für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
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(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
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Folgendes ist passiert und ich werde für Eure Antworten sehr dankbar sein.
Ein Patient stürzt im Sportraum nach dem die Behandlung zu Ende war und Therapeut sich mit dem Patienten verabschiedet hat.
Therapeut hat es nur dann vom Wartebereich gehört, ist sofort zum Patienten, hat ihm geholfen aufzustehen.
Pat. hat sich entschuldigt, und meinte dass es ihm gut geht und er sich einfach überschätzt hatte.
Pat. läuft mit Rollator und hat ICP.
Er wurde dann vom Betreuer abgeholt, nächsten Termin wurde ebenso vereinbart.
Hätte der Therapeut Notarzt rufen müssen?Oder dem Betreuer das mitteilen müssen? Soll man es an die Versicherung melden?
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Folgendes ist passiert und ich werde für Eure Antworten sehr dankbar sein.
Ein Patient stürzt im Sportraum nach dem die Behandlung zu Ende war und Therapeut sich mit dem Patienten verabschiedet hat.
Therapeut hat es nur dann vom Wartebereich gehört, ist sofort zum Patienten, hat ihm geholfen aufzustehen.
Pat. hat sich entschuldigt, und meinte dass es ihm gut geht und er sich einfach überschätzt hatte.
Pat. läuft mit Rollator und hat ICP.
Er wurde dann vom Betreuer abgeholt, nächsten Termin wurde ebenso vereinbart.
Hätte der Therapeut Notarzt rufen müssen?Oder dem Betreuer das mitteilen müssen? Soll man es an die Versicherung melden?
Mit freundlichen Grüßen
auf jeden Fall den Vorfall der Versicherung melden! Auch wenn nichts weiter kommt, Du musst Dich auf der sicheren Seite wissen.
Warum dem Betreuer von dem Vofall nicht berichtet wurde, ist mir schleierhaft. Das hätte doch nur zwei Sätze benötigt.
Gruß von Monique
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Da hast Du absolut Recht!
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M0nique schrieb:
@Papa,
Da hast Du absolut Recht!
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M0nique schrieb:
Hallo,
auf jeden Fall den Vorfall der Versicherung melden! Auch wenn nichts weiter kommt, Du musst Dich auf der sicheren Seite wissen.
Warum dem Betreuer von dem Vofall nicht berichtet wurde, ist mir schleierhaft. Das hätte doch nur zwei Sätze benötigt.
Gruß von Monique
Versicherung bereits mitgeteilt. Der Bearbeiter meinte aber, da es nach dem Abschluss der Behandlung passiert ist und die beiden sich verabschiedet haben und nicht während der Behandlung wird nichts passieren, selbst wenn dem Patienten was passiert wäre.
Therapeut hat nochmal den Patienten angerufen und nach dem Wohlbefinden gefragt. Es geht dem Patienten gut und er hat keine Probleme.
Mit freundlichen Grüßen
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Da der Therapeut nicht wusste, ob da auch Datenschutz gilt bzw. er wusste nicht ob das einfach Fahrdienst ist oder ein richtiger Betreuer. Pat. volljährig und es lag keine Schweigepflicht Entbindung vor.
Ihr seid süß, überlegt den Notarzt zu holen und macht Euch wg. Datenschutz Gedanken, ob dem einfachem Fahrdienst der Sturz mitzuteilen sei...
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.6.19 21:30:
Da der Therapeut nicht wusste, ob da auch Datenschutz gilt bzw. er wusste nicht ob das einfach Fahrdienst ist oder ein richtiger Betreuer. Pat. volljährig und es lag keine Schweigepflicht Entbindung vor.
Ihr seid süß, überlegt den Notarzt zu holen und macht Euch wg. Datenschutz Gedanken, ob dem einfachem Fahrdienst der Sturz mitzuteilen sei...
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eim schrieb:
Dem Betreuer hättet ihr das mitteilen müssen.Du wußtest ja nicht ob er auf den Kopf gefallen ist und mit einer Epiduralen - oder auch Subduralen Blutung ist nicht zu spaßen. Den Betreuer hat er ja nicht aus Vergnügen und dieser hätte dann entsprechend reagieren können.
(2) in diesem Fall zutreffend ist die Verschwiegenheitspflicht zum Schutz von Geheimnissen des persönlichen Lebensbereiches nach §203 StGB (kacke, die Datenschutzbeauftragten werden kaum auf einen an die persönliche Begleitung verratenen Sturz aufmerksam werden aber jetzt sind wir auf einmal im StGB?!?)
-> das du dich mit deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen solltest hat M0nique schon klargestellt. Da in diesem Moment noch kein Name fällt sondern nur die Information "Patient ist nach Ende der Behandlung gestürzt" weitergegeben wird, wird hier kein persönliches Geheimnis angetastet sondern eine Situation ohne Nennung persönlichen Informationen geschildert. Hier bist du sicher.
-> es sollte eine Notiz in der Doku landen das der Patient nach der Behandlung mit unklarer Ursache gestürzt ist. Da diese Information in deiner Praxis wichtig ist darf sie in der Doku auftauchen, aber nicht ohne weiteres weitergegeben werden (hier greifen Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht)
-> dem Notarzt verrätst du erstmal auch keine geschützten Informationen sondern rufst ihn mit dem Stichwort "Person gestürzt, keine erkennbaren Folgen". Hier bist du geheimnistechnisch sicher.
-> der behandelnde Therapeut war sich "nicht sicher ob es Fahrdienst war oder 'echter' Betreuer", daraus schließe ich das der Mensch sein Leben nicht allein bewältigt und dauerhaft auf Assistenz angewiesen ist; so umfassend das er einen eigenen Fahrdienst hat statt eines Taxischeins. Der "reine Fahrdienst" ist in der Regel seitens des Heimträgers soweit geschult das er mit den körperlichen/psychischen Besonderheiten der Gefahrenen umgehen kann und ganz grob weiß, welche Informationen an die Betreuer weitergegeben werden sollten.
(1) Der Sturz war unbeobachtet, auch ohne "sofort" erkennbare Platzwunden, Beulen, Bewegungseinschränkungen können Gelenke/Knochen oder (siehe eim) eine innere Verletzung auch des Kopfes auftreten. Da kannst du nichts für, aber in der Folge hätte die Wohngruppe heute adäquat auf Kopfschmerzen/Übelkeit reagieren können - möchtest du dasjenige Glied in der Folgefragekette sein das sagt "ist unbeobachtet gestürzt und ich habe das nicht weitergegeben"?
(2) weißt du, ob und in welchem Umfang die Wohngruppe sich mit der Sturzneigung deines Patienten befasst? Über die Folgen von Stürzen und deren Häufigkeit wird über eine weitere Hilfsmittelversorgung entschieden, "Reicht die Mütze aus Plastik-Wolle oder ist ein Helm mit harter Schale indiziert?"
(3) derlei Informationen unterstützen Ärzte dabei, weitere Behandlungen verordnen zu können. Auch wenn ICP einen Besonderen Verordnungsbedarf begründet kann der behandelnde Arzt mit Wissen über Stürze (-> Therapiebericht) ggf. ein wenig sicherer von "1x/Woche" auf "1-2x/Woche" erhöhen. BVB/LHMB alleine schützen den Arzt nicht vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung und ihren Folgen; auch wenn am Ende wirtschaftliches Verhalten festgestellt wird muss der Arzt doch einmal durch seine Akten gehen und Einzelfälle begründen; mit besonderen Vorkommnissen im Therapiebericht ist das leichter - diese Notiz darfst du auch unaufgefordert weitergeben, je nachdem wie knapp du bei Kasse bist kannst du auch um Ergänzung des 70-Cent-Kreuzchens bitten.
Soweit so gut, hilft dir das weiter? Nee...
...eine Möglichkeit um die eigentliche Frage zu umschiffen: Ich frage die Betroffenen bei der Übergabe in Hörweite der Begleitperson ob ich ihre Begleitperson über den Sturz nach Ende der Behandlung [im weiteren Sinne: "über das besondere Vorkommnis"] informieren darf. Bekomme ich eine mündliche Einverständniserklärung ist alles in Butter, bekomme ich keine Einverständniserklärung hat die Begleitperson die Information bekommen ohne das ich etwas direkt weitergeben brauchte; der Rest hängt daran ob die Begleitperson die Information aufschnappt und in der Folge ein zielführendes Gespräch aufbauen kann.
Praxisbeispiel: Ich war heute nachmittag in einem Seniorenzentrum um ein paar Assessments durchzuführen. An einem der Bewohner fiel mir schon von weitem die tiefbraune Färbung des Urinbeutels auf, bekannt ist er mir aus den vergangenen Monaten als "Übergang zwischen Neuaufnahme-von-zuhause und beginnender Demenz" - dem Gespräch der Pflegedienstleitung [normalerweise bringen mir FSJler die Leute und manche hole ich mir selbst aus Alltagssituationen] konnte ich entnehmen das die überwiegend weiblichen Pflegekräfte [Frauen sind diesem Menschen nichts wert, außer sie ziehen ihn an oder waschen ihn] bei strahlendem Frühsommersonnenschein und Temperaturen um die 28°C seit bald zwei Tagen keine nennenswerte Flüssigkeitszufuhr mehr bewirken konnten und das der richterliche Notdienst gestern (Sonntag) nicht für eine Entscheidung über Freiheitsentziehende Maßnahmen erreichbar war. In der Situation ... vergiss Tinetti und FAC, ich saug mir jetzt ein Assessment aus den Fingern das die Fähigkeit zu trinken in verschiedenen Situationen beinhaltet. In 20 Minuten habe ich diesem Menschen einen guten halben Liter Wasser verabreicht, aus dem Erlebten sauge ich mir Werte für ein Assessment aus dem Finger und der Arzt hat ein zweizeiliges Begleitschreiben bekommen [mit Verweis auf Pflegebericht und die Minderschätzung weiblicher Menschen] das im angeforderten Bereich aus akutem Anlass leider kein standardisiertes Assessment möglich war. Morgen wird aus dem Nachbarhaus eine männliche Pflegekraft abgestellt um die Flüssigkeitszufuhr durchzusetzen bis Hausarzt, Betreuer und Richter Zeit hatten ihre Arbeit zu tun.
Verraten habe ich in den dazugehörigen Gesprächen und in diesem Absatz nichts, außer vielleicht das ich evt. das Leben eines Menschen der gerade damit umgehen muss das er sich und die Welt nicht mehr versteht gerettet habe. Ob er vielleicht besser dran gewesen wäre wenn ich ihn hätte dehydrieren lassen? Möglich ... aber unser Rechtssystem sieht nicht vor das man einen alten Menschen der nicht trinken will sterben lässt. Mein persönliches Moralempfinden sieht nicht vor das ein Mensch in der Kombination aus "Wochende", "Dehydrierung" und "unklarer Demenzstatus" sterben sollte.
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Papa Alpaka schrieb:
(1) das Bundesdatenschutzgesetz (basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung) betrifft die systematische Erfassung von Daten, nicht die mündliche Mitteilung an eventuelle Begleitpersonen über zu berücksichtigende Umstände
(2) in diesem Fall zutreffend ist die Verschwiegenheitspflicht zum Schutz von Geheimnissen des persönlichen Lebensbereiches nach §203 StGB (kacke, die Datenschutzbeauftragten werden kaum auf einen an die persönliche Begleitung verratenen Sturz aufmerksam werden aber jetzt sind wir auf einmal im StGB?!?)
-> das du dich mit deiner Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen solltest hat M0nique schon klargestellt. Da in diesem Moment noch kein Name fällt sondern nur die Information "Patient ist nach Ende der Behandlung gestürzt" weitergegeben wird, wird hier kein persönliches Geheimnis angetastet sondern eine Situation ohne Nennung persönlichen Informationen geschildert. Hier bist du sicher.
-> es sollte eine Notiz in der Doku landen das der Patient nach der Behandlung mit unklarer Ursache gestürzt ist. Da diese Information in deiner Praxis wichtig ist darf sie in der Doku auftauchen, aber nicht ohne weiteres weitergegeben werden (hier greifen Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht)
-> dem Notarzt verrätst du erstmal auch keine geschützten Informationen sondern rufst ihn mit dem Stichwort "Person gestürzt, keine erkennbaren Folgen". Hier bist du geheimnistechnisch sicher.
-> der behandelnde Therapeut war sich "nicht sicher ob es Fahrdienst war oder 'echter' Betreuer", daraus schließe ich das der Mensch sein Leben nicht allein bewältigt und dauerhaft auf Assistenz angewiesen ist; so umfassend das er einen eigenen Fahrdienst hat statt eines Taxischeins. Der "reine Fahrdienst" ist in der Regel seitens des Heimträgers soweit geschult das er mit den körperlichen/psychischen Besonderheiten der Gefahrenen umgehen kann und ganz grob weiß, welche Informationen an die Betreuer weitergegeben werden sollten.
(1) Der Sturz war unbeobachtet, auch ohne "sofort" erkennbare Platzwunden, Beulen, Bewegungseinschränkungen können Gelenke/Knochen oder (siehe eim) eine innere Verletzung auch des Kopfes auftreten. Da kannst du nichts für, aber in der Folge hätte die Wohngruppe heute adäquat auf Kopfschmerzen/Übelkeit reagieren können - möchtest du dasjenige Glied in der Folgefragekette sein das sagt "ist unbeobachtet gestürzt und ich habe das nicht weitergegeben"?
(2) weißt du, ob und in welchem Umfang die Wohngruppe sich mit der Sturzneigung deines Patienten befasst? Über die Folgen von Stürzen und deren Häufigkeit wird über eine weitere Hilfsmittelversorgung entschieden, "Reicht die Mütze aus Plastik-Wolle oder ist ein Helm mit harter Schale indiziert?"
(3) derlei Informationen unterstützen Ärzte dabei, weitere Behandlungen verordnen zu können. Auch wenn ICP einen Besonderen Verordnungsbedarf begründet kann der behandelnde Arzt mit Wissen über Stürze (-> Therapiebericht) ggf. ein wenig sicherer von "1x/Woche" auf "1-2x/Woche" erhöhen. BVB/LHMB alleine schützen den Arzt nicht vor der Wirtschaftlichkeitsprüfung und ihren Folgen; auch wenn am Ende wirtschaftliches Verhalten festgestellt wird muss der Arzt doch einmal durch seine Akten gehen und Einzelfälle begründen; mit besonderen Vorkommnissen im Therapiebericht ist das leichter - diese Notiz darfst du auch unaufgefordert weitergeben, je nachdem wie knapp du bei Kasse bist kannst du auch um Ergänzung des 70-Cent-Kreuzchens bitten.
Soweit so gut, hilft dir das weiter? Nee...
...eine Möglichkeit um die eigentliche Frage zu umschiffen: Ich frage die Betroffenen bei der Übergabe in Hörweite der Begleitperson ob ich ihre Begleitperson über den Sturz nach Ende der Behandlung [im weiteren Sinne: "über das besondere Vorkommnis"] informieren darf. Bekomme ich eine mündliche Einverständniserklärung ist alles in Butter, bekomme ich keine Einverständniserklärung hat die Begleitperson die Information bekommen ohne das ich etwas direkt weitergeben brauchte; der Rest hängt daran ob die Begleitperson die Information aufschnappt und in der Folge ein zielführendes Gespräch aufbauen kann.
Praxisbeispiel: Ich war heute nachmittag in einem Seniorenzentrum um ein paar Assessments durchzuführen. An einem der Bewohner fiel mir schon von weitem die tiefbraune Färbung des Urinbeutels auf, bekannt ist er mir aus den vergangenen Monaten als "Übergang zwischen Neuaufnahme-von-zuhause und beginnender Demenz" - dem Gespräch der Pflegedienstleitung [normalerweise bringen mir FSJler die Leute und manche hole ich mir selbst aus Alltagssituationen] konnte ich entnehmen das die überwiegend weiblichen Pflegekräfte [Frauen sind diesem Menschen nichts wert, außer sie ziehen ihn an oder waschen ihn] bei strahlendem Frühsommersonnenschein und Temperaturen um die 28°C seit bald zwei Tagen keine nennenswerte Flüssigkeitszufuhr mehr bewirken konnten und das der richterliche Notdienst gestern (Sonntag) nicht für eine Entscheidung über Freiheitsentziehende Maßnahmen erreichbar war. In der Situation ... vergiss Tinetti und FAC, ich saug mir jetzt ein Assessment aus den Fingern das die Fähigkeit zu trinken in verschiedenen Situationen beinhaltet. In 20 Minuten habe ich diesem Menschen einen guten halben Liter Wasser verabreicht, aus dem Erlebten sauge ich mir Werte für ein Assessment aus dem Finger und der Arzt hat ein zweizeiliges Begleitschreiben bekommen [mit Verweis auf Pflegebericht und die Minderschätzung weiblicher Menschen] das im angeforderten Bereich aus akutem Anlass leider kein standardisiertes Assessment möglich war. Morgen wird aus dem Nachbarhaus eine männliche Pflegekraft abgestellt um die Flüssigkeitszufuhr durchzusetzen bis Hausarzt, Betreuer und Richter Zeit hatten ihre Arbeit zu tun.
Verraten habe ich in den dazugehörigen Gesprächen und in diesem Absatz nichts, außer vielleicht das ich evt. das Leben eines Menschen der gerade damit umgehen muss das er sich und die Welt nicht mehr versteht gerettet habe. Ob er vielleicht besser dran gewesen wäre wenn ich ihn hätte dehydrieren lassen? Möglich ... aber unser Rechtssystem sieht nicht vor das man einen alten Menschen der nicht trinken will sterben lässt. Mein persönliches Moralempfinden sieht nicht vor das ein Mensch in der Kombination aus "Wochende", "Dehydrierung" und "unklarer Demenzstatus" sterben sollte.
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Versicherung bereits mitgeteilt. Der Bearbeiter meinte aber, da es nach dem Abschluss der Behandlung passiert ist und die beiden sich verabschiedet haben und nicht während der Behandlung wird nichts passieren, selbst wenn dem Patienten was passiert wäre.
Therapeut hat nochmal den Patienten angerufen und nach dem Wohlbefinden gefragt. Es geht dem Patienten gut und er hat keine Probleme.
Mit freundlichen Grüßen
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