eigenen PKW fahre , denn angeblich gibt es von der Kasse auch kein Geld . Ich bin da nicht mit einverstanden, denn ich habe bisher IMMER 0.30 Euro für die Km bekommen, die ich selber gefahren bin. Im Vertrag steht bezüglich Kilometergeld nichts. Mein Ex AG hat mir ohne Murren und unaufgefordert die 30 Cent /km gezahlt. Hat sich etwas geändert? Zahlen die Kassen nichts mehr, bei HB? Wie regelt ihr PI das mit HB und KM Geld, gibt es Entfernungsgrenzen? Ich fahre manchmal mehr als 40 km am Tag.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
in der Praxis, in der ich arbeite, möchte der AG nicht die Kilometer für HB bezahlen, die ich mit dem eigenen PKW fahre , denn angeblich gibt es von der Kasse auch kein Geld . Ich bin da nicht mit einverstanden, denn ich habe bisher IMMER 0.30 Euro für die Km bekommen, die ich selber gefahren bin. Im Vertrag steht bezüglich Kilometergeld nichts. Mein Ex AG hat mir ohne Murren und unaufgefordert die 30 Cent /km gezahlt. Hat sich etwas geändert? Zahlen die Kassen nichts mehr, bei HB? Wie regelt ihr PI das mit HB und KM Geld, gibt es Entfernungsgrenzen? Ich fahre manchmal mehr als 40 km am Tag.
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C. DBO schrieb:
Selbstverständlich zahlen die KK eine Pauschale - und selbstverständlich bekommen meine MA ihre 0,30 cent. Das ist das Mindeste. Entfernungsgrenzen gibt es erst mal nicht. Größere Entfernungen gleichen sich oft aus mit kürzeren Wegen. Als ich noch kein Festgehalt gezahlt habe, ging zusätzlich zu den 0,30 cent auch noch der größte Teil des HB - Zuschlags an den MA. Die Preise kannst Du übrigens durchaus hier bei physio.de einsehen ...
Wenn sich Deine AG weigert, dann stelle einfach Deinen PKW nicht mehr zur Verfügung.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du Deinen Privatwagen einsetzt, dann steht Dir auch ein Ersatz hierfür zu. In der Regel sind das 0,30 Euro den gefahrenen Kilometer, weil wenns drüber geht, alles voll steuerpflichtig ist.
Wenn sich Deine AG weigert, dann stelle einfach Deinen PKW nicht mehr zur Verfügung.
hat aber so GARNICHTS mit dem zu tun, was der PI von der KK erhält.
Das ist sein Bier - weil seine Kalkulation...
Wenn der AN sein Privat-Auto für Dienstfahrten zur Verfügung stellt, ist das ein
Zückerchen für den PI, der dafür herzlich Danke sagen sollte!
Schließlich ist er derjenige, der die Verordnung mit HB annimmt und daraufhin
an den AN delegiert. Dafür muss er dem AN auch die nötigen Arbeitsmittel zur
Verfügung stellen...in diesem Fall ein Dienstfahrzeug!
Also ist eine steuerfreie "Aufwandsentschädigung" für den PKW des AN
auch nur das MINDESTE, was der PI zahlt.
Wenn das nicht in seine Kalkulation passt, muss er wohl darauf verzichten,
HB-Verordnungen anzunehmen,...oder selbst fahren: denn sein PKW läuft sicher
beim Finanzamt unter "Firmenwagen".
Man stelle sich vor, daß IT-Experten jeden Morgen mit ihrem Privat-PC oder -Laptop
zur Arbeit erscheinen...und der Arbeitgeber das völlig normal findet... :yum:
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Du schreibste alle Fahrten mit deinem Privat PKW auf
Du sammelst alle Belege für Tanken, waschen, Reparatur, Abschreibung
Du ermittelst daraus einen Kilometerpreis für die nutzung deines PKWs,
das darf er dir ersetzen.
Ist in der Regel deutlich höher als 30ct!
Also fährt der AG damit sehr gut, wenn er dir 30ct erstattet.
Übrigens..komm doch mal mit dem Fahrrad zur Praxis ode rmit dem Bus...
"Du Chef habs AUto nicht dabei, wie soll ich denn die HBs machen?"
Der merkt ganz schnell, dass er was tun sollte dann.
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TheStonie schrieb:
Alternative ist Fahrtenbuch.
Du schreibste alle Fahrten mit deinem Privat PKW auf
Du sammelst alle Belege für Tanken, waschen, Reparatur, Abschreibung
Du ermittelst daraus einen Kilometerpreis für die nutzung deines PKWs,
das darf er dir ersetzen.
Ist in der Regel deutlich höher als 30ct!
Also fährt der AG damit sehr gut, wenn er dir 30ct erstattet.
Übrigens..komm doch mal mit dem Fahrrad zur Praxis ode rmit dem Bus...
"Du Chef habs AUto nicht dabei, wie soll ich denn die HBs machen?"
Der merkt ganz schnell, dass er was tun sollte dann.
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Inche schrieb:
Genau lass dich doch mal ein paar Tage Fahren oder komm mit Bus und Bahn sonst darfst du dein Fahrrad auch noch zur Verfügung stellen. Und Frag mal nach der Dienstreisvollkaskoversicherung die eigentlich für dich abgeschlossen sein sollte wenn du schon dein Auto zurverfügung stellst.Vielleicht merkt dein Chef dann das er was tun muss ansonsten würde ich mein Auto für HBs einfach nicht mehr zurverfügung stellen.
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sena schrieb:
Dann bin ich wohl ein absoluter draufzahler, bekomm für die hausbesuchsfahrten vom ag nur 0,25€ erstattet.
Viel Glück
redvine
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redvine schrieb:
Liebe sena, beim Gehalt ja auch, aber Du willst das ja jetzt alles ändern.
Viel Glück
redvine
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TheStonie schrieb:
Mit 25 Cent würde ich mich als AN nicht zu frieden geben, schließlich erwirtschafte ich dem AG seinen Gewinn. Und da sind 30ct eigentlich Pflicht für km-Erstattung!
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C. DBO schrieb:
@TheStonie: Du erwirtschaftes in erster Linie Dein Gehalt, erst ab einem gewissen Umsatz geht es um den Gewinn des PI - soweit dazu. Was die Fahrtkosten angeht gebe ich Dir völlig Recht, 0,30 cent sind das was sein sollte. Weniger ist indiskutabel.
Allerdings hat sich noch NIE einer meiner MA über diese Lösung beschwert.
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Andreas216 schrieb:
Deshalb in der Regel bei uns ausschließlich HB welche zu Fuß zu erreichen sind...Alles andere rechnet sich in meiner Praxis nicht! Und wenn mal HB mit Auto, dann welche, welche auf dem Heimweg der MA direkt liegen und dafür gibts Tankgutscheine von mir....da spart man sich die ganze Bürokratie! So und jetzt können mich die Mega juristisch bewanderten Forumsteilnehmer wieder auseinander nehmen.
Allerdings hat sich noch NIE einer meiner MA über diese Lösung beschwert.
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chipchap schrieb:
Die km-Pauschale, die dem AN für die Nutzung seines Privat-PKW zusteht,
hat aber so GARNICHTS mit dem zu tun, was der PI von der KK erhält.
Das ist sein Bier - weil seine Kalkulation...
Wenn der AN sein Privat-Auto für Dienstfahrten zur Verfügung stellt, ist das ein
Zückerchen für den PI, der dafür herzlich Danke sagen sollte!
Schließlich ist er derjenige, der die Verordnung mit HB annimmt und daraufhin
an den AN delegiert. Dafür muss er dem AN auch die nötigen Arbeitsmittel zur
Verfügung stellen...in diesem Fall ein Dienstfahrzeug!
Also ist eine steuerfreie "Aufwandsentschädigung" für den PKW des AN
auch nur das MINDESTE, was der PI zahlt.
Wenn das nicht in seine Kalkulation passt, muss er wohl darauf verzichten,
HB-Verordnungen anzunehmen,...oder selbst fahren: denn sein PKW läuft sicher
beim Finanzamt unter "Firmenwagen".
Man stelle sich vor, daß IT-Experten jeden Morgen mit ihrem Privat-PC oder -Laptop
zur Arbeit erscheinen...und der Arbeitgeber das völlig normal findet... :yum:
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